1. Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt 2024?
Kiffen ist in Deutschland jetzt legal. Bisher war Cannabis laut Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verboten. Die gesellschaftspolitische Debatte bis zur Cannabis-Legalisierung war lang – und wird weitergehen. Denn das Cannabis-Gesetz (CanG) ändert die Rechtslage für den Umgang mit Drogen in Deutschland deutlich.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: aktueller Stand
Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist seit 01. April 2024 in Kraft. Wer volljährig ist, darf Cannabis nun legal besitzen, konsumieren und zuhause anbauen – aber nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Ein zweiter Teil des Cannabis-Gesetzes tritt am 01. Juli 2024 in Kraft. Darin ist speziell der Eigenanbau in Anbauvereinigungen – sogenannten Social Clubs – geregelt. Damit kann man sein Cannabis dann legal über spezialisierte Vereine anbauen und beziehen, statt das alleine zuhause zu machen.
Die gesetzlichen Vorgaben erlauben Cannabis in einem engen, klar definierten Rechtsrahmen. Vollkommen legal ist die Droge in Deutschland also nach wie vor nicht. Wer sich beim Kiffen nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen.
2. Cannabis: Wie viel darf ich legal besitzen?
Die Cannabis-Legalisierung gilt für den Besitz, Konsum und Anbau der Hanfblüten – für jeden Bereich gibt es im neuen Cannabis-Gesetz klare Regeln.
Das gilt für den Besitz von Cannabis:
- Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt
- Bis zu 25 Gramm Cannabis darf man zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit bei sich haben.
- Zuhause sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.
- Überschreitung des Grenzwertes bis zu 5 Gramm in der Öffentlichkeit wird als Ordnungswidrigkeit bestraft.
- Überschreitung des Grenzwertes bis 10 Gramm zuhause ist auch eine Ordnungswidrigkeit.
- Wer größere Mengen besitzt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen.
- Für Minderjährige ist der Besitz verboten.
3. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Konsum?
Cannabis besitzen und konsumieren – das sind unterschiedliche Dinge. Deshalb macht auch der Gesetzgeber bei der Cannabis-Legalisierung diese Unterscheidung und legt im Cannabis-Gesetz für den Konsum von Cannabis Folgendes fest:
- Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt
- Nur außer Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten (100 Meter Abstand)
- Kiffen in Fußgängerzonen nur ab 20 Uhr bis 7 Uhr.
- Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakt (z. B. Kekse) und andere sogenannte Edibles sind verboten.
- Nach dem Konsum Auto zu fahren, ist verboten.
4. Cannabis-Legalisierung: Was gilt für den Anbau?
Das neue Cannabis-Gesetz gibt auch klare Vorschriften für den Anbau der Hanfpflanzen. Damit soll bei der Cannabis-Legalisierung auch der Schwarzmarkt bekämpft werden. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen dem Eigenanbau zuhause und dem Eigenanbau in sogenannten Anbauvereinigungen:
- Cannabis-Anbau zuhause: seit 01. April 2024
- Cannabis-Anbau in Social Clubs: ab 01. Juli 2024
Zuhause darf man maximal 3 weiblich blühende Hanf-Pflanzen pro Person für den Eigenanbau nutzen.
Wer Mitglied eines Social Clubs ist, muss dort beim gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau helfen und kann ab 01. Juli 2024 maximal 50 Gramm pro Monat kaufen. An einem Tag darf man maximal 25 Gramm dort abholen.
Außerdem dürfen alle (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) in Social Clubs Samen und Stecklinge für den Eigenanbau zuhause kaufen. Alternativ darf man die Samen auch aus anderen EU-Staaten nach Deutschland bestellen.
5. Was bedeutet die Legalisierung für den Cannabis-Handel?
Cannabis besitzen und anbauen ist nun in Deutschland erlaubt. Der Cannabis-Handel ist jedoch nur mit einer Lizenz erlaubt – also nur in den offiziell angemeldeten Social Clubs.
Ohne Lizenz ist der Handel und das Inverkehrbringen auch durch die Cannabis-Legalisierung nach wie vor verboten. Wer unerlaubt dealt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
6. Cannabis Amnestie: Wer kann jetzt Straferlass fordern?
Teil des neuen Cannabis-Gesetzes ist auch die Cannabis-Amnestie – also der Straferlass für bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis.
Durch die Cannabis-Legalisierung können Cannabis-Delikte nun straffrei werden, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen und verurteilt wurden. Der Straferlass ist möglich für Straftaten, die laut des neuen Cannabis-Gesetz legal sind.
Einen Straferlass kann man fordern für:
- Verurteilung wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum
- Verurteilung wegen Besitzes von bis zu 50 Gramm zuhause
- Eigenanbau mit bis zu 3 Hanf-Pflanzen
Die Cannabis-Amnestie ist nur möglich für Strafen, die noch nicht vollstreckt wurden.
Die Cannabis-Amnestie gilt nicht für:
- Verurteilung wegen Drogen am Steuer
- Verurteilung wegen Cannabis-Handel ohne Lizenz
- Rückforderung einer Geldstrafe
- Forderung einer Haftentschädigung
- Strafen gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Die Amnestie-Regelung bedeutet nicht, dass alte Urteile automatisch aufgehoben werden. Jeder Fall muss individuell von der Staatsanwaltschaft geprüft werden, bevor der Straferlass möglich ist.
Ein Cannabis-Anwalt kann Ihr Urteil überprüfen und einschätzen, ob in Ihrem Fall dank der Cannabis-Amnestie Straffreiheit möglich ist.