4. Krankenkasse zahlt trotz Krankschreibung nicht
Bevor Betroffene das Krankengeld der Krankenkasse erhalten, haben sie Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Weigert sich die Krankenkasse aber, die ärztlich bestätigte Krankschreibung zu akzeptieren, zahlen sie auch kein Krankengeld.
Wenn die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Oftmals prüft die Kasse den Fall nicht individuell, sondern nach Aktenlage. Das heißt, die Kasse überprüft den vom Arzt angegebenen ICD-Code. Dieser ist ein Krankheiten-Verzeichnis und gibt so Aufschluss über den Grund der Krankschreibung.
Nachdem die Krankenkasse darüber informiert hat, dass sie das Krankengeld nicht zahlt, haben Betroffene einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Sie können den behandelnden Arzt über den Vorgang informieren und ihm mitteilen, dass Sie gegen die Entscheidung der Kasse Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. In der Regel stellen Krankenkassen die Zahlung des Krankengeldes bis zur rechtskräftigen Entscheidung ein. Dann bleibt Betroffenen nur der Gang vor das Sozialgericht.
5. Das sind die Rechte von Betroffenen
Wenn die Krankenkasse die Kosten staatlich zugesicherter Leistungen nicht zahlt, müssen GKV-Mitglieder das nicht widerstandslos hinnehmen. Sie können gegen ungerechtfertigte Ablehnungsbescheide fristgerecht Widerspruch einlegen.
Sie profitieren von weiteren Rechten, wenn die Krankenkasse nicht zahlt:
- Sie können von Ihrem Arzt eine persönliche Stellungnahme verlangen, um die zwingende medizinische Notwendigkeit zu verdeutlichen.
- Reagiert die Krankenkasse nicht binnen 3 Wochen auf Ihren Leistungsantrag, gilt dieser als bewilligt. Mündliche Absagen sind nicht rechtswirksam.
- Bei fehlender Rechtsmittelbelehrung im Ablehnungsbescheid haben Sie ein Jahr Zeit, um der Krankenkasse zu widersprechen.
- Bei widersprüchlichem Gutachten dürfen Sie ein neues beantragen.
- Fand weder ein Gespräch noch eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt, können Sie das (willkürlich angefertigte) Gutachten anfechten.
- Entscheidet der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse nicht in 3 Monaten über Ihren Antrag, können Sie Untätigkeitsklage einreichen.
- Widerspruchsverfahren und Sozialklagen sind für Versicherte kostenlos.
- Im Falle eines fehlerhaften Urteils können Sie Berufung einlegen.
6. Die Krankenkasse zahlt nicht: Ihre Optionen
Verdeutlichen Sie gegenüber der Krankenkasse ausführlich die zwingende Notwendigkeit eines Hilfs- oder Heilmittels. Dann haben Sie gute Erfolgschancen auf eine Kostenübernahme. Damit auch Sie erfolgreich Widerspruch einlegen können, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Ablehnungsbescheid prüfen
Ist die Ablehnung stichhaltig begründet und rechtens? Gibt es Widersprüche oder fehlt die Rechtsmittelbelehrung?
2. Widerspruch einlegen
Entkräften Sie jeden Punkt des Ablehnungsbescheides, ggf. mit ärztlicher Stellungnahme. Fügen Sie sämtliche Dokumente bei, die Ihre Krankengeschichte oder medizinische Notwendigkeit verdeutlichen.
3. Anwalt kontaktieren
Sie können einen auf Anwalt mit Schwerpunkt Krankenfversicherung kontaktieren, wenn Sie erneut einen Ablehnungsbescheid erhalten. Er kann Ihre Erfolgschancen prüfen und Ihren Anspruch gegebenenfalls durchsetzen. Kostenlose Ersteinschätzung erhalten & Zahlung einfordern.
4. Untätigkeits- oder Sozialklage erheben
Lässt sich außergerichtlich keine Einigung erzielen, können Sie Klage einreichen. Sozialklagen sind generell kostenlos. Rechtsschutzversicherungen erstatten Ihnen in der Regel die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
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