1. Was bringt mir eine internationale Markenanmeldung?
Marken grenzen Produkte und Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schaffen einen hohen Wiedererkennungswert. Doch je bekannter diese ist, desto größer ist die Gefahr, dass Dritte sie nachahmen, um aus ihrem guten Ruf Profit zu schlagen. Die Marke verwässert und verliert an Wert.
Um das zu verhindern, können Sie die Schutzrechte Ihrer Marke durch eine Eintragung beim Markenamt absichern. Möchten Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt vertreiben, bietet sich die Ergänzung des Markenschutzes um eine internationale Markenanmeldung an, um auch in anderen Ländern den Markenschutz zu gewährleisten.
Eine internationale Markenanmeldung hat folgende Vorteile:
- Ihre Marke ist nach erfolgreichem Anmeldeverfahren und der Eintragung beim internationalen Markenamt (Weltorganisation für geistiges Eigentum) über den deutschen und europäischen Markt hinaus geschützt.
- Sie können frei wählen, für welche Länder der Schutz bestehen soll.
- Sollte die Marke in einem Land für ungültig erklärt werden, wirkt sich das nicht auf andere Länder aus, für die Sie diese bereits angemeldet haben.
- Als Inhaber einer IR-Marke haben Sie nach der Markenregistrierung die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
- Sie können Dritten die Verwendung ohne Ihre Genehmigung untersagen oder durch eine kostenpflichtige Lizenzvergabe den jeweiligen Vertragsparteien die Nutzung Ihrer Marke erlauben.
- Fälschen Dritte die Marke, melden diese erneut an oder benutzen das gleiche oder ein sehr ähnliches Zeichen, können Sie dagegen vorgehen.
Um eine Markenrechtsverletzung abzuwehren, stehen Ihnen verschiedene juristische Optionen zur Verfügung.
Sie können als Markeninhaber nach der Markeneintragung
- bei Verwechslungsgefahr gegen eine identische oder ähnliche angemeldete IR-Marke Widerspruch einlegen.
- eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen und den Verletzer zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz auffordern.
- vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Rechtsverstoß umgehend zu stoppen.
- gegen den Verletzer Klage einreichen und Ihre Rechte und Ansprüche durch eine Markenverletzungsklage geltend machen.
- alternativ einen außergerichtlichen Vergleich anstreben, um eine nachträgliche Lizenzierung zu erreichen.
2. Marke weltweit schützen: Was muss ich beachten?
Wer internationalen Markenschutz in Ländern außerhalb der EU anstrebt, benötigt eine IR-Marke. Die IR-Marke ist eine international registrierte Marke, die
- sich in 154 Ländern der Welt anmelden lässt.
- Marken im Ausland registriert und schützt.
- es Markeninhabern ermöglicht, durch eine einmalige Anmeldung internationalen Schutz zu erlangen.
Das können Sie als internationale Marke anmelden
Sie können ein Wort oder Logo als internationale Marke anmelden. Eine IR-Marke kann aus folgenden Bestandteilen bestehen:
- Wörtern
- Buchstaben
- Zahlen
- Farben
- Abbildungen
Auch eine Mischung aus diesen Bestandteilen ist möglich. Bei der internationalen Markenanmeldung prüfen die zuständigen Ämter – das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Europäische Markenamt (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) –, ob sich das Zeichen eintragen lässt.
Daneben sieht das internationale Markenrecht sogenannte Schutzhindernisse vor, gegen die eine Marke nicht verstoßen darf.
Absolute & relative Schutzhindernisse
Bevor Sie Ihre Marke international anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass diese weder gegen absolute noch gegen relative Schutzhindernisse verstößt. Ist das der Fall, lässt sich die IR-Marke nicht anmelden bzw. riskieren Sie, dass sie nach der Anmeldung von Dritten angefochten und womöglich gelöscht wird.
Absolute Schutzhindernisse:
- fehlende Unterscheidungskraft
- Nutzung beschreibender Wörter, die für eine allgemeine Verwendung freizuhalten sind
- Gefahr der Irreführung
- Verwendung von Hoheitszeichen wie Wappen, Flaggen oder Namen staatlicher Institutionen
- Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung
Relative Schutzhindernisse:
- Verwechslungsgefahr mit bereits existierender Marke, dadurch Verletzung älterer Schutzrechte
- Benutzungsschonfrist (eine Marke ist innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung zu verwenden, sonst verfällt das Schutzrecht)
Eine Marke kann außerdem nachträglich gelöscht werden, wenn sie nicht benutzt wird.
Warum eine internationale Markenrecherche wichtig ist
Um festzustellen, ob die Ihre Marke gegen Schutzhindernisse verstößt, ist eine internationale Markenrecherche unabdingbar. Nur durch eine gründliche Prüfung und Recherche können Sie feststellen, ob
- Ihre Marke schutzfähig ist und sich damit eintragen lässt.
- bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert.
- sich die internationale Markenanmeldung wirtschaftlich lohnt.
Führen Sie keine Recherche zu IR-Marken durch, kann es zur Ablehnung der Anmeldung kommen. Im schlimmsten Fall droht ein Rechtsstreit mit den Inhabern älterer Marken, deren Schutzrechte Sie durch die Neuanmeldung verletzt haben.
Für eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken können Sie wie bei einer europäischen Markenrecherche auch Markendatenbanken, herkömmliche Suchmaschinen, Firmen- und Handelsregister nutzen.
3. Wie melde ich eine internationale Marke an?
Die internationale Markenanmeldung erfolgt im ersten Schritt beim Deutschen Patent- und Markenamt oder der EUIPO. Diese leiten Ihren Antrag dann an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) weiter.
Den internationalen Markenschutz erreichen Sie in 5 Schritten:
1. Basismarke anmelden
Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie eine registrierte Basismarke. Sollten Sie diese noch nicht haben, müssen Sie beim DPMA/EUIPO zunächst eine nationale oder europäische Marke anmelden.
Melden Sie die IR-Marke dann innerhalb der folgenden 6 Monate an, gilt die sogenannte Prioritätsfrist. Das bedeutet, die Anmeldung der IR-Marke erhält das gleiche Anmeldedatum wie die nationale Marke – das Schutzrecht wird also rückwirkend für diese 6 Monate gewährt.
2. IR-Marke anmelden mithilfe des DPMA
Nach Anmeldung einer Basismarke können Sie die IR-Marke anmelden. Da das DPMA als Vermittler zwischen Antragsteller und WIPO tätig ist, können Sie die internationale Markenanmeldung beim DPMA einreichen.
Sie benötigen ein Begleitschreiben und ein Formblatt, das Sie in Englisch oder Französisch ausfüllen können. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des DPMA und der Website der WIPO.
3. Prüfungen durch DPMA & WIPO
Die erste Prüfung der internationalen Markenanmeldung übernimmt das DPMA. Nach Eingang des Antrags überprüft das Amt, ob
- dieser mit der in Deutschland oder auf europäischer Ebene eingetragenen oder angemeldeten Marke übereinstimmt.
- das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und die jeweiligen Klassen in der Zwischenzeit nicht erweitert wurde.
Hat das DPMA keine Beanstandungen, leitet es den Antrag zur zweiten Prüfung an die WIPO weiter. Diese überprüft noch einmal die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, die Zuordnung in die Klassen bzw. das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie den Eingang der Gebührenzahlung.
4. Eintragung im internationalen Register
Erfüllen Antrag und Marke alle Voraussetzungen, erfolgt die Markeneintragung im internationalen Register und im offiziellen Journal für IR-Marken – dem „Gazette des Marques Internationales“.
5. Eintragung in den einzelnen Ländern
Nach der Eintragung im internationalen Register informiert die WIPO die im Antrag angegebenen Länder über die Registrierung und Eintragung. Diese haben 12 bzw. 18 Monate Zeit, um die IR-Marke anzunehmen oder abzulehnen. Daneben können Markeninhaber des betreffenden Landes innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch gegen die IR-Marke einlegen.
Kommt es zu einer Ablehnung der Eintragung in einem oder mehreren Ländern, erhalten Sie eine „Notice concerning an international application“. Ein häufiger Ablehnungsgrund sind unterschiedliche Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie das Verzeichnis den Anforderungen entsprechend anpassen und erneut einreichen.
Mit der Eintragung in den von Ihnen gewünschten Ländern ist die internationale Markenanmeldung erfolgreich beendet.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine internationale Markenanmeldung dauert ca. 2 bis 3 Monate, sofern es keine Beanstandungen seitens des DPMA oder der WIPO gibt. Nach weiteren 12 bzw. 18 Monaten ist die Marke auch in den einzelnen Ländern registriert, wenn die dortigen Markenämter oder andere Markeninhaber nicht ihr Veto einlegen. Eine nachträgliche Ablehnung ist jedoch nicht möglich.
Haben Sie all diese Hürden genommen, ist Ihre Marke für die nächsten 10 Jahre in den jeweiligen Ländern geschützt. 6 Monate vor Ablauf der Schutzfrist erinnert Sie die WIPO an die Verlängerung der Schutzdauer für weitere 10 Jahre. Gegen Zahlung einer Gebühr ist die Verlängerung der Schutzdauer beliebig oft möglich.
4. Marke international schützen lassen: So geht’s
Eine Markenrecherche ist komplex – insbesondere, wenn sie für den internationalen Markt durchgeführt wird. Doch nur eine gründliche Recherche kann ausschließen, dass Dritte Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen können.
Wer unkompliziert und ohne Stress internationalen Markenschutz erhalten möchte, kann einen Anwalt beauftragen. Da dieser meist bereits jahrelange Erfahrung hat, kennt er die Tücken einer internationalen Anmeldung und weiß, wie man diese vermeiden kann. Er ist geschult im Umgang mit dem DPMA, der EUIPO und der WIPO und kann auf mögliche Unstimmigkeiten bei der Antragstellung umgehend reagieren.
Er kann sowohl in amtlichen als auch in nicht-öffentlichen, kostenpflichtigen Datenbanken nach Einträgen recherchieren, die Ihrer Marke gefährlich werden könnten. Anschließend kann er die Rechercheergebnisse interpretieren, um eine Markenkollision von Beginn an auszuschließen.
Ein Anwalt für Markenrecht kann
- durch eine gründliche Recherche sicherstellen, dass keine Schutzhindernisse vorliegen.
- die Ergebnisse der Recherche interpretieren und Sie über mögliche Alternativen informieren.
- die internationale Markenanmeldung auf Vollständigkeit und Formfehler prüfen.
- Sie im Dialog mit Markenämtern, ausländischen Kanzleien und Übersetzern unterstützen.
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5. Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Möchten Sie Ihre Marke international schützen, entstehen Kosten. Die anfallenden Anmeldegebühren sind mit dem Antrag auf Anmeldung zu begleichen. Während die Gebühr an das DPMA in Euro berechnet wird, erfolgt die Bezahlung der IR-Marke bei der WIPO in Schweizer Franken (CHF).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA
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180,00 €
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Grundgebühr an die WIPO
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653,00 CHF
903,00 CHF (für eine Farbmarke)
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Zusätzliche Gebühr bei mehr als 3 Waren- und Dienstleistungsklassen
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100,00 CHF pro Klasse
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Zusatzgebühr für jedes Land
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100,00 CHF pro Land
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Individuelle, vom Vertragspartner festgelegte Gebühr
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Variiert von Land zu Land
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Die Höhe der Kosten für eine IR-Marke variiert – je nachdem, was für eine Marke Sie mit welchen Waren- und Dienstleistungsklassen für welche Länder anmelden wollen.
Beispiel:
Herr H. möchte seine bestehende deutsche Basismarke (keine Farbmarke) am 26.08.2020 international registrieren lassen. Es handelt sich um eine Neuanmeldung. Er möchte für die folgenden Länder Schutz erreichen:
- Schweiz
- Großbritannien
- Benelux-Staaten
- China
Da er die Marke nur für eine Waren- und Dienstleistungsklasse anmelden möchte, ergeben sich folgende Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA
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180,00 €
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Grundgebühr an die WIPO
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653,00 CHF
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Zusatzgebühr für die jeweiligen Länder
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300,00 CHF
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Individuelle Gebühr Großbritannien
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227,00 CHF
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Insgesamt
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1.280,00 CHF + 180,00 €
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6. Alternativen zur IR-Marke
Um Ihre Marke vor unerlaubter Nutzung, Nachahmung und Kopie zu schützen, können Sie folgende Alternativen im internationalen Markenrecht nutzen:
- EU-Marke: Sie können alternativ beim europäischen Markenamt EUIPO eine EU-Marke anmelden. Als Inhaber einer solchen Unions- oder Gemeinschaftsmarke erwerben Sie mit einer Anmeldung automatisch die Schutzrechte für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Anmeldung im Ausland: Statt einer IR-Marke können Sie Ihre Marke einzeln bei den nationalen Patent- und Markenämtern der jeweiligen Länder anmelden. Der Aufwand ist jedoch höher.
- Nationale Marke: Möchten Sie erst einmal sehen, ob Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt Erfolg haben, kann eine nationale Anmeldung ausreichen. Auf Grundlage dieser Basismarke können Sie später immer noch den Schutz mit einer IR-Marke ausweiten.
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