5. Anzeige erstatten
Identitätsbetrug ist strafbar. Deshalb können Sie wegen des Identitätsdiebstahls bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs erstatten. Dann leitet die Polizei Ermittlungen in Ihrem Fall ein, um die Betrüger zu identifizieren.
Die Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder online erstatten.
6. Mahnbescheiden widersprechen
Haben Betrüger in Ihrem Namen Ware gekauft oder Verträge abgeschlossen, kann das Mahnungen für Sie bedeuten. Erhalten Sie einen Mahnbescheid aufgrund des Identitätsdiebstahls, können Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und die unberechtigte Forderung zurückweisen.
Sobald Sie die unberechtigte Mahnung erhalten haben, haben Sie 2 Wochen Zeit für den Widerspruch.
7. Klage einreichen
Was Sie auch wegen des Identitätsdiebstahls tun können: Klage einreichen. So können Sie den weiteren Missbrauch Ihrer persönlichen Daten unterbinden.
8. Schadensersatz fordern
Der Identitätsdiebstahl bedeutet neben finanziellen Verlusten auch eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte – und einen Datenschutzverstoß. Für den Datenklau und die missbräuchliche Verwendung Ihrer Personalien können Sie Schadensersatz einfordern.
3. Identitätsdiebstahl: Wer haftet für den Betrug?
Identitätsdiebstahl kann weitreichende finanzielle Folgen, Rufschädigung bis hin zu Strafverfahren bedeuten. Wer für den Betrug haftet, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.
Es gilt: Für Schäden aufgrund von Identitätsbetrug haften die Opfer in der Regel nicht – es sei denn, sie waren fahrlässig mit ihren persönlichen Daten und haben den Betrug damit möglich gemacht.
Alles Wichtige zur Haftung bei Identitätsdiebstahl erfahren Sie in unserem Ratgeber Identitätsdiebstahl: Wer haftet?
Identitätsdiebstahl: Strafe
Identitätsdiebstahl ist strafbar, denn es ist Betrug mit persönlichen Daten. Relevant sind unterschiedliche Straftatbestände, z. B.:
- Nachstellung (§ 238 StGB)
- Ausspähen und Abfangen von Daten (§ 202 StGB)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Urkundenfälschung (§ 276 StGB)
Die Strafe für Identitätsdiebstahl in Deutschland kann je nach Einzelfall eine Geldstrafe bis hin zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Je nachdem, was Betrüger mit Ihren persönlichen Daten gemacht haben, sind unterschiedliche Strafen möglich.
4. Identitätsdiebstahl: Beispiel-Urteile
Hackerangriffe, Datenlecks und Kreditkartenbetrug – mit diesen und anderen Formen des Identitätsdiebstahls haben viele Menschen Erfahrung. Entsprechend viele Urteile gibt es über Fälle von Identitätsdiebstahl:
BGH-Urteil: Opfer zahlen nicht für Schäden durch Identitätsdiebstahl
Nach Identitätsdiebstahl hat die betroffene Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Mobilfunkunternehmen und schließlich Post von einem Inkassounternehmen erhalten.
Betrüger hatten in Ihrem Namen einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen – die anfallenden Kosten dafür sollte das Inkassobüro eintreiben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte in dem Fall auf Unterlassung und gewann vor dem OLG Hamburg. Weil das Inkasso-Unternehmen in Revision ging, musste der BGH am Ende über den Fall entscheiden. Das Urteil: Die Verbraucherin muss nicht zahlen, weil sie den Mobilfunkvertrag nicht selbst abgeschlossen hat (Urteil vom 20.10.2021, I ZR 17/21).
EuGH-Urteile zum Anspruch auf Schadensersatz bei Datenklau
Laut DSGVO gilt: Wenn persönliche Daten abgegriffen oder die Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden, können Betroffene Schadensersatz verlangen. Der EuGH hat nun in 2 Urteilen die Voraussetzungen für den Schadensersatz bei Datenklau geklärt.
Der EuGH hat entschieden: Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht schon, wenn Betroffene die begründete Befürchtung haben, dass ihre Daten missbraucht werden könnten. Ein tatsächlicher Datenmissbrauch ist nicht notwendig (EuGH-Urteil vom 20.06.2024, Rechtssache C-590/22)
Und: Besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen Datenklau, ist nur der entstandene Schaden auszugleichen. Das heißt: Je geringer der Schaden durch den Datenklau, desto weniger Schadensersatz können Betroffene fordern (EuGH-Urteil vom 20.06.2024, Rechtssachen C‑182/22 und C‑189/22).