Im Rahmen der Dokumentation sollten sämtliche Verletzungen aufgezeigt und Beweise dafür vorgelegt werden, dass diese auf den Hundebiss zurückzuführen sind. Deshalb kann es ratsam sein, nach einem Hundebiss die Polizei zu verständigen, die etwaige Verletzungen protokollieren kann. Sollte es Zeugen für den Vorfall geben, können diese ebenfalls notiert werden – zumal Zeugen aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld auch Auskunft über Auswirkungen der Verletzungen geben können.
Nach dem Hundebiss kann außerdem ein Arzt aufgesucht werden. Dieser versorgt nicht nur fachmännisch die Verletzungen und kann so beispielsweise Infektionen vorbeugen – zudem dokumentiert er diese sowie mögliche Folgeschäden. Eine ärztliche Dokumentation ist für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss von besonders großer Bedeutung.
Wann steht mir Schmerzensgeld bei Hundebiss zu?
Verletzungen nach einem Hundebiss sind laut § 253 BGB als immaterielle Schäden zu werten. Ein solcher liegt bei
- Verletzungen des Körpers oder
- Beeinträchtigungen der Gesundheit
vor. Ist eindeutig nachweisbar, dass solche Schäden auf einen Hundebiss zurückzuführen sind, so ist der Schädiger – in diesem Fall der Hundehalter – gegenüber dem Verletzten zu finanziellem Ausgleich verpflichtet.
In diesem Zusammenhang ist auch entscheidend, ob der Hundehalter fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Ignorierte er beispielsweise die Aggression seines Hundes, leinte ihn nicht an oder verletzte seine Aufsichtspflicht, erhöht diese Fahrlässigkeit den Schmerzensgeldanspruch. Wurde der Hund gar vorsätzlich als Waffe eingesetzt, so kann gegen den Hundehalter auch strafrechtlich wegen Körperverletzung vorgegangen werden.
Wie viel Schmerzensgeld bei Hundebiss?
Grundsätzlich hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von den Folgen der Hundeattacke ab – dabei gilt: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Verletzte erwarten. Folgende Faktoren werden bei der Berechnung berücksichtigt:
- Dauer der Verletzung,
- Schweregrad der Verletzung,
- Notwendigkeit und Dauer eines Krankenhausaufenthalts,
- Folgeschäden (z. B. Narben),
- Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens,
- Mitverschulden des Geschädigten,
- Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hundehalters und
- Einkommenslage von Hundehalter und Opfer.
Bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ist es unerheblich, welche Körperteile verletzt wurden. Vielmehr kann eine Rolle spielen, wie stark sich die Verletzungen auf Alltag und Berufsleben des Geschädigten auswirken. Auch psychische Schäden bzw. Folgeschäden wie Angstzustände können das Schmerzensgeld erhöhen.
Zur ersten Orientierung bzgl. der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, in denen verschiedene Gerichtsentscheidungen aufgelistet sind. Diese Tabellen sind für die Entscheidung der Gerichte nicht verbindlich.
Im Folgenden haben wir Ihnen relevante Beispiele für Schmerzensgelder nach einem Hundebiss zusammengestellt:
Blutende Gesichtsverletzung, Narbenbildung
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3.000 Euro
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OLG Hamm, 2015
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Hundebiss in den Unterarm
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4.000 Euro
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AG Cloppenburg, 2013
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Hundebiss im Gesicht mit Nasenverletzung
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5.000 Euro
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LG Hamburg, 2012
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Hundehalterin greift in Beißerei zweier Hunde ein und erleidet Bissverletzungen an linker Hand
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5.000 Euro
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OLG Hamm, 2011
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Hundebiss mit Brustverletzung sowie Verletzungen an Unterarm, Schulter und Hand
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39.994,78 Euro
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LG Duisburg, 2006
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