Kontakt zum Jugendamt suchen
Waren Ihre Bemühungen um einen Platz in einer Krippe oder Kindertagespflege vergebens, können Sie sich mit dem für Sie zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen – entweder persönlich, telefonisch oder auf schriftlichem Wege.
Wenn das Jugendamt Kenntnis von Ihrer erfolglosen Suche erlangt hat, muss es selbst tätig werden und Ihnen einen passenden Kita-Platz zur Verfügung stellen. Dabei müssen Sie sich allerdings etwas gedulden – dem Jugendamt steht je nach Schwierigkeitsgrad eine Zeitspanne von zwei bis drei Monaten zur Verfügung.
Im Idealfall endet die Suche an dieser Stelle bereits und Ihnen wird tatsächlich ein Kita-Platz zugeteilt. Ist das nicht der Fall und stellt das Jugendamt Ihnen mit Ablauf der Wartezeit einen Ablehnungsbescheid zu, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls einen Kita-Platz einklagen.
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen
Liegt Ihnen ein Ablehnungsbescheid des Jugendamts vor, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen. Lassen Sie diese Frist tatenlos verstreichen, gilt die Entscheidung des Jugendamts als angenommen und Sie können nicht länger auf dieses Rechtsmittel zurückgreifen und unter Umständen keinen Kindergartenplatz einklagen. Wie ein Widerspruchsverfahren vonstattengeht, lesen Sie hier.
Muss ich Widerspruch einlegen?
Sinn eines Widerspruchsverfahrens ist es, der Behörde Gelegenheit zu einer eigenverantwortlichen Überprüfung ihres Handelns zu geben. Zudem ist es in einigen Bundesländern Grundvoraussetzung für die Erhebung einer Klage – erst wenn ein Widerspruch erfolglos eingelegt wurde, gilt der Rechtsweg als erschöpft und eine Klage als adäquates Mittel. Das heißt, vorher können Sie keinen Kita-Platz einklagen In anderen Bundesländern hingegen besteht die Wahl, ob ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.
Länder, in denen der Widerspruch für eine spätere Klageerhebung grundsätzlich verpflichtend ist, sind:
- Brandenburg,
- Bremen,
- Rheinland-Pfalz,
- das Saarland,
- Sachsen und
- Schleswig-Holstein.
Teilweise abgeschafft oder auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkt ist das Widerspruchsverfahren in:
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Berlin,
- Hamburg,
- Hessen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Sachsen-Anhalt und
- Thüringen.
Für eine spätere Klageerhebung weitgehend unerheblich ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens in:
- Niedersachsen und
- Nordrhein-Westfalen.
An welche Form- und Inhaltsvorgaben ist der Widerspruch gebunden?
Ist ein Widerspruch unentbehrlich, wenn Sie einen Kita-Platz einklagen wollen, bedarf dieser der Schriftform. Folgendes muss das Schreiben unbedingt beinhalten:
- Name, Adresse und Telefonnummer,
- Datum des Widerspruchs,
- ausdrückliche Widerspruchserklärung,
- Datum und Geschäftszeichen der Ablehnung durch das Jugendamt und
- eigenhändige Unterschrift.
Wie muss der Widerspruch übermittelt werden?
Müssen Sie, bevor Sie einen Kita-Platz einklagen können, gegen den Bescheid des Jugendamts Widerspruch einlegen, können Sie diesen auf folgenden Wegen übermitteln:
- Versand mit der Post – hier bietet sich aus Beweisgründen ein Einschreiben an –,
- Versand per Fax oder
- Persönliche Abgabe bei der Behörde.
Was kostet ein Widerspruch?
Wenn Sie, bevor Sie einen Kita-Platz einklagen können, einen Widerspruch einlegen, kann dieser je nach seinem Ausgang mit Kosten verbunden sein.
Wenn das Jugendamt seinen Ablehnungsbescheid aufhebt oder zu Ihren Gunsten ändert, kostet Sie der Widerspruch nichts. Im Gegenteil können Sie sich sogar im Vorfeld nötig gewordene Aufwendungen erstatten lassen – z. B. Portokosten.
Wenn das Jugendamt bei seiner ursprünglichen Entscheidung bleibt, kann es eine Widerspruchsgebühr gegen Sie festsetzen. Deren Höhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Streitgegenstands und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. In der Regel werden mindestens 20 € fällig.
Kita-Platz im Eilverfahren einklagen
War das von Ihnen eingeleitete Widerspruchsverfahren nicht von Erfolg gekrönt, steht Ihnen der Weg in eine Klage offen. Da Ihre Bemühungen um einen Kita-Platz mit immensem Zeitdruck einhergehen – etwa, weil die häusliche Betreuung des Kindes zu Verdienstausfällen und finanziellen Einbußen führen kann –, können Sie eine Klage im Eilverfahren anstreben. Das Gerichtsverfahren, das sonst mehrere Monate oder Jahre dauern kann, wird dadurch auf vier bis sechs Wochen verkürzt.