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Die Urheberrechts­verletzung
Ratgeber Medien- und Urheberrecht Urheberrechtsverletzung Die Urheberrechtsverletzung
Stand 16.06.2020
Lesezeit 12 min

Die Urheberrechts­verletzung

Illegales Streaming, Filesharing oder die Nutzung fremder Bilder stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. In diesem Fall dürfen Urheber per Abmahnung Unterlassung und ggf. Schadensersatz fordern. Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, können Abgemahnte sich dagegen wehren.

Olga Karrasch
Beitrag von Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.06.2020
7.317 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  • Dazu zählen z. B. Raubkopien von Musik, illegales Filesharing sowie die unerlaubte Nutzung oder Veröffentlichung fremder Bilder oder Werke.
  • Eine Urheberrechtsverletzung kann eine Abmahnung, eine Klage oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.
  • Ein Anwalt kann die schnelle Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Entschädigung für die unerlaubte Nutzung sicherstellen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
  2. Beispiele: Filesharing, Bilder & Co.
  3. Rechtliche Folgen
  4. Strafen bei einem Verstoß
  5. Fristen & Verjährung
  6. Was tun, wenn meine Rechte verletzt wurden?
  7. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – und nun?
  8. Unberechtigte Abmahnung – modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
  9. FAQ: das Wichtigste in Kürze
Infografik: Erfasste Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen in Deutschland.

1. Wann liegt eine Urheberrechtsver­letzung vor?

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), welches dem Schutz des geistigen Eigentums dient. Das Urheberrechtsgesetz definiert Verwertungsrechte und Plagiatsvorschriften.

Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes setzt keine besondere Anmeldung und auch keinen Copyright-Vermerk voraus.

Mögliche Verstöße sind Kopien von urheberrechtlich geschützten Medien (sogenannte Raubkopien) und die Verbreitung dieser. Anders als beim Kauf eines Werkes erfolgt hier keine Bezahlung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers.

Auch eine unerlaubte Bearbeitung und Änderung eines geschützten Werkes ist eine Urheberrechtsverletzung.

Eine solche Verletzung kann dabei Folgendes betreffen:

  • Musik
  • Filme
  • Bilder & Fotos
  • Software
  • Schriftstücke
  • Tanzstücke
  • Baukunst

2. Beispiele: Filesharing, Bilder & Co.

Urheberrechtsverletzungen können online und offline stattfinden. Im Internet kann es allerdings viel einfacher sein, eine solche zu begehen – sie kann auch unwissentlich passieren.

Filesharing: eine Urheberrechtsverletzung?

Bei Inhalten, die auf einer Tauschbörse angeboten werden (sogenanntes Filesharing), kann Vorsicht sinnvoll sein. Hier verbreiten Nutzer urheberrechtlich geschützte Dateien (hauptsächlich Musik, Filme und Computerspiele) über die Software der Tauschbörse.

Das Problem der Tauschbörsen: Ein Download ruft automatisch einen Upload hervor und führt zu einer weiteren Verbreitung der Datei. Somit ist jemand, der die Datei herunterlädt, gleichzeitig der Anbieter für andere – und macht sich strafbar.

Anti-Piracy-Firmen erforschen solche Urheberrechtsverletzungen und protokollieren die IP-Adressen der Rechtsverletzer. Mit einer einstweiligen Verfügung kann der Rechteinhaber den Internetprovider verpflichten, die Informationen über den Nutzer der IP-Adresse herauszugeben.

Im Anschluss können Abmahnkanzleien eine Filesharing-Abmahnung verschicken. Diese enthält eine Zahlungsaufforderung und lässt dem Abgemahnten eine Frist zur Reaktion. Was Sie tun können, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in Kapitel 7 – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – und nun?

Urheberrechtsverletzung bei Bildern

Eine häufige Urheberrechtsverletzungen im Internet ist die unerlaubte Nutzung von Bildern. Diese sind durch das Urheberrecht nach § 2 UrhG und § 72 UrhG geschützt.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen:

  • Lichtbilder: Schnappschüsse, Urlaubsbilder usw. Diese sind 50 Jahre lang ab ihrer Veröffentlichung geschützt.
  • Lichtbildwerke: Diese weisen eine bestimmte Schöpfungshöhe auf – sind also künstlerisch gestaltet. Das ist natürlich Auslegungssache und meist entscheidet hier der Einzelfall. Lichtbildwerke sind ab Veröffentlichung bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt.

Bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich kann es zu Abmahnungen für Produktbilder (z. B. auf eBay) kommen. Hierbei kopieren Anbieter ungefragt fremde Produktbilder und verwenden diese als Abbildung für eigene Artikel.

Weitere Fälle von Urheberrechtsverletzungen im Internet

Weitere Beispiele für Urheberrechtsverletzungen sind:

  • Übernahme einer Textpassage für den eigenen Blog, ohne richtig zu zitieren (Angabe des Autors und der Quelle, Anführungszeichen)
  • Verwendung lizenzfreier Bilder (Stockfotos), ohne die Quelle zu nennen
  • Verwendung von Stockbildern auf facebook (sogenannte Unterlizenzierung)
  • Video-Streaming von illegalen Anbietern (charakteristisch für entsprechende Websites: keine Anmeldung, keine Bezahlung, viel Werbung)
  • Veröffentlichung einer urheberrechtlich geschützten Video- oder Musikdatei auf YouTube
  • Darstellung von Stadtplanausschnitten auf der eigenen Homepage ohne die entsprechende Lizenz

Urheberrechtsverletzungen außerhalb des Internets

Mögliche Urheberrechtsverletzungen außerhalb des Internets sind:

  • Übernahme fremder Textpassagen in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften usw.
  • Umgehung des Kopierschutzes (Brennen einer kopiergeschützten CD/DVD usw.)
  • Verkauf einer kopierten Musik-CD oder DVD ohne Kopierschutz
  • Öffentliche Aufführung privater Musikdateien (z. B. wenn ein DJ seine private Musiksammlung beruflich nutzt)
  • Öffentliche Vorführung einer privaten DVD
  • Kopien von Software oder Computerspielen (auch für den privaten Gebrauch)

Wann liegt keine Urheberrechtsverletzung vor?

Beim Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei bzw. eines Inhalts handelt es sich nicht immer automatisch um eine Urheberrechtsverletzung. Es ist nur dann illegal, wenn dadurch eine öffentliche Zugänglichmachung des Inhalts entsteht – wie z. B. auf einer Homepage.

Auch der Download von geschützten Inhalten ist nicht immer illegal. Eine Privatkopie nach § 53 UrhG ist durchaus zulässig – und zwar, wenn es um das Herunterladen von einer legalen Quelle für private Zwecke geht. Gewerbliche oder berufliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Hinweis
In diesen Fällen liegt keine Urheberrechtsverletzung vor:
  • Versendung eines Musiktitels per E-Mail an einen Freund
  • Upload von Inhalten in eine private, Passwort gesicherte Cloud (privates Archiv)
  • Kopie einer gekauften CD/DVD ohne Kopierschutz für private Zwecke
  • Kopie einer Musikdatei auf dem eigenen Computer, Handy oder mp3-Player

3. Rechtliche Folgen

Eine Urheberrechtsverletzung kann verschiedene rechtliche Folgen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechtsverstoß wissentlich oder unwissentlich erfolgte.

Mögliche Folgen sind:

  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Entschädigung für z. B. die unerlaubte Verbreitung
  • Unterlassungs- und Zahlungsklage
  • Anzeige & strafrechtliches Verfahren

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erfolgt, um einen Rechtsverstoß zu beseitigen und ihn künftig zu unterbinden.

Die Abmahnung enthält in der Regel eine Vertragsstrafe für den Fall, dass es trotz der unterschriebenen Unterlassungserklärung zu einer erneuten Urheberrechtsverletzung kommt. Zudem muss der Abgemahnte die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Entschädigung

Schadensersatz soll den Urheber für die finanziellen Einbußen durch die Urheberrechtsverletzung entschädigen. Gemäß § 97 UrhG ist derjenige dazu verpflichtet, der die Rechte eines anderen verletzt.

Eine solche Entschädigung kann der Urheber bereits im Zuge einer Abmahnung fordern. Die genaue Höhe legt er u. a. anhand folgender Faktoren fest:

  • Gewinn des Verletzers durch die Urheberrechtsverletzung
  • Entgangener Gewinn des Urhebers
  • Marktübliche Nutzungskosten

Unterlassungs- & Zahlungsklage

Reagiert der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung oder weigert sich, die aufgeführten Kosten zu begleichen, kann eine Klage vor Gericht folgen. Zwei Optionen kommen infrage:

  • Unterlassungsklage: Gerichtliche Durchsetzung der Unterlassung der Verletzung und einer Entschädigung
  • Zahlungsklage: Gerichtliche Durchsetzung einer Entschädigung, wenn der Verletzer die Zahlung verweigerte

Anzeige & strafrechtliches Verfahren

Der Urheber kann bei einer Urheberrechtsverletzung auch Anzeige erstatten. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Das wäre z. B. der Fall, wenn es um eine massenhafte illegale Verbreitung einer besonders teuren Software geht.

4. Strafen bei einem Verstoß

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar. Folgende Strafen sind möglich:

  • Geldstrafe: Kosten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € für Ermittlungen, den gegnerischen Anwalt, Prozesskosten, Entschädigung
  • Freiheitsstrafe: Bis zu 3 bzw. 5 Jahren, wenn die Straftat einen gewerblichen Hintergrund hatte

Die Strafen für solche Verletzungen sind stark einzelfallabhängig. Hier einige Beispiele:

  • Beim Filesharing sind die Aufwendungen für den gegnerischen Anwalt auf maximal 155,30 € gedeckelt.
  • Die Entschädigung für Filesharing von Musiktiteln beträgt in der Regel 10–300 € pro Musiktitel (LG Düsseldorf, 09.02.2011 – 12 O 68/10).
  • Für die unerlaubte gewerbliche Nutzung von Bildern hatte der Verletzer eine Entschädigung in Höhe von 771,44 € zu leisten (BGH, 13.09.2018 – I ZR 187/17).
  • Die bisher schwerste Urheberrechtsverletzung in Deutschland betraf das Portal „Kino.to“. Dessen Chefprogrammierer wurde zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt (LG Leipzig, 11.04.2012 – 11 KLs 390 Js 183/11).

5. Fristen & Verjährung

Die Fristen bei einer Urheberrechtsverletzung können aufgrund der Wiederholungsgefahr und der damit verbundenen Schäden für den Rechteinhaber kurz sein.

Trotzdem muss dem Abgemahnten ausreichend Bedenkzeit bleiben, um die Rechtslage zu prüfen und ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Unter normalen Umständen ist eine Woche ausreichend (OLG Stuttgart, 31.03.2004 – 2 W 44/03).

Hinweis
Fristverlängerung möglich:

Ist die Frist zu knapp bemessen, lässt sich diese durch einen Antrag auf Fristverlängerung aufschieben. Dafür ist ein Schreiben mit folgenden Inhalten notwendig:

  • Angabe des Aktenzeichens
  • Datum der Abmahnung
  • Gründe für die Fristverlängerung
  • Datum, bis zu dem Sie sich äußern
  • Bitte um Bestätigung

Außerdem gibt es bei Urheberrechtsverletzungen Verjährungsfristen. Nach Ablauf dieser ist die Urheberrechtsverletzung verjährt – und damit auch Ansprüche auf Schadensersatz.

Ansprüche bei einer Urheberrechtsverletzung

Verjährungsfrist

Unterlassungsansprüche (Einstellung der Urheberrechtsverletzung)

 

3 Jahre

Ansprüche auf Aufwendungsersatz (z. B. Kosten für Ermittlungen und das Auskunftsverfahren)

Schadensersatzansprüche (entsprechen meist dem entgangenen Gewinn des Urhebers)

10 Jahre (BGH 16.05.2016 – I ZR 48/15)

Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Rechteinhaber bzw. der Urheber den Rechtsverstoß sowie den Verletzer festgestellt hat.

6. Was tun, wenn meine Rechte verletzt wurden?

Stellen Sie eine Urheberrechtsverletzung fest, stehen Ihnen verschiedene juristische Optionen zur Verfügung. Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, können Sie wie folgt vorgehen:

Dokumentation

Zunächst können Sie die Urheberrechtsverletzung durch z. B. Fotos oder Screenshots dokumentieren. Außerdem ist der Verletzer festzustellen. Passierte diese Verletzung online, können Sie den Seitenbetreiber kontaktieren und um Mithilfe bitten.

Private Lösung: Rechnung schicken

Jemand hat Ihre Rechte verletzt, Sie möchten aber keinen langen Prozess daraus entstehen lassen? Dann können Sie dem Verletzer eine Rechnung schicken. Damit übertragen Sie nachträglich die Nutzungsrechte gegen eine angemessene Gebühr.

Folgendes können Sie der Rechnung beifügen:

  • Beschreibung des Rechtsverstoßes
  • Begründung mithilfe der Rechtsgrundlage
  • Nachweis Ihres Anspruchs
  • Nutzungsvertrag für die Nutzungsrechte an Ihrem Werk
  • Hinweis auf weitere juristische Schritte

Anwalt kontaktieren

Reagiert der Verletzer nicht auf die Rechnung, können Sie einen Anwalt zur Unterstützung kontaktieren. Dieser kann dem Verletzer nicht nur Ihre ernsten Absichten deutlich machen, sondern auch auf eine schnelle Einstellung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Entschädigung hinwirken.

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Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung

Um einen Rechtsverstoß zu beseitigen, ihn künftig zu unterbinden und eine angemessene Entschädigung für die Verletzung Ihrer Rechte durchzusetzen, kann ein Anwalt eine Abmahnung verfassen. Durch folgende Maßnahmen kann er Ihre Ansprüche zweifelsfrei nachweisen:

  • Erörterung des Sachverhalts und der Rechtslage
  • Rechtsverbindliche Aufforderung zur Beseitigung der Rechtsverletzung
  • Formulierung einer Unterlassungserklärung
  • Begründung & Bestimmung Ihres Schadensersatzanspruchs (bei wirtschaftlich messbaren Schäden)
  • Berechnung der Abmahnungskosten (meist die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit, die der Gegenseite auferlegt werden)
  • Durchsetzung Ihres Beseitigungsanspruchs der Rechtsverletzung
  • Androhung gerichtlicher Schritte

Gerichtliche Schritte

Reagiert der Verletzer nicht auf die Abmahnung oder verweigert die Zahlung, ist es möglich, Ihren Unterlassungsanspruch mittels einer Unterlassungsklage geltend zu machen. Mit stichhaltigen Beweisen und der passenden juristischen Strategie kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten auf eine schnelle Unterlassung der Urheberrechtsverletzung und eine angemessene Entschädigung erhöhen.

Liegt der Streitwert über 5.000 € – weil z. B. mehrere Bilder unerlaubt verwendet wurden –, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Hier ist anwaltlicher Beistand in der Regel Pflicht. Gewinnen Sie den Prozess, dann trägt der Beklagte sowohl die Prozess- als auch Ihre Anwaltskosten.

7. Abmahnung wegen Urheberrechtsver­letzung – und nun?

Wenn Sie z. B. eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben und nicht oder nicht ausreichend darauf reagieren, kann es zu einer Gerichtsverhandlung und einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Vorwürfe und den Absender überprüfen: Können Sie sich an den Sachverhalt erinnern? Gibt es die Privatperson, das Unternehmen bzw. die Kanzlei tatsächlich oder handelt es sich hierbei womöglich um ein gefälschtes Schreiben?
  2. Nicht eigenhändig den Rechtsverstoß beseitigen. Das kann später zu Beweisschwierigkeiten führen und zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
  3. Die beigefügte Unterlassungserklärung vorerst nicht unterschreiben und keine der aufgeführten Kosten bezahlen.
  4. Bevor Sie unterschreiben, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Er kann die Vorwürfe und die geforderten Kosten auf Rechtmäßigkeit prüfen und kann Sie effektiv verteidigen. Ist die Abmahnung nicht berechtigt, muss der Abmahnende Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Rechtsberatung
Muss ich bei einer Urheberrechtsverletzung in jedem Fall haften?

Nein – handelt es sich z. B. um eine Streaming-Abmahnung, muss der Anschlussinhaber z. B. nicht für die Rechtsverstöße seiner volljährigen Mitbewohner haften (LG Köln, Urteil vom 14.03.2013 – Az.14 O 320/12). Auch Eltern erwartet bei Urheberrechtsverletzung ihrer minderjährigen Kinder keine Strafe, wenn sie ihre Kinder über das Verhalten im Internet aufgeklärt haben (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – Az. I ZR 74/12).

8. Unberechtigte Abmahnung – soll ich eine modifizierte Unterlassungser­klärung abgeben?

Haben Sie tatsächlich das Urheberrecht Dritter verletzt, müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Aber: Sie müssen nicht das vorgefertigte Schreiben unterzeichnen. Stattdessen können Sie das Schreiben anpassen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Diese ist – im Gegensatz zur vorformulierten Version – kein Schuldeingeständnis, sondern lediglich das Versprechen, den Rechtsverstoß zukünftig zu unterlassen. Darüber hinaus kann das weitere Vorteile bringen:

  • Sie können die Abmahnkosten senken.
  • Sie können die Schadensersatzzahlungen nach unten verhandeln.

Damit die Gegenseite die modifizierte Unterlassungserklärung anerkennt, kann es sinnvoll sein, diese von einem Anwalt erstellen zu lassen. Ein Anwalt kann beurteilen, welchen Spielraum es bei der Minimierung der Kosten gibt, sodass die Gegenseite die Wiederholungsgefahr als ausgeräumt betrachtet.

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9. FAQ zur Urheberrechtsverletzung

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz UrhG). Dabei missachten Dritte die gesetzlichen Verwertungsrechte, indem sie z. B. Raubkopien von Musik anfertigen, illegales Filesharing betreiben oder fremde Bilder unerlaubt nutzen.

Welche Folgen kann eine Urheberrechtsverletzung haben?

Eine Urheberrechtsverletzung kann verschiedene Folgen haben:

  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Entschädigung für die unerlaubte Nutzung oder Verbreitung
  • Lebenslange Unterlassungsverpflichtung
  • Anzeige & strafrechtliches Verfahren
Wann verjährt eine Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung verjährt innerhalb von 3 Jahren. Diese Frist beginnt, sobald die Verletzung festgestellt wurde – nicht an dem Tag, an dem es zur Verletzung kam.

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Olga Karrasch
Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.06.2020
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Olga Karrasch stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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