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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Unfall Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Stand 04.06.2020
Lesezeit 11 min

Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erfolgreich durchsetzen?

Sind Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden und haben sich Verletzungen zugezogen, können Sie unter Umständen Schmerzensgeld beantragen. Dieses soll für erlittene Verletzungen entschädigen. Wann Ihnen Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall zusteht, wie hoch dieses ausfallen kann und wie Sie es einfordern, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beitrag von Isabel Kockro

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Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erfolgreich durchsetzen?
8.809 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Voraussetzungen für Schmerzensgeld
  2. Höhe des Schmerzensgeldes bei Fahrradunfall
  3. Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall
  4. Fristen & Verjährung
  5. Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?
  6. Tipp: juristische Unterstützung bei Ihrer Schmerzensgeldforderung

1. Voraussetzungen für Schmerzensgeld

Sind durch einen Fahrradunfall immaterielle Schäden wie Verletzungen des Körpers oder der Psyche entstanden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dafür müssen die Verletzungen grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Unfallgegner entstanden sein und diesem nachgewiesen werden können. Bagatellverletzungen wie z. B. Muskelkater oder blaue Flecken lösen allerdings keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall aus.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Bei Anspruch auf Schmerzensgeld und erfolgreicher Durchsetzung übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Da für den Erhalt von Schmerzensgeld nachweislich erkennbar sein muss, dass die entstandenen Verletzungen durch den Unfallverursacher zugeführt wurden, können Sie polizeiliche Unfallakten, ärztliche Gutachten und Behandlungsakten sowie Arzt- oder Krankenhausrechnungen aufbewahren.

2. Höhe des Schmerzensgelds bei Fahrradunfall

In Deutschland ist die Höhe von Schmerzensgeld nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei der Ermittlung der Summe kommt es daher stets auf den Einzelfall an. Wodurch die Höhe von Schmerzensgeld beeinflusst wird, erläutern wir Ihnen jetzt.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflusst?

Die Höhe von Schmerzensgeld wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • Ausmaß der Verletzung & psychische Folgen,
  • Anzahl & Umfang von Operationen,
  • Dauer der Behandlung & Krankenhausaufenthalte,
  • Auswirkungen auf den Alltag & die berufliche Situation,
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit,
  • chronische körperliche Schäden,
  • dauerhafte Entstellungen von Körperteilen,
  • vorwerfbare willentliche Verzögerung der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung.

Eine solche Verzögerungstaktik wie auch eine fehlende Einsicht des Unfallverursachers können bei einer Verhandlung durch das Gericht übrigens besonders berücksichtigt werden und sich somit schmerzensgelderhöhend für Sie auswirken.

Schmerzensgeldtabelle & Beispielurteile für Fahrradunfälle

Zur genaueren Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe können vergleichbare Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Unfällen und Schäden herangezogen werden. Solche Schmerzensgeldtabellen dienen allerdings nur als grobe Orientierung – es ist nicht einfach ablesbar, welches Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall zu erwarten ist.

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einige Urteile zum Schmerzensgeld bei Fahrradunfall zusammengestellt:

Verletzung

Schmerzensgeld

Urteil

Schulterverletzung nach durch grundloses Hupen verursachten Sturz eines Radfahrers

200 Euro

AG Frankfurt, 2007

Jochbeinfraktur, Augenhöhlenbodenfraktur, Oberkieferfraktur nach Ausrutschen auf Ölspur und dadurch bedingter Sturz eines Radfahrers

4.000 Euro

OLG Frankfurt, 2011

Oberarmkopfbruch mit Beteiligung des Oberarmknochens nach Sturz eines Radfahrers in ein mit Wasser gefülltes Bodenloch

5.000 Euro

OLG München, 2013

Speichen- und Ellenbruch nach Unfall mit anderem Radfahrer

Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % durch Mitverschulden

6.500 Euro

OLG Koblenz, 2012

Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur nach Fahrradunfall infolge eines Pedalbruchs (Herstellerverschulden)

7.500 Euro

OLG Oldenburg, 2005

Spaltberstungsbruch des Beckenwirbelknochens mit Hinterkantenbeteiligung nach teilverschuldetem Unfall mit Auto

9.000 Euro

OLG Naumburg, 2011

Fraktur des 1. Lendenwirbelknochens nach Sturz eines Radfahrers durch Glatteis vor einem Hotel

10.000 Euro

KG Berlin, 2015

Wirbelbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden nach Kollision zweier Radfahrer aufgrund mangelhafter Beleuchtung bei Nacht

15.000 Euro

LG München, 2010

Unfallbedingte Beinverkürzung und stationäre Behandlung von mehr als vier Wochen

25.000 Euro

KG Berlin, 2004

Schädelhirntrauma mit Dauerschäden nach Fahrradunfall durch Zusammenprall mit nicht angeleintem Hund

75.000 Euro

OLG Hamm, 2001

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Wurde durch den Geschädigten nachgewiesen, dass seine Verletzungen durch den Unfallverursacher entstanden sind, wird grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers Schmerzensgeld zahlen. Allerdings muss bei Verkehrsunfällen wie einem Fahrradunfall zwischen einem unverschuldeten und mitverschuldeten Ereignis unterschieden werden:

  • Unverschuldet: Die Schmerzensgeldzahlung wird durch den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Mitverschuldet: Auch bei Mitverschulden steht Ihnen – unter Berücksichtigung des Mithaftungsanteils, den Sie durch die entstandene Teilschuld tragen – Schmerzensgeld zu. Sie und auch der Schädiger – sofern dieser eine Verletzung erlitten hat – können also von der jeweils anderen Seite Schmerzensgeld einfordern.

Neben der Schuldfrage ist auch eine genauere Unterscheidung der Unfallbeteiligten für die Haftung bei Fahrradunfällen relevant. Wer in den verschiedenen Fällen haftet, erläutern wir Ihnen folgend.

3. Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall

Bei Fahrradunfällen kommt es nicht selten zu schweren Personenschäden. Dabei gibt es maßgebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Unfallteilbeteiligten und der daraus resultierenden Haftung bezüglich des Schmerzensgeldes.

Infografik: Schmerzensgeld nach Fahrradunfall: Wie beeinflusst der Unfallverursacher den Schmerzensgeldanspruch des Radfahrers?

Mit einem Auto

Durch die sogenannte Gefährdungshaftung kann bei einem Unfall zwischen einem Auto- und Fahrradfahrer stets der Fahrzeughalter verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden. Für den Geschädigten bedeutet dies, dass dem Autofahrer – selbst wenn der Fahrradfahrer den Unfall maßgeblich verschuldet hat – eine Mitschuld zugesprochen wird. Somit besteht für den Geschädigten i. d. R. stets Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur ein stark überwiegendes Verschulden seitens des Radfahrers – wie z. B. das bewusste Befahren der entgegengesetzten Fahrbahn bei Dunkelheit – kann einen Autofahrer von seiner Haftung befreien.

Mit einem Fußgänger

Hält sich der Fußgänger nicht an die Straßenverkehrsordnung und provoziert somit einen Unfall – da er die Straße z. B. an einer nicht vorgesehenen Stelle überquert –, kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. In diesem Fall steht dem verunfallten Radfahrer unter Berücksichtigung des genauen Unfallherganges und der Schuldfrage Schmerzensgeld zu.

Bei absichtlich unfallverursachendem Verhalten durch z. B. Stoßen des fahrenden Radlers kann auf den Fußgänger zudem auch die alleinige Haftung der Schäden zukommen.

Einfluss von Fehlverhalten des Radfahrers

Sollte ein grobes Fehlverhalten durch den Radfahrer – beispielweise Missachtung des Rechtsfahrgebots, unrechtmäßiges Überfahren von Zebrastreifen oder widerrechtliches Befahren des Gehwegs – vorliegen, trifft diesen eine Mitschuld. Dies kann das Schmerzensgeld zwar schmälern, jedoch nicht gänzlich aufheben. Daher kann es sich empfehlen, bei einem Unfallgeschehen immer die Polizei hinzuzuziehen, um eine spätere Rekonstruktion des Unfallhergangs und der entstandenen Schäden – durch z. B. Unfallakten – zu ermöglichen.

Fahrradunfall ohne Helm – Minderung des Schmerzensgeldes?

Unfallverursacher könnten im Rahmen der Schadensregulierung darauf beharren, dass der Radfahrer keinen Helm getragen habe und dadurch eine Mitschuld am Schadensereignis trage. In diesem Zusammenhang entschied das Oberlandesgericht Celle 2014 (AZ. 14 U 113/13) zugunsten Verunfallter, die keinen Helm trugen:

Rechtsberatung
Hinweis:

Da es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt, kann ein Schaden an unbehelmten Köpfen auch keine Auswirkung auf das Schmerzensgeld haben. Somit kann die gegnerische Partei Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld auch nicht mindern.

Eine Ausnahme bilden hierbei allenfalls Sportrennfahrer, wenn sich diese bewusst einer hohen Geschwindigkeit und Unfallgefahr im Straßenverkehr aussetzen. Kommt es in solch einem Fall zum Schadensereignis, kann der Umstand des fehlenden Helms die Entschädigungssumme mindern.

4. Fristen & Verjährung

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem es zum Fahrradunfall kam, Kenntnis von der eigenen Verletzung und der Identität des Verursachers erlangt wurden. Innerhalb dieser dreijährigen Frist muss das Schmerzensgeld beantragt oder ggf. eingeklagt werden.

Beispiel: Fahrradfahrer A wurde im März 2017 in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dabei wurde er verletzt. Der Unfallverursacher beging allerdings Fahrerflucht und war nicht auffindbar. Erst im Februar 2018 wurde der Schädiger durch die Polizei ermittelt. Somit beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.

Lassen sich Folgeschäden nach einem Fahrradunfall nicht ausschließen, sollte ein sogenannter Feststellungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Die Frist von Schmerzensgeldansprüchen kann somit umgangen werden. Dadurch lässt sich ein Schmerzensgeldanspruch auch bei etwaigen späteren Unfallschäden sichern. Allerdings kann der Beginn der Verjährungsfrist nicht ewig hinausgezögert werden. Ungeachtet weiterer Folgeschäden tritt diese nach spätestens 30 Jahren ein. Dann besteht kein Anspruch mehr auf Schmerzensgeld.

5. Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

Um den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchzusetzen, kann entweder eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Wie Sie Ihren Anspruch konkret durchsetzen können und was dabei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Außergerichtliche Einigung

Durch eine außergerichtliche Einigung lassen sich nicht nur Kosten, sondern auch Zeit sparen. Um auf diesem Weg Schmerzensgeld zu erhalten, ist eine schriftliche Forderung an den Schädiger oder ggf. dessen Haftpflichtversicherung notwendig. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der erlittenen Verletzungen,
  • ein Nachweis, dass der Fahrradunfall die Ursache der Beschwerden ist,
  • eine konkrete Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und
  • eine Fristsetzung für dessen Zahlung.
Achtung
Vorsicht bei Abfindung:

Kommt es durch die gegnerische Versicherung zur Entschädigungszahlung, muss im Gegenzug häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch werden weitere Schmerzensgeldforderungen im Falle von Spätfolgen des Fahrradunfalls verhindert.

Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, kann Schmerzensgeld auch gerichtlich durchgesetzt werden. Wie eine Verhandlung vor Gericht abläuft, erfahren Sie nachfolgend.

Verhandlung vor Gericht

Der Klageprozesses für Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall läuft im Wesentlichen wie folgt ab:

  • Klageeinreichung: Zunächst ist Klage beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort, über 5.000 Euro das jeweilige Landgericht zuständig – bei Letzterem besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses: Bei Einreichung einer Schmerzensgeldklage wird die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses fällig. Dieser richtet sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes.
  • Beginn des Klageprozesses: Die Klage wird an die gegnerische Partei zugestellt.
  • Verhandlung über das Schmerzensgeld: Hierbei werden alle Aussagen und Beweise zum Fahrradunfall erfasst, eine mögliche Teilschuld untersucht und der genaue Schadensumfang ermittelt.
  • Entscheidung durch das Gericht: Nach der Anhörung der beteiligten Parteien fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld erhalten.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Abschließend wird eine Frist zur Auszahlung des Betrags durch das Gericht festgelegt. Innerhalb dieser muss die beschlossene Schmerzensgeldsumme an den Geschädigten ausgezahlt wird.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Um Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall zu erhalten, muss es aktiv eingefordert werden. Ob dies durch eine außergerichtliche Einigung oder eine Klage vor Gericht geschieht – die gegnerische Versicherung könnte nicht ohne Weiteres auf die Zahlungsforderung eingehen. Dies kann für das Unfallopfer neben dem oftmals mühsamen Heilungsprozess eine weitere Belastung darstellen. Ein Anwalt kann Sie in diesem Zusammenhang unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Schmerzensgeldanspruch schnell und unkompliziert durchgesetzt wird.

Neben der Dokumentation von Schäden und deren Beweisen kann er mit der Gegenseite über Ihre Forderung verhandeln. Für den Fall, dass keine außergerichtliche Einigung möglich ist, wird er versuchen, Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen und mit der passenden juristischen Strategie gewährleisten, dass auf die taktischen Manöver der Gegenseite angemessen reagiert wird.

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5.4 Mögliche Kosten & deren Übernahme

Anwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes – dem sogenannten Streitwert.

Nach diesem kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Allerdings ist auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung möglich. In diesem Zusammenhang könnte ggf. eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen. Auch diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten für Ihren individuellen Fall lassen sich z. B. mittels eines Prozesskostenrechners ermitteln.

In der folgenden Tabelle haben wir verschiedene Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:

Streitwert bis ...

Anwalts- & Gerichtskosten

500 €

192,50 €

2.000 €

614,00 €

4.000 €

1.009,00 €

Kostenübernahme

Die Kosten für die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. reduzieren. War die Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich, übernimmt übrigens die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Daneben bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Prozesskostenhilfe: Bedürftigen Unfallopfern, die Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall einfordern wollen, kann Prozesskostenhilfe als finanzielle Unterstützung bei Gerichtsverfahren gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Gerichts- und Anwaltskosten für den Prozess nicht aufgebracht werden können. Ein formloser Antrag auf Prozesskostenhilfe ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle bzw. beim Gerichtstermin zu stellen.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Die Kosten für ein Schmerzensgeldverfahren werden unter Umständen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Was genau übernommen wird, hängt von der individuellen Police ab.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

6. Tipp: juristische Unterstützung bei Ihrer Schmerzensgeldforderung

Wenn Sie unverschuldet Verletzungen durch einen Fahrradunfall erlitten haben, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Ein erfahrener Anwalt für Schmerzensgeld kann Sie hier unterstützen, damit Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach Fahrradunfall schnell und unkompliziert durchsetzen können.

So kann er überprüfen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld und alle dafür notwendigen stichhaltigen Beweise vorliegen. Lässt sich durch Verhandlungen mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung erzielen, kann er Ihren Schmerzensgeldanspruch vor Gericht durchsetzen und mit einer passenden juristischen Strategie gewährleisten, dass Ihnen schnell und unkompliziert ein angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen wird.

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Isabel Kockro
Über die Autorin
Isabel Kockro
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Isabel Kockro stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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