Eine internationale Markenanmeldung kann Ihre Marke in über 130 Vertragsstaaten schützen. Sie bestimmen bei der Markeneintragung, für welche Länder der Schutz gelten soll. Haben Sie erfolgreich eine IR-Marke angemeldet, genießen Sie nach der Registrierung die alleinigen Markenrechte für eine Schutzdauer von mindestens 10 Jahren. Anschließend kann die Markenregistrierung verlängert werden.
Sollten Sie bei Ihrer Markenanmeldung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
1. Was bringt mir eine internationale Markenanmeldung?
2. Marke weltweit schützen: Was muss ich beachten?
3. Wie melde ich eine internationale Marke an?
4. Marke international schützen lassen: So geht’s
5. Typische Stolperfallen & was Sie dagegen tun können
6. Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Eine internationale Markenanmeldung kann Ihre Marke in über 130 Vertragsstaaten schützen. Sie bestimmen bei der Markeneintragung, für welche Länder der Schutz gelten soll. Haben Sie erfolgreich eine IR-Marke angemeldet, genießen Sie nach der Registrierung die alleinigen Markenrechte für eine Schutzdauer von mindestens 10 Jahren. Anschließend kann die Markenregistrierung verlängert werden.
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Wer außerhalb Deutschlands oder der EU verkaufen will, steht oft vor der Frage: Reicht eine nationale/EU-Marke – oder brauche ich eine internationale Registrierung? Die internationale Markenanmeldung (IR-Marke) bündelt den Antrag und die Verwaltung über das Madrider System.
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Eine internationale Markenanmeldung (IR-Marke) ist die internationale Registrierung einer Marke über das Madrider System, mit der Sie Markenschutz gezielt für ausgewählte Länder beantragen können.
Gilt, wenn …
Sie bereits eine deutsche Marke oder Unionsmarkehaben oder beantragt haben (Basismarke/Basisanmeldung).
Sie Schutz in mehreren Ländern außerhalb einer rein nationalen/EU-Strategie benötigen.
Ihre Zielmärkte Teil des Madrider Systems sind (aktuell 116 Mitglieder, Abdeckung 132 Länder).
Sonderfall – wann Sie schnell reagieren sollten: Allgemeine Informationen reichen häufig nicht aus, wenn z. B. der Markenname nahe an bestehenden Marken liegt, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis noch unscharf ist, in einem Zielstaat besondere Anforderungen drohen (z. B. Klassifizierung/Sprachpraxis) oder die Basismarke selbst angreifbar ist. Dann lohnt sich eine individuelle Prüfung vor dem Schritt ins Ausland.
Wichtigste Frist: Wenn Sie eine Priorität nutzen wollen, muss die internationale Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab dem Anmeldetag der Basismarke erfolgen.
Benötigte Informationen:
Angaben zur Basismarke (Aktenzeichen, Inhaber, Zeichen, Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen)
Zielstaaten/Zielregionen (Designationen)
Markendarstellung (Wort-/Bild-/Farbmarke etc.)
gewünschte Klassen (Nizza-Klassifikation) und ein passendes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
ggf. Prioritätsangaben (Datum/Behörde) und Vollmachten (je nach Verfahren)
Häufigster Fehler: Am häufigsten scheitert oder verzögert sich das Verfahren, weil das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in der IR-Anmeldung nicht exakt zur Basismarke passt oder in einzelnen Zielstaaten anders verstanden wird.
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Nur EU-Zielmärkte? Dann ist oft eine Unionsmarke der erste, schlanke Schritt.
1–2 einzelne Drittstaaten? Eine direkte nationale Anmeldung kann einfacher sein als eine internationale Bündelung.
Mehrere Zielmärkte in Europa/Asien/USA etc.? Dann ist die IR-Route häufig effizient – wenn die Zielstaaten im System sind und die Basismarke stabil ist.
Marke noch unsicher/umstritten? Erst klären (Recherche, Verzeichnis, Strategie), dann ausdehnen.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
Eine IR-Marke ist kein „weltweiter“ Schutz, sondern Schutz nur in den benannten Ländern.
Die WIPO führt die internationale Registrierung, die materielle Prüfung (Schutzfähigkeit/Eintragung) erfolgt in den benannten Ländern nach deren Recht.
Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre und kann verlängert werden.
Grundlage für den weltweiten Markenschutz ist das Madrider Abkommen (MMA) über die internationale Registrierung von Marken und das Protokoll, das zusätzlich zum genannten Markenabkommen 1989 beschlossen wurde (PMMA). Dem PMMA können nicht nur Staaten, sondern auch Organisationen beitreten – wie zum Beispiel die Europäische Union als Staatenbund.
1. Was bringt mir eine internationale Markenanmeldung?
Marken grenzen Produkte und Dienstleistungen von Wettbewerbern ab und schaffen einen hohen Wiedererkennungswert. Doch je bekannter diese ist, desto größer ist die Gefahr, dass Dritte sie nachahmen, um aus ihrem guten Ruf Profit zu schlagen. Die Marke verwässert und verliert an Wert.
Um das zu verhindern, können Sie die Schutzrechte Ihrer Marke durch eine Eintragung beim Markenamt absichern. Möchten Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt vertreiben, bietet sich die Ergänzung des Markenschutzes um eine internationale Markenanmeldung an, um auch in anderen Ländern den Markenschutz zu gewährleisten.
Internationale Marke: Vorteile
Eine internationale Markenanmeldung hat folgende Vorteile:
Ihre Marke ist nach erfolgreichem Anmeldeverfahren und der Eintragung beim internationalen Markenamt (Weltorganisation für geistiges Eigentum) über den deutschen und europäischen Markt hinaus geschützt.
Sie können frei wählen, für welche Länder der Schutz bestehen soll.
Sollte die Marke in einem Land für ungültig erklärt werden, wirkt sich das nicht auf andere Länder aus, für die Sie diese bereits angemeldet haben.
Als Inhaber einer IR-Marke haben Sie nach der Markenregistrierung die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Sie können Dritten die Verwendung ohne Ihre Genehmigung untersagen oder durch eine kostenpflichtige Lizenzvergabe den jeweiligen Vertragsparteien die Nutzung Ihrer Marke erlauben.
Fälschen Dritte die Marke, melden diese erneut an oder benutzen das gleiche oder ein sehr ähnliches Zeichen, können Sie dagegen vorgehen.
Um eine Markenrechtsverletzung abzuwehren, stehen Ihnen verschiedene juristische Optionen zur Verfügung.
Sie können als Markeninhaber nach der Markeneintragung
bei Verwechslungsgefahr gegen eine identische oder ähnliche angemeldete IR-Marke Widerspruch einlegen.
eine Abmahnung im Markenrecht aussprechen und den Verletzer zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz auffordern.
vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Rechtsverstoß umgehend zu stoppen.
gegen den Verletzer Klage einreichen und Ihre Rechte und Ansprüche durch eine Markenverletzungsklage geltend machen.
alternativ einen außergerichtlichen Vergleich anstreben, um eine nachträgliche Lizenzierung zu erreichen.
2. Marke weltweit schützen: Was muss ich beachten?
Wer Markenschutz in mehreren Ländern – auch außerhalb der EU – anstrebt, kann die internationale Registrierung nach dem Madrider System (IR-Marke) nutzen. Die IR-Marke ist eine international registrierte Marke, mit der Sie
Schutz in den von Ihnen benannten Mitgliedern des Madrider Systems beantragen können (derzeit in 132 Ländern).
das Anmelde- und Verwaltungsverfahren zentral über eine Anmeldung bündeln (Eintragung/Verwaltung über die WIPO; Prüfung und Entscheidung zum Schutz erfolgen in den benannten Ländern nach deren Recht).
nicht automatisch „weltweit“ geschützt sind: Für Länder außerhalb des Systems kommen regelmäßig nationale/regionale Wege in Betracht.
Achtung
Mit einer IR-Marke ist – entgegen der landläufigen Meinung – kein weltweiter Schutz möglich, denn: Sie gilt nur für die beantragten Länder. Für die Länder Indien, Israel, Peru, Venezuela, Mexiko, Trinidad, Südafrika, Kanada und Brasilien kann beispielsweise keine IR-Marke angemeldet werden.
Das können Sie als internationale Marke anmelden
Sie können ein Wort oder Logo als internationale Marke anmelden. Eine IR-Marke kann aus folgenden Bestandteilen bestehen:
Wörtern
Buchstaben
Zahlen
Farben
Abbildungen
Auch eine Mischung aus diesen Bestandteilen ist möglich. Bei der internationalen Markenanmeldung prüfen die zuständigen Ämter – das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Europäische Markenamt (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) –, ob sich das Zeichen eintragen lässt.
Daneben sieht das internationale Markenrecht sogenannte Schutzhindernisse vor, gegen die eine Marke nicht verstoßen darf.
Absolute & relative Schutzhindernisse
Bevor Sie Ihre Marke international anmelden können, müssen Sie sicherstellen, dass diese weder gegen absolute noch gegen relative Schutzhindernisse verstößt. Ist das der Fall, lässt sich die IR-Marke nicht anmelden bzw. riskieren Sie, dass sie nach der Anmeldung von Dritten angefochten und womöglich gelöscht wird.
Absolute Schutzhindernisse:
fehlende Unterscheidungskraft
Nutzung beschreibender Wörter, die für eine allgemeine Verwendung freizuhalten sind
Gefahr der Irreführung
Verwendung von Hoheitszeichen wie Wappen, Flaggen oder Namen staatlicher Institutionen
Verstoß gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung
Relative Schutzhindernisse:
Verwechslungsgefahr mit bereits existierender Marke, dadurch Verletzung älterer Schutzrechte
Benutzungsschonfrist (eine Marke ist innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung zu verwenden, sonst verfällt das Schutzrecht)
Eine Marke kann außerdem nachträglich gelöscht werden, wenn sie nicht benutzt wird.
Vorsicht:
Das Amt prüft bei der Eintragung nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Ob die Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, müssen Sie hingegen selbst sicherstellen. Dies gelingt durch eine gründliche Markenrecherche vor der internationalen Anmeldung.
Warum eine internationale Markenrecherche wichtig ist
Um festzustellen, ob die Ihre Marke gegen Schutzhindernisse verstößt, ist eine internationale Markenrecherche unabdingbar. Nur durch eine gründliche Prüfung und Recherche können Sie feststellen, ob
Ihre Marke schutzfähig ist und sich damit eintragen lässt.
bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert.
sich die internationale Markenanmeldung wirtschaftlich lohnt.
Führen Sie keine Recherche zu IR-Marken durch, kann es zur Ablehnung der Anmeldung kommen. Im schlimmsten Fall droht ein Rechtsstreit mit den Inhabern älterer Marken, deren Schutzrechte Sie durch die Neuanmeldung verletzt haben.
Für eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken können Sie wie bei einer europäischen Markenrecherche auch Markendatenbanken, herkömmliche Suchmaschinen, Firmen- und Handelsregister nutzen.
3. Wie melde ich eine internationale Marke an?
Die internationale Markenanmeldung erfolgt im ersten Schritt beim Deutschen Patent- und Markenamt oder der EUIPO. Diese leiten Ihren Antrag dann an die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) weiter.
Den internationalen Markenschutz erreichen Sie in 5 Schritten:
1. Basismarke anmelden
Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie eine registrierte Basismarke. Sollten Sie diese noch nicht haben, müssen Sie beim DPMA/EUIPO zunächst eine nationale oder europäische Marke anmelden.
Melden Sie die IR-Marke dann innerhalb der folgenden 6 Monate an, gilt die sogenannte Prioritätsfrist. Das bedeutet, die Anmeldung der IR-Marke erhält das gleiche Anmeldedatum wie die nationale Marke – das Schutzrecht wird also rückwirkend für diese 6 Monate gewährt.
2. IR-Marke anmelden mithilfe des DPMA
Nach Anmeldung einer Basismarke können Sie die IR-Marke anmelden. Da das DPMA als Vermittler zwischen Antragsteller und WIPO tätig ist, können Sie die internationale Markenanmeldung beim DPMA einreichen.
Sie benötigen ein Begleitschreiben und ein Formblatt, das Sie in Englisch oder Französisch ausfüllen können. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des DPMA und der Website der WIPO.
3. Prüfungen durch DPMA & WIPO
Die erste Prüfung der internationalen Markenanmeldung übernimmt das DPMA. Nach Eingang des Antrags überprüft das Amt, ob
dieser mit der in Deutschland oder auf europäischer Ebene eingetragenen oder angemeldeten Marke übereinstimmt.
das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und die jeweiligen Klassen in der Zwischenzeit nicht erweitert wurde.
Hat das DPMA keine Beanstandungen, leitet es den Antrag zur zweiten Prüfung an die WIPO weiter. Diese überprüft noch einmal die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, die Zuordnung in die Klassen bzw. das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie den Eingang der Gebührenzahlung.
4. Eintragung im internationalen Register
Erfüllen Antrag und Marke alle Voraussetzungen, erfolgt die Markeneintragung im internationalen Register und im offiziellen Journal für IR-Marken – dem „Gazette des Marques Internationales“.
5. Eintragung in den einzelnen Ländern
Nach der Eintragung im internationalen Register informiert die WIPO die im Antrag angegebenen Länder über die Registrierung und Eintragung. Diese haben 12 bzw. 18 Monate Zeit, um die IR-Marke anzunehmen oder abzulehnen. Daneben können Markeninhaber des betreffenden Landes innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch gegen die IR-Marke einlegen.
Kommt es zu einer Ablehnung der Eintragung in einem oder mehreren Ländern, erhalten Sie eine „Notice concerning an international application“. Ein häufiger Ablehnungsgrund sind unterschiedliche Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie das Verzeichnis den Anforderungen entsprechend anpassen und erneut einreichen.
Mit der Eintragung in den von Ihnen gewünschten Ländern ist die internationale Markenanmeldung erfolgreich beendet.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine internationale Markenanmeldung dauert ca. 2 bis 3 Monate, sofern es keine Beanstandungen seitens des DPMA oder der WIPO gibt. Nach weiteren 12 bzw. 18 Monaten ist die Marke auch in den einzelnen Ländern registriert, wenn die dortigen Markenämter oder andere Markeninhaber nicht ihr Veto einlegen. Eine nachträgliche Ablehnung ist jedoch nicht möglich.
Haben Sie all diese Hürden genommen, ist Ihre Marke für die nächsten 10 Jahre in den jeweiligen Ländern geschützt. 6 Monate vor Ablauf der Schutzfrist erinnert Sie die WIPO an die Verlängerung der Schutzdauer für weitere 10 Jahre. Gegen Zahlung einer Gebühr ist die Verlängerung der Schutzdauer beliebig oft möglich.
4. Marke international schützen lassen: So geht’s
Eine Markenrecherche ist komplex – insbesondere, wenn sie für den internationalen Markt durchgeführt wird. Doch nur eine gründliche Recherche kann ausschließen, dass Dritte Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen können.
Wer unkompliziert und ohne Stress internationalen Markenschutz erhalten möchte, kann einen Anwalt beauftragen. Da dieser meist bereits jahrelange Erfahrung hat, kennt er die Tücken einer internationalen Anmeldung und weiß, wie man diese vermeiden kann. Er ist geschult im Umgang mit dem DPMA, der EUIPO und der WIPO und kann auf mögliche Unstimmigkeiten bei der Antragstellung umgehend reagieren.
Er kann sowohl in amtlichen als auch in nicht-öffentlichen, kostenpflichtigen Datenbanken nach Einträgen recherchieren, die Ihrer Marke gefährlich werden könnten. Anschließend kann er die Rechercheergebnisse interpretieren, um eine Markenkollision von Beginn an auszuschließen.
durch eine gründliche Recherche sicherstellen, dass keine Schutzhindernisse vorliegen.
die Ergebnisse der Recherche interpretieren und Sie über mögliche Alternativen informieren.
die internationale Markenanmeldung auf Vollständigkeit und Formfehler prüfen.
Sie im Dialog mit Markenämtern, ausländischen Kanzleien und Übersetzern unterstützen.
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5. Typische Stolperfallen & was Sie dagegen tun können
Stolperfalle 1: Basismarke wackelt Wenn die Basismarke noch stark angreifbar ist oder das Verzeichnis geändert werden soll: erst stabilisieren, dann ausdehnen.
Was Sie tun können:
vor der IR-Anmeldung eine Markenrecherche und Risikoeinschätzung machen lassen
das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis sauber nachschärfen (lieber präzise als „zu breit“)
bei Unsicherheit: erst nationale/EU-Eintragung abwarten oder eine Strategie wählen, die zu Ihrem Zeitplan passt
Stolperfalle 2: Zielstaaten nur „aus dem Bauch“ Zielmärkte sollten aus Vertrieb, Produktion, Online-Reichweite (Lieferländer), Fälschungsrisiken und Budget abgeleitet werden.
prüfen, ob alle gewünschten Staaten Mitglied im Madrider System sind – sonst nationale/regionale Alternativen einplanen
Budget vorab grob kalkulieren (Klassen + Staaten + mögliche Reaktionskosten)
Stolperfalle 3: Verzeichnis ist zu allgemein „Handel, Dienstleistungen, Software“ ohne klare Spezifizierung führt in mehreren Jurisdiktionen häufig zu Problemen.
Was Sie tun können:
das Verzeichnis an Ihren echten Angeboten ausrichten (Produkte, Zielgruppen, Einsatzbereiche)
Formulierungen so wählen, dass sie international verständlich sind und dennoch präzise bleiben
wenn Sie noch pivoten: lieber erst das Portfolio klären – sonst riskieren Sie Beanstandungen oder Schutzlücken
Stolperfalle 4: Kollisionslage ungeklärt Ohne Recherche kann eine Anmeldung zwar möglich sein – aber später teuer werden (Widerspruch, Abmahnung, Umbranding).
Was Sie tun können:
vorab eine Ähnlichkeitsrecherche (Wort/Bild + relevante Klassen) durchführen
bei Treffern: prüfen, ob Anpassungen möglich sind (z. B. Zeichenabstand, Klassen, Verzeichnis, Priorisierung der Länder)
bei hohem Risiko: alternative Bezeichnung/Logo-Variante entwickeln, bevor Sie international ausrollen
Stolperfalle 5: Zeitdruck Wenn Markteintritt kurzfristig geplant ist, kann die passende Route (IR vs. national) je Zielstaat unterschiedlich sein.
Was Sie tun können:
je Zielstaat prüfen, ob nationale Anmeldung schneller/strategisch sinnvoller ist als IR
Priorität/Timing anhand Ihres Launch-Plans sauber aufsetzen (insb. wenn die 6-Monats-Priorität genutzt werden soll)
einen „Plan B“ vorbereiten: Welche Märkte sind „must-have“, welche können nachgezogen werden?
6. Was kostet eine internationale Markenanmeldung?
Möchten Sie Ihre Marke international schützen, entstehen Kosten. Die anfallenden Anmeldegebühren sind mit dem Antrag auf Anmeldung zu begleichen. Während die Gebühr an das DPMA in Euro berechnet wird, erfolgt die Bezahlung der IR-Marke bei der WIPO in Schweizer Franken (CHF).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA
180,00 €
Grundgebühr an die WIPO
653,00 CHF
903,00 CHF (für eine Farbmarke)
Zusätzliche Gebühr bei mehr als 3 Waren- und Dienstleistungsklassen
100,00 CHF pro Klasse
Zusatzgebühr für jedes Land
100,00 CHF pro Land
Individuelle, vom Vertragspartner festgelegte Gebühr
Variiert von Land zu Land
Die Höhe der Kosten für eine IR-Marke variiert – je nachdem, was für eine Marke Sie mit welchen Waren- und Dienstleistungsklassen für welche Länder anmelden wollen.
Beispiel:
Herr H. möchte seine bestehende deutsche Basismarke (keine Farbmarke) am 26.08.2020 international registrieren lassen. Es handelt sich um eine Neuanmeldung. Er möchte für die folgenden Länder Schutz erreichen:
Schweiz
Großbritannien
Benelux-Staaten
China
Da er die Marke nur für eine Waren- und Dienstleistungsklasse anmelden möchte, ergeben sich folgende Gebühren:
Nationale Gebühr an das DPMA
180,00 €
Grundgebühr an die WIPO
653,00 CHF
Zusatzgebühr für die jeweiligen Länder
300,00 CHF
Individuelle Gebühr Großbritannien
227,00 CHF
Insgesamt
1.280,00 CHF + 180,00 €
7. Alternativen zur IR-Marke
Um Ihre Marke vor unerlaubter Nutzung, Nachahmung und Kopie zu schützen, können Sie folgende Alternativen im internationalen Markenrecht nutzen:
EU-Marke: Sie können alternativ beim europäischen Markenamt EUIPO eine EU-Marke anmelden. Als Inhaber einer solchen Unions- oder Gemeinschaftsmarke erwerben Sie mit einer Anmeldung automatisch die Schutzrechte für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Anmeldung im Ausland: Statt einer IR-Marke können Sie Ihre Marke einzeln bei den nationalen Patent- und Markenämtern der jeweiligen Länder anmelden. Der Aufwand ist jedoch höher.
Nationale Marke: Möchten Sie erst einmal sehen, ob Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt Erfolg haben, kann eine nationale Anmeldung ausreichen. Auf Grundlage dieser Basismarke können Sie später immer noch den Schutz mit einer IR-Marke ausweiten.
8. Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Start-up mit deutscher Wortmarke – Expansion nach UK, USA, China
Ausgangslage: Basismarke in Deutschland angemeldet, drei Kernprodukte, Markteintritt in mehreren großen Märkten geplant.
Vorgehen: Recherche nach ähnlichen Marken je Zielmarkt; präzises Verzeichnis; IR-Antrag mit Designationen für UK/USA/CN.
Ergebnis: IR-Registrierung möglich, aber je Zielstaat separate Prüfung; bei Beanstandungen in einzelnen Ländern ist eine Reaktion nach deren Fristen erforderlich.
Learning: Frühzeitige Verzeichnisarbeit spart später Kosten.
Fall 2: EU-weit aktiv – zunächst Unionsmarke, danach IR-Ausdehnung
Ausgangslage: Vertrieb in mehreren EU-Ländern, später Australien/Japan geplant.
Vorgehen: Unionsmarke als Basis; danach IR-Designationen für die zusätzlichen Zielmärkte.
Ergebnis: Ein zentrales Zeichen und Verzeichnis als Ausgangspunkt; Ausdehnung erfolgt marktorientiert.
Learning: Erst EU konsolidieren, dann punktgenau internationalisieren.
Fall 3: Beanstandung wegen Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
Ausgangslage: IR-Antrag eingereicht; ein Zielstaat beanstandet unklare Begriffe im Verzeichnis.
Vorgehen: Anpassung innerhalb der jeweiligen Frist (ggf. mit lokaler Vertretung), ohne den Schutzbereich ungewollt zu verengen.
Ergebnis: Teilweise Eintragung möglich, während andere Länder bereits Schutz gewähren.
Learning: Nationale Sprach- und Klassifizierungspraxis vorab mitdenken.
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Irrtum 1: „Mit der IR-Marke bin ich weltweit geschützt.“
Richtig ist: Schutz entsteht nur in den benannten Ländern – und auch nur dort, wo die Voraussetzungen erfüllt sind. Was ist zu prüfen: Welche Zielmärkte sind wirklich relevant – und sind sie Mitglied im Madrider System?
Irrtum 2: „Die WIPO prüft überall inhaltlich, ob meine Marke schutzfähig ist.“
Richtig ist: Die WIPO prüft vor allem formal; die materielle Prüfung erfolgt in den benannten Ländern nach deren Recht. Was ist zu prüfen: Welche absoluten/relativen Hürden sind in den Zielstaaten typisch (z. B. beschreibende Begriffe, Konflikte mit älteren Marken)?
Irrtum 3: „Ohne eingetragene Basismarke geht gar nichts.“
Richtig ist: Für die Nutzung des Systems kann bereits eine angemeldete Basis (national/regional) genügen. Was ist zu prüfen: Zeitplan (Priorität), Stabilität der Basis, Verzeichnisübereinstimmung.
Irrtum 4: „Wenn 12 bzw. 18 Monate rum sind, kann nichts mehr passieren.“
Richtig ist:Fristen sind je nach Mechanismus unterschiedlich; insbesondere in Oppositions-Konstellationen kann die Kommunikation komplex sein. Was ist zu prüfen: Welche Widerspruchs-/Oppositionswege gibt es im Zielstaat – und welche Fristen gelten dort?
Irrtum 4: „Je breiter das Verzeichnis, desto besser.“
Richtig ist: Zu breite oder unklare Angaben erhöhen das Risiko von Beanstandungen und Konflikten. Was ist zu prüfen: Was wird wirklich angeboten (jetzt und geplant) – und wie lässt sich das präzise, international verständlich formulieren?
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 21.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
WIPO – Madrid System (Überblick, Mitglieder, Nutzungsvoraussetzungen)
DPMA – Internationale Markenanmeldung & Gebühren (amtliche Gebühren, Fristen zur Gebührenzahlung)
WIPO – Fees (Grundgebühr und Gebührenlogik)
Letzte Aktualisierung
21.05.2026
Die Aussage „weltweit/in 150+ Ländern“ wurde auf den heutigen Stand gebracht und verständlich eingeordnet.
Es ist jetzt sofort klar, wann eine IR-Anmeldung passt – und wann man besser erst stoppt oder anders vorgeht.
Die wichtigste Frist (6 Monate ab Basismarken-Anmeldung) steht direkt am Anfang – ohne Wiederholungen.
Kosten sind transparenter: was fix ist, was je Land/Klasse schwankt, und warum Beispielrechnungen nie „für alle“ gelten.
Statt kurzer FAQ gibt es typische Denkfehler mit klarer Korrektur und Checkpunkten.
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Markenrecht mit 4,94 von 5 Sternen.
So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Markenrecht aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.