Diese juristischen Optionen, um einen Mieter loszuwerden, beruhen auf folgenden gesetzlichen Regelungen:
- § 573 BGB: Bei Eigenbedarf an der Wohnung, einer besseren wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit des Mietobjektes oder der Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, ein Mietverhältnis fristgerecht zu beenden.
- § 543 & 569 BGB: Stehen Mietzahlungen in Höhe von zwei Monatsmieten aus oder hat der Mieter die Wohnung durch Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht beschädigt, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
- § 940a ZPO: Sollte die Kündigung erfolglos bleiben, hat der Vermieter das Recht, eine Räumungsklage zu erheben, um den Mieter loszuwerden.
Welche rechtskonformen Tricks es gibt, um z. B. Abmahnung, Kündigungsschreiben und Klageschrift so zu gestalten, dass Sie den Mieter schnell und rechtssicher loswerden, erläutern wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.
2. Mieter loswerden – Tricks für Gespräch & Abmahnung
Wollen Vermieter einen Mieter loswerden, können Tricks den Verlauf eines ersten Gesprächs im Sinne des Vermieters beeinflussen und einen schnellen, unkomplizierten Auszug des Mieters herbeiführen. Sollte ein Gespräch nicht möglich sein bzw. erfolglos bleiben, ist eine Abmahnung des Mieters möglich.
Gespräch
Vermieter wollen einen Mieter loswerden – Tricks, um den Mieter im Gespräch zum Auszug zu bewegen und ggf. ausstehende Mietzahlungen einzufordern, können ein gerichtliches Vorgehen vermeiden.
So kann der Vermieter
- bei der Suche nach Ersatzwohnraum bei Eigenbedarf oder
- bei der Organisation des Umzugs helfen sowie
- einen Aufhebungsvertrag mit Entschädigungszahlung anbieten,
um sich mit dem Mieter gütlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses zu einigen. Außerdem kann so einem möglichen Widerspruch des Mieters gegen die anschließende Kündigung vorgebeugt werden. Akzeptiert der Mieter den Aufhebungsvertrag, ist keine Kündigung notwendig – ein hilfreicher Trick, Mieter loszuwerden.
Ausführlichere Informationen zum Aufhebungsvertrag finden Sie in Kapitel 3 – Mieter loswerden – Tricks zur Vermeidung der Kündigung.
Abmahnung
Sollte es im Gespräch nicht zu einer Einigung kommen, ist ein Abmahnungsschreiben notwendig, bevor der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen darf. Die Abmahnung soll den Mieter auf sein vertragswidriges Verhalten hinweisen und zu dessen Unterlassung auffordern. Rechtfertigt die Vertragsverletzung des Mieters eine fristlose Kündigung, ist hingegen keine Abmahnung notwendig. Dies wäre der Fall, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Verzug ist oder eine Abmahnung eindeutig keinen Erfolg haben wird, da der Mieter nicht auffindbar ist oder klar geäußert hat, sein vertragswidriges Verhalten nicht zu unterlassen.
Um die Mieträume schnell zurückzubekommen, muss das Abmahnungsschreiben rechtswirksam verfasst, an alle Mieter der Wohnung gerichtet und von allen Vermietern unterschrieben werden. Dann kann anschließend die ordentliche Kündigung des Mietvertrages erfolgen.