In den meisten Fällen erfordert die Sicherung Ihres Künstlernamens eine Eintragung beim Markenamt. Dadurch erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht und können auch prioritätsjüngere Ansprüche Dritter abwehren. Im Vorfeld kann eine Beratung und professionelle Markenrecherche ratsam sein, um eine Ablehnung des Antrags und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Partner-Anwalt für Markenrecht sorgt für eine rechtssichere Registrierung Ihres Künstlernamens als Marke und schützt Sie vor unerwarteten Folgekosten.
Zusammenfassung
Personen des öffentlichen Lebens – z. B. Musiker oder Schauspieler – nutzen oftmals Künstlernamen, die stark vom bürgerlichen Namen abweichen. Ein Künstlername (Pseudonym) ermöglicht die Trennung von Privat- und Berufsleben, schafft einen hohen Wiedererkennungswert und hilft bei der persönlichen Markenbildung. Um unerlaubte Fremdnutzung auszuschließen, können Sie einen Künstlernamen eintragen lassen. Sie können zudem eine Marke anmelden, um Ihren Künstlernamen schützen zu lassen.
Auf einen Blick
Sie können einen Künstlernamen für private Zwecke wie Auftritte oder Ausstellungen jederzeit nutzen. Wollen Sie aber eine wirtschaftliche Verwertung ermöglichen, Rechnungen auf diesen Namen ausstellen oder Merchandise-Produkte vermarkten, können Sie den Künstlernamen eintragen lassen.
Nach Eintragung in den Personalausweis oder Reisepass können Sie Ihren Künstlernamen für Folgendes nutzen:
Haben Sie Ihren Künstlernamen über eine Markenanmeldung eintragen lassen, entstehen darüber hinaus viele weitere Vorteile:
Die bloße Eintragung Ihres Künstlernamens gibt Ihnen nicht das Recht, juristisch gegen Namensdiebe und Namensmissbrauch vorzugehen. Geeignete Maßnahmen können Sie nur ergreifen, wenn Sie ihn als Marke registriert haben!
Anhand eines Urteils des OLG Düsseldorf vom 21.05.2013 (I-20 U 67/12) wird deutlich, wie wichtig es ist, einen Künstlernamen schützen zu lassen und eine Markenrecherche durchzuführen.
Es stritten sich der überregional bekannte Schlagersänger Michael Norberg (auch bekannt unter dem Künstlernamen Michael Wendler) und der weniger bekannte Sänger Frank Wendler, wer von beiden bei Auftritten die Bezeichnung „Der Wendler” tragen darf.
Während Norberg regelmäßig bei Auftritten „Der Wendler” verwendete, ließ Frank Wendler den Namen 2008 als Wortmarke beim DPMA eintragen. Norberg sollte die weitere Nutzung von „Der Wendler” nun untersagt werden.
Das Gericht urteilte folgendermaßen:
Die Wortmarke von Frank Wendler hat gegen die älteren Namensrechte des wesentlich erfolgreicheren Sängers Michael Norberg verstoßen. Folglich ist sein Künstlername nicht länger eingetragen und hat stark an Schutz verloren.
Mithilfe einer umfassenden Recherche hätte Frank Wendler noch vor Eintragung der Wortmarke „Der Wendler” feststellen können, dass sich aufgrund der Namensgleichheit widerstreitende Interessen gegenüberstehen.
Für die Eintragung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
Wollen Sie Ihren Künstlernamen über eine Markenanmeldung eintragen lassen, müssen Sie sich mit einem entsprechenden Antrag ans Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden.
Dieses wird prüfen, ob Ihr Name alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt. Hat der Antrag Erfolg, wird Ihr Name zehn Jahre lang vor Diebstahl und Nachahmung geschützt. Sie können diesen Schutzzeitraum beliebig oft verlängern.
Dann dürfen Sie in der Öffentlichkeit nicht länger unter dem Pseudonym auftreten. Eine zukünftige Markenanmeldung wird scheitern.
Wollen Sie Ihren Künstlernamen im Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen, müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde vorsprechen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass Sie künstlerisch oder freischaffend tätig sind und unter dem Künstlernamen überregionale Bekanntheit erlangt haben.
Beweisen können Sie dies z. B. mit Arbeitsproben, Zeitungsartikeln oder Bescheiden der Künstlersozialkasse.
Bitte beachten Sie: Durch die Eintragung des Künstlernamens in Personalausweis oder Reisepass können Sie diesen im Geschäftsbetrieb einsetzen. Die gewerbliche Nutzung und umfassenden Schutz gegen unerlaubte Fremdnutzung sichert nur eine Markenanmeldung.
Die IPI-Nummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung eines Werks zu einem Komponisten oder Autor. Die Urheberschaft wird so zweifelsfrei nachgewiesen sowie indirekt etabliert und geschützt.
Damit Ihrem Künstlernamen eine IPI-Nummer zugewiesen wird, müssen Sie einer Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft (z. B. der GEMA) angehören.
Künstlernamen schützen lassen – das können Sie tun, um die häufigsten Fehler zu vermeiden:
Die Eintragung ins Ausweisdokument oder die Zuteilung einer IPI-Nummer sind verhältnismäßig schnell erledigt. Allerdings entsteht kein vollumfänglicher Schutz.
Ihre Rechte sind leicht angreifbar und Sie können Sie leicht verlieren – etwa indem ein Fremder Ihren Künstlernamen als eigene Marke eintragen lässt. Dann gingen Ihnen nicht nur wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten und Gewinne verloren: Es könnte Ihnen gänzlich verboten werden, Ihren Künstlernamen in der Öffentlichkeit zu nutzen.
Vertrauen Sie daher nicht auf Zwischenlösungen, sondern setzen Sie sich ausführlich mit dem Für und Wider einer solchen Anmeldung auseinander. Nur so können Sie langfristig auf Ihren Künstlernamen vertrauen.
Ist Ihnen der vollumfängliche Schutz Ihres Künstlernamens wichtig und wollen Sie ihn deshalb als Marke eintragen lassen, können Sie vorher eine umfassende Markenrecherche durchführen. Nur so können Sie ausschließen, dass Ihr Name bereits existiert bzw. ältere Namensrechte bestehen. Wäre dies der Fall, würde eine Neuanmeldung einen etablierten Namen verletzen.
Führen Sie keine bzw. eine zu oberflächliche Markenrecherche durch und wird dadurch ein älterer Markeninhaber in seinen Rechten verletzt, kann er einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend machen. Dadurch würden Ihnen hohe finanzielle Einbußen entstehen.
Sie müssen selbst aktiv werden und die gängigen Datenbanken nach ähnlichen Altmarken durchforsten. Da eine Markenrecherche nicht nur zeitintensiv ist, sondern auch die – oft unklaren – Ergebnisse einer juristisch fundierten Interpretation bedürfen, kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Auch wenn die Recherche positiv verlief, kann die Markeneintragung Ihres Namens noch scheitern – wenn dieser ein absolutes Schutzhindernis erfüllt.
Ihr Künstlername würde ein Schutzhindernis erfüllen, wenn er
Erkennen Sie ein absolutes Schutzhindernis und stellen trotzdem einen Antrag auf Eintragung, wird er abgelehnt.
Ein Partner-Anwalt für Markenrecht kann eine fachgerechte Beurteilung Ihres Künstlernamens vornehmen und sicherstellen, dass Ihre Markenanmeldung erfolgreich verläuft. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Konnten Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und wurde er als Marke registriert, können Sie durch eine regelmäßige Markenüberwachung den vollen Schutzumfang aktivieren.
Nur durch eine regelmäßige Prüfung von Neueintragungen, Markt und Wettbewerbern können Sie ausschließen, dass ein Fremder:
Wird Ihr Künstlername unerlaubt fremdgenutzt, können Sie frühzeitig reagieren und Abwehrmaßnahmen ergreifen:
Wenn Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und vor Fremdzugriffen schützen wollen, entstehen diverse Kosten.
Um in Personalausweis oder Reisepass einen Künstlernamen eintragen zu lassen, fallen keine Kosten an – es fallen lediglich Kosten für die Neuausstellung des betreffenden Ausweisdokuments an.
Bei einem Personalausweis belaufen sich die Kosten – je nach Alter des Antragstellers – auf 22,80 € bzw. 28,80 €. Bei einem Reisepass fallen Kosten zwischen 37,50 € und 82,00 € an – je nach Alter des Antragstellers und der gewünschten Seitenanzahl.
Für die Zuteilung einer IPI-Nummer selbst fallen keinerlei Kosten an. Es müssen lediglich die für die Anmeldung bei der Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaft üblichen Gebühren gezahlt werden.
Da Ihr Künstlername nur dann Schutz genießt, wenn er als Marke eingetragen ist, sind die Kosten als Investition in die Sicherheit Ihrer Namensrechte anzusehen. Finanzielle Einbußen – z. B. weil Sie im Falle einer gewerblichen Nachahmung weder Unterlassung noch Schadensersatz fordern können – wären ungleich höher.
Für die Eintragung des Namens als Marke fallen einmalige Gebühren in Höhe von 300 € an. Für jede Verlängerung des 10-jährigen Schutzzeitraums werden 750 € fällig.
Streben Sie Schutz über die deutschen Grenzen hinaus an – z. B. mittels einer europäischen oder einer internationalen Marke – fallen die Kosten etwas höher aus.
Damit Sie sämtliche Vorteile Ihres Künstlernamens genießen und ihn umfassend vor z. B. unerlaubter Fremdnutzung absichern können, können Sie wie folgt vorgehen:
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