Wenn Mieter trotz frist- und formgerechter Kündigung nicht ausziehen, können Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Bestätigt das zuständige Gericht die Kündigung, kann der Vermieter eine Zwangsräumung der Wohnung durch den Gerichtsvollstrecker erwirken.
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Eine Räumungsklage ist die gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung oder Gewerberäume, wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter trotzdem nicht auszieht.
Gilt, wenn …
- das Mietverhältnis wirksam beendet ist (z. B. durch Kündigung oder Fristablauf),
- der Mieter die Räume weiterhin besitzt/nutzt und nicht freiwillig übergibt,
- eine außergerichtliche Einigung (Übergabetermin, Vergleich, Aufhebungsvertrag) nicht zustande kommt.
Sonderfall:
Wenn Sie unsicher sind, ob die Kündigung formell oder inhaltlich wirksam ist (z. B. Begründung, Zustellung, Fristen, Widerspruchsrechte), lohnt sich oft zuerst eine Prüfung der Kündigung – denn ohne wirksame Beendigung scheitert die Räumungsklage oder verzögert sich erheblich.
Wichtigste Fristen:
- Nach Zustellung der Klage setzt das Gericht regelmäßig eine kurze Frist, innerhalb derer der Beklagte mitteilen muss, ob er sich verteidigen will (im schriftlichen Vorverfahren typischerweise zwei Wochen).
- Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Wohnraum): Der Mieter kann die fristlose Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch vollständige Zahlung bis spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage unwirksam machen („Schonfristzahlung“).
Diese Informationen sollten Sie griffbereit haben:
- Mietvertrag, Nachträge, Übergabeprotokoll
- Kündigungsschreiben (ggf. Abmahnungen) und Nachweis der Zustellung
- Mietkonto/Mietrückstände, Zahlungsbelege, Schriftwechsel
- Belege zum Kündigungsgrund (z. B. Eigenbedarf, Pflichtverletzungen)
Häufigster Fehler: Eine Räumungsklage wird eingereicht, obwohl die Kündigung (oder ihre Zustellung) angreifbar ist – dadurch drohen Zeitverlust und zusätzliche Kosten.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
- Ohne gerichtlichen Titel darf ein Vermieter nicht „selbst räumen“ (Schlösser tauschen, Sachen entfernen).
- Zieht der Mieter nicht aus, führt der Weg zur Zwangsräumung regelmäßig über Urteil/Vergleich und Gerichtsvollzieher.
Kommt auf den Einzelfall an:
- Ob die Kündigung wirksam ist (Form, Begründung, Fristen, Interessenabwägung, ggf. Widerspruch/Härtefall).
- Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen (z. B. bei Zahlungsrückstand, Familien-/Gesundheitssituation, Prozessverhalten).
- Wie hoch Kosten und Dauer tatsächlich ausfallen (Gericht, Beweise, Vergleich, Vollstreckungsart).
Wann allgemeine Infos nicht mehr reichen (Kontextfaktoren):
- wenn mehrere Personen in der Wohnung leben (Untermieter, Partner, volljährige Kinder),
- wenn es um Eigenbedarf oder eine fristlose Kündigung mit streitigen Tatsachen geht,
- wenn Härtegründe geltend gemacht werden (Gesundheit, Schwangerschaft, drohende Obdachlosigkeit),
- wenn Gewerbemiete/komplizierte Vertragskonstruktionen betroffen sind.
Ein kurzer anwaltlicher Blick auf Kündigung, Zustellung und Beweislage spart hier oft mehr, als er kostet.
1. Was bedeutet die Räumungsklage?
Nicht immer trennen sich Mieter und Vermieter im Guten voneinander, etwa wenn beide Parteien über die Rechtmäßigkeit der Kündigung streiten. Verweigert der Mieter den Auszug aus der Wohnung, darf der Vermieter nicht eigenständig z. B. die Schlösser austauschen oder das Inventar des Mieters aus der Wohnung entfernen. Damit könnte er sich strafbar machen.
Die Räumungsklage ist oft die letzte Möglichkeit, den Mieter zum Auszug zu verpflichten.
Wird der Klage stattgegeben, erhält der Vermieter einen gerichtlichen Räumungstitel. Damit kann er die Zwangsräumung der Wohnung veranlassen, wenn der Mieter in der vom Gericht gesetzten Frist nicht auszieht. Nach Ablauf einer Nachfrist kann ein Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen. Verbliebener Hausrat wird dann eingelagert und der Mieter zahlt:
- Anwalts- & Gerichtskosten sowie die erstattungsfähigen Kosten des Vermieters
- Aufwendungen für Einlagerung, Räumung, Schlosser etc.
- Schadensersatz
2. Wann ist eine Räumungsklage möglich?
Wenn Mieter trotz frist- und formgerechter Kündigung nicht aus der Wohnung ausziehen, können Vermieter laut § 940a Zivilprozessordnung (ZPO) eine Räumungsklage einreichen. Diese dient dazu, eine Zwangsräumung von Vermietungsflächen und damit den Auszug des Mieters zu erwirken.
Welche Gründe gibt es für eine Räumungsklage?
Für eine erfolgreiche Räumungsklage muss der Vermieter sich auf einen ordentlichen Kündigungsgrund beziehen können. Gründe für die rechtmäßige Kündigung einer Wohnung sind:
- Zahlungsverzug
- Unregelmäßige Zahlung der Miete
- Beschädigung der Mietgegenstände
- Unerlaubte Untervermietung der Wohnräume
- Eigenbedarf des Vermieters
- Hinterlassen des Hausrats nach Auszug
- Fortbestehender Hausfriedensbruch (beispielsweise durch Lärm) trotz Abmahnung
Die Kündigung der Wohnung kann entweder fristlos oder im Rahmen der gültigen Kündigungsfrist erfolgen. Gründe für eine fristlose Kündigung sind in § 543 BGB definiert. Dabei handelt es sich um Gründe, die eine „erheblichen Vertragsverletzung“ bedeuten – beispielsweise Zahlungsverzug oder unerlaubte Untervermietung an Dritte.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Räumungsklage erfüllt sein?
Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Räumungsklage ist eine rechtsgültige Kündigung der Wohnung. Diese muss schriftlich erfolgen und einen Grund für die Kündigung nennen. Zudem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Kündigungsgrund:
- Kündigungsfrist bei Eigenbedarf: mindestens 3 Monate
- Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung: 14 Tage
Bei erfolgreicher Räumungsklage werden dem Mieter meist ebenfalls 14 Tage Zeit zum Räumen der Wohnung gestattet.
Zuständiges Gericht: Wo muss geklagt werden?
Örtliche Zuständigkeit: Ort der Immobilie
Für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Räume ist grundsätzlich das Gericht am Ort der belegenen Räume zuständig.
Sachliche Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?
- Wohnraummiete: Räumungssachen über Wohnraum gehören streitwertunabhängig zum Amtsgericht.
- Gewerbemiete: Hier ist der Streitwert relevant. Seit 01.01.2026 sind Amtsgerichte in vielen Zivilsachen bis 10.000 € zuständig; darüber regelmäßig Landgerichte.
Räumungsklage mit Kindern: Gibt es Besonderheiten?
Zwangsräumungen treffen Familien mit Kindern natürlich besonders hart. Dennoch gilt: Ein Gerichtsvollzieher kann einen Räumungstitel grundsätzlich auch gegen Minderjährige vollstrecken. Das ist auch der Fall, wenn Ihre Kinder bereits volljährig sind.
Es ist daher möglich, einen Räumungsschutz zu beantragen. Das Vollstreckungsgericht kann die Räumung untersagen, wenn die Kinder dadurch einen erheblichen Nachteil hätten. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Räumung während der Schulzeit stattfinden würde und die schulische Leistung der Kinder dadurch beeinträchtigt werden würde.
3. Ablauf einer Räumungsklage
Schritt 1: Vorbereitung vor Klage
- Kündigung/Beendigung sauber dokumentieren (inkl. Zustellung)
- Räumungsaufforderung/Übergabetermin anbieten
- Mietkonto und Beweise strukturieren (Chronologie)
Schritt 2: Klageeinreichung und Zustellung
Nach Einreichung und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses wird die Klage zugestellt. Das Gericht ordnet häufig das schriftliche Vorverfahren an und setzt Fristen.
Schritt 3: Stellungnahmen, Beweisaufnahme, Termin
Je nach Einwänden geht es um:
- Wirksamkeit der Kündigung (Form/Begründung/Fristen)
- Tatsachenfragen (Zahlungsstände, Störungen, Eigenbedarf)
- Beweise (Urkunden, Zeugen, ggf. Sachverständige)
Schritt 4: Urteil oder Vergleich
- Urteil: bestätigt oder weist die Räumung ab; häufig wird eine Räumungsfrist festgesetzt.
- Vergleich: kann Räumungstermin, Raten, Kostenverteilung oder Auflagen regeln.
Schritt 5: Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher
Mit Titel kann der Vermieter die Räumung beauftragen. Neben der „klassischen Räumung“ wird in der Praxis teils die beschränkte Vollstreckung („Berliner Räumung“) nach § 885a ZPO genutzt, um Vorschuss- und Transportkosten zu reduzieren.
4. Dauer der Räumungsklage
Wie lange das Klageverfahren dauert, ist immer vom Einzelfall abhängig. Deswegen sind keine allgemeingültigen Aussagen zur Dauer einer Räumungsklage möglich.
Aber:
- Eine Klage dauert durchschnittlich 6 bis 12 Monate.
- Durch Personalmangel, zeitintensive Sichtung relevanter Beweise und Erstellung neuer Gutachten kann die Verhandlung einer Räumungsklage bis zu 2 Jahre dauern.
Ist eine Räumungsklage im Eilverfahren möglich?
Eine Räumungsklage ist nur in Ausnahmefällen im Eilverfahren möglich. In der Regel müssen sich Vermieter mit der normalen Dauer einer Klage arrangieren. Es muss ein wichtiger Grund bestehen, um eine Räumungsklage zu beschleunigen.
Reagiert der Mieter beispielsweise nicht auf die Klageschrift und ist im Zahlungsrückstand, kann ein Eilverfahren eventuell eingeleitet werden. Möglicherweise kommt es dann schon nach zwei Monaten zum Versäumnisurteil.
5. Kosten der Räumungsklage
Die Kosten einer Räumungsklage hängen vom Streitwert ab. Die Berechnung erfolgt anhand der jährlichen Nettokaltmiete (NKW) der Wohnung oder Gewerberäume:
12 x NKM = Streitwert
Beispiel: Bei einer monatlichen Kaltmiete der Wohnung von 400 € liegt der Streitwert bei 4.800 €. Damit belaufen sich die Kosten einer Räumungsklage auf mindestens 1.000 € bei einer Klage. Zusätzlich können Kosten entstehen für:
- Räumung, Umzug, Gutachten und Einlagerung
- Mietrückstände und Mietausfälle
- Sachverständige, Gerichtsvollzieher und Zeugenvernehmung
- Erstattungsfähige Kosten der Gegenseite bei abgewiesener Klage
Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt die Gegenseite sämtliche Anwalts-, Gerichts- und ggf. Räumungskosten.
6. Wie können Mieter eine Räumungsklage abwenden?
Hat der Vermieter erfolgreich Räumungsklage gegen Sie eingereicht, müssen Sie nicht sofort ausziehen. Noch gibt es Möglichkeiten, die Zwangsräumung zu verhindern:
- Kündigungsschreiben prüfen
- Räumungsurteil prüfen
- Härtefall geltend machen
- Miete nachzahlen
Sie haben 14 Tage Zeit, auf die Klageschrift zu reagieren und zu erklären, dass Sie sich verteidigen wollen. Je ausführlicher Sie dabei Ihre Situation darlegen, desto besser kann das Gericht diese nachvollziehen und bewerten.
Mögliche Gründe und Härtefälle sind:
- Die Bank hat die Überweisung zu spät in Auftrag gegeben.
- Ihr Arbeitgeber zahlt kein oder verspätet Gehalt.
- Härtefälle: Schwangerschaft, drohende Obdachlosigkeit, Krankheit, hohes Alter, Behinderung, Wohnrecht auf Lebenszeit.
Fehler im Kündigungsschreiben bzw. Räumungsurteil zu finden oder einen Härtefall geltend zu machen, kann für juristische Laien schwierig sein. Ein Anwalt für Mietrecht weiß, welche Vorgaben Kündigung und Räumungsurteil erfüllen müssen. Er kann Ihre Situation prüfen und ggf. einen Härtefall nachweisen.
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Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: Zahlungsverzug – fristlose Kündigung, aber Zahlung kommt nach
- Ausgangslage: Mehrere Monatsmieten offen, Vermieter kündigt fristlos und erhebt Räumungsklage.
- Vorgehen: Mieter gleicht Rückstände vollständig aus und legt Zahlungsnachweise vor; zusätzlich wird geprüft, ob parallel ordentlich gekündigt wurde.
- Ergebnis: Fristlose Kündigung kann unter Umständen unwirksam werden; ob das Mietverhältnis trotzdem endet, hängt u. a. von einer zusätzlich erklärten ordentlichen Kündigung ab.
Fall 2: Eigenbedarf – Streit um Nachvollziehbarkeit
- Ausgangslage: Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, Mieter zweifelt Ernsthaftigkeit und Alternativen an.
- Vorgehen: Vermieter dokumentiert Bedarf, Personenkreis und Wohnsituation; Mieter trägt Einwände und ggf. Härtegründe vor.
- Ergebnis: Häufig Vergleich (Räumungstermin, Umzugshilfe, Kostenregelung) oder Beweisaufnahme zur Plausibilität.
Fall 3: Familie mit Kindern – Räumungstitel liegt vor
- Ausgangslage: Räumungsurteil ist ergangen; Umzug in kurzer Zeit realistisch kaum möglich.
- Vorgehen: Antrag auf Räumungsfrist/Vollstreckungsschutz, Nachweise zu Schule, Betreuung, Gesundheit, Wohnraumsuche.
- Ergebnis: Gericht kann eine längere Frist gewähren; absolute Grenzen und Abwägung richten sich nach Gesetz und Umständen.
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 04.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (u. a. §§ 543, 569, 573, 573c), Zivilprozessordnung (u. a. §§ 29a, 721, 885a, 940a), Gerichtsverfassungsgesetz (§ 23)
Letzte Aktualisierung
04.06.2026
- Der Artikel startet jetzt mit einem kurzen Schnell-Check, damit man sofort weiß, ob eine Räumungsklage überhaupt passt und was man dafür braucht.
- Wichtige Fristen, typische Stolperfallen und die Zuständigkeit des Gerichts sind klarer und aktueller erklärt.
- Es gibt konkrete Beispiele aus typischen Situationen (Zahlungsverzug, Eigenbedarf, Familie mit Kindern).
- Statt klassischer FAQ werden häufige Irrtümer aufgeräumt – mit dem, was man jeweils prüfen sollte.
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