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Kein Kindergartenplatz: Betreuung sichern & Entschädigung durchsetzen
Ratgeber Verwaltungsrecht Kita-Platz Kein Kindergartenplatz
Stand 09.01.2020
Lesezeit 9 min

Kein Kindergartenplatz: Betreuung sichern & Entschädigung durchsetzen

Trotz des bundesweiten Anspruchs auf Kinderbetreuung ist der Betreuungsbedarf in vielen Regionen nicht ausreichend gedeckt. Haben Sie trotz aller Bemühungen keinen Kindergartenplatz bekommen, greift der Kostenerstattungsanspruch für Privatbetreuung. Zusätzlich können Sie für finanzielle Einbußen (Verdienstausfälle, Anwaltskosten usw.) Entschädigung fordern.

Patricia Bauer
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 09.01.2020
6.002 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Kita-Platz steht jedem Kind ab 1 Jahr bis zur Einschulung zu.
  • Haben Sie selbst keinen Kita-Platz gefunden, muss Ihnen das Jugendamt einen wohnortnahen Platz vorschlagen.
  • Erteilt das Jugendamt eine Absage, können Sie Widerspruch einlegen – bei Abweisung ist zudem eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
  • Hat die Gemeinde tatsächlich keinen Kindergartenplatz, bieten sich private Alternativen an.
  • Aufgrund Ihres Kostenerstattungsanspruchs muss die Gemeinde die Mehrkosten der privaten Betreuungslösung übernehmen.
  • Daneben haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für Verdienstausfälle oder Anwaltskosten.
  • Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und diese bei der Gemeinde durchsetzen – und Ihnen die Sorge um die Betreuung Ihres Kindes nehmen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Keinen Kita-Platz bekommen? Ihre Rechte & Handlungsoptionen
  2. Welche Alternativen gibt es zum Kindergartenplatz?
  3. Kostenerstattung & Schadensersatz
  4. Kein Kindergartenplatz? Jetzt Kinderbetreuung sicherstellen

1. Keinen Kita-Platz bekommen? Ihre Rechte & Handlungsoptionen

Jedem Kind steht bis zur Einschulung ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung (z. B. Krippenplatz, Kita-Platz oder Kindergartenplatz) zu – egal ob es bei Kindergarteneintritt um einen 3-Jährigen geht oder Ihr Kind schon 4 Jahre alt ist. Die Beschäftigungssituation und die Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.

Müssen Sie einen erhaltenen Betreuungsplatz wegen eines Umzugs aufgeben, gilt der Betreuungsanspruch auch in der neuen Heimatgemeinde.

Allerdings sieht die Realität anders aus: 2019 fehlten rund 273.000 Kindergartenplätze für unter 3-Jährige. Vor allem in Ballungsräumen wie Berlin oder NRW gibt es mehr Betreuungsbedarf als verfügbare Plätze.

Anführungszeichen

Betreuungsplätze sind in vielen Gegenden Mangelware. Trotzdem lässt sich auf dem Rechtsweg oft ein Betreuungsplatz erstreiten. Dazu ist oft ein Eilverfahren der richtige Weg. Gerichtsverfahren sind in diesem Bereich gerichtskostenlos.

Martin Schröder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Sind auch Sie von der Platzknappheit betroffen und haben bisher keinen Kindergartenplatz bekommen, haben Sie folgende Handlungsoptionen:

  • Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz beim zuständigen Jugendamt durchsetzen.
  • Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Finden Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck heraus, ob eine Kitaplatz-Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Keinen Kindergartenplatz? So setzen Sie Ihr Recht durch.

Anspruch beim Jugendamt durchsetzen

Sie können sich zunächst beim für Sie zuständigen Jugendamt melden und dort schildern, dass kein Kita-Platz zu finden war.

Das Amt hat nun 2 bis 3 Monate Zeit, um für Sie zu suchen und Ihnen einen Kindergartenplatz vorzuschlagen. Im Idealfall erhalten Sie doch noch eine Zusage.

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Dann muss das Jugendamt erneut nachforschen und den Ablehnungsbescheid überprüfen.

Klage beim Verwaltungsgericht erheben

Bei erfolglosem Widerspruch können Sie vor dem Verwaltungsgericht einen Kita-Platz einklagen. Mithilfe eines gerichtlichen Eilverfahrens wird das langwierige Gerichtsverfahren stark verkürzt.

Beachten Sie, dass eine solche Klage nur Erfolg hat, wenn die Gemeinde nachweislich freie Kita-Plätze zur Verfügung hat und Ihr Kind übergangen wurde.

Gibt es tatsächlich keine freien Plätze, kann das Gericht keinen neuen Platz schaffen. Dann kann es empfehlenswert sein, wenn Sie nach Alternativen suchen.

Sie sind unsicher, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt oder unnötig Zeit kostet? Ein Anwalt für Verwaltungsrecht kann Ihnen hier weiterhelfen und die Sachlage überprüfen. Eine klare Handlungsempfehlung kann Ihnen helfen, das Für und Wider einer Klage abzuwägen und keine Zeit zu verlieren, die Sie für die Suche nach Alternativen nutzen könnten.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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2. Welche Alternativen gibt es zum Kindergartenplatz?

Ist in Ihrer Gemeinde kein Kita-Platz vorhanden, sollten Sie sich so früh wie möglich nach Alternativen umsehen.

Alternativen zum Kindergarten sind z. B.:

  • Privat geführte Kindergärten
  • Tagesmütter & -väter
  • Kinderhotels
  • Babysitter
  • Vorschulen

Denkbar ist auch eine selbstständige Betreuung – dann müsste ein Elternteil dauerhaft zuhause bleiben und auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Dem früheren Betreuungsgeld nachempfundene Sozialleistungen können die Verdienstausfälle allerdings nicht ganz kompensieren.

Kosten
Kostenübernahme durch die Gemeinde

Haben Sie eine geeignete Alternative zum öffentlichen Kindergarten gefunden, müssen Sie dies bei der Gemeindeverwaltung melden. Dann wird der Platz im Rahmen eines Kostenerstattungsanspruchs von öffentlicher Hand gezahlt.

3. Kostenerstattung & Schadensersatz

Haben Sie keinen Kindergartenplatz bekommen, können hohe finanzielle Belastungen folgen: Sie müssen eine meist teurere Alternative finden und der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit ist ohne Kindergartenplatz schwieriger.

In manchen Fällen ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I gefährdet. Das liegt daran, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil Sie Ihr Kind selbst betreuen müssen. In diesem Fall hätten Sie nur einen Anspruch auf Hartz IV.

Möchten Sie die Betreuung Ihres Kindes zudem mithilfe eines Anwalts durchzusetzen, entstehen außerdem Anwaltskosten.

Aber: Sie haben einen Anspruch auf Ausgleich dieser finanziellen Belastungen.

Wie können Sie einen Kostenerstattungsanspruch durchsetzen?

Die Kosten für die private Betreuung Ihres Kindes können Sie sich von der Gemeinde erstatten lassen. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sie finden eine Alternative zum Betreuungsplatz.
  2. Sie kontaktieren die Gemeinde und weisen nach, dass Sie keinen Kita-Platz bekommen haben.
  3. Reichen Sie die Rechnung für die Alternative ein und bestehen Sie auf Ihren Kostenerstattungsanspruch. Dabei können Sie z. B. auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13.09.2016 (Az. 5 K 404/14.DA) verweisen, in dem der Anspruch klargestellt wurde.

Verweigert die Gemeinde die Zahlung, kann Ihnen ein advocado Partner-Anwalt schnell und effektiv weiterhelfen. Indem er Ihren Anspruch glaubhaft darlegt und die Erstattungspflicht mit aktuellen Gerichtsurteilen begründet, kann er den nötigen Druck auf die Behörde ausüben. Wenn nötig, kann er Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.

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Wie erhalten Sie Schadensersatz für finanzielle Einbußen?

Auf Ihren Kosten bleiben Sie nicht sitzen: Haben Sie durch Verschulden des Jugendhilfeträgers keinen Kindergartenplatz bekommen, können Sie gemäß § 839 I BGB und Art. 34 GG Schadensersatz geltend machen. Man spricht bei dieser Entschädigung auch von einem Amtshaftungsanspruch und Aufwendungsersatz.

Das heißt, dass Sie sich jeden materiellen Schaden ersetzen lassen können, der durch die nicht zur Verfügung gestellte Betreuung entstanden ist – das Geld bekommen Sie vom Staat zurück.

Verdienstausfälle müssen dafür unmittelbar mit dem fehlenden Kindergartenplatz zusammenhängen:

  • Der Verdienstausfall ist entstanden, weil sich die Wiederaufnahme der Arbeit nach der Elternzeit wegen fehlender Betreuungsmöglichkeit verzögert.
  • Die Tätigkeit ist aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes nur in geringerem Umfang als vorher möglich.
  • Eine neue Arbeitsstelle kann mangels Kindergartenplatz nicht angetreten werden.

Anwaltskosten, die bei der Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruches entstanden sind, können Sie ebenfalls geltend machen – schließlich sind diese erst dadurch entstanden, dass Sie trotz Arbeit keinen Kita-Platz bekommen haben.

Hinweis
Beweispflicht:

Bei der Durchsetzung des Schadensersatzes tragen Sie die Beweispflicht. Das heißt, dass Sie den Zusammenhang zwischen fehlender Betreuungsmöglichkeit und finanziellem Schaden eindeutig belegen können müssen.

Dafür taugt z. B. ein Nachweis Ihres Arbeitgebers, dass bei sichergestellter Kindesbetreuung eine Einstellung bzw. ein früherer Arbeitsbeginn erfolgt wäre.

4. Kein Kindergartenplatz? Jetzt Kinderbetreuung sicherstellen

Wenn Sie keinen Kindergartenplatz bekommen haben, können Sie grundsätzlich selbstständig für Ihr Recht kämpfen: Indem Sie nach einer passenden Betreuungsplatz-Alternative suchen und die Kosten von der Gemeinde zurückfordern, können Sie die Betreuung Ihres Kindes absichern. Außerdem können Sie den Ausgleich finanzieller Einbußen selbst einfordern.

Die Unterstützung durch einen Anwalt kann sich aber lohnen, wenn die Gemeinde die Entschädigung verweigert und Sie auf den Zusatzkosten sitzenbleiben.

Bevor Sie das hinnehmen, kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Kindergartenrecht weiterhelfen. Indem er die Sachlage eingehend prüft und sich mit der Behörde in Verbindung setzt, kann er Druck ausüben und dafür sorgen, dass alle Argumente gehört werden. Im Idealfall kann er die Angelegenheit außergerichtlich lösen und Ihnen so Zeit und Geld sparen.

Weigert sich die Gemeinde weiterhin, unterstützt der Anwalt Sie vor Gericht. Mit zweifelsfreier Beweisführung und einer fundierten Argumentation versucht er, das Gericht zu überzeugen.

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Patricia Bauer
Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 09.01.2020

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.

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