Ausführlichere Informationen zu den Faktoren, die das Schmerzensgeld beeinflussen, wie Schmerzensgeldtabellen bei der Bestimmung der konkreten Höhe helfen und welche rechtlichen Grundlagen darüber hinaus beachtet werden sollten, erläutern wir Ihnen in unserem allgemeinen Beitrag zum Schmerzensgeld.
Wann verjährt mein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall verjährt nach drei Jahren – egal, um welche Art von Unfall es sich handelt. Die Verjährung setzt hierbei am Ende des Jahres ein, in dem es zu dem Unfall kam und der Geschädigte Kenntnis über den Schädiger und die Schäden erlangt hat. Sollten Unfall und Kenntnisse der Umstände nicht im selben Jahr liegen, so beginnt die Frist erst zum Ende des Jahres, in dem Schädiger und Schäden bekannt sind.
Beispiel: Bei einem Unfall im August 2017 wurde der geschädigte A schwer durch den Schädiger B verletzt, weshalb A mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Polizei konnte B jedoch erst im Januar 2018 ausfindig machen. Somit beginnt die entsprechende Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2018 – und endet am 31.12.2021.
Da Folgeschäden durch einen Unfall nicht immer absehbar sind, kann vor Gericht ein sogenannter Feststellungsantrag eingereicht werden. So lässt sich die Verjährung aufschieben und der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Folgeschäden wird für 30 Jahre gesichert. Nach diesen 30 Jahren kann grundsätzlich kein Schmerzensgeldanspruch mehr geltend gemacht werden.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Die Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Unfall erfolgt i. d. R. durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, ob der Unfall unverschuldet oder mitverschuldet zustande gekommen ist.
- Unverschuldet: Sollte der Geschädigte keine Mitschuld am Unfall haben, wird das Schmerzensgeld grundsätzlich vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gezahlt.
- Mitverschuldet: Auch wenn eine Mitschuld des Geschädigten nachgewiesen werden kann, steht ihm dennoch Schmerzensgeld zu. Hierbei wird jedoch der Mithaftungsanteil, den er durch die entstandene Teilschuld trägt, berücksichtigt. So können beide Parteien von der jeweiligen anderen Seite Schmerzensgeld einfordern.
2. Schmerzensgeld nach Unfall geltend machen
Wollen Sie nach einem Unfall Ihren Schmerzensgeldanspruch erfolgreich durchsetzen, können Sie das über eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite oder durch eine Klage vor Gericht erreichen. Wir erläutern Ihnen jetzt, welche Schrittfolge dabei einzuhalten ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Außergerichtliche Durchsetzung
Um eine außergerichtliche Einigung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach Unfall zu erreichen, kann zunächst eine schriftliche Schmerzensgeldforderung an den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung gerichtet werden. Diesem Schreiben sollten alle relevanten Dokumente zum Unfall sowie Nachweise der Verletzungen und deren Ursachen hinzugefügt werden. Diese können beispielsweise sein:
- ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs,
- ärztliche Dokumentation der Schäden wie Verletzungen usw.,
- Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte,
- Krankschreibungen,
- Nachweise über die Ursache der Schäden,
- psychologische Gutachten,
- die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes und
- eine Fristsetzung für dessen Auszahlung.
Für eine umfassende Erklärung, wie man einen Schmerzensgeldantrag stellt, welche Probleme dabei auftreten können und wie Sie erfolgreich Ihren Anspruch durchsetzen, lesen Sie unseren Beitrag Schmerzensgeld beantragen.