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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Einforderung Schmerzensgeld
Stand 11.10.2018
Lesezeit 15 min

Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung

Kommt es nach beispielsweise einem Unfall, Behandlungsfehlern oder Mobbing am Arbeitsplatz zu physischen und psychischen Schäden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen und wie es eingefordert werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Leonie Peters
Beitrag von Leonie Peters
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 11.10.2018

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Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wissenswertes über Schmerzensgeld
  2. Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?
  3. Schmerzensgeld geltend machen
  4. Tipp: juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs

1. Wissenswertes über Schmerzensgeld

Kommt es nach einem Unfall, Behandlungsfehler oder Mobbing zu sogenannten immateriellen Schäden wie physischen und psychischen Verletzungen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses ist aktiv einzufordern – allerdings ist durch eine umfangreiche Dokumentation nachzuweisen, dass die Schäden Folgen des Schadensereignisses sind. Dabei ist jeder Schaden einzeln zu betrachten und das Schmerzensgeld für jeden Schadensfall individuell zu bestimmen.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Wenn Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und diesen erfolgreich durchsetzen, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Um nachzuweisen, dass die z. B. Verletzungen Folge des Schadensereignisses sind, ist eine ausführliche Dokumentation hilfreich. Den Polizisten vor Ort können etwaige Verletzungen zu Protokoll gegeben werden. Zudem kann ein Arztbesuch ratsam sein, damit die Schäden und mögliche Folgeschäden diagnostiziert und dokumentiert werden können. Ausführlichere Auskunft über die Auswirkungen der Schäden auf den Alltag des Geschädigten können außerdem Zeugen geben.

Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben, muss bei immateriellen Schäden an

  • Leben,
  • Körper,
  • Gesundheit,
  • Freiheit oder
  • sonstige Rechten (z. B. Persönlichkeitsrechte)

nachweisbar sein, dass diese Folge des Schadensereignisses sind.

Darüber hinaus muss der Schädiger laut § 276 BGB

  • fahrlässig oder
  • vorsätzlich

gehandelt haben. Sein Verhalten muss also ursächlich für den entstandenen Schaden sein. Wurde z. B. der Unfall durch leichtsinniges oder unbedachtes Verhalten des Schädigers bedingt, kann von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehen Gerichte von Vorsatz aus.

Rechtsberatung
Schmerzensgeld ist vom Einzelfall abhängig:

Verletzungen, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedingt sind, begründen in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Besteht allerdings bei der dem Schaden zugrunde liegenden Tätigkeit eine grundsätzliche Verletzungsgefahr, entfällt der Anspruch in der Regel. Auch bei technischem Versagen, Übermüdung oder angemessenem Spieleifer ist Schmerzensgeld ausgeschlossen.

Fristen & Verjährung

Grundsätzlich verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld laut § 195 BGB nach 3 Jahren. Dabei beginnt die Frist mit Ende des Jahres, in dem es zum schädigenden Ereignis gekommen ist und der Geschädigte Kenntnis über den Schädiger sowie die Schäden erlangt hat. Sollten schädigendes Ereignis und Kenntnisnahme nicht im selben Jahr liegen, beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in welchem Kenntnis über den Schädiger oder die Schäden erlangt wurde.

Beispiel: Ein Spaziergänger ist im Dezember 2017 von einem Radfahrer angefahren worden. Dadurch erlitt er starke Verletzungen, aufgrund derer er mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte den Fahrradfahrer jedoch erst im Februar 2018 ausfindig machen. Daher beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.

Sollten mögliche Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können, ist es möglich, bei Gericht einen Feststellungsantrag zu stellen. Dadurch lässt sich die dreijährige Verjährungsfrist aufschieben und der Anspruch für etwaige Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert. Nach dieser Frist kann dann keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld mehr geltend gemacht werden.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstanden, erfolgt die Zahlung in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Dafür muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob der Geschädigte womöglich das schädigende Ereignis mitverschuldet hat.

  • Unverschuldet: Das Schmerzensgeld wird grundsätzlich vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gezahlt, sollte der Geschädigte keine Mitschuld am Schadensereignis tragen.
  • Mitverschuldet: Wird eine Mitschuld des Geschädigten nachgewiesen, steht ihm dennoch Schmerzensgeld zu. Dabei wird jedoch der Mithaftungsanteil, den er durch die entstandene Teilschuld trägt, berücksichtigt.

Ist der Schädiger minderjährig oder behindert und daher von Gesetzeswegen beaufsichtigungspflichtig, werden die Eltern bzw. Betreuer zur Zahlung des Schmerzensgeldes in die Pflicht genommen.

2. Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?

Die genaue Berechnung von Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall ist sehr komplex, da die immateriellen Schäden individuell für jeden Schadensfall zu betrachten sind. So hängt die Höhe des Schmerzensgeldes vom individuellen Ausmaß und den individuellen Folgen für den Betroffenen ab. Dabei gilt grundsätzlich: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Geschädigte erwarten.

Bei der Bestimmung von Schmerzensgeld werden darüber hinaus auch u. a. folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Ausmaß der physischen und psychischen Folgen,
  • Notwendigkeit, Anzahl & Umfang etwaiger Behandlungen und Operationen,
  • Dauer des Heilungsprozesses & der Krankenhausaufenthalte,
  • Dauer einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit,
  • Folgeschäden oder chronische Schäden,
  • Auswirkungen auf Alltag & Beruf,
  • Zukunftsprognose,
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers und
  • Verzögerung der Schadensregulierung durch die Versicherung des Schädigers.

Vor Gericht kann sich neben einer solchen Verzögerungstaktik der gegnerischen Versicherung übrigens eine fehlende Einsicht des Unfallverursachers ebenfalls schmerzensgelderhöhend auswirken.

Einen ersten Anhaltspunkt über die Schmerzensgeldhöhe bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Diese stellen eine Sammlung vergangener Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden dar. Schmerzensgeldtabellen sind allerdings nicht bindend und können lediglich als grobe Orientierung bei der Bestimmung einer konkreten Schmerzensgeldhöhe herangezogen werden.

Ausführlichere Informationen zu Schmerzensgeldhöhen bei den verschiedensten Schäden und Schadensursachen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur Schmerzensgeldtabelle.

Wie hoch Schmerzensgeld bei Unfällen, Behandlungsfehlern oder psychischen Schäden durch u. a. Mobbing ausfallen könnte, haben wir Ihnen in den folgenden Schmerzensgeldtabellen zusammengestellt.

Schmerzensgeld bei Unfällen

Unfälle passieren im Straßenverkehr, beim Sport oder im Urlaub – sollten durch einen solchen Unfall erhebliche Verletzungen entstanden sein, begründet dies in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Schmerzensgelder in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten zugesprochen wurden, haben wir Ihnen nachfolgend exemplarisch zusammengestellt:

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

HWS-Distorsion 1.–2. Grades

3.000 Euro

LG Tübingen, 2015

Erhebliche dauerhafte Schäden am linken Knie nach Blockade des Auslaufs einer Wasserrutsche

3.000 Euro

OLG Koblenz, 2012

Starke Verletzungen nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Fahrgeschäft

5.000 Euro

OLG Oldenburg, 2014

Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur

7.500 Euro

OLG Oldenburg, 2005

Starke Verletzungen des Beifahrers und risikoreiche OP nach Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit

12.000 Euro

OLG Bamberg, 2011

Faktur des zweiten Halswirbels, Gehirnerschütterung und Prellungen nach Zusammenstoß zweier Fahrräder mit unzureichender Beleuchtung.

15.000 Euro

LG München, 2010

5 Tage Intensivstation, vier Monate abwechselnd ambulante und stationäre Behandlung, starke Bewegungseinschränkung nach Skiunfall

40.000 Euro +

13.000 Euro Schadensersatz

LG Ravensburg, 2006

Schädelhirntrauma mit Dauerschäden

75.000 Euro

OLG Hamm, 2001

Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeld nach einem Unfall finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld nach Unfall. Um ausführlichere Erläuterungen zu den verschiedenen Unfallarten zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zu den Schwerpunkten Schmerzensgeld Autounfall, Auffahrunfall Schmerzensgeld sowie Schmerzensgeld Fahrradunfall. Sofern Sie Informationen zur Schmerzensgeldhöhe bei schweren Verletzungen suchen, finden Sie diese in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Schmerzensgeld Schleudertrauma sowie Schmerzensgeld HWS.

Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern

Verstößt ein Arzt gegen z. B. medizinische Standards oder missachtet seine ärztlichen Sorgfaltspflichten und führt dies zu einer Verschlechterung der Gesundheit des Patienten, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Zusammenhang haben wir Ihnen nachfolgend exemplarisch zusammengestellt:

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Starke Schmerzen, tränendes und stark geschwollenes Auge nach vergessener Entfernung eines Nylonfadens nach einer Augenoperation

5.000 Euro

OLG Frankfurt, 2002

Starke Schmerzen und verlängerter Heilungsprozess nach fehlerhafter Wundspülung

6.000 Euro

OLG Köln, 2012

Verlust des Kindes nach verspätet durchgeführtem Notkaiserschnitt

7.500 Euro

OLG Thüringen, 2011

Bleibende Schäden an Handgelenk nach fehlerhafter Operation

15.000 Euro

OLG Hamm, 2013

Entfernung von insgesamt 8 Zähnen, obwohl dies medizinisch nicht indiziert war

15.000 Euro

OLG Hamm, 2001

Tod einer Patientin wegen eines nicht erkannten massiven Hirnstamminfarkts

50.000 Euro

OLG Hamm, 2013

Verlust der Gebärfähigkeit nach Entnahme des rechten Eierstocks, obwohl der linke Eierstock mit Krebszellen belastet war

50.000 Euro

LG Mainz, 2010

Arzt übersah eine Darmkrebserkrankung: mehrere Operationen, Chemotherapien und Tod nach über 2-jährigem Leidensweg

100.000 Euro

OLG Braunschweig, 2010

Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeld in diesen und ähnlichen Fällen finden Sie in unserem ausführlicheren Beitrag zum Behandlungsfehler. Sofern Sie sich über Ihre juristische Optionen bei Fehlern des medizinischen Personals informieren wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zu den Schwerpunkten Arzt verklagen, Zahnarzt verklagen und Krankenhaus verklagen.

Schmerzensgeld bei psychischen Schäden

Nicht nur physische, sondern auch psychische Schäden aufgrund z. B. von Mobbing am Arbeitsplatz, Beleidigung oder Verleumdung können einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. In diesem Zusammenhang muss allerdings beispielsweise durch ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten ein erheblicher Leidensdruck und dessen Ursachen nachgewiesen werden. Welche Schmerzensgelder in diesem Zusammenhang von deutschen Gerichten zugesprochen wurden, haben wir Ihnen hier exemplarisch zusammengestellt:

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung von Homosexualität und Pädophilie

1.500 Euro

LG Memmingen, 2015

Demütigung der ethnischen Herkunft durch Rap-Video bei YouTube

5.000 Euro

LG Bonn, 2013

Seelische Belastung durch dauerhafte Entstellung nach fahrlässiger Herbeiführung einer großen Risswunde im Gesicht

7.500 Euro

OLG Düsseldorf, 2010

Starke psychische Erkrankung mit depressiven Episoden nach systematischem Mobbing am Arbeitsplatz

10.000 Euro

AG Eisenach, 2005

Schwere psychische Erkrankung nach Tod der Tochter durch Verkehrsunfall

30.000 Euro

OLG Frankfurt am Main, 2012

Erhebliche körperliche, unfallbedingte posttraumatische Belastungsstörung und Arbeitsunfähigkeit infolge der Ängste nach Autounfall

30.000 Euro

OLG Schleswig, 2009

Todesangst des Opfers eines Gewaltverbrechens

50.000 Euro

OLG Bremen, 2012

Lebensgefährliche Verletzungen, starke Angstzustände, Schlafstörungen und eine posttraumatische Belastungsstörung nach Gewaltanwendung

75.000 Euro

LG Düsseldorf, 2010

Ausführlichere Informationen zu Schmerzensgeld bei Mobbing, Beleidung und Verleumdung und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Schmerzensgeld und andere Ansprüche wie Schadensersatz geltend zu machen, finden Sie in unseren Beiträgen zu den Schwerpunkten Mobbing am Arbeitsplatz, Anzeige wegen Beleidigung und Anzeige wegen Verleumdung.

3. Schmerzensgeld geltend machen

Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Schadensereignis wie einem Unfall oder Behandlungsfehler durchzusetzen, kann zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden. Ist diese nicht möglich, kann eine Klage auf Schmerzensgeld erhoben werden. Wie dabei vorzugehen ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind, erklären wir Ihnen jetzt.

Außergerichtliche Durchsetzung

Für eine außergerichtliche Einigung ist zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu stellen. Das formlose Anschreiben sollte folgende Inhalte berücksichtigen:

  • Anschrift des Geschädigten,
  • Anschrift der gegnerischen Versicherung,
  • Name des Schädigers,
  • Anliegen (Antrag auf Schmerzensgeld vom Schädiger an den Geschädigten),
  • Mithaftungsquote des Geschädigten,
  • Einschätzung über ein angemessenes Schmerzensgeld,
  • Fristsetzung für dessen Auszahlung.

Diesem Schreiben sollten dann alle relevanten Dokumente und Nachweise zu den Schäden und deren Ursachen beigefügt werden. Diese können z. B.

  • ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs,
  • ärztliche Dokumentation der Schäden wie Verletzungen usw.,
  • Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte,
  • Krankschreibungen,
  • Nachweise über die Ursache der Schäden,
  • psychologische Gutachten,
  • die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes und
  • eine Fristsetzung für dessen Auszahlung

sein. Oftmals verlangt die gegnerische Versicherung im Gegenzug zur Zahlung eines Schmerzensgeldes die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung. Diese verhindert einen weiteren Zahlungsanspruch, sollten nicht absehbare Folgeschäden entstehen.

Schmerzensgeld gerichtlich einklagen

Sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein, kann Schmerzensgeld vor Gericht eingeklagt werden. Folgende Schrittfolge kann dabei eingehalten werden:

  • Klageschrift einreichen: Zunächst wird eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort zuständig, bei einem Streitwert über 5.000 Euro das entsprechende Landgericht – bei diesem besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses: Bei Einreichung einer Klage wird die Zahlung eines Gerichtsvorschusses fällig. Dieser richtet nach dem Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld.
  • Beginn des Gerichtsprozesses: Anschließend wird die Klage an die gegnerische Seite zugestellt. Damit ist der Gerichtsprozess eröffnet.
  • Verhandlung über das Schmerzensgeld: Bei der Verhandlung werden die Aussagen zu Schadensereignis und Schäden zusammengetragen. Das Gericht befasst sich mit der Schuldfrage und ermittelt den genauen Schadensumfang.
  • Entscheidung durch das Gericht: Im nächsten Schritt fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt. Außerdem legt er eine Frist zur Auszahlung des Betrags fest.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Abschließend wird dem Geschädigten innerhalb der festgelegten Frist das zugesprochene Schmerzensgeld ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen und Anforderungen bei der Erhebung einer Klage zu beachten sind und welche Kosten entstehen können, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.

Hinweis
Schmerzensgeld bei Arbeitslosengeld & Insolvenz

Wird Schmerzensgeld zugesprochen, darf es nicht auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II angerechnet werden, da es kein Einkommen darstellt. Im Falle einer Privatinsolvenz kann es sinnvoll sein, Ihren Insolvenzverwalter zu kontaktieren, da prinzipiell alle Einnahmen pfändbar sind. Ein mögliches Schmerzensgeld zählt also zur Insolvenzmasse. Unterlassen Sie es, den Verwalter zu informieren, verletzen Sie die Obliegenheiten und könnten die Restschuldbefreiung versagt bekommen.

Wie eine Klage auf Schmerzensgeld genau abläuft, wie lange sie dauern kann und welche Kosten damit verbunden sein könnten, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Schmerzensgeld einklagen.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Unfall, Behandlungsfehler oder Mobbing kann mit großen Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite einer Schmerzensgeldforderung nicht ohne Weiteres nachkommen und vielmehr die geforderte Schmerzensgeldsumme als zu hoch zurückzuweisen. Nicht selten könnte in diesem Zusammenhang auch der Versuch unternommen werden, die Schadensursache, die Dokumentation immaterieller Schäden und deren Folgen anzuzweifeln sowie die Schuldfrage anders darzustellen. Solche taktischen Manöver können für den Geschädigten neben einem meist schon anstrengenden Genesungsprozess zusätzliche emotionale Belastungen bedeuten. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und die schnelle und unkomplizierte Einforderung von Schmerzensgeld sicherstellen. So kann er eine einwandfreie Dokumentation aller immaterieller Schäden sowie eine korrekte Berechnung des Schmerzensgeldes sicherstellen.

Ein Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Prüfung des Schmerzensgeldanspruches und etwaiger weiterer Ansprüche wie Schadensersatz,
  • Prüfung und Sicherstellung aller Beweise und Dokumente,
  • Ermittlung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe,
  • Vermittlung der Dringlichkeit der Schmerzensgeldforderung durch einen anwaltlich verfassten Schmerzensgeldantrag,
  • form- und fristgerechte Einreichung der Klageschrift,
  • Ausarbeitung einer individuellen juristischen Strategie, mit welcher der Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchgesetzt und auf die taktischen Manöver der Gegenseite angemessen reagiert werden kann.
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Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Ob eine außergerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld oder eine Schmerzensgeldklage – in beiden Fällen können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Diese sind allerdings bei einer erfolgreichen Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs als anerkannte Schadensposition von der Gegenseite zu tragen.

Die genaue Höhe dieser Kosten ist abhängig vom sogenannten Streitwert – also der Summe des geforderten Schmerzensgeldes. Welche Kosten bei der Durchsetzung konkret entstehen und welche Möglichkeiten einer Kostenübernahme bestehen, erläutern wir Ihnen jetzt.

Außergerichtliche Kosten

Zu den außergerichtlichen Kosten zählen z. B. Fahrtkosten von Zeugen, Kosten für Sachverständigengutachten und Anwaltskosten – sollte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite ein Anwalt hinzugezogen werden.

Diese Anwaltskosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich stets nach dem jeweiligen Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld. Nach dem RVG kann ein Anwalt u. a. eine

  • 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung,
  • 1,5-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs

in Rechnung stellten, sollte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Bei unterschiedlichen Streitwerten wäre dann mit folgenden Anwaltskosten zu rechnen:

Streitwert bis …

Anwaltskosten

500 €

126,00 €

2.000 €

420,00 €

4.000 €

705,60 €

Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Daneben ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis möglich. Die Abrechnung erfolgt dann auf Stundenbasis.

Gerichtliche Kosten

Ist eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen, bleibt die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung. In diesem Fall entstehen Gerichtskosten, die gerichtliche Gebühren und Auslagen umfassen. Erstere werden für die Tätigkeit des Gerichts erhoben. Letztere richten sich hingegen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstehen. Dazu zählen u. a. Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige sowie Dolmetscher aber auch für Telekommunikation bzw. Post. In den meisten Fällen sind auch die Gerichtskosten streitwertabhängig.

Wird ein Anwalt hinzugezogen, kann dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zudem folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Schmerzensgeldklage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Nachfolgend haben wir Anwalts- und Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:

Streitwert bis …

Anwalts- und Gerichtskosten

500 €

192,50 €

2.000 €

614,00 €

4.000 €

1009,00 €

Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Die durch die Einforderung von Schmerzensgeld entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten können übrigens durch folgende Optionen finanziert werden:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Wenn ein rechtmäßiger Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und dieser erfolgreich durchgesetzt wird, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Prozesskostenhilfe: Fehlen die notwendigen Mittel, um Schmerzensgeld gerichtlich durchzusetzen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hierfür ist aber nachzuweisen, dass die anfallenden Kosten nicht selbstständig erbracht werden können. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, kann ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Diesem ist eine Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Schmerzensgeld entstehen. Dazu gehören auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. Welche Kosten genau von der Rechtsschutzversicherung umfasst werden, hängt von der jeweiligen Police ab.
Kosten
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Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Einforderung von Schmerzensgeld übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

4. Tipp: juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs

Sind immaterielle Schäden Folge eines fremdverschuldeten Schadensereignisses, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Verhandlungen mit der Gegenseite können sich dabei oftmals als langwierig und kompliziert erweisen. Ein Anwalt kann Sie bei der schnellen und konsequenten Einforderung von Schmerzensgeld unterstützen. In diesem Zusammenhang stellt er u. a. eine angemessene Berechnung des Schmerzensgeldes, die umfassende und zweifelsfreie Dokumentation des Schadensereignisses und der erlittenen Schäden sowie eine zielführende juristische Strategie für die Verhandlungen mit der Gegenseite oder vor Gericht sicher.

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Leonie Peters
Leonie Peters
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 11.10.2018
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Leonie Peters stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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