Ablauf
Eine Klage auf Schmerzensgeld wird vor einem Zivilgericht wie etwa einem Amts- oder Landesgericht verhandelt. Wir erklären Ihnen jetzt, wie solch ein Klageprozess abläuft:
1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung:
Bevor Sie Schmerzensgeld einklagen, können Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben, um unnötige Gerichtskosten zu sparen. Dabei wenden Sie sich mit einer schriftlichen Schmerzensgeldforderung entweder direkt an den Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung. Diese sollte eine Beschreibung der erlittenen Verletzungen, einen Nachweis über deren Ursachen sowie die konkrete Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und eine Fristsetzung für die Zahlung dieses beinhalten.
Kommt es zu einer Einigung und wird Schmerzensgeld bezahlt, wird meist im Gegenzug eine Abfindungserklärung unterzeichnet, mit der etwaige weitere Forderungen abgegolten sind.
2. Schmerzensgeldklage vor dem Zivilgericht:
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, können Sie das Schmerzensgeld einklagen. Dafür muss zunächst eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort, über 5.000 Euro das jeweilige Landgericht zuständig – bei Letzterem besteht Anwaltszwang.
Die Klageschrift muss dabei Folgendes enthalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Klägers
- Datum der Klageerhebung
- Bezeichnung des Gerichts und seine Anschrift
- Name und Anschrift des Beklagten
- Sachverhalt/Erklärung des Klagegrundes
- Forderungen an die Gegenseite
- Unterschrift des Klägers
3. Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses:
Bei Einreichung einer Schmerzensgeldklage wird die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes. Welche weiteren Kosten anfallen können, wird in Kapitel 3.4 – Kosten & Gebühren detailliert erläutert.
4. Beginn des Klageprozesses:
Die Klage wird an die gegnerische Partei zugestellt.
5. Verhandlung über das Schmerzensgeld:
Ihre Schmerzensgeldklage wird vor Gericht verhandelt. Dabei werden die Aussagen über das Schadensereignis von Schädiger und Geschädigtem zusammengetragen und alle Beweise gegen den Schädiger vorgelegt.
6. Entscheidung durch das Gericht:
Nach der Anhörung der beteiligten Parteien fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld erhalten.
7. Auszahlung des Schmerzensgeldes
Im letzten Schritt wird das beschlossene Schmerzensgeld innerhalb der vom Gericht festgelegten Frist an Sie ausgezahlt.
Dauer
Je komplexer die erlittenen Schäden sind und umso komplizierter die Klärung der Schuldfrage ist, desto länger kann das Verfahren dauern. Es kann aber von einer Verfahrensdauer von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten ausgegangen werden.
Achtung: Beweispflicht berücksichtigen
Damit die Schmerzensgeldklage erfolgreich sein kann und Sie eine angemessene Summe erhalten, muss vor Gericht bewiesen werden, dass ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Sie als Geschädigter sind grundsätzlich in der Beweispflicht.
In diesem Zusammenhang sind folgende Nachweise notwendig:
- Die Schuld des Verursachers muss eindeutig nachgewiesen werden können.
- Es muss ersichtlich werden, dass der Schaden nicht bereits vorher bestand und somit auf die Handlung des Verursachers zurückzuführen ist.
Damit die Beweise einwandfrei vor Gericht dargelegt werden können, können zudem folgende Unterlagen aufbewahrt werden:
- ärztliche Atteste,
- polizeiliche Unfallakten,
- Arzt- oder Krankenhausrechnungen,
- Fahrtkosten zu Untersuchungen,
- Gutachten von Sachverständigen,
- Behandlungsakten.
Hilfreich können außerdem Fotos und Zeugenaussagen zum Unfall sein. Sollte der Geschädigte durch starke Verletzungen selbst nicht in der Lage sein, seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, kann es helfen, dass Angehörige einen schriftlichen Nachweis führen. Damit kann der Betroffene die Situation später vor Gericht möglichst klar und detailliert vorstellen.
Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss dieses aktiv beantragt und ggf. eingeklagt werden. Ein Anwalt kann Sie dabei verlässlich zu Voraussetzungen einer solchen Schmerzensgeldklage sowie den damit verbundenen Chancen und Risiken beraten. Zudem kann er sicherstellen, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllt sind und die Schmerzensgeldhöhe angemessen ist.
Mit einer passenden juristischen Strategie kann ein Anwalt außerdem zu einem erfolgreichen Ausgang und einer schnellen Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes beitragen. Auch auf die nicht unübliche Verzögerungstaktik von Versicherungen kann ein Anwalt angemessen reagieren.