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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Unfall Schmerzensgeld nach Unfall
Stand 28.09.2018
Lesezeit 10 min

Schmerzensgeld nach Unfall durchsetzen

Unfälle können in vielen alltäglichen Situationen passieren – ob im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder beim Sport. Hat man durch einen Unfall unverschuldet Schaden erlitten, so steht einem in vielen Fällen ein Schmerzensgeld zu. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, wie hoch dieses konkret ausfallen kann und welche Möglichkeiten Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs haben, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Rebecca Gohla
Beitrag von Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 28.09.2018

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Schmerzensgeld nach Unfall durchsetzen
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wissenswertes über Schmerzensgeld nach Unfall
  2. Schmerzensgeld nach Unfall geltend machen
  3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

1. Wissenswertes über Schmerzensgeld nach Unfall

Unfälle passieren im Straßenverkehr, auf der Arbeit oder im Urlaub und können neben physischen und psychischen Verletzungen auch zu Folge- und Langzeitschäden führen. Lassen sich die Schäden als Unfallfolge durch einen Arzt, Polizeiberichte oder Zeugen nachweisen, so besteht i. d. R. ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall. Die Schäden und das Schmerzensgeld sind dabei stets individuell zu bestimmen.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Haben Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld und setzen diesen erfolgreich durch, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall liegt die Beweislast immer beim Geschädigten. Er sollte also durch eine ausführliche Dokumentation nachweisen können, dass diese Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Etwaige Verletzungen sind daher den Polizisten vor Ort zu Protokoll zu geben, ärztlich zu attestieren und deren Auswirkungen auf Alltag und Beruf des Geschädigten zu dokumentieren. Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, können diese ebenfalls notiert werden. Diese können nicht nur Angaben zum Unfallgeschehen machen, sondern auch Auskunft darüber geben, welche Folgen die Schäden für den Geschädigten haben.

Ausführlichere Informationen zum Schmerzensgeldanspruch bei den verschiedenen Arten von Unfällen, den Voraussetzungen für einen Anspruch und dessen konkreter Höhe finden Sie in folgenden Beiträgen:

  • Schmerzensgeld nach Autounfall
  • Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
  • Schmerzensgeld bei Schleudertrauma
  • Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion
  • Schmerzensgeld bei Hundebiss

Wann steht mir Schmerzensgeld zu?

Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall zu haben, sollte bei Schäden an immateriellen Gütern einwandfrei nachgewiesen werden, dass diese eine Folge des Unfalls sind. Immaterielle Schäden können dabei

  • Leben,
  • Körper,
  • Gesundheit,
  • Freiheit oder
  • sonstige Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte) betreffen.

Zudem muss der Schädiger gemäß § 276 BGB

  • fahrlässig oder
  • mit Vorsatz

gehandelt haben. Sein Verhalten muss also ursächlich für den Unfall und den daraus resultierenden Schaden sein.

Rechtsberatung
Anspruch prüfen:

Verletzungen, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedingt sind, begründen stets einen Schmerzensgeldanspruch. Besteht allerdings bei der dem Schaden zugrunde liegenden Tätigkeit eine grundsätzliche Verletzungsgefahr, besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch bei technischem Versagen, Übermüdung oder angemessenem Spieleifer ist ein Schmerzensgeld ausgeschlossen.

Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich?

In Deutschland wird die Schmerzensgeldhöhe nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie viel Schmerzensgeld nach einem Unfall zugesprochen wird, hängt also immer vom individuellen Einzelfall ab. Durch welche Faktoren die Höhe beeinflusst wird und wie hoch ein Schmerzensgeld konkret ausfallen kann, erläutern wir Ihnen jetzt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes?

Die Schmerzensgeldhöhe nach einem Unfall wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:

  • Ausmaß der Verletzungen & psychischen Folgen,
  • Anzahl & Umfang möglicher Operationen,
  • Dauer der Behandlung & Krankenhausaufenthalte,
  • Auswirkungen auf den Alltag & die berufliche Situation,
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit,
  • chronische Schäden,
  • dauerhafte Entstellungen von Körperteilen,
  • vorwerfbare willentliche Verzögerung der Schadensregulierung durch die Gegenseite.

Neben einer solchen Verzögerungstaktik z. B. der gegnerischen Versicherung kann auch die fehlende Einsicht des Unfallverursachers bei einer Gerichtsverhandlung besonders berücksichtigt werden und sich schmerzensgelderhöhend auswirken.

Schmerzensgeldtabelle bei Unfällen

In sogenannten Schmerzensgeldtabellen werden vergangene Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern bei immateriellen Schäden nach Unfällen gesammelt. Diese stellen jedoch kein verbindliches Regelwerk dar, sondern bieten u. a. Gerichten und Versicherungen lediglich eine erste Orientierungsmöglichkeit.

Wir haben Ihnen hier einige Beispielurteile zu Schmerzensgeld nach Unfall und den zugesprochenen Schmerzensgeldern zusammengestellt.

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Sportunfall: Sehnenriss im Oberarm

1.000 Euro

LG Schweinfurt, 2010

Tierunfall: Blutvergiftung nach Hundebiss

2.000 Euro

AG München, 2011

Behandlungsfehler: falsch zusammengewachsener Arm nach Armbruch

6.000 Euro

LG Karlsruhe, 2009

Bootsunfall: Schädelfraktur und Schädelhirntrauma

7.000 Euro

OLG München, 2013

Fahrradunfall: Schädelhirntrauma mit Dauerschäden

75.000 Euro

OLG Hamm, 2001

Körperverletzung: Gesichtsschädelfraktur, Gehirnblutung, posttraumatische Epilepsie

110.000 Euro

LG Köln, 2010

Infografik: Mögliche Höhe des Schmerzensgeldes je nach Unfall.

Ausführlichere Informationen zu den Faktoren, die das Schmerzensgeld beeinflussen, wie Schmerzensgeldtabellen bei der Bestimmung der konkreten Höhe helfen und welche rechtlichen Grundlagen darüber hinaus beachtet werden sollten, erläutern wir Ihnen in unserem allgemeinen Beitrag zum Schmerzensgeld.

Wann verjährt mein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall verjährt nach drei Jahren – egal, um welche Art von Unfall es sich handelt. Die Verjährung setzt hierbei am Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Unfall kam und der Geschädigte Kenntnis über den Schädiger und die Schäden erlangt hat. Sollten Unfall und Kenntnisse der Umstände nicht im selben Jahr liegen, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in dem Schädiger und Schäden bekannt sind.

Beispiel: Bei einem Unfall im August 2017 wurde der geschädigte A schwer durch den Schädiger B verletzt, weshalb A mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte B jedoch erst im Januar 2018 ausfindig machen. Somit beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.

Da Folgeschäden durch einen Unfall nicht immer absehbar sind, kann vor Gericht ein sogenannter Feststellungsantrag eingereicht werden. So lässt sich die Verjährung aufschieben und der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert. Nach diesen 30 Jahren kann grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch mehr geltend gemacht werden.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Die Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Unfall erfolgt i. d. R. durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, ob der Unfall unverschuldet oder mitverschuldet zustande gekommen ist.

  • Unverschuldet: Sollte der Geschädigte keine Mitschuld am Unfall haben, wird das Schmerzensgeld grundsätzlich vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gezahlt.
  • Mitverschuldet: Auch wenn eine Mitschuld des Geschädigten nachgewiesen werden kann, steht ihm dennoch Schmerzensgeld zu. Hierbei wird jedoch der Mithaftungsanteil, den er durch die entstandene Teilschuld trägt, berücksichtigt. So können beide Parteien von der jeweiligen anderen Seite Schmerzensgeld einfordern.

2. Schmerzensgeld nach Unfall geltend machen

Wollen Sie nach einem Unfall Ihren Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchsetzen, können Sie das über eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite oder durch eine Klage vor Gericht erreichen. Wir erläutern Ihnen jetzt, welche Schrittfolge dabei einzuhalten ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind.

Außergerichtliche Durchsetzung

Um eine außergerichtliche Einigung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach Unfall zu erreichen, kann zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung an den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Diesem Schreiben sollten alle relevanten Dokumente zum Unfall sowie Nachweise der Verletzungen und deren Ursachen hinzugefügt werden. Diese können beispielsweise sein:

  • ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs,
  • ärztliche Dokumentation der Schäden wie Verletzungen usw.,
  • Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte,
  • Krankschreibungen,
  • Nachweise über die Ursache der Schäden,
  • psychologische Gutachten,
  • die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes und
  • eine Fristsetzung für dessen Auszahlung.

Für eine umfassende Erklärung, wie man einen Schmerzensgeldantrag stellt, welche Probleme dabei auftreten können und wie Sie erfolgreich Ihren Anspruch durchsetzen, lesen Sie unseren Beitrag Schmerzensgeld beantragen.

Rechtsberatung
Abfindung prüfen lassen:

Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung z. B. mit der gegnerischen Versicherung, muss im Gegenzug zur Auszahlung des Schmerzensgeldes häufig eine Abfindungserklärung unterzeichnet werden. Dadurch sind alle weiteren mit diesem Unfall zusammenhängende Schmerzensgeldforderungen – auch bei nicht absehbaren Spät- oder Langzeitfolgen – ausgeschlossen.

2.2 Schmerzensgeld gerichtlich einklagen

Häufig können sich Geschädigte nicht mit der Gegenseite über ein angemessenes Schmerzensgeld einigen oder diese stellt den Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich infrage. In diesen Fällen stellt eine Klage vor Gericht meist die letzte Option zur Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall dar. Eine solche Schmerzensgeldklage läuft dann meist wie folgt ab:

  • Klageschrift einreichen: Um Schmerzensgeld nach Unfall vor Gericht einzuklagen, wird zunächst eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht eingereicht. Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht vor Ort zuständig und bei einem Streitwert über 5.000 Euro das entsprechende Landgericht. Bei Letzterem besteht Anwaltszwang.
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses: Bei Einreichung der Schmerzensgeldklage wird ein Gerichtskostenvorschuss fällig. Dessen Höhe richtet sich nach der geforderten Schmerzensgeldsumme. Ausführlichere Informationen hierzu und weiteren möglichen Kosten haben wir für Sie in Kapitel 3 – Mögliche Kosten & Kostenübernahme zusammengetragen.
  • Beginn des Klageprozesses: Nachdem die Klage vor Gericht eingereicht und der Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde, wird die Klage an die gegnerische Partei zugestellt.
  • Klageverfahren: Im Laufe des Klageverfahrens werden alle Aussagen und Beweise zusammengetragen. Anschließend wird die Schuldfrage des Unfalls geklärt und der entstandene Schaden genau beziffert.
  • Entscheidung des Gerichts: Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld nach Unfall gezahlt werden muss.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Das vom Gericht zugesprochene Schmerzensgeld muss innerhalb einer durch das Gericht festgelegten Frist an den Geschädigten gezahlt werden.
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Lesetipp
Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen
Schmerzensgeld einklagen – Ablauf, Fristen & Voraussetzungen
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Sie Schmerzensgeld einklagen können, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Kosten damit verbunden sind.
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Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Oft kann die Beantragung von Schmerzensgeld nach einem Unfall mit großen Hürden verbunden sein. So könnte die Gegenseite eine Schmerzensgeldforderung nicht ohne Weiteres akzeptieren und z. B. versuchen, den Unfallhergang, die Schadensursache, die Dokumentation der Schäden oder die geforderte Schmerzensgeldhöhe in Zweifel zu ziehen. Diese und viele weitere taktische Manöver der Gegenseite können für den Geschädigten neben dem ohnehin mühsamem Genesungsprozess zusätzliche emotionale Belastungen bedeuten. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und sowohl die korrekte als auch die zeitnahe Einforderung des Schmerzensgeldes sicherstellen.

Nach der Beauftragung eines Anwalts für Schmerzensgeld kann dieser u. a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Prüfung des Schmerzensgeld- und ggf. Schadensersatzanspruches,
  • Prüfung und Sicherstellung aller Beweise und Dokumente,
  • Ermittlung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe,
  • Vermittlung der Dringlichkeit der Schmerzensgeldforderung durch einen anwaltlich verfassten Schmerzensgeldantrag,
  • form- und fristgerechte Einreichung der Klageschrift,
  • Ausarbeitung einer individuellen juristischen Strategie, mit welcher der Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchgesetzt und auf die taktischen Manöver der Gegenseite angemessen reagiert werden kann.
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3. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Die mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfall verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sind bei Erfolg als anerkannte Schadensposition von der Gegenseite zu tragen. Deren konkrete Höhe ist dabei abhängig vom sogenannten Streitwert – also der Summe des geforderten Schmerzensgeldes. Mit welchen Kosten konkret zu rechnen ist und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt, erklären wir Ihnen jetzt.

Anwaltskosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Kosten für einen Anwalt. Nach diesem kann ein Anwalt für seine Leistung folgende Gebühren berechnen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Erhebung der Klage,
  • 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten beinhalten alle gerichtlichen Gebühren sowie Auslagen des Gerichts. Zu diesen gehören beispielsweise Kosten für die Zeugenbefragung, Sachverständige oder auch Telekommunikations- bzw. Postkosten.

Im Folgenden haben wir Ihnen mögliche Anwalts- sowie Gerichtskosten zusammengefasst:

Streitwert bis

Anwalts- & Gerichtskosten

   500 Euro

   192,50 Euro

2.000 Euro

   614,00 Euro

4.000 Euro

1.009,00 Euro

Kostenübernahme

Durch folgende Möglichkeiten lassen sich die Kosten, die durch die Einforderung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld nach Unfall entstehen, reduzieren oder sogar vollständig finanzieren:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Besteht ein rechtmäßiger Anspruch auf Schmerzensgeld und wird dieser erfolgreich durchgesetzt, übernimmt die Gegenseite grundsätzlich alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Prozesskostenhilfe: Um ein Schmerzensgeld durchzusetzen, kann bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hier muss allerdings einwandfrei nachgewiesen werden, dass die anfallenden Kosten für das Gericht sowie einen Anwalt nicht selbstständig aufgebracht werden können. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, können ein formloser Antrag sowie eine Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Für gewöhnlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs. Hierzu gehören neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite – sollte man beispielsweise vor Gericht im Rahmen einer Schmerzensgeldklage unterliegen. In welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt von der jeweiligen Police ab.
Kosten
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Rebecca Gohla
Rebecca Gohla
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 28.09.2018
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Rebecca Gohla stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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