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Ratgeber Schmerzensgeldrecht Unfall Schmerzensgeld nach Unfalltod
Stand 25.10.2019
Lesezeit 12 min

Schmerzensgeld nach Unfalltod – welche Ansprüche haben Angehörige?

Nach einem Unfall mit Todesfolge können Hinterbliebene einen Anspruch auf Entschädigung des erlittenen Leides haben. Schmerzensgeld nach einem Unfalltod steht Angehörigen zu, die einen Schockschaden erlitten haben. Zudem können die Hinterbliebenen den Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallopfer erben.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.10.2019

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Schmerzensgeld nach Unfalltod – welche Ansprüche haben Angehörige?
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Opfer und nahe Angehörige haben bei einem fremdverschuldeten Unfall mit Todesfolge einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
  • Nach einem Schockschaden können Hinterbliebene einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen oder den Anspruch vom Opfer erben.
  • Für die Entschädigungszahlung muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen.
  • Hinterbliebene müssen beweisen, dass ihnen Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens oder ein vererbter Anspruch zusteht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod?
  2. Welche Ansprüche haben Angehörige von Unfallopfern?
  3. Wie viel Schmerzensgeld steht Betroffenen zu?
  4. Schmerzensgeld nach Unfalltod geltend machen
  5. Welche Kosten entstehen?
  6. Wer muss die Kosten tragen?
  7. Wie kann ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht helfen?

1. Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod?

Kommen Menschen durch einen fremdverschuldeten Unfall zu Tode, haben Angehörige unter Umständen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Form von Schmerzensgeld.

Welche Voraussetzungen es gibt und wann man Schmerzensgeld erhalten kann, hängt von den konkreten Umständen des Unfalls sowie den Unfallfolgen ab.

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht in diesen Fällen:

  • Der Unfall wurde durch einen Dritten verschuldet.
  • Der Verstorbene musste zwischen Unfall und Eintritt des Todes Schmerzen aufgrund seiner Verletzungen ertragen.
  • Die Angehörigen des Unfallopfers erlitten aufgrund des Todes einen Schockschaden.
  • Der Unfalltod liegt nicht länger als 3 Jahre zurück.

Anspruch ist noch nicht verjährt

Der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod verjährt nach 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit müssen Angehörige eine Entschädigung einfordern – andernfalls verfällt der Anspruch.

Welche Fristen für die Verjährung von Schmerzensgeld gelten, ist davon abhängig, ob Betroffene einen eigenen Anspruch aufgrund eines Schockschadens oder einen vererbten Anspruch des Unfallopfers geltend machen.

Beweispflicht

Möchten Angehörige nach einem Unfalltod Schmerzensgeld geltend machen, müssen sie nachweisen, dass der Unfall fahrlässig oder vorsätzlich durch einen Dritten verschuldet wurde und das Opfer vor dem Tod Schmerzen ertragen bzw. sie selbst einen Schockschaden erleiden mussten.

Hilfreich bei der Erfüllung der Beweispflicht sind:

  • Aussagen des Notarztes am Unfallort und der behandelnden Ärzte im Krankenhaus
  • Zeugenaussagen zum Unfallhergang
  • Gutachten von Ärzten und Psychologen, die die Angehörigen betreuen
  • Polizeiprotokolle
  • Medizinische Behandlungsakten

Ein Anwalt kann Angehörige bei der Sammlung und Sichtung von Beweismitteln unterstützen, um der Beweispflicht nachzukommen.

2. Welche Ansprüche haben Angehörige von Unfallopfern?

Nach einem Unfall mit Todesfolge können die Hinterbliebenen folgende Ansprüche haben:

  • eigener Anspruch auf Schmerzensgeld der Angehörigen aufgrund eines Schockschadens
  • vererbter Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod des Unfallopfers
  • Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Schmerzensgeld aufgrund von Schockschaden

Angehörige, die aufgrund der Nachricht oder des Erlebens des Unfalls einen Schockschaden erleiden, haben einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wann ein Schockschaden vorliegt, bedingt das Ausmaß des psychischen Leidens der Hinterbliebenen. Voraussetzung für einen Schockschaden ist, dass das psychische Leid nach einer Todesnachricht die normale Trauerreaktion übersteigt.

Mögliche Folgen eines Schockschadens:

  • Psychosen
  • Neurosen
  • Starke Angstzustände
  • Schwere Depression
  • Posttraumatische Belastungsstörung

Die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod infolge eines Schockschadens beträgt 3 Jahre. Sie setzt mit dem Ende des Jahres ein, in dem

  • der Unfalltod eintrat,
  • die Angehörigen Kenntnis über den Unfallverursacher erlangten und
  • eigene gesundheitliche Folgeschäden feststellten.
Hinweis
Beispiel:

Im August 2017 verunglückt eine Frau tödlich auf der Autobahn, weil ein Autoraser sie von der Spur abdrängt. Der Unfallverursacher flüchtet. Der Ehemann des Opfers erkrankt infolge eines Schockschadens an einer schweren Depression und wird arbeitsunfähig. Erst im März 2018 kann die Polizei schließlich den Autoraser ausfindig machen und verhaften. Die Verjährungsfrist beginnt somit erst am 31.12.2018 und endet am 31.12.2021.

Vererbter Anspruch auf Schmerzensgeld des Unfallopfers

Erleidet das Unfallopfer vor seinem Tod Schmerzen, hat es einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser geht mit dem Tod des Opfers auf dessen Erben über. Welche Angehörigen Schmerzensgeld nach einem Unfalltod erben können, regelt die gesetzliche Erbfolge.

Um einen vererbten Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod geltend zu machen, muss zwischen Unfall, den erlittenen Verletzungen und dem Eintritt des Todes eine gewisse Zeitspanne liegen, in der das Unfallopfer Schmerzen erlitten hat.

Die Rechtsprechung ist sich jedoch uneinig, ob das bei einem Unfallopfer der Fall ist, das unmittelbar oder kurze Zeit nach dem Unfall ohne lange Leidenszeit verstirbt.

In diesen Fällen bejahten Gerichte einen vererbbaren Anspruch des Unfalltoten:

  • Die Familie eines verstorbenen Mannes erhielt Schmerzensgeld, da das Opfer durch den Unfall in seinem Autowrack eingeklemmt wurde und vor seinem Tod schwere Frakturen an Kopf, Oberschenkel und Brustkorb erlitt (OLG Hamm, Az. 6 U 29/0).
  • Der Witwe eines Mannes wurde Schmerzensgeld zugesprochen, da sich das Opfer durch eine Kollision mit einem Mountainbiker schwere Verletzungen an Halswirbeln und Rückenmark zuzog und erst zwei Tage nach dem Unfall an den Folgen verstarb (LG Lübeck, Az. 6 O 497/10).

Möchten Angehörige einen vererbten Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod geltend machen, darf dieser noch nicht verjährt sein. Wann der Anspruch verjährt, hängt vom Eintritt des Erbfalls und der Kenntnisnahme der Erben über die Tat ab.

Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem

  • der Unfalltod bzw. Erbfall eintrat und
  • die Erben Kenntnis über Tat, Schädiger und Schäden erlangten.
Hinweis
Beispiel:

Im Dezember 2018 kollidiert ein Auto mit einem Radfahrer. Der Radfahrer erleidet schwere Kopfverletzungen und fällt ins Koma. Im Februar 2019 verstirbt er im Krankenhaus. Die Erben des Mannes können den Anspruch auf Schmerzensgeld bis zum 31.12.2022 geltend machen, denn die Verjährungsfrist beginnt nicht im Jahr des Unfalls, sondern erst mit Eintreten des Erbfalls.

Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Liegt kein Schockschaden vor, gibt es andere Entschädigungen für das erlittene seelische Leid der Angehörigen: Seit dem 22.07.2017 können sie vom Unfallverursacher Hinterbliebenengeld einfordern.

Das Hinterbliebenengeld ist kein Schmerzensgeld. Anders als Schmerzensgeld nach einem Unfalltod soll es keine gesundheitlichen Schäden ausgleichen, sondern vielmehr dabei helfen, Trauer und seelisches Leid zu lindern.

Einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben Angehörige, die in einem nahen Familienverhältnis zum Unfallopfer stehen:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Elternteile
  • Kinder

Nahe Angehörige müssen das Näheverhältnis nicht nachweisen. Geschwister, Verlobte, Stief- und Pflegekinder können ebenfalls Hinterbliebenengeld beanspruchen, sie müssen allerdings belegen, dass enge soziale Beziehungen zum Unfallopfer bestanden.

Der Gesetzgeber hat zur Höhe des Hinterbliebenengeldes keine einheitliche gesetzliche Regelung getroffen. Wie hoch die finanzielle Entschädigung ausfällt, entscheiden die Gerichte. Hinterbliebene müssen daher den Anspruch auf Hinterbliebenengeld gerichtlich einklagen.

Kosten
Hinterbliebenengeld einfordern:

Ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht kann rechtssicher beurteilen, welches Hinterbliebenengeld oder Schmerzensgeld nach einem Unfalltod angemessen ist. Darüber hinaus kann er Angehörige bei allen notwendigen Schritten unterstützen, um den Anspruch gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

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3. Wie viel Schmerzens­geld steht Betroffenen zu?

Wann Gerichte Schmerzensgeld nach einem Unfalltod zusprechen und wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, ist abhängig vom konkreten Einzelfall.

Diese Faktoren beeinflussen die Höhe von Schmerzensgeld nach einem Unfalltod:

  • Schwere der Verletzungen des Unfallopfers
  • Zeitraum zwischen Unfallgeschehen und Eintritt des Todes
  • Ausmaß der psychischen Folgen für die Angehörigen
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen der Hinterbliebenen in Alltag und Beruf

Einen Richtwert für die Bestimmung des Schmerzensgeldes nach dem Tod naher Angehöriger geben sogenannte Schmerzensgeldtabellen. In diesen sind Gerichtsurteile und die zugesprochenen Entschädigungszahlungen gesammelt.

Schmerzensgeldtabellen dienen nur der groben Orientierung. Über die konkrete Höhe von Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens sowie dem vererbten Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Unfalls.

Schmerzensgeld nach Schockschaden

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Mann sieht, wie ein Hund einen anderen tot beißt und erleidet Angstausbrüche und Schlafstörungen

Kein Anspruch

KG Cottbus, 1993

Mann sieht mit an, wie Ehefrau bei einem Motorradunfall stirbt und erleidet eine akute Belastungsreaktion

4.000 Euro

BGH, 2015

Jetski-Fahrer überfährt einen Badenden auf Luftmatratze (Opfer trägt eine Mitschuld), die Mutter gerät in eine schwere Depression

10.000 Euro

OLG Oldenburg, 2016

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall ihrer drei Kinder erkranken die Eltern an einer schweren Depression, der Mann wird arbeitsunfähig, die Ehefrau muss ihn betreuen

10.225 bzw. 15.300 Euro

OLG Nürnberg, 1995

Eltern klagen nach Unfalltod des Kindes durch Ertrinken in mangelhafter Wasserrutschanlage

73.000 Euro

OLG Köln, 2015

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Können Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod vor Gericht erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite die Kosten für Ihren Anwalt, das Gericht und die erforderlichen Gutachten übernehmen.

Vererbter Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Tod des Unfallopfers nach 3 Stunden ohne Wiedererlangung des Bewusstseins

Kein Anspruch

OLG Düsseldorf, 1996

Eintritt des Todes 51 Tage nach dem Unfall

4.000 Euro

BGH, 1994

Eintritt des Todes 10 Tage nach Verkehrsunfall mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen, künstliches Koma

14.000 Euro

BGH, 1998

Eintritt des Todes dreieinhalb Monate nach Unfall ohne wiedererlangte Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit

18.000 Euro

OLG Oldenburg, 1996

4. Schmerzensgeld nach Unfalltod geltend machen

Nach einem Unfalltod können Angehörige Schmerzensgeld vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf zwei Wegen geltend machen:

  • außergerichtlich durch einen Vergleich
  • gerichtlich durch eine Schmerzensgeldklage

Grundsätzlich können Angehörige Schmerzensgeld ohne Anwalt beantragen, wenn das geforderte Schmerzensgeld nicht mehr als 5.000 Euro beträgt oder eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich ist.

Weisen Versicherungen die Forderungen zurück, kann die Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Unfalltod vor Gericht erfolgen.

Außergerichtlicher Vergleich

Um Schmerzensgeld nach einem Unfalltod außergerichtlich einzufordern, versucht der Anwalt in Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Vergleich zu erzielen. Dafür erstellt er ein anwaltliches Schreiben, in dem er die erlittenen Verletzungen des Unfallopfers bzw. die psychischen Beeinträchtigungen der Angehörigen darlegt.

Polizeiprotokolle vom Unfallgeschehen, ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen stützen seine Argumentation. Erklärt sich die gegnerische Haftpflichtversicherung mit einem Vergleich einverstanden, handelt der Anwalt ein angemessenes Schmerzensgeld aus.

Schmerzensgeldklage

Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherung möglich, lässt sich Schmerzensgeld einklagen. Um den Entschädigungsanspruch durchzusetzen, können die Angehörigen des Unfallopfers Klage einreichen.

Ab einer Forderung über 5.000 Euro ist anwaltliche Vertretung vor Gericht gesetzlich vorgeschrieben.

Ablauf einer Schmerzensgeldklage:

  • Klageeinreichung: Der Anwalt reicht beim zuständigen Zivilgericht die Klageschrift gegen den Unfallverursacher ein.
  • Gerichtskostenvorschuss: Mit Einreichung der Klageschrift muss der Kläger einen Vorschuss für die Arbeit des Gerichts zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.
  • Prozessbeginn: Das Gericht stellt der Gegenseite die Klageschrift zu und fordert sie zu einer schriftlichen Stellungnahme auf.
  • Klageverfahren: Im Prozess hört das Gericht Zeugen an, wertet Beweise aus und prüft Gutachten über das Unfallgeschehen.
  • Urteil: Das Gericht entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Schmerzensgeld bei einem Unfalltod zu zahlen ist.
  • Auszahlung des Schmerzensgeldes: Das Gericht legt eine Frist fest, innerhalb der die Gegenseite die Entschädigung an die Angehörigen auszahlen muss.

Ein Anwalt kann Angehörige von der Klageeinreichung bis zur Auszahlung des Schmerzensgeldes nach einem Unfalltod unterstützen.

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5. Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten entstehen, wenn Angehörige Schmerzensgeld nach einem Unfalltod fordern, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen?
  • Wie hoch ist der Streitwert?

Außergerichtliche Einigung

Lässt sich außergerichtlich ein Vergleich mit der Gegenseite erzielen, entstehen nur Kosten, wenn Angehörige einen Anwalt beauftragen. Grundsätzlich lässt sich ohne einen Anwalt Schmerzensgeld beantragen.

Die Anwaltskosten sind abhängig von der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes nach einem Unfalltod. Vereinbaren die Streitparteien einen Vergleich, können sie selbst festlegen, wer die Kosten für den Anwalt übernimmt. Wird keine Regelung getroffen, hat jede Partei die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu zahlen.

Gerichtliche Durchsetzung des Schmerzensgeldes

Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, müssen Angehörige den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall entstehen Kosten für den Anwalt und das Gericht. Diese Kosten sind ebenfalls vom Streitwert abhängig.

Welche Kosten bei einer gerichtlicher Durchsetzung entstehen können, lässt sich mithilfe eines Prozesskostenrechners bestimmen. Wird Schmerzensgeld nach einem Unfalltod erfolgreich vor Gericht durchgesetzt, muss die Gegenseite dem Kläger sämtliche Kosten erstatten.

6. Wer muss die Kosten tragen?

Möchten Angehörige nach einem Unfalltod Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich geltend machen, müssen sie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zunächst vorauszahlen.

Bei erfolgreicher Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nach Unfalltod muss die Gegenseite für sämtliche Kosten aufkommen: Sie trägt die Auslagen für Gericht und Sachverständige sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts.

Daneben gibt es Alternativen zur Kostenübernahme:

Prozessfinanzierung

Stehen die Erfolgsaussichten gut, das Gerichtsverfahren zu gewinnen, besteht die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Überschreitet die geforderte Schmerzensgeldsumme einen gewissen Mindeststreitwert, übernimmt ein Dienstleister sämtliche Kosten des Klägers.

Gewinnt der Kläger den Prozess, erhält der Dienstleister einen Teil der erzielten Entschädigungssumme.

Prozesskostenhilfe

Bei finanzieller Bedürftigkeit können Angehörige Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragen. Bewilligt das Gericht den Antrag, übernimmt die Gerichtskasse die Kosten.

Das Gericht gewährt den Zuschuss entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen. Wer von Sozialhilfe lebt und nicht mehr als 3.000 Euro Ersparnisse hat, muss die Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Unfalltod nicht zurückzahlen.

Rechtsschutzversicherung

Haben Angehörige eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn sie zuvor eine Deckungszusage erteilt hat. In welchem Umfang die Kostenübernahme erfolgt, hängt von der Police des Versicherungsnehmers ab.

Verliert der Kläger den Prozess, zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite.

Kosten
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7. Wie kann ein Anwalt für Schmerzens­geldrecht helfen?

Hinterbliebene können nach einem Unfalltod bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld vor hohen Hürden stehen: Zum einen sind die gesetzlichen Anforderungen komplex, zum anderen geht die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers vielleicht nicht ohne Weiteres auf die gestellten Forderungen ein und weist sie als unangemessen zurück.

Ein Anwalt agiert mit der Gegenseite auf Augenhöhe und übt Druck auf die Versicherung aus, um das Schmerzensgeld nach einem Unfalltod durchzusetzen. Liegt die geforderte Entschädigungssumme über 5.000 Euro, ist eine anwaltliche Vertretung vor Gericht verpflichtend.

Ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht

  • prüft, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Hinterbliebenengeld vorliegt.
  • kann die Erfolgschancen eines Prozesses und eine angemessene Entschädigungsforderung einschätzen.
  • sichtet Polizeiprotokolle vom Unfallgeschehen, medizinische Behandlungsakten sowie Zeugenaussagen zum Unfallhergang.
  • stellt sicher, dass ein einwandfreier Nachweis vor Gericht gelingt – insbesondere, wenn zwischen Unfall und Tod des Opfers eine längere Zeitspanne liegt oder sich die Unfallfolgen nur schwer rekonstruieren lassen.
  • entwickelt die bestmögliche juristische Strategie für die Verhandlungen mit der Gegenseite.
  • setzt den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfalltod schnellstmöglich durch.

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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.10.2019

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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