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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Einforderung Schmerzensgeld einklagen
Stand 16.10.2018
Lesezeit 9 min

Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen

Häufig entstehen beispielsweise bei einem Unfall neben materiellen auch körperliche oder psychische Schäden. Ist dies der Fall, können Sie Schmerzensgeld einklagen, um zumindest teilweise für die entstandenen Verletzungen und Beeinträchtigungen entschädigt zu werden. Was dabei genau zu tun ist, welche Voraussetzungen zu beachten sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Isabel Kockro
Beitrag von Isabel Kockro
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.10.2018

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Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wann kann ich Schmerzensgeld einklagen?
  2. Wie viel Schmerzensgeld kann ich erhalten?
  3. Wie kann ich Schmerzensgeld einklagen?

1. Wann kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Bestimmte immaterielle Schäden nach beispielsweise einem Unfall können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Schmerzensgeld einklagen können Sie bei:

  • Verletzungen von Körper oder Psyche,
  • Gesundheitsbeeinträchtigungen,
  • Freiheitsverletzungen,
  • Schädigung der sexuellen Selbstbestimmung,
  • schwere Verletzung oder Tötung naher Angehöriger,
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts,
  • vertaner Urlaubszeit oder
  • Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.

Möchten Sie nach einer zugefügten Verletzung finanzielle Entschädigung erfahren, können Sie Ihr Schmerzensgeld einklagen. Im Optimalfall erhalten Sie dadurch eine angemessene Entschädigung. Für angefallene Kosten durch beispielsweise Arbeitsausfälle oder auch für die Nachsorge in Form von Kuren kann somit gesorgt werden. Bei Bagatellverletzungen wie minimalen Schürfwunden besteht hingegen kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

War die Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich, übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

2. Wie viel Schmerzensgeld kann ich erhalten?

Infografik: So viel Schmerzensgeld kann möglich sein.

Wie viel Schmerzensgeld Ihnen konkret zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben dabei folgende Umstände:

  • die Schwere und Art der Verletzung,
  • Notwendigkeit und Ausmaß bei Operationen,
  • Dauer von stationären und/oder ambulanten Heilbehandlungen,
  • Umfang der Behandlung,
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit,
  • Zukunftsprognose & voraussichtliche Leidenszeit,
  • Wahrscheinlichkeit für Dauerschäden,
  • Alter des Geschädigten,
  • psychische Langzeitfolgen einer Verletzung,
  • Depressionen, Isolation, Einsamkeit.

Zur Orientierung ziehen die Gerichte vergleichbare Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Verletzungsbildern und Sachverhalten heran. Solche Schmerzensgeldtabellen bilden hierbei jedoch lediglich einen groben Orientierungsrahmen.

Im Folgenden haben wir relevante Urteile für Sie zusammengestellt:

Verletzungen

Schmerzensgeld

Urteil

Schleudertrauma, sechswöchige Arbeitsunfähigkeit, ärztliche und krankentherapeutische Behandlungen nach unverschuldetem Verkehrsunfall

2.000 Euro

AG München, 2013

Schultergelenkssprengung und Bänderabriss, Operation und mehrwöchige Nachbehandlung durch Sturz mit Motorrad

5.500 Euro

OLG Schleswig-Holstein, 2012

Bruch zweier Wirbel, dreiwöchiger Krankenhausaufenthalt, jahrelange Rückenbeschwerden nach Verkehrsunfall

10.000 Euro

LG Coburg, 2009

Operation, Chemotherapie, Bestrahlung und medikamentöse Behandlung durch zu spät erkannte Brustkrebserkrankung

20.000 Euro

OLG Hamm, 2013

Bruch des Beckens, des Arms und Schädels, Lungenquetschung sowie Schleudertrauma zweiten Grades, Bewegungseinschränkung, längere depressive Reaktion, Krankenhausaufenthalt, zwei Monate in teilstationärer Reha-Maßnahme, ambulante krankengymnastische Behandlung durch grob fahrlässig verursachten Unfall

35.000 Euro

OLG Saarbrücken, 2015

Versehentliches Herausreißen des gesunden Eierstocks einer 14-jährigen Patientin während operativer Entfernung des erkrankten Eierstocks

50.000 Euro

LG Mainz, 2010

Verlust eines Auges und Fähigkeit des dreidimensionalen Sehens nach Schlägerei

100.000 Euro

LG Osnabrück, 2005

Perforierung (Durchstoßung) des Darms eines 47 Jahre alten Mannes während einer Darmspiegelung, anschließend Notoperation, Bauchfellentzündung, intensiv-medizinische Behandlung über mehrere Monate, Frührente, Behinderung von 100 %, Anlegung eines künstlichen Darmausgangs

220.000 Euro

OLG Hamm, 2013

Schweres Schleudertrauma, Wachkoma, künstliche Ernährung, Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung in einem Pflegeheim aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls

500.000 Euro

OLG Oldenburg, 2014

Zweijähriges Kind erleidet schwere Hirnschädigung, anschließend umfangreiche lebenslange Pflegebedürftigkeit sowie Notwendigkeit stationärer Behandlungsmaßnahmen, operative Eingriffe, Schmerzen aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers

700.000 Euro

LG Aachen, 2011

3. Wie kann ich Schmerzensgeld einklagen?

Um Schmerzensgeld einklagen zu können, sind neben bestimmten Fristen auch ein konkreter Ablauf beim Klageverfahren zu beachten. Beides erläutern wir Ihnen jetzt ausführlicher.

Fristen, Ablauf & Dauer

Fristen

Nach § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren – demnach muss innerhalb dieser Frist die Schmerzensgeldklage eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem

  • es zum anspruchsbegründeten Ereignis kam,
  • der Geschädigte Kenntnis vom eigenen Schaden erlangt und
  • der Geschädigte die Identität des Schuldigen erfährt.

Beispiel: Erleidet der Geschädigte Anfang 2017 einen schweren Unfall und erfährt z. B. nach einem Koma erst im März 2018 von den Umständen, beginnt die Frist erst mit Ende des Jahres 2018. Innerhalb von drei Jahren kann der Geschädigte nun sein Schmerzensgeld einklagen.

Hinweis
Folgeschäden absichern:

Lassen sich Folgeschäden nicht ausschließen, kann ein sogenannter Feststellungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Damit kann die Frist von Schmerzensgeldansprüchen umgangen und spätere Schadensersatzansprüche, die mit dem Schadensereignis in Verbindung stehen, vorbehalten werden.

Ablauf

Eine Klage auf Schmerzensgeld wird vor einem Zivilgericht wie etwa einem Amts- oder Landesgericht verhandelt. Wir erklären Ihnen jetzt, wie solch ein Klageprozess abläuft:

1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung:

Bevor Sie Schmerzensgeld einklagen, können Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben, um unnötige Gerichtskosten zu sparen. Dabei wenden Sie sich mit einer schriftlichen Schmerzensgeldforderung entweder direkt an den Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung. Diese sollte eine Beschreibung der erlittenen Verletzungen, einen Nachweis über deren Ursachen sowie die konkrete Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und eine Fristsetzung für die Zahlung dieses beinhalten.

Kommt es zu einer Einigung und wird Schmerzensgeld bezahlt, wird meist im Gegenzug eine Abfindungserklärung unterzeichnet, mit der etwaige weitere Forderungen abgegolten sind.

2. Schmerzensgeldklage vor dem Zivilgericht:

Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, können Sie das Schmerzensgeld einklagen. Dafür muss zunächst eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort, über 5.000 Euro das jeweilige Landgericht zuständig – bei Letzterem besteht Anwaltszwang.

Die Klageschrift muss dabei Folgendes enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Klägers
  • Datum der Klageerhebung
  • Bezeichnung des Gerichts und seine Anschrift
  • Name und Anschrift des Beklagten
  • Sachverhalt/Erklärung des Klagegrundes
  • Forderungen an die Gegenseite
  • Unterschrift des Klägers

3. Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses:

Bei Einreichung einer Schmerzensgeldklage wird die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes. Welche weiteren Kosten anfallen können, wird in Kapitel 3.4 – Kosten & Gebühren detailliert erläutert.

4. Beginn des Klageprozesses:

Die Klage wird an die gegnerische Partei zugestellt.

5. Verhandlung über das Schmerzensgeld:

Ihre Schmerzensgeldklage wird vor Gericht verhandelt. Dabei werden die Aussagen über das Schadensereignis von Schädiger und Geschädigtem zusammengetragen und alle Beweise gegen den Schädiger vorgelegt.

6. Entscheidung durch das Gericht:
Nach der Anhörung der beteiligten Parteien fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld erhalten.

7. Auszahlung des Schmerzensgeldes

Im letzten Schritt wird das beschlossene Schmerzensgeld innerhalb der vom Gericht festgelegten Frist an Sie ausgezahlt.

Dauer

Je komplexer die erlittenen Schäden sind und umso komplizierter die Klärung der Schuldfrage ist, desto länger kann das Verfahren dauern. Es kann aber von einer Verfahrensdauer von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten ausgegangen werden.

Achtung: Beweispflicht berücksichtigen

Damit die Schmerzensgeldklage erfolgreich sein kann und Sie eine angemessene Summe erhalten, muss vor Gericht bewiesen werden, dass ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Sie als Geschädigter sind grundsätzlich in der Beweispflicht.

In diesem Zusammenhang sind folgende Nachweise notwendig:

  • Die Schuld des Verursachers muss eindeutig nachgewiesen werden können.
  • Es muss ersichtlich werden, dass der Schaden nicht bereits vorher bestand und somit auf die Handlung des Verursachers zurückzuführen ist.

Damit die Beweise einwandfrei vor Gericht dargelegt werden können, können zudem folgende Unterlagen aufbewahrt werden: 

  • ärztliche Atteste,
  • polizeiliche Unfallakten,
  • Arzt- oder Krankenhausrechnungen,
  • Fahrtkosten zu Untersuchungen,
  • Gutachten von Sachverständigen,
  • Behandlungsakten.

Hilfreich können außerdem Fotos und Zeugenaussagen zum Unfall sein. Sollte der Geschädigte durch starke Verletzungen selbst nicht in der Lage sein, seine Leidensgeschichte zu dokumentieren, kann es helfen, dass Angehörige einen schriftlichen Nachweis führen. Damit kann der Betroffene die Situation später vor Gericht möglichst klar und detailliert vorstellen.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss dieses aktiv beantragt und ggf. eingeklagt werden. Ein Anwalt kann Sie dabei verlässlich zu Voraussetzungen einer solchen Schmerzensgeldklage sowie den damit verbundenen Chancen und Risiken beraten. Zudem kann er sicherstellen, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllt sind und die Schmerzensgeldhöhe angemessen ist.

Mit einer passenden juristischen Strategie kann ein Anwalt außerdem zu einem erfolgreichen Ausgang und einer schnellen Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes beitragen. Auch auf die nicht unübliche Verzögerungstaktik von Versicherungen kann ein Anwalt angemessen reagieren.

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Kosten & Gebühren

Möchten Sie Schmerzensgeld einklagen, so können neben Gerichtskosten auch Kosten für einen Anwalt entstehen, welche grundsätzlich als anerkannte Schadensposition gelten und von der gegnerischen Seite zu tragen sind.
Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld.

Anwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt ergeben sich aus dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Alternativ kann auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis vereinbart werden.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen. Zu Letzteren gehören z. B. Kosten für Zeugen und Sachverständigen oder auch Telekommunikations- sowie Postkosten.

In der folgenden Tabelle sind verschiedene Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:

Streitwert bis …

Anwalts- und Gerichtskosten

500 €

192,50 €

2.000 €

614,00 €

4.000 €

1009,00 €

Kostenübernahme möglich?

Bei einer Klage auf Schmerzensgeld ist eine Übernahme der anfallenden Kosten grundsätzlich möglich. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Sie z. B. Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei reichen Sie ein Formular zur Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht ein.

War die Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich, übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, könnte auch diese für die Kosten aufkommen.

Kosten
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Isabel Kockro
Isabel Kockro
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 16.10.2018
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Isabel Kockro stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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