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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Unfall Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion
Stand 16.10.2018
Lesezeit 10 min

Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion – Voraussetzungen, Höhe & Ablauf

Wird Ihre Halswirbelsäule – durch beispielsweise einen Auffahrunfall – einer sehr starken Beschleunigung ausgesetzt, entsteht in den meisten Fällen eine HWS-Distorsion. Lässt sich dabei nachweisen, dass diese auf das Unfallereignis zurückzuführen ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld. Welche Voraussetzungen es dafür zu erfüllen gibt, wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen kann und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beitrag von Isabel Kockro

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Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion – Voraussetzungen, Höhe & Ablauf
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Inhaltsverzeichnis
  1. Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion
  2. Wie viel Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion?
  3. Wie beantrage ich Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion?
  4. Tipp: Juristische Unterstützung bei der Schmerzensgeldforderung

1. Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion

Die HWS-Distorsion zählt in Europa zu den häufigsten Verletzungen nach einem Verkehrsunfall. Ist dabei einwandfrei nachweisbar, dass diese Folge des Unfalls ist, besteht unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld. Deswegen kann es hilfreich sein, etwaige Verletzungen wie die HWS-Distorsion den Polizisten vor Ort zu Protokoll zu geben und zudem schnellstmöglich ein Arzt aufzusuchen, der diese und mögliche Folgeschäden dokumentiert.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Bei rechtmäßigem Anspruch auf Schmerzensgeld und erfolgreicher Durchsetzung übernimmt grundsätzlich die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Übrigens beschreibt der Begriff „Schleudertrauma“ genau genommen nur den ruckartigen Unfallmechanismus, der zur Weichteilverletzung der Halswirbelsäule führt – nicht das Krankheitsbild einer HWS-Distorsion.

Ausführliche Informationen zu Symptomen, psychischen Folgen und Beispielfällen finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld Schleudertrauma.

Um nach einer HWS-Distorsion Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Nachfolgend geben wir dafür einen Überblick über etwaige Voraussetzungen und einzuhaltende Fristen.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion

Eine unverschuldete HWS-Distorsion nach einem Unfall kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Dabei muss der Schädiger laut § 276 BGB diese fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Ist der Unfall auf leichtsinniges oder unbedachtes Verhalten zurückzuführen, ist von Fahrlässigkeit auszugehen. Bei Verkehrsunfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss wird zumeist Vorsatz unterstellt.

Zudem ist unbedingt nachzuweisen, dass die HWS-Distorsion die Folge des Unfalls ist. Hier bietet sich eine ausführliche Dokumentation mithilfe der folgenden Unterlagen an:

  • polizeiliche Unfallakten,
  • ärztliche Gutachten & Behandlungsakten,
  • Arzt- & Krankenhausrechnungen,
  • Krankschreibung,
  • ärztliche Behandlungsberichte und
  • Angaben zum Verschulden des Schädigers.

Wurde durch den Geschädigten nachgewiesen, dass seine Verletzungen durch den Unfallverursacher entstanden sind, wird grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers Schmerzensgeld zahlen. Allerdings muss bei Verkehrsunfällen wie einem Fahrradunfall zwischen einem unverschuldeten und mitverschuldeten Ereignis unterschieden werden. Im ersten Fall wird die Schmerzensgeldzahlung durch den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei Teilschuld können beide Seiten von der jeweils anderen Seite Schmerzensgeld einfordern.

Fristen & Verjährung

Ein begründeter Anspruch auf Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren. Beginn der Verjährungsfrist ist dabei das Ende des Jahres, in dem es zum Unfall kam und Kenntnis über Schäden und den Schädiger erlangt wurde. Ist der Schädiger beispielsweise erst nach dem Unfall bekannt, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in dem er ermittelt werden konnte.

Beispiel: Autofahrer A erlitt im Oktober 2017 einen unverschuldeten Auffahrunfall. Der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht und ist nicht auffindbar. Infolge des Auffahrunfalls wird Autofahrer A eine HWS-Distorsion zweiten Grades diagnostiziert. Erst im Januar 2018 wird der Schädiger durch die Polizei ausfindig gemacht. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.

Lassen sich Folgeschäden nach einem Unfall nicht ausschließen oder ist der Unfallverursacher wie im Beispiel nicht auffindbar, kann es ratsam sein, einen sogenannten Feststellungsantrag bei Gericht einzureichen. Die dreijährige Verjährungsfrist lässt sich verlängern und der Anspruch für nicht absehbare Schäden sichern. Nach 30 sind allerdings alle im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehenden Schäden verjährt – danach kann also kein Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion mehr eingefordert werden.

2. Wie viel Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion?

Wie hoch das Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion ausfällt, wird stets nach Einzelfall entschieden. Berechnet wird die Summe entweder durch die Versicherung oder einen Anwalt. Im Falle einer Klage wird ein Gericht über eine angemessene Höhe entscheiden.

In die Berechnung eines konkreten Schmerzensgelds fließen dabei grundsätzlich folgende Punkte ein:

  • das eigene Mitverschulden bzw. Fremdverschuldung,
  • der Schweregrad der HWS-Distorsion und
  • die Dauer der Krankschreibung
  • willentliche Verzögerung der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung.

Je länger die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankschreibung andauert und umso höher der Schweregrad der HWS-Distorsion ist, desto höher fällt in der Regel die Schmerzensgeldzahlung aus. Wird kein Arzt aufgesucht und gab es demzufolge keine Krankschreibung, kann Schmerzensgeld aufgrund der fehlenden ärztlichen Dokumentation verwehrt werden.

Zur genaueren Bemessung der Schmerzensgeldhöhe können ähnliche Gerichtsurteile mit vergleichbaren Unfällen und Schädigungen herangezogen werden. Solche Schmerzensgeldtabellen dienen allerdings nur als grobe Orientierung – die konkrete Höhe der Schmerzensgeldzahlung wird stets individuell bestimmt.

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einige Urteile zum Schmerzensgeld nach Unfällen mit HWS-Distorsion zusammengestellt:

Verletzung

Schmerzensgeld

Urteil

HWS-Distorsion 1. Grades durch Auffahrunfall

300 Euro

OLG München, 2015

HWS-Distorsion 1. Grades, zweiwöchige Arbeitsunfähigkeit ohne bleibende Schäden nach Auffahrunfall

1.000 Euro

LG Bonn, 2010

HWS-Distorsion 1. Grades, Cervikalsyndrom, fortwährende Schwindelattacken, dreiwöchige stationäre Behandlung, fünfmonatige Arbeitsunfähigkeit, Krankengymnastik

6.000 Euro

OLG Saarland, 2005

HWS-Distorsion ohne knöcherne oder sonst optisch dokumentierbare Verletzungen

7.700 Euro

OLG Koblenz, 2004

HWS-Distorsion 1. Grades, chronifizierte Depression

10.000 Euro

OLG Düsseldorf, 2015

HWS-Distorsion 1. Grades mit chronischen Nackenschmerzen, Prellung des Arms und Schienbeins, dreimonatige Arbeitsunfähigkeit, eingeschränkte Arbeitsfähigkeit

Trunkenheit des Unfallverursachers zählt als schmerzensgelderhöhender Faktor

13.000 Euro

OLG München, 2014

Schweres Schleudertrauma sowie Nasenbeinbruch, Schürf- und Schnittwunden, zahlreiche Prellungen

20.500 Euro

OLG Celle, 2000

HWS-Distorsion 2. Grades, Bruch des Beckens, linken Unterarms, Nasenbeins und Augenhöhle, Lungenquetschung, dreiwöchige stationäre Behandlung, zweimonatige teilstationäre Reha-Maßnahme, Krankengymnastik, depressive Reaktion

Eine verzögerte Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowie dessen grobe Fahrlässigkeit wirkten sich schmerzensgelderhöhend aus

35.000 Euro

OLG Saarbrücken, 2015

Misslungene HWS-Operation bei einer 49-jährigen Frau mit Querschnittslähmung

400.000 Euro

OLG Hamm, 2016

Schwerste HWS-Distorsion, anhaltendes Wachkoma mit künstlicher Ernährung, dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim, Schädiger war alkoholisiert und handelte grob fährlässig

500.000 Euro

OLG Oldenburg, 2014

3. Wie beantrage ich Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion?

Um den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer HWS-Distorsion durchzusetzen, kann entweder eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Wie genau dabei vorgegangen wird, erläutern wir Ihnen jetzt.

Außergerichtliche Einigung

Ist die Versicherungsnummer des Schädigers bekannt, kann die Forderung auf Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion direkt an dessen Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Liegt diese nicht vor, wird die Schmerzensgeldforderung dem Schädiger zugestellt. Der Schmerzensgeldantrag sollte dabei folgende Punkte enthalten:

  • eine detaillierte Beschreibung der erlittenen Verletzungen,
  • ein Nachweis, dass der Unfall die alleinige Ursache der HWS-Distorsion ist,
  • die konkrete Höhe der geforderten Schmerzensgeldsumme und
  • eine Fristsetzung für die Auszahlung dieser.
Achtung
Anspruch prüfen:

Versicherungen weisen womöglich Forderungen nach Schmerzensgeld bei einer HWS-Distorsion ab, die bei einer Kollision unter 10 km/h stattfand und somit 1. Grades ist. Laut § 253 BGB ist eine rechtfertigende Bagatellklausel jedoch nicht gegeben. Auch bei erstgradiger HWS-Distorsion kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Aus diesem Grund können Sie sich gegen solche Abweisungen wehren.

Sollte eine Einmalzahlung durch die Versicherung des Unfallverursachers erfolgen, fordert diese im Gegenzug häufig die Unterzeichnung einer Abfindungserklärung. Damit sollen weitere Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten – beispielsweise im Falle von Spätfolgen – verhindert werden. Es kann daher ratsam sein, eine solche Erklärung nur zu unterzeichnen, wenn Spätfolgen medizinisch ausgeschlossen werden können.

Klage vor Gericht

Sollte trotz aller Bemühungen keine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite möglich sein, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion auch gerichtlich durchgesetzt werden. Eine solche Klage läuft dann wie folgt ab:

  • Klageeinreichung: Zunächst wird die Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort, über 5.000 Euro das jeweilige Landgericht zuständig – hier besteht dann Anwaltszwang.
  • Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses: Durch Einreichung einer Schmerzensgeldklage wird die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses fällig. Dieser richtet sich stets nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes. Weitere Information zum Thema Kosten finden Sie in Kapitel 3.4 Mögliche Kosten & Kostenübernahme.
  • Beginn des Klageprozesses: Die Klage wird an die gegnerische Partei zugestellt.
  • Verhandlung über das Schmerzensgeld: Das Gericht erfasst alle Aussagen und Beweise zum Schadensereignis, untersucht eine mögliche Teilschuld und ermittelt den genauen Schadensumfang.
  • Entscheidung durch das Gericht: Nach der Anhörung beider Parteien fällt der zuständige Richter ein Urteil darüber, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen HWS besteht und in welcher Höhe dieses zugesprochen werden kann.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Abschließend wird eine Frist zur Auszahlung des Betrags durch das Gericht festgelegt. Innerhalb dieser muss die beschlossene Schmerzensgeldsumme an den Geschädigten ausgezahlt werden.

Ausführliche Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer einer Schmerzensgeldklage erhalten Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld einklagen.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Ob bei einer außergerichtlichen Verhandlung oder bei einer Klage vor Gericht – es kann sein, dass die gegnerische Versicherung nicht ohne Weiteres auf eine Schmerzensgeldforderung bei HWS-Distorsion eingeht. Vor allem wenn es sich um eine Distorsion des ersten Schweregrades handelt, kann es sein, dass eine Schmerzensgeldzahlung häufig verweigert wird, da eine solche Verletzung nicht mittels bildgebender Untersuchungsmethoden nachgewiesen werden kann. Für das Opfer einer HWS-Distorsion kann dies neben dem meist schon mühsamen Heilungsprozess eine weitere Belastung bedeuten. Hier kann Anwalt schnell und unkompliziert Abhilfe schaffen, indem er die Einforderung von Schmerzensgeld sowie eine zeitnahe Auszahlung gewährleistet.

Ein Anwalt für Schmerzensgeld kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Prüfung des Anspruchs auf Schmerzensgeld bei einer HWS-Distorsion und ggf. weiterer Ansprüche wie beispielsweise Schadensersatz,
  • Beweissicherung und Dokumentation der Schäden sowie Prüfung aller Dokumente,
  • Ermittlung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe – ohne dabei den Anspruch zu gefährden –,
  • Vermittlung der Ernsthaftigkeit der Forderung von Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion durch anwaltlich verfassten Schmerzensgeldantrag,
  • Einreichung der Klageschrift unter Beachtung formeller und inhaltlicher Anforderungen sowie zeitlicher Fristen,
  • Erarbeitung einer juristischen Strategie, mit der Schmerzensgeld nach HWS-Distorsion schnell und konsequent durchgesetzt werden kann.
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Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Mit der Einforderung von Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion können Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein. Wie hoch diese dabei ausfallen und wie sie sich reduzieren bzw. finanzieren lassen, erläutern wir Ihnen jetzt.

Anwaltskosten

Die Kosten für einen Anwalt sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich stets nach der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes – dem sogenannten Streitwert.

Danach kann ein Anwalt folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung ist möglich. In diesem Zusammenhang könnte beispielsweise eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Auch diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts.

In der folgenden Tabelle haben wir verschiedene Anwalts- und Gerichtskosten beispielhaft zusammengefasst:

Streitwert bis ...

Anwalts- & Gerichtskosten

500 €

192,50 €

2.000 €

614,00 €

4.000 €

1009,00 €

Kostenübernahme

Die Kosten für die Durchsetzung von Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion lassen sich mithilfe verschiedener Möglichkeiten finanzieren bzw. minimieren:

  • Gegenseite trägt Kosten: Bei rechtmäßigem Anspruch auf Schmerzensgeld und erfolgreicher Durchsetzung übernimmt grundsätzlich die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Prozesskostenhilfe: Bedürftige Unfallopfer, die Schmerzensgeld nach einer HWS-Distorsion einfordern möchten, kann mit der Prozesskostenhilfe eine finanzielle Unterstützung geboten werden. Voraussetzung ist, dass Gerichts- und Anwaltskosten für den Prozess nicht eigenständig aufgebracht werden können. Dafür wird ein Formular zur Klärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Gericht eingereicht.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Die Kosten eines Schmerzensgeldverfahrens können auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Was genau übernommen wird, hängt allerdings von der individuellen Police ab.
Kosten
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4. Tipp: juristische Unterstützung bei der Schmerzensgeldforderung

Wenn Sie nach einem unverschuldeten an einer HWS-Distorsion leiden, steht Ihnen unter Umständen Schmerzensgeld zu. Dabei ist eine Einigung mit dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung teilweise langwierig und zudem emotional belastend. Ein Anwalt kann Sie bei der Forderung von Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion unterstützen und Ihren Anspruch schnell und unkompliziert durchsetzen. So übernimmt dieser u. a. die korrekte Berechnung Ihrer Schmerzensgeldhöhe, eine rechtsgültige Beweissicherung und entlastet Sie durch die Verhandlung mit der Gegenseite.

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Isabel Kockro
Über die Autorin
Isabel Kockro
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Isabel Kockro stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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