Zusammenfassung
Eine internationale Markenanmeldung schützt Ihre Marke weltweit vor Nachahmung und Kopie. Sie bestimmen, für welche Länder der Schutz gelten soll. Haben Sie erfolgreich eine IR-Marke angemeldet, genießen Sie die alleinigen Verwertungs- und Nutzungsrechte für mindestens 10 Jahre.
Auf einen Blick
Marken grenzen Produkte und Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schaffen einen hohen Wiedererkennungswert. Doch je bekannter diese ist, desto größer ist die Gefahr, dass Dritte sie nachahmen, um aus ihrem guten Ruf Profit zu schlagen. Die Marke verwässert und verliert an Wert.
Um das zu verhindern, können Sie die Schutzrechte Ihrer Marke durch eine Eintragung beim Markenamt ausweiten. Möchten Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt vertreiben, bietet sich die Ergänzung des Markenschutzes um eine internationale Markenanmeldung an.
Wer internationalen Markenschutz anstrebt, benötigt eine IR-Marke. Sie ist eine international registrierte Marke, die
Mit einer IR-Marke ist kein weltweiter Schutz möglich – sie gilt nur für die beantragten Länder. Für Indien, Israel, Peru, Venezuela, Mexiko, Trinidad, Südafrika, Kanada und Brasilien gibt es sie nicht.
Als Inhaber einer IR-Marke haben Sie die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie können Dritten deren Verwendung ohne Ihre Genehmigung untersagen oder durch eine kostenpflichtige Lizenzvergabe erlauben.
Fälschen Dritte die Marke, melden diese erneut an oder benutzen das gleiche oder ein sehr ähnliches Zeichen, können Sie dagegen vorgehen. Um eine solche Markenrechtsverletzung abzuwehren, stehen Ihnen verschiedene juristische Optionen zur Verfügung.
Sie können als Markeninhaber
Eine internationale Markenanmeldung kann sich lohnen, wenn Sie planen, Ihre Dienstleistungen oder Produkte auf dem internationalen Markt zu vertreiben. Es liegt natürlich ganz bei Ihnen, ob Sie Ihre Marke vorab auf dem deutschen Markt „ausprobieren“ wollen oder direkt eine IR-Marke anmelden.
Eine internationalen Markenanmeldung hat folgende Vorteile:
Sind Sie sich nicht sicher, ob sich eine IR-Marke für Ihr Vorhaben lohnt, können Sie vor der internationalen Markenanmeldung alternative Schutzmöglichkeiten in Erwägung ziehen.
Um Ihre Marke vor unerlaubter Nutzung, Nachahmung und Kopie zu schützen, können Sie folgende Alternativen im internationalen Markenrecht nutzen:
Sind Sie sich nicht sicher, welche Marke sich für Ihr Vorhaben am besten eignet, kann es hilfreich sein, wen Sie Ihre Ziele hinterfragen: Wo möchte ich die Marke vertreiben? Habe ich bestimmte Länder im Sinn? Habe ich bereits ein Gefühl, sie auf dem internationalen Markt Erfolg haben würde? Möchte ich einen generellen Schutz oder reichen mir Schutzrechte für bestimmte Länder?
Die folgende Übersicht zeigt, wann die Anmeldung welcher Marke sinnvoll ist:
Nationale Marke (Heimatmarke bzw. Basismarke) |
Wenn Sie ausschließlich Handel in Deutschland betreiben möchten.
|
Europäische Marke (Unionsmarke oder Gemeinschaftsmarke |
Wenn Sie innerhalb der EU – mindestens aber in einem EU-Land – agieren möchten. |
Internationale Marke (IR-Marke) |
Wenn Sie international tätig sein möchten – z. B. in Ländern wie Japan, China oder den USA. |
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Sie können ein Wort, Slogan, Logo oder sogar einen Sound oder eine Farbe als internationale Marke anmelden. Damit sich ein Zeichen als IR-Marke schützen lässt, muss es aus folgenden Bestandteilen bestehen:
Auch eine Mischung aus diesen Bestandteilen ist möglich. Bei der internationalen Markenanmeldung prüfen die zuständigen Ämter – das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) –, ob sich das Zeichen eintragen lässt.
Daneben sieht das internationale Markenrecht sogenannte Schutzhindernisse vor, gegen die eine Marke nicht verstoßen darf.
Bevor Sie Ihre Marke international anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass diese weder gegen absolute noch gegen relative Schutzhindernisse verstößt. Ist das der Fall, lässt sich die IR-Marke nicht anmelden bzw. riskieren Sie, dass sie nach der Anmeldung von Dritten angefochten und womöglich gelöscht wird.
Schutzhindernisse stehen einem nachhaltigen internationalen Markenschutz entgegen. Hier wird zwischen absoluten und relativen Schutzhindernissen unterschieden.
Absolute Schutzhindernisse:
Relative Schutzhindernisse:
Vorsicht: Das Markenamt prüft bei der Eintragung nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Ob die Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, müssen Sie hingegen selbst sicherstellen. Dies gelingt durch eine gründliche Markenrecherche vor der internationalen Anmeldung.
Um festzustellen, ob die Ihre Marke gegen Schutzhindernisse verstößt, ist eine internationale Markenrecherche unabdingbar. Nur durch eine gründliche Recherche können Sie feststellen, ob
Führen Sie keine Recherche zu IR-Marken durch, kann es zur Ablehnung der Anmeldung kommen. Im schlimmsten Fall droht ein Rechtsstreit mit den Inhaber älterer Marken, deren Schutzrechte Sie durch die Neuanmeldung verletzt haben.
Für eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken können Sie wie bei einer europäischen Markenrecherche auch Markendatenbanken, herkömmliche Suchmaschinen, Firmen- und Handelsregister sowie Telefonverzeichnisse nutzen.
Eine Markenrecherche ist komplex – insbesondere, wenn sie für den internationalen Markt durchgeführt wird. Doch nur eine gründliche Recherche kann ausschließen, dass Dritte Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen können.
Möchten Sie die internationale Markenrecherche nicht allein durchführen, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Er kann sowohl in amtlichen als auch in nicht-öffentlichen, kostenpflichtigen Datenbanken nach Einträgen recherchieren, die Ihrer Marke gefährlich werden könnten. Anschließend kann er die Rechercheergebnisse interpretieren, um eine Markenkollision von Beginn an auszuschließen.
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Konnten Sie absolute und relative Schutzhindernisse ausschließen, können Sie nun Ihre IR-Marke anmelden. Dazu können Sie wie folgt vorgehen:
Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie zunächst eine registrierte Basismarke. Sollten Sie diese noch nicht haben, müssen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zunächst eine nationale Marke anmelden.
Melden Sie die IR-Marke dann innerhalb der folgenden 6 Monate an, gilt die sogenannte Prioritätsfrist. Das bedeutet, die Anmeldung der IR-Marke erhält das gleiche Anmeldedatum wie die nationale Marke – das Schutzrecht wird also rückwirkend für diese 6 Monate gewährt.
Nach Anmeldung einer Basismarke können Sie die IR-Marke anmelden. Da das DPMA als Vermittler zwischen Antragsteller und WIPO tätig ist, können Sie die internationale Markenanmeldung beim DPMA einreichen.
Sie benötigen ein Begleitschreiben und ein Formblatt, das Sie in Englisch oder Französisch ausfüllen können. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des DPMA und der Website der WIPO.
Die erste Prüfung der internationalen Markenanmeldung übernimmt das DPMA. Nach Eingang des Antrags überprüft das Amt, ob
Hat das DPMA keine Beanstandungen, leitet es den Antrag zur zweiten Prüfung an die WIPO weiter. Diese überprüft noch einmal die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie den Eingang der Gebührenzahlung.
Erfüllen Antrag und Marke alle Voraussetzungen, erfolgt die Eintragung im internationalen Register und im offiziellen Journal für IR-Marken – dem „Gazette des Marques Internationales“.
Nach der Eintragung im internationalen Register informiert die WIPO die im Antrag angegebenen Länder über die Eintragung. Diese haben 18 Monate Zeit, um die IR-Marke anzunehmen oder abzulehnen. Daneben können Markeninhaber des betreffenden Landes innerhalb einer Frist Widerspruch gegen die IR-Marke einlegen.
Kommt es zu einer Ablehnung der Eintragung in einem oder mehreren Ländern, erhalten Sie eine „Notice concerning an international application“. Ein häufiger Ablehnungsgrund sind unterschiedliche Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie das Verzeichnis den Anforderungen entsprechend anpassen und erneut einreichen.
Mit der Eintragung in den von Ihnen gewünschten Ländern ist die internationale Markenanmeldung erfolgreich beendet.
Eine internationale Markenanmeldung dauert in der Regel 2–3 Monate, sofern es keine Beanstandungen seitens des DPMA oder der WIPO gibt. Nach weiteren 18 Monaten ist die Marke auch in den einzelnen Ländern registriert, wenn die dortigen Markenämter oder andere Markeninhaber nicht ihr Veto einlegen. Eine nachträgliche Ablehnung ist jedoch nicht möglich.
Haben Sie all diese Hürden genommen, ist Ihre Marke für die nächsten 10 Jahre in den jeweiligen Ländern geschützt. 6 Monate vor Ablauf der Schutzfrist erinnert Sie die WIPO an die Verlängerung der Schutzdauer für weitere 10 Jahre. Gegen Zahlung einer Gebühr ist diese Verlängerung beliebig oft möglich.
Grundsätzlich können Sie eine IR-Marke ohne fremde Hilfe anmelden. Es kommt ganz darauf an, ob Sie es auch möchten. Eine internationale Markenanmeldung kann aufwendig und komplex sein – besonders wenn es an die internationale Markenrecherche und die Kommunikation mit der WIPO geht.
Wer unkompliziert und ohne Stress internationalen Markenschutz erhalten möchte, kann einen Anwalt beauftragen. Da dieser meist bereits jahrelange Erfahrung hat, kennt er die Tücken einer internationalen Anmeldung und weiß, wie man diese vermeiden kann. Er ist geschult im Umgang mit dem DPMA und der WIPO und kann auf mögliche Unstimmigkeiten bei der Antragstellung umgehend reagieren.
Ein Anwalt für Markenrecht kann
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Möchten Sie Ihre Marke international schützen, entstehen Kosten. Die anfallenden Anmeldegebühren sind mit dem Antrag auf Anmeldung zu begleichen. Während die Gebühr an das DPMA in Euro berechnet wird, erfolgt die Bezahlung der IR-Marke bei der WIPO in Schweizer Franken (CHF).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA |
180,00 € |
Grundgebühr an die WIPO |
653,00 CHF 903,00 CHF (für eine Farbmarke) |
Zusätzliche Gebühr bei mehr als 3 Waren- und Dienstleistungsklassen |
100,00 CHF pro Klasse |
Zusatzgebühr für jedes Land |
100,00 CHF pro Land |
Individuelle, vom Vertragspartner festgelegte Gebühr |
Variiert von Land zu Land |
Die Höhe der Kosten für eine IR-Marke variiert – je nachdem, was für eine Marke Sie mit welchen Waren- und Dienstleistungsklassen für welche Länder anmelden wollen.
Beispiel:
Herr H. möchte seine bestehende deutsche Basismarke (keine Farbmarke) am 26.08.2020 international registrieren lassen. Es handelt sich um eine Neuanmeldung. Er möchte für die folgenden Länder Schutz erreichen:
Da er die Marke nur für eine Waren- und Dienstleistungsklasse anmelden möchte, ergeben sich folgende Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA |
180,00 € |
Grundgebühr an die WIPO |
653,00 CHF |
Zusatzgebühr für die jeweiligen Länder |
300,00 CHF |
Individuelle Gebühr Großbritannien |
227,00 CHF |
Insgesamt |
1.280,00 CHF + 180,00 € |
Mit einer internationalen Markenanmeldung ist eine IR-Marke in jedem beantragten Land geschützt – die parallele Anmeldung mehrere nationaler Marken entfällt. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld, denn ab 3 beantragten Ländern sind die Kosten in der Regel niedriger als für separate nationale Markenanmeldungen.
Die IR-Marke ist 5 Jahre lang an die Basismarke gebunden – wird die Basismarke unwirksam, gilt das auch für die IR-Marke. Nutzen Sie diese nicht in jedem angemeldeten Land, verfällt das Schutzrecht.
Der vergleichsweise bequeme Weg einer internationalen Markenanmeldung funktioniert nicht für jedes Land. Ist ein Land nicht Vertragspartner des Madrider Abkommens, lässt sich dort keine IR-Marke anmelden. Diese bestehen etwa nicht für folgende Länder: Indien, Israel, Peru, Venezuela, Mexiko, Trinidad, Südafrika, Kanada und Brasilien.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.