9 Gründe für eine Abmahnung wegen eBay
Wer über eBay regelmäßig in großem Ausmaß eigene Produkte verkauft, muss aufpassen. Denn für den gewerblichen Handel auf der Plattform muss man Vorschriften erfüllen. Tut man das nicht, droht eine Abmahnung bei eBay.
Gründe für eine Abmahnung sind z. B.:
Keine oder fehlerhafte AGB
Für den gewerblichen Handel bei eBay brauchen Sie spezielle eBay AGB. Wer inhaltlich fehlerhafte bzw. unzureichende AGB nutzt, riskiert eine Abmahnung bei eBay.
Keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Ist die Widerrufsbelehrung veraltet oder haben Sie als gewerblicher Händler gar keine, können Sie bei eBay abgemahnt werden. Das gilt auch, wenn das vorgeschriebene Muster-Formular für den Widerruf fehlt.
Unzulässige Artikelbeschreibung
Ja, auch in der Artikelbeschreibung darf man als Online-Händler nicht einfach so reinschreiben, was man will. Wer z. B. „Rücknahme nur in Originalverpackung“ schreibt, schränkt damit das Widerrufsrecht ein und riskiert eine eBay Abmahnung.
Außerdem muss man in der Artikelbeschreibung die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen. Eine Abmahnung bei eBay droht, wenn man die wesentlichen Merkmale des Produktes nicht aufzeigt bzw. die Angabe der Pflichtkennzeichnung (z.B. Energieeffizienzklasse) fehlt.
Einfach so standardisierte Produktbeschreibungen zu übernehmen, ist auch riskant, Denn für Fehler können Sie haftbar gemacht werden.
Fehler bei der Grundpreisangabe
Wer den Grundpreis für seine Produkte nicht angibt oder diesen nicht direkt neben dem Endpreis anzeigt, kann eine Abmahnung bei eBay erhalten.
Falsche bzw. keine Versandbedingungen
Fehlt die Information zu Versandbedingungen bzw. den Versandkosten oder ist unzureichend, ist das ein Grund für eine Abmahnung bei eBay.
Verstoß gegen das Verpackungsgsetz
§ 9 des Verpackungsgesetzes bestimmt: Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig nutzt, muss sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Stammdaten und Markennamen registrieren.
Eine Abmahnung bei eBay riskieren Händler, die sich nicht registrieren.
Verstoß gegen das Elektrogesetz
Wer Elektroartikel auf eBay verkauft, muss sich laut § 6 ElektroG bei der Stiftung EAR registrieren. Ohne Registrierung darf man keine elektronischen Geräte verkaufen – und riskiert eine Abmahnung bei eBay.
Fehler im Titel des eBay-Angebots
Auch im Titel des eBay Angebots darf man nicht alles schreiben. Wer z. B. für mehr Aufmerksamkeit einen Markennamen nutzt, riskiert eine Abmahnung bei eBay. Solche sogenannten Eye Catcher sind unzulässig, wenn man kein Produkt der genannten Marke verkauft.
Verwendung von geschütztem Bildmaterial
Auch Bilder sind häufig ein Grund für Abmahnungen bei eBay. Denn Bilder von anderen Webseiten zu kopieren und im eigenen eBay Shop zu nutzen, ist eine Urheberrechtsverletzung.