Verdacht auf Identitätsdiebstahl? Was Betroffene tun können, ist z. B.: Konto sperren lassen, Login-Daten für Online-Accounts ändern und Anzeige wegen Betrugs erstatten. Außerdem können Opfer von Identitätsbetrug Schadensersatz für die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte verlangen. Wie ein Anwalt helfen kann, gegen den Missbrauch persönlicher Daten vorzugehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Identitätsdiebstahl bedeutet, dass Betrüger sich Zugang zu persönlichen Daten von Dritten verschaffen und diese Daten dann missbrauchen, um unter fremdem Namen z. B. Überweisungen freizugeben, Verträge abzuschließen oder Ware zu kaufen.
Wie man Identitätsdiebstahl erkennt, hängt davon ab, was Betrüger mit den persönlichen Daten machen. Mögliche Hinweise auf Identitätsbetrug sind:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen das mögliche Vorgehen in Ihrem Fall.
Generell gilt: Betrüger brauchen nicht mehr als Name, Geburtsdatum und die Postadresse, um sich als jemand anderes auszugeben.
Wer Ihre Postadresse hat, kann z. B.:
Haben Betrüger Ihre E-Mail-Adresse, könnten sie damit z. B. Folgendes machen:
Wurde Ihre IP-Adresse gestohlen, könnten Betrüger Ihre Internetaktivitäten beeinflussen. Sie können z. B.:
Mit dem Personalausweis können Betrüger z. B. Kredite oder andere Verträge abschließen. Kennen Betrüger Ihre Personalausweisnummer, können sie z. B. Dokumente fälschen und falsche Angaben bei Behörden machen.
Haben Betrüger Zugriff auf die Daten Ihres Online-Ausweises, könnten sie z. B. Folgendes tun:
Die Wallet-Adresse ist vergleichbar mit der Kontonummer bei der Bank. Wer Ihre Wallet-Adresse hat, kann Ihnen Bitcoins und andere Kryptowährungen überweisen. Bei Identitätsdiebstahl können Betrüger mit Ihrer Wallet-Adresse aber auch sehen, wie viel Geld Sie in Ihrem Wallet haben und welche Transaktionen getätigt wurden.
Aber: Niemand kann mit der Wallet-Adresse allein Geld aus der Wallet stehlen. Wichtig ist nur, die privaten Schlüssel nicht mit Dritten zu teilen.
Wenn Sie vermuten, Opfer von Identitätsdiebstahl zu sein, sind einige Schritte wichtig, um die missbräuchliche Verwendung von Personalien zu verhindern.
Das können Sie bei Identitätsdiebstahl tun:
Haben Sie aufgrund verschiedener Warnzeichen den Verdacht, Opfer von Identitätsdiebstahl zu sein, prüfen Sie zuerst, wie weit die Betrüger mit dem Missbrauch Ihrer persönlichen Daten gegangen sind.
Prüfen Sie z. B. Folgendes:
Es ist wichtig, all Ihre Online-Konten zu prüfen und herauszufinden, welche persönlichen Daten gestohlen wurden. Nur so erfahren Sie, was Betrüger mit Ihren Daten gemacht haben und können dagegen vorgehen.
Sammeln Sie alle Beweise für den Identitätsdiebstahl – z. B. Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und andere Dokumente. Diese brauchen Sie, wenn Sie die Betrüger mit einer Anzeige zur Verantwortung ziehen und sich gegen unberechtigte Forderungen von Unternehmen wehren möchten.
Informieren Sie die Unternehmen, bei denen Ihre persönlichen Daten hinterlegt sind, über den Identitätsdiebstahl:
Ändern Sie die Zugangsdaten für Ihr Online-Banking und alle weiteren Online-Accounts, um zu verhindern, dass Betrüger darauf zugreifen und weiteren (finanziellen) Schaden verursachen. Können Sie die Zugangsdaten nicht mehr ändern, informieren Sie die Unternehmen direkt und lassen die Online-Accounts sperren.
Identitätsdiebstahl kann weitreichende Folgen haben. Was zu tun ist, um dagegen vorzugehen, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt für Strafrecht beantworten.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen das mögliche Vorgehen in Ihrem Fall.
Identitätsbetrug ist strafbar. Deshalb können Sie wegen des Identitätsdiebstahls bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs erstatten. Dann leitet die Polizei Ermittlungen in Ihrem Fall ein, um die Betrüger zu identifizieren.
Die Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder online erstatten.
Haben Betrüger in Ihrem Namen Ware gekauft oder Verträge abgeschlossen, kann das Mahnungen für Sie bedeuten. Erhalten Sie einen Mahnbescheid aufgrund des Identitätsdiebstahls, können Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und die unberechtigte Forderung zurückweisen.
Sobald Sie die unberechtigte Mahnung erhalten haben, haben Sie 2 Wochen Zeit für den Widerspruch.
Was Sie auch wegen des Identitätsdiebstahls tun können: Klage einreichen. So können Sie den weiteren Missbrauch Ihrer persönlichen Daten unterbinden.
Der Identitätsdiebstahl bedeutet neben finanziellen Verlusten auch eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte – und einen Datenschutzverstoß. Für den Datenklau und die missbräuchliche Verwendung Ihrer Personalien können Sie Schadensersatz einfordern.
Identitätsdiebstahl kann weitreichende finanzielle Folgen, Rufschädigung bis hin zu Strafverfahren bedeuten. Wer für den Betrug haftet, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.
Es gilt: Für Schäden aufgrund von Identitätsbetrug haften die Opfer in der Regel nicht – es sei denn, sie waren fahrlässig mit ihren persönlichen Daten und haben den Betrug damit möglich gemacht.
Alles Wichtige zur Haftung bei Identitätsdiebstahl erfahren Sie in unserem Ratgeber Identitätsdiebstahl: Wer haftet?
Identitätsdiebstahl ist strafbar, denn es ist Betrug mit persönlichen Daten. Relevant sind unterschiedliche Straftatbestände, z. B.:
Die Strafe für Identitätsdiebstahl in Deutschland kann je nach Einzelfall eine Geldstrafe bis hin zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Je nachdem, was Betrüger mit Ihren persönlichen Daten gemacht haben, sind unterschiedliche Strafen möglich.
Hackerangriffe, Datenlecks und Kreditkartenbetrug – mit diesen und anderen Formen des Identitätsdiebstahls haben viele Menschen Erfahrung. Entsprechend viele Urteile gibt es über Fälle von Identitätsdiebstahl:
BGH-Urteil: Opfer zahlen nicht für Schäden durch Identitätsdiebstahl
Nach Identitätsdiebstahl hat die betroffene Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Mobilfunkunternehmen und schließlich Post von einem Inkassounternehmen erhalten.
Betrüger hatten in Ihrem Namen einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen – die anfallenden Kosten dafür sollte das Inkassobüro eintreiben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte in dem Fall auf Unterlassung und gewann vor dem OLG Hamburg. Weil das Inkasso-Unternehmen in Revision ging, musste der BGH am Ende über den Fall entscheiden. Das Urteil: Die Verbraucherin muss nicht zahlen, weil sie den Mobilfunkvertrag nicht selbst abgeschlossen hat (Urteil vom 20.10.2021, I ZR 17/21).
EuGH-Urteile zum Anspruch auf Schadensersatz bei Datenklau
Laut DSGVO gilt: Wenn persönliche Daten abgegriffen oder die Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden, können Betroffene Schadensersatz verlangen. Der EuGH hat nun in 2 Urteilen die Voraussetzungen für den Schadensersatz bei Datenklau geklärt.
Der EuGH hat entschieden: Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht schon, wenn Betroffene die begründete Befürchtung haben, dass ihre Daten missbraucht werden könnten. Ein tatsächlicher Datenmissbrauch ist nicht notwendig (EuGH-Urteil vom 20.06.2024, Rechtssache C-590/22)
Und: Besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen Datenklau, ist nur der entstandene Schaden auszugleichen. Das heißt: Je geringer der Schaden durch den Datenklau, desto weniger Schadensersatz können Betroffene fordern (EuGH-Urteil vom 20.06.2024, Rechtssachen C‑182/22 und C‑189/22).
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen das mögliche Vorgehen in Ihrem Fall.
Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, gilt vor allem: Vorsichtig im Umgang mit persönlichen Daten wie Bankverbindung, Login-Daten, Personalausweisdaten etc. sein.
Zum Schutz vor Identitätsdiebstahl sind außerdem verschiedene Maßnahmen möglich:
Wichtig ist bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl: Direkt was tun und z. B. die Login-Daten zu Online-Accounts ändern, die Bank informieren und die Karte sperren lassen, um Überweisungen der Betrüger zu verhindern und die Polizei kontaktieren, um Anzeige wegen Identitätsdiebstahl zu erstatten.
Ziel ist, Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern.
Sie können sich bei der Schufa als Opfer von Identitätsbetrug melden. Die Schufa informiert dann die Partner-Unternehmen darüber. Das kann weiteren Datenmissbrauch verhindern. Für die Meldung über Identitätsbetrug finden Sie online bei der Schufa ein Formular. Das ausgefüllte Formular schicken Sie dann inklusive einer Kopie Ihres Personalausweises und einem Nachweis über Ihre Anzeige wegen Identitätsdiebstahls an die Schufa.
Mit einer sogenannten Cyberversicherung kann man sich gegen finanzielle Schäden absichern, die z. B. durch Identitätsdiebstahl entstehen. Diese Versicherungen sind allerdings vor allem für Unternehmen sinnvoll.
Privatpersonen sollten abwägen, ob diese Zusatzversicherung notwendig ist – oder sie eine andere Versicherung haben, die die finanziellen Schäden abdeckt.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.