5. Welche Kosten entstehen?
Welche Kosten entstehen, wenn Angehörige Schmerzensgeld nach einem Unfalltod fordern, hängt von zwei Faktoren ab:
- Lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen?
- Wie hoch ist der Streitwert?
Außergerichtliche Einigung
Lässt sich außergerichtlich ein Vergleich mit der Gegenseite erzielen, entstehen nur Kosten, wenn Angehörige einen Anwalt beauftragen. Grundsätzlich lässt sich ohne einen Anwalt Schmerzensgeld beantragen.
Die Anwaltskosten sind abhängig von der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes nach einem Unfalltod. Vereinbaren die Streitparteien einen Vergleich, können sie selbst festlegen, wer die Kosten für den Anwalt übernimmt. Wird keine Regelung getroffen, hat jede Partei die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu zahlen.
Gerichtliche Durchsetzung des Schmerzensgeldes
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, müssen Angehörige den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall entstehen Kosten für den Anwalt und das Gericht. Diese Kosten sind ebenfalls vom Streitwert abhängig.
Welche Kosten bei einer gerichtlicher Durchsetzung entstehen können, lässt sich mithilfe eines Prozesskostenrechners bestimmen. Wird Schmerzensgeld nach einem Unfalltod erfolgreich vor Gericht durchgesetzt, muss die Gegenseite dem Kläger sämtliche Kosten erstatten.
6. Wer muss die Kosten tragen?
Möchten Angehörige nach einem Unfalltod Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich geltend machen, müssen sie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zunächst vorauszahlen.
Bei erfolgreicher Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nach Unfalltod muss die Gegenseite für sämtliche Kosten aufkommen: Sie trägt die Auslagen für Gericht und Sachverständige sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Daneben gibt es Alternativen zur Kostenübernahme:
Prozessfinanzierung
Stehen die Erfolgsaussichten gut, das Gerichtsverfahren zu gewinnen, besteht die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Überschreitet die geforderte Schmerzensgeldsumme einen gewissen Mindeststreitwert, übernimmt ein Dienstleister sämtliche Kosten des Klägers.
Gewinnt der Kläger den Prozess, erhält der Dienstleister einen Teil der erzielten Entschädigungssumme.
Prozesskostenhilfe
Bei finanzieller Bedürftigkeit können Angehörige Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Bewilligt das Gericht den Antrag, übernimmt die Gerichtskasse die Kosten.
Das Gericht gewährt den Zuschuss entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen. Wer von Sozialhilfe lebt und nicht mehr als 3.000 Euro Ersparnisse hat, muss die Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Unfalltod nicht zurückzahlen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Angehörige eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn sie zuvor eine Deckungszusage erteilt hat. In welchem Umfang die Kostenübernahme erfolgt, hängt von der Police des Versicherungsnehmers ab.
Verliert der Kläger den Prozess, zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite.