1. Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?
Bei einer Abmahnung handelt es sich um die Forderung, ein bestimmtes Handeln zukünftig zu unterlassen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, fremde Rechte oder Pflichten verletzt zu haben. Bei einer Abmahnung im Urheberrecht lautet der Vorwurf Urheberrechtsverletzung.
Oft fordert der Rechteinhaber neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten. Kommt der Abgemahnte der Forderung nach, verzichtet der Rechteinhaber auf gerichtliche Schritte.
Eine Abmahnung soll also einen teuren Prozess vermeiden und damit sowohl Kosten sparen als auch die Gerichte entlasten.
Was sind Gründe für die Abmahnung?
Zu einer Abmahnung im Urheberrecht kann es kommen, wenn sich jemand in seinen Urheberrechten verletzt sieht. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), das dem Schutz des geistigen Eigentums dient.
Typische Gründe für ein Abmahnungsschreiben im Urheberrecht können sein:
- Raubkopien geschützter Filme oder Musikdateien und Verbreitung dieser
- Kopie fremder Produktbilder für den eigenen Online-Shop
- Übernahme einer Textpassage für den eigenen Blog ohne Zitat
- Verwendung lizenzfreier Bilder (Stockfotos) ohne Quellenangabe
- Veröffentlichung einer geschützten Video- oder Musikdatei auf YouTube
- Brennen einer geschützten CD oder DVD
Urheberrechtlich geschützte Medien auf Online-Tauschbörsen hochzuladen bzw. zu verbreiten, kann in vielen Fällen eine Filesharing-Abmahnung für z. B. den Anschlussinhaber nach sich ziehen.
Wer darf im Urheberrecht abmahnen?
Abmahnen darf im Urheberrecht nur derjenige, der die Urheberrechte besitzt, die durch Dritte verletzt wurden – also der Schöpfer des Werkes. In der Regel schreiben und versenden aber Anwälte die Abmahnung. Da sie im Auftrag des Rechteinhabers handeln, dürfen sie abmahnen, auch wenn sie selbst nicht die Rechte an dem Werk besitzen.
Abmahnanwälte werden nur aktiv, wenn der Rechteinhaber sie mit der Verteidigung seiner Urheberrechte beauftragt. Unbeteiligte Dritte, die einen Rechtsverstoß erkennen (z. B. auf Online-Verkaufsplattformen wie eBay) dürfen keine Abmahnung aussprechen.
2. Abmahnung Urheberrecht: Strafe wegen Urheberrechtsverletzung
Eine Abmahnung im Urheberrecht hat das Ziel, einen Rechtsverstoß zu unterbinden. Ist das Abmahnungsschreiben gerechtfertigt, kann dem Abgemahnten folgende Strafe drohen:
- Unterlassungserklärung & Vertragsstrafe: Die Abmahnung soll die Urheberrechtsverletzung in Zukunft unterbinden. Deshalb wird der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Kommt es dennoch erneut zum Rechtsverstoß, muss er an den Rechteinhaber eine Vertragsstrafe zahlen.
- Beseitigung der Rechtsverletzung: Der Abmahnende kann die Beseitigung des Verstoßes fordern und z. B. verlangen, dass der Verletzer geschützte Fotografien oder Texte umgehend von seiner Website entfernt.
- Schadensersatz: Ist dem Urheber durch die Urheberrechtsverletzung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, hat er Anspruch auf Schadensersatz. Wie viel zu zahlen ist, hängt meist von den Lizenzgebühren ab, die der Rechteinhaber für die Nutzung erhalten hätte.
- Kosten für die Abmahnung: Dem Schöpfer steht die Erstattung der für die Abmahnung anfallenden Kosten zu – z. B. für Ermittlungen, Auskunft und ggf. den beauftragten Anwalt.
3. Verjährung bei Abmahnung im Urheberrecht
Die Verjährung im Urheberrecht beginnt erst mit Ende des Jahres, in dem der Rechteinhaber von der Urheberrechtsverletzung und der Identität des Verletzers erfahren hat.
Wann die Ansprüche verjähren, ist von den Ansprüchen abhängig, die der Rechteinhaber geltend machen kann:
- Unterlassungsanspruch: nach 3 Jahren
- Kostenerstattung: nach 3 Jahren
- Schadensersatzanspruch: nach 10 Jahren
Die gesonderte Verjährungsfrist für den Schadensersatzanspruch bezieht sich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ausschließlich auf den Lizenzschaden, den der Rechteinhaber durch entgangene Lizenzgebühren erleidet (Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15).
4. Abmahnung Urheberrecht: Kosten wegen Urheberrechtsverletzung
Die Kosten wegen Urheberrechtsverletzung berechnen sich anhand des Gegenstandswertes. Dessen Höhe kann der Rechteinhaber bzw. dessen Anwalt frei bestimmen – es handelt sich hierbei nicht um eine vorab festgelegte Summe, sondern um eine Schätzung.
Wie hoch die Kosten einer Abmahnung ausfallen, ist auch abhängig von:
- Liegt ein Anspruch auf Schadensersatz z. B. gegenüber dem Anschlussinhaber vor?
- Hat der Rechteinhaber für die Abmahnung einen Anwalt eingeschaltet?
- Wie hoch fällt der entstandene Schaden tatsächlich aus?
- Ist der angesetzte Gegenstandswert berechtigt?
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 9. Oktober 2013 trat zudem eine Neuregelung des § 97a UrhG in Kraft. Neben Bestimmungen, wie ein Abmahnungsschreiben aussehen muss, enthält der 3. Absatz nun eine Begrenzung des Gegenstandswertes:
- Der Gegenstandswert für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche darf 1.000 Euro nicht übersteigen.
- Die entstehenden Anwaltskosten einer Urheberrechtsabmahnung sind auf rund 150 Euro begrenzt.
Diese neue Regelung greift jedoch nur für Privatpersonen, die erstmalig die Rechte des Urhebers verletzt haben.
5. Abmahnung Urheberrecht erhalten: Was tun?
Haben Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren – nicht immer ist das Schreiben gerechtfertigt und die Forderung zulässig. Haben Sie erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann es ratsam sein, die Abmahnung eingehend zu prüfen. Nur bei einem tatsächlichen Rechtsverstoß müssen Sie die geforderten Kosten zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Woran erkenne ich eine Fake-Abmahnung?
Im ersten Schritt können Sie prüfen, ob die Abmahnung überhaupt seriös ist. Immer wieder versuchen Betrüger, unschuldige Privatpersonen abzumahnen, obwohl sie dazu kein Recht haben. Mehr noch: Eine Fake-Abmahnung ist illegal.
So können Sie eine Fake-Abmahnung erkennen:
- Versand nur per Mail: Grundsätzlich ist der Versand einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung per Mail zwar zulässig – seriöse Kanzleien setzen aber auf den Postweg. Ist dann auch noch die E-Mail-Adresse zweifelhaft (Buchstabenfolgen, lange Zahlenreihen, fragwürdiger Hoster), ist Vorsicht geboten.
- Kein Personenbezug: Richtet die E-Mail sich nicht namentlich an Sie, sondern nutzt die Anrede „Sie“, könnte es sich um eine Fake-Abmahnung handeln. Gleiches gilt, wenn die verwendeten Personendaten veraltet sind.
- Unseriöse Kanzlei: Prüfen Sie, ob es die Abmahnkanzlei überhaupt gibt. Vertrauen Sie nicht nur auf vermeintliche Homepages, denn auch die können ein Fake sein. Ob eine Anwaltskanzlei seriös ist, können Sie über die Bundesrechtsanwaltskammer herausfinden.
- Fragwürdige Anhänge: Vorsicht vor seltsamen Mail-Anhängen. Sie sind nicht nur ein Zeichen für ein unseriöses Abmahnungsschreiben – im schlimmsten Fall laden Sie sich durch das Öffnen Schadsoftware auf den PC.
Selbst wenn die Abmahnung auf den ersten Blick seriös erscheint, muss das nicht bedeuten, dass sie auch gerechtfertigt ist. Auch seriösen Anwälten können Fehler passieren, die zu unzulässigen Forderungsschreiben führen.
Haben Sie als Anschlussinhaber z. B. eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, kann es hilfreich sein zu prüfen, ob diese auch wirklich berechtigt ist.
Wie prüfe ich eine Abmahnung im Urheberrecht?
Bei Abmahnungen handelt es sich um formlose Schreiben. In der Regel treten Formfehler deshalb nur selten auf. Auch Rechtschreibfehler führen grundsätzlich nicht dazu, dass das Schreiben ungültig ist. Allerdings muss ein Abmahnungsschreiben im Urheberrecht bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen:
- Eindeutige Bezeichnung der beteiligten Parteien: Wer ist der Rechteinhaber?
- Ggf. Vollmacht des Anwalts: Ist die Abmahnkanzlei berechtigt, Sie abzumahnen?
- Abmahngrund: Sind die gesetzlichen Vorschriften, die rechtsverletzende Handlung und die tatsächlich entstandene Rechtsverletzung aufgeführt?
- Unterlassungsanspruch: Fordert die Abmahnung die Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens?
- Unterlassungserklärung: Liegt eine Unterlassungserklärung bei?
- Schadenersatzanspruch: Besteht tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung?
- Fristsetzung: Ist die Frist zur Zahlung der Kosten und Abgabe der Unterlassungserklärung angemessen?
Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe und eingehend. Können Sie die vorgeworfene Tat überhaupt zum dargelegten Zeitpunkt begangen haben? Die Überprüfung von IP-Adresse, Datum und Uhrzeit kann insbesondere für Anschlussinhaber bei einer Abmahnung wegen Streaming oder Filesharing hilfreich sein.