advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Schmerzensgeldrecht Unfall Schmerzensgeld bei Hundebiss
Stand 07.01.2022
Lesezeit 12 min

Schmerzensgeld bei Hundebiss erfolgreich durchsetzen

Ein Hundebiss kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen: Sind körperliche oder seelische Schäden entstanden, muss der Hundehalter bzw. seine Versicherung diese finanziell ausgleichen. Geschädigte müssen Ansprüche außergerichtlich verhandeln oder – wenn nötig – per Klage vor Gericht durchsetzen.

Rebecca Gohla
Beitrag von Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022

Sie möchten Schmerzensgeld erhalten?

Focus Money

Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:

  1. Partner-Anwälte für Schmerzensgeldrecht
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
  3. Schnelle Hilfe ohne Kanzleitermin
Jetzt Schmerzensgeld einfordern
Schmerzensgeld bei Hundebiss erfolgreich durchsetzen
6.172 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Geschädigte müssen ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nachweisen.
  • Wichtig ist die Beweissicherung z. B. durch Zeugenaussagen und Attest.
  • Die Höhe der Entschädigung ist von individuellen Faktoren abhängig.
  • Schmerzensgeldtabellen liefern einen ersten Hinweis zur Anspruchshöhe.
  • Wer zu viel fordert, kann seinen Anspruch wegen versuchter Bereicherung verlieren.
Inhaltsverzeichnis
  1. Schmerzensgeld bei Hundebiss
  2. Schmerzensgeld bei Hundebiss beantragen
  3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme
  4. Tipp: juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes bei Hundebiss
  5. FAQ zum Schmerzensgeld bei Hundebiss

1. Schmerzensgeld bei Hundebiss

Erleidet eine Person durch einen Hundebiss körperliche oder seelische Verletzungen, steht ihr nach § 253 BGB ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von mehreren Faktoren ab: Z. B. von der Schwere der Verletzungen, möglichen Dauerschäden aber auch der finanziellen Situation von Opfer und Hundehalter.

Der Anspruch muss aktiv eingefordert und durch eine umfassende Dokumentation belegt werden.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Im Rahmen der Dokumentation sollten sämtliche Verletzungen aufgezeigt und Beweise dafür vorgelegt werden, dass diese auf den Hundebiss zurückzuführen sind. Deshalb kann es ratsam sein, nach einem Hundebiss die Polizei zu verständigen, die etwaige Verletzungen protokollieren kann. Sollte es Zeugen für den Vorfall geben, können diese ebenfalls notiert werden – zumal Zeugen aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld auch Auskunft über Auswirkungen der Verletzungen geben können.

Nach dem Hundebiss kann außerdem ein Arzt aufgesucht werden. Dieser versorgt nicht nur fachmännisch die Verletzungen und kann so beispielsweise Infektionen vorbeugen – zudem dokumentiert er diese sowie mögliche Folgeschäden. Eine ärztliche Dokumentation ist für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss von besonders großer Bedeutung.

Wann steht mir Schmerzensgeld bei Hundebiss zu?

Verletzungen nach einem Hundebiss sind laut § 253 BGB als immaterielle Schäden zu werten. Ein solcher liegt bei

  • Verletzungen des Körpers oder
  • Beeinträchtigungen der Gesundheit

vor. Ist eindeutig nachweisbar, dass solche Schäden auf einen Hundebiss zurückzuführen sind, so ist der Schädiger – in diesem Fall der Hundehalter – gegenüber dem Verletzten zu finanziellem Ausgleich verpflichtet.

In diesem Zusammenhang ist auch entscheidend, ob der Hundehalter fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Ignorierte er beispielsweise die Aggression seines Hundes, leinte ihn nicht an oder verletzte seine Aufsichtspflicht, erhöht diese Fahrlässigkeit den Schmerzensgeldanspruch. Wurde der Hund gar vorsätzlich als Waffe eingesetzt, so kann gegen den Hundehalter auch strafrechtlich wegen Körperverletzung vorgegangen werden.

Wie viel Schmerzensgeld bei Hundebiss?

Grundsätzlich hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von den Folgen der Hundeattacke ab – dabei gilt: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Verletzte erwarten. Folgende Faktoren werden bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Dauer der Verletzung,
  • Schweregrad der Verletzung,
  • Notwendigkeit und Dauer eines Krankenhausaufenthalts,
  • Folgeschäden (z. B. Narben),
  • Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens,
  • Mitverschulden des Geschädigten,
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hundehalters und
  • Einkommenslage von Hundehalter und Opfer.

Bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ist es unerheblich, welche Körperteile verletzt wurden. Vielmehr kann eine Rolle spielen, wie stark sich die Verletzungen auf Alltag und Berufsleben des Geschädigten auswirken. Auch psychische Schäden bzw. Folgeschäden wie Angstzustände können das Schmerzensgeld erhöhen.

Zur ersten Orientierung bzgl. der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, in denen verschiedene Gerichtsentscheidungen aufgelistet sind. Diese Tabellen sind für die Entscheidung der Gerichte nicht verbindlich.

Im Folgenden haben wir Ihnen relevante Beispiele für Schmerzensgelder nach einem Hundebiss zusammengestellt:

Blutende Gesichtsverletzung, Narbenbildung

3.000 Euro

OLG Hamm, 2015

Hundebiss in den Unterarm

4.000 Euro

AG Cloppenburg, 2013

Hundebiss im Gesicht mit Nasenverletzung

5.000 Euro

LG Hamburg, 2012

Hundehalterin greift in Beißerei zweier Hunde ein und erleidet Bissverletzungen an linker Hand

5.000 Euro

OLG Hamm, 2011

Hundebiss mit Brustverletzung sowie Verletzungen an Unterarm, Schulter und Hand

39.994,78 Euro

LG Duisburg, 2006

Infografik: Beispiel-Fälle: So viel Schmerzensgeld erhalten Sie bei einem Hundebiss.

Wie die angemessene Schmerzensgeldhöhe bestimmt werden kann, welche Einflussfaktoren es hierfür gibt und welche Nachweise dazu notwendig sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Schmerzensgeld.

Buch-Icon
Lesetipp
Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Ihnen Schmerzensgeld zusteht, wie hoch dieses ausfallen kann und wie Sie es einfordern können.
Weiterlesen

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Ein Hundehalter haftet für Schäden, die durch typische Verhaltensweisen eines Hundes entstehen. Dazu zählen selbstverständlich auch Hundebisse. Sofern der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung hat, ist diese für die Zahlung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss zuständig. Hat der Halter diese Versicherung nicht abgeschlossen, so hat er das Schmerzensgeld selbst zu zahlen.

Zudem muss geprüft werden, ob der Geschädigte unverschuldet gebissen wurde oder nicht. Trägt der Geschädigte keine Mitschuld, so wird das Schmerzensgeld in voller Höhe vom Halter oder seiner Versicherung übernommen.

Eine Mitschuld wird in der Regel angenommen, wenn der Hund durch den Geschädigten provoziert wurde oder dieser während eines Kampfes zweier Hunde dazwischen gegangen ist. In diesen und ähnlichen Fällen ist ein Schmerzensgeld nicht ausgeschlossen, eine Reduzierung dessen aber wahrscheinlich. Entscheidend ist hierbei stets die konkrete Fallkonstellation.

Beispiel: Greift der Besitzer in einen Kampf zwischen seinem und einem viel stärkeren Hund ein, ist eine grob vermeidbare Selbstgefährdung auszuschließen, weil dem Geschädigten der Schutz seines Hundes anders nicht möglich gewesen wäre – eine Reduzierung der Schmerzensgeldsumme ist hier unwahrscheinlich.

Hinweis
Hinweis:

Die Gefährdungshaftung gilt für den Hundehalter auch dann, wenn der Hund sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Obhut einer anderen Person befindet. Beispielsweise kann ein behandelnder Tierarzt nicht dazu verpflichtet werden, Schmerzensgeld nach einem Hundebiss zu zahlen, da er im Auftrag des Halters handelt.

Wann verjährt mein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Generell verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld drei Jahre nach dem Hundebiss. Dabei setzt die Verjährung am Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Biss kam und der Geschädigte Kenntnis über die Identität des Hundehalters erlangt hat. Liegen der Biss und die Kenntniserlangung nicht im selben Jahr, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in welchem Kenntnis über den Hundehalter erlangt wurde.

Beispiel: Ein Spaziergänger ist im November 2017 von einem freilaufenden Hund in die Wade gebissen worden. Er hat dadurch eine Infektion erlitten, aufgrund derer er mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte den Hundehalter jedoch erst im Januar 2018 ausfindig machen. Somit beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.

Da Folgeschäden nach einer Bissverletzung nicht immer absehbar sind, ist es möglich, vor Gericht einen sogenannten Feststellungsantrag einzureichen. Die Verjährung lässt sich hiermit aufschieben und der Anspruch auf Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert – danach kann kein Schmerzensgeldanspruch mehr geltend gemacht werden.

2. Schmerzensgeld bei Hundebiss beantragen

Um Schmerzensgeld nach einem Hundebiss durchzusetzen, können Sie Ihren Anspruch entweder außergerichtlich über eine Einigung mit der Gegenseite oder durch eine Klage vor Gericht geltend machen. Wie Sie in beiden Fällen vorgehen und was dabei zu beachten ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Schmerzensgeld außergerichtlich durchsetzen

Um sich außergerichtlich über die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss zu einigen, kann zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung direkt an den Hundehalter oder dessen Hundehaftpflichtversicherung geschickt werden. Dieses Schreiben sollte alle relevanten Dokumente zum Vorfall und Beweise der Verletzungen beinhalten. Dies können beispielsweise sein:

  • ärztliche Dokumentation der Verletzungen,
  • Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte,
  • Krankschreibungen,
  • Nachweise über die Ursache der Verletzungen und
  • psychologische Gutachten – sowie darüber hinaus
  • die konkrete Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und
  • eine Fristsetzung für dessen Auszahlung.

Welche Dokumente letztlich bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes relevant sein werden, ist nicht immer eindeutig zu sagen. Hier müssen immer der Einzelfall und dessen Begleitumstände betrachtet werden. Ein erfahrener Anwalt kann durch eine individuelle Prüfung Ihres Falls die Auswahl der notwendigen Dokumente und Unterlagen sicherstellen.

Schmerzensgeld vor Gericht einklagen

In manchen Fällen können sich Geschädigte nicht mit der gegnerischen Versicherung über ein angemessenes Schmerzensgeld einigen oder die Versicherung weigert sich aufgrund anders aufgefasster Anspruchslage, Schmerzensgeld auszuzahlen. In diesen Fällen kann eine Klage vor Gericht die letzte Option zur Durchsetzung des Anspruchs sein. Eine Schmerzensgeldklage läuft dabei wie folgt ab:

  • Klageschrift einreichen: Um Schmerzensgeld nach einem Hundebiss vor Gericht einzuklagen, wird zunächst eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist dies das Amtsgericht vor Ort, bei einem Streitwert über 5.000 Euro das entsprechende Landgericht – bei diesem besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses: Bei Einreichung der Schmerzensgeldklage wird ein Gerichtskostenvorschuss fällig. Dieser richtet sich nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes. Ausführlichere Informationen hierzu und weiteren möglichen Kosten haben wir in Kapitel 3 – Mögliche Kosten & Kostenübernahme zusammengetragen.
  • Beginn des Klageprozesses: Wurde die Klage vor Gericht eingereicht und der Gerichtskostenvorschuss gezahlt, wird die Klage an die gegnerische Partei (Hundehalter oder dessen Versicherung) zugestellt.
  • Klageverfahren: Im Laufe des Klageverfahrens werden alle Aussagen und Beweise bezüglich des Vorfalls zusammengetragen. Anschließend wird die Schuldfrage geklärt und der Schaden genau beziffert.
  • Entscheidung des Gerichts: Am Ende des Verfahrens steht das Urteil des Gerichts, ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld nach dem Hundebiss gezahlt werden muss.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Das zugesprochene Schmerzensgeld muss innerhalb einer durch das Gericht festgelegten Frist an den Geschädigten gezahlt werden.

Ausführliche Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer einer Schmerzensgeldklage erhalten Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld einklagen.

Muster
Inhalt der Klageschrift:
  • Datum der Klageerhebung,
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Klägers,
  • Bezeichnung und Anschrift des Gerichts,
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Beklagten,
  • konkrete Forderung an die Gegenseite,
  • Begründung der Forderung durch Schilderung des Vorfalls und
  • Unterschrift des Klägers.
Buch-Icon
Lesetipp
Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen
Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Sie Schmerzensgeld einklagen können, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Kosten damit verbunden sind.
Weiterlesen

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Wenn Sie nach einem Hundebiss Schmerzensgeld beantragen möchten, kann dies mit Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite nicht auf Ihre Forderung eingehen. Oder sie versucht, die Dokumentation der Schäden oder die Schmerzensgeldforderung in Zweifel zu ziehen.

Für den Geschädigten kann dies eine Belastung bedeuten, die zusätzlich zum Genesungsprozess an seinen Kräften zehrt. Hier kann ein Anwalt schnell und unkompliziert Abhilfe schaffen und die korrekte Einforderung des Schmerzensgeldes sicherstellen. Er kann durch die richtige juristische Strategie zur Durchsetzung Ihres Anspruchs die zeitnahe Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss erreichen.

Ein Anwalt für Schmerzensgeld kann u. a. Folgendes für Sie übernehmen:

  • Prüfung des Schmerzensgeld- und ggf. Schadensersatzanspruches,
  • Prüfung aller Beweise und Dokumente,
  • Ermittlung der angemessenen Schmerzensgeldhöhe,
  • Vermittlung der Dringlichkeit der Schmerzensgeldforderung bei Hundebiss durch einen anwaltlich verfassten Schmerzensgeldantrag,
  • form- und fristgerechte Einreichung der Klageschrift,
  • Ausarbeitung einer juristischen Strategie, mit der das Schmerzensgeld bei Hundebiss schnell erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Sie möchten Schmerzensgeld erhalten?
Sie möchten Schmerzensgeld erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.

Jetzt Schmerzensgeld einfordern

3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Die Kosten für Anwalt und Gericht sind eine anerkannte Schadensposition, die von der Gegenseite zu tragen ist. Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Hundebiss können jedoch u. U. zunächst Anwalts- sowie Gerichtskosten auf Sie zukommen. Die konkrete Höhe dieser richtet sich nach dem sogenannten Streitwert – also dem geforderten Schmerzensgeld. Welche Kosten in Ihrem indviduellen Fall möglich sind, können Sie mittels eines Prozesskostenrechners ermitteln.

Anwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt werden durch das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Nach diesem kann ein Anwalt für seine Leistung folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer individuellen Vergütungsvereinbarung zum Festpreis – z. B. in Form einer Abrechnung auf Stundenbasis.

Gerichtskosten

Gerichtskosten beinhalten alle gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen des Gerichts. Hierzu gehören z. B. Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige oder auch für Telekommunikation bzw. Post.

Im Folgenden haben wir Ihnen mögliche Anwalts- sowie Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:

Streitwert

Anwalts- & Gerichtskosten

Bis 500 Euro

192,50 Euro

Bis 2.000 Euro

614,00 Euro

Bis 4.000 Euro

1.009,00 Euro

Kostenübernahme

Die Kosten, die durch die Einforderung von Schmerzensgeld nach einem Hundebiss entstehen, lassen sich durch folgende Möglichkeiten reduzieren oder sogar vollständig finanzieren:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Bei einem rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld bei Hundebiss und dessen erfolgreicher Durchsetzung übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Kosten.
  • Prozesskostenhilfe: Bei einer Schmerzensgeldklage ist eine Übernahme der anfallenden Kosten grundsätzlich – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – durch Prozesskostenhilfe möglich. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass die Kosten für das Gericht sowie den Anwalt nicht aufgebracht werden können. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, kann ein formloser Antrag sowie eine Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs. Hierzu gehören Anwalts- und Gerichtskosten sowie im Falle einer verlorenen Klage auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. In welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten

4. Tipp: juristische Hilfe zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes bei Hundebiss

Wurden Sie von einem Hund gebissen und haben dadurch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen erlitten, steht Ihnen unter Umständen ein Schmerzensgeld zu. Da die eigenmächtige Verhandlung mit dem Hundehalter bzw. dessen Versicherung häufig langwierig und belastend kann, kann ein Anwalt Sie bei der schnellen und konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Dabei stellt er u. a. die Berechnung eines angemessenen Schmerzensgeldes, die umfassende und zweifelsfreie Dokumentation des Vorfalls sowie die zielführenden Verhandlungen mit Gegenseite oder dem Gericht sicher.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Sie möchten Schmerzensgeld erhalten?
Sie möchten Schmerzensgeld erhalten?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.

Jetzt Schmerzensgeld einfordern
Jetzt Schmerzensgeld einfordern

5. FAQ zum Schmerzensgeld bei Hundebiss

Wie bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Wer von einem Hund gebissen wird, kann unter Umständen Schmerzensgeld einfordern – vorausgesetzt, durch den Hundebiss ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden. Zahlen muss der Hundehalter: Ihm kommt nach dem Willen des Gesetzgebers eine Aufsichtspflicht zu, für deren Verletzung er sich unter Umständen verantworten muss.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld für einen Hundebiss?

Die Höhe des Schmerzensgeldes für einen Hundebiss hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Es gilt: Je größer die Folgen des Hundebisses, desto höher ist das mögliche Schmerzensgeld. Dabei werden Faktoren wie z. B. die Folgeschäden oder ein Mitverschulden des Opfers berücksichtigt.

Wie muss ich vorgehen, um Schmerzensgeld für einen Hundebiss einzufordern?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchgesetzt werden. Damit Sie eine angemessene Summe bekommen, können Sie sowohl bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Hundehalter als auch bei einem gerichtlichen Verfahren auf die Unterstützung eines Anwalts setzen. Er kann Ihnen dabei helfen, die angemessene Schmerzensgeldhöhe zu berechnen und das Schmerzensgeld vor Gericht durchsetzen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.920 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Rebecca Gohla
Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.01.2022
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Rebecca Gohla stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
Das könnte Sie auch interessieren
Verjährung von Schmerzensgeld: So schützen Sie sich vor Verjährung
Verjährung von Schmerzensgeld: So schützen Sie sich vor Verjährung
Ein Schmerzensgeldanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Bei Vorsatz oder unbekanntem Schädiger verjährt er erst nach 30 Jahren.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB