2020 wurden laut DPMA knapp 85.000 nationale Marken angemeldet – doch nur rund 60.000 wurden auch ins Markenregister eingetragen. Grund für die erfolglosen Anmeldungen waren häufig fehlende Schutzfähigkeit der Marken oder von anderen Markeninhabern eingelegte Widersprüche wegen Verwechslungsgefahr. Dieses Risiko vermeidet eine Kollisionsprüfung vor der Anmeldung.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Bevor Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Marke anmelden, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist und keine älteren Markenrechte verletzt – sonst kann es teuer werden.
Ist die Marke nicht schutzfähig, lehnt das DPMA die Anmeldung ab – und die bereits gezahlten Anmeldegebühren sind verloren.
Wenn Ihr Markenzeichen einer bestehenden Marke zu ähnlich oder sogar mit ihr identisch ist, hat diese Markenverletzung möglicherweise diese Folgen:
Das können Sie verhindern, indem Sie mithilfe einer Markenrecherche eventuelle Kollisionen aufdecken, bevor Sie zum DPMA gehen. Denn das DPMA prüft bei Ihrer Anmeldung nicht, ob Ihre Marke mit einer anderen kollidiert – andere Markeninhaber aber schon.
Wenn Sie vorab die Markenrechte prüfen und Markenrechtsverletzungen ausschließen, stellen Sie den reibungslosen Ablauf Ihrer Anmeldung sicher – und beugen dem Risiko einer erfolglosen Eintragung und/oder einer kostspieligen Abmahnung vor.
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Die Recherche muss so umfassend und erschöpfend sein, dass vor der Anmeldung der Marke zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass die präferierte Marke bestehende Markennamen verletzt oder Schutzhindernisse einer erfolgreichen Anmeldung entgegenstehen.
Möchten Sie herausfinden, ob der von Ihnen gewünschte Markenname schutzfähig und noch frei verfügbar ist, ist eine reine Google-Suche nicht ausreichend.
Stattdessen können Sie mit den folgenden 4 Schritten Ihren Markennamen überprüfen:
Bevor Sie mit der Markenrecherche beginnen, müssen Sie zunächst die Schutzfähigkeit Ihres Markenzeichens prüfen. Verstößt dieses nämlich gegen sogenannte absolute Schutzhindernisse, lässt es sich nicht schützen. Das DPMA lehnt die Anmeldung einer solchen schutzunfähigen Marke ab – bereits gezahlte Gebühren sind verloren.
Schutzhindernisse sind laut § 8 Markengesetz (MarkenG) z. B.:
X Beschreibende Eigenschaft der Marke
X Fehlende Unterscheidungskraft
X Nutzung staatlicher Symbole (z. B. Flaggen)
X Gebrauch anstößiger Formulierungen oder Fäkalsprache
Es kann schnell passieren, dass Ihr Markenzeichen gegen ein absolutes Schutzhindernis verstößt – schon allgemeine Beschreibungen stehen dem gesetzlichen Markenschutz entgegen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Bild- oder Wortmarke auf diese Kriterien prüfen.
Konnten Sie sicherstellen, dass Ihre Markenzeichen nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, ist der erste Schritt getan. Nun müssen Sie per Markenrecherche herausfinden, ob Ihr Wunschkennzeichen bereits existiert bzw. eine zu große Ähnlichkeit zu anderen Marken besteht. Das geht über eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche:
Bei einer Identitätsrecherche suchen Sie z. B. online, in speziellen Marken-Suchmaschinen und Datenbanken nach gleichlautenden bzw. identisch aussehenden Marken. Im Handelsregister können Sie nach gleichlautenden Firmennamen recherchieren.
Bei der Ähnlichkeitsrecherche können Sie die Markenrechte prüfen, indem Sie nach Marken mit begrifflichen, visuellen oder klanglichen Gemeinsamkeiten recherchieren. Es ist wichtig, dass Sie nicht nur die eigentliche Schreibweise Ihrer Markenidee einbeziehen, sondern auch Abwandlungen berücksichtigen – wie z. B. Kaffee, Café und Ckahfee. Es gilt: Je ähnlicher sich die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto unterschiedlicher müssen die Markennamen sein.
Möchten Sie den Markenschutz Ihres Markennamens prüfen, können Sie das Recherchetool des DPMA für Einsteiger für die Suche nach identischen und ähnlichen Marken nutzen.
Möchten Sie den Namensschutz selbstständig überprüfen, können Sie sich bei Fragen an den zentralen Kundenservice des DPMA wenden. Bei Unklarheiten zur Suche oder der Verwendung der Datenbanken hilft Ihnen die Datenbankhotline Rechercheunterstützung des DPMA weiter. Auch vor Ort finden Sie in den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin Unterstützung.
Folgendes ist jedoch zu beachten: Zwar ist es möglich, den Markenschutz selbst zu prüfen – allerdings ist eine sorgfältige Markenrecherche nach ähnlichen und identischen Marken sehr zeitintensiv.
Zudem ist die korrekte Interpretation der Suchergebnisse für juristische Laien oft nur schwer zu bewältigen. Werden Ähnlichkeiten übersehen, kann das Konkurrenten zu rechtlichen Schritten berechtigten und kostspielige Folgen haben.
Für eine rechtssichere Bewertung der Suchergebnisse kann die Unterstützung eines Markenanwalts sinnvoll sein. Er kann die Verletzung fremder Schutzrechte ausschließen und eine sichere Anmeldung gewährleisten.
Eine Marke kann auch durch eine Anmeldung beim europäischen Markenamt EUIPO als EU-Marke bzw. durch eine internationale Markenanmeldung bei der WIPO in Deutschland geschützt sein.
Kollidiert eine solche Marke mit Ihrer Markenidee, können Sie durch eine Anmeldung fremde Rechte verletzen. Daher kann es ratsam sein, vorab die Markenrechte zu prüfen, indem Sie Ihre Markenidee mit internationalen Marken abgleichen.
Folgende Datenbanken bieten sich dazu an:
Um zu prüfen, ob eine Marke bereits geschützt ist, sind anschließend die Ergebnisse der Recherche zu interpretieren. Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene mögliche Resultate:
Identische Marke steht Markenschutz entgegen
Ermitteln Sie bei Ihrer Markenrecherche eine identische Marke, die sich auch mit Ihrem gewünschten Produktbereich (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) deckt, ist Ihr Markenzeichen meist nicht schutzfähig.
Melden Sie die Marke dennoch an, riskieren Sie eine Abmahnung im Markenrecht – denn der Inhaber der älteren Markenrechte kann juristisch gegen Sie vorgehen. Sofern dieser seine Marke nicht böswillig angemeldet hat (um z. B. Ihren Markenschutz absichtlich zu verhindern), besteht kein Spielraum für eine rechtssichere Anmeldung der Marke.
Statt teure rechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen, kann es ratsam sein, Ihre Marke zu überarbeiten bzw. eine neue Marke zu designen. Ist das Kennzeichen als alleinstehende Wortmarke nicht eintragungsfähig, könnten Sie z. B. eine kombinierte Wort-Bild-Marke anmelden. Mit einer eindeutigen Abgrenzung ist eine erfolgreiche Markeneintragung häufig doch noch möglich.
Ähnliche Marke erschwert rechtssichere Markeneintragung
Ermitteln Sie keine identische Marke, heißt das nicht, dass Ihr Markenzeichen keine anderen Markenrechte verletzt. Vielmehr kommt es in der Praxis häufiger zu Rechtsverstößen zwischen ähnlichen Marken. Diese bei der Markenrecherche zu identifizieren und richtig einzuordnen, kann jedoch schwierig sein.
Entscheidend ist die Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke.
Die Verwechslungsgefahr wird anhand einer juristisch komplizierten Gesamtbewertung eingeschätzt. Dabei kommt es auf die Wechselwirkung zwischen der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die Zeichenähnlichkeit und die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen der konkurrierenden Marken im Einzelfall an. Die Grenzen zwischen Verwechslungsgefahr und erlaubter Abwandlung sind also fließend.
So entschied z. B. der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 15.03.2006 (Az. T-35/04): Zwischen den ähnlich klingenden Marken „Ferrero” und „FERRÓ” bestehe Verwechslungsgefahr.
Da beide die Warengruppe der Süß- und Konditorwaren für sich beanspruchten, musste „FERRÓ” sich den älteren Rechten von „Ferrero” beugen. Anders wäre es ausgegangen, wenn die Firmen nicht in derselben Branche tätig gewesen wären.
Auch bei ähnlichen Marken kann es aber Möglichkeiten geben, diese dennoch schützen zu lassen. So können Sie eine Abgrenzungsvereinbarung bzw. Koexistenzvereinbarung mit dem anderen Markeninhaber treffen. In dieser vertraglichen Vereinbarung legen die Markeninhaber fest, auf juristische Schritte zu verzichten. Die ähnlichen Marken können so nebeneinander existieren und verwendet werden.
Um ungültige oder benachteiligende Klauseln zu verhindern, ist es ratsam, die Abgrenzungsvereinbarung von einem Anwalt aufsetzen zu lassen.
Keine ähnliche oder identische Marke: Markenanmeldung
Haben Sie den Markenschutz Ihrer Marke sorgfältig geprüft und keine identische oder ähnliche Marke identifiziert, können Sie nun beim DPMA die Marke anmelden.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie tatsächlich alle Quellen und Datenbanken auf Fremdmarken kontrolliert haben, können Sie selbstverständlich einen Profi mit der Recherche beauftragen.
Ein Anwalt für Markenrecht kann durch eine umfassende Suche in allen relevanten Registern Ihren Markenschutz prüfen und eine Verletzung älterer Rechte vollständig ausschließen. Wenn Sie möchten, kann er auch die Anmeldung der Marke übernehmen.
Eine reibungslose Eintragung und langfristigen Schutz erreichen Sie nur, indem Sie Ihre Marke vor der Eintragung mit einer Markenrecherche prüfen.
Während es bei identischen Marken kaum Spielraum gibt, diese rechtssicher anzumelden, ist eine Eintragung von ähnlichen Markennamen unter Umständen möglich. Es kann aber sinnvoll sein, vor Anmeldung auf den anderen Markeninhaber zuzugehen und z. B. eine Abgrenzungsvereinbarung abzuschließen.
Ist dies nicht möglich, müssen Sie eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken von Anfang an ausschließen.
Möchten Sie sichergehen, dass Sie nichts übersehen und die Rechercheergebnisse richtig interpretieren, kann ein Anwalt helfen.
Ein Anwalt für Markenrecht kann
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Nach der Anmeldung kann es sinnvoll sein, durch eine regelmäßige Recherche im Informationssystem des DPMA die eigene Marke zu überwachen. So können Sie frühzeitig verhindern, dass Dritte z. B. eine ähnliche Marke anmelden und Ihren Markenschutz verletzen. Das DPMA überprüft Eintragungen nicht von sich aus auf mögliche Markenkollisionen.
Bemerken Sie eine Dopplung, können Sie innerhalb einer 3-monatigen Frist Widerspruch beim DPMA einlegen – die Frist beginnt, wenn das Amt die Eintragung der neuen Marke veröffentlicht. Gegen eine Gebühr von 250 € prüft das DPMA Ihre Einwände. Sind diese berechtigt, leitet es die Löschung der anderen Marke ein.
Haben Sie die Frist verpasst, ist für die Löschung der fraglichen Marke ein Nichtigkeitsantrag zu stellen. Alternativ können Sie eine Löschungsklage bei Gericht einreichen. Die Kosten sind dann deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.
Wenn Sie selbstständig die Markenrechte prüfen, entstehen Ihnen – außer für die Nutzung kostenpflichtiger Recherchetools – keine weiteren Kosten.
Ohne Erfahrung kann ein selbstständiges Vorgehen aber mit Risiken verbunden sein: Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bei Nachlässigkeiten Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche von Dritten – wenn Sie z. B. eine Marke anmelden, die es bereits gibt.
Lassen Sie Ihren Markenschutz vom Anwalt prüfen, können Sie dieses Risiko vermeiden.
Möchten Sie die Markenverfügbarkeit von einem Anwalt prüfen lassen, entstehen Anwaltskosten. Diese lassen sich nicht pauschal beziffern, sondern bestimmen sich nach verschiedenen Faktoren:
Wenn Sie über advocado einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Markenschutzes beauftragen, erhalten Sie von ihm nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ein transparentes Festpreisangebot. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.
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Das Markenrecht schützt Kennzeichnen, die der Identifikation eines Unternehmens und seiner Dienstleistungen bzw. Produkte dienen. Wer die Markenrechte besitzt, hat das alleinige Recht, das Markenzeichen zu verwenden und zu vermarkten. Außerdem kann er die Nutzung der Marke an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen.
Sie können mithilfe verschiedener Recherchetools nach der Marke suchen. Ist die Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen, ist sie bereits geschützt – und Sie können sie nicht für eigene gewerbliche Zwecke verwenden. Aufschluss über bestehende Markenrechte können auch Handelsregister, Markendatenbanken und eine Google-Suche geben.
Als Marke schutzfähig sind grundsätzlich Namen (z. B. von Dienstleistungen oder Produkten eines Unternehmens), Logos und Kombinationen aus beiden. Voraussetzung ist, dass sie sich eignen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Ihren Markennamen können Sie z. B. mit einer Markenrecherche in den Datenbanken des DPMA überprüfen. Dort sind alle angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen deutschen Marken aufgelistet. Um die Markenrechte vollständig zu prüfen, müssen Sie sowohl nach identischen Markennamen als auch ähnlichen Markenzeichen suchen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.