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Ratgeber Verwaltungsrecht Kita-Platz Kita-Platz einklagen
Stand 25.05.2018
Lesezeit 14 min

Kita-Platz einklagen mit Anwalt: so kriegt Ihr Kind einen Kita-Platz

Vor allem in bevölkerungsreichen Gegenden gleicht die erfolgreiche Suche nach einem geeigneten Kita-Platz einem Sechser im Lotto: Viele Eltern gehen leer aus – trotz frühzeitiger Bemühungen. Dabei hat seit dem 1. August 2013 jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung in einer Kita. Das heißt, dass Sie – sollte Ihre bisherige Suche erfolglos gewesen sein – einen Kita-Platz einklagen können. Wie das geht, welche Kosten dabei anfallen können und welche Alternativen es zu einer Kita-Platz-Klage gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Patricia Bauer
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.05.2018

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Kita-Platz einklagen mit Anwalt: so kriegt Ihr Kind einen Kita-Platz
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Inhaltsverzeichnis
  1. Kita-Platz einklagen – wichtige Voraussetzungen
  2. Ab wann macht eine Kita-Platz-Klage Sinn?
  3. Anspruch auf Wunsch-Kita-Platz gegeben?
  4. Vorgehensweise
  5. Kosten einer Kita-Platz-Klage
  6. Alternativen zum Kita-Platz einklagen
  7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Kita-Platz-Klage

1. Kita-Platz einklagen – wichtige Voraussetzungen

Bevor Sie einen Kita-Platz einklagen, können Sie sicherstellen, dass alle nötigen Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind, lesen Sie hier:

Wer hat Anspruch auf einen Kita-Platz?

Seit dem 1. August 2013 hat gemäß § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII jedes Kleinkind einen Anspruch auf Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter – wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Ist Ihr Kind jünger als ein Jahr, macht eine Klage demnach keinen Sinn.

Für den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz spielt es keine Rolle, ob Sie als Eltern berufstätig sind oder nicht.

Welche Schritte müssen vor Klageerhebung unternommen worden sein?

Bevor Sie einen Kita-Platz einklagen können, müssten Sie selbst tätig geworden sein und nach einer geeigneten Lösung gesucht haben. Sind Sie nicht fündig geworden, können Sie sich beim für Sie zuständigen Jugendamt vorstellen. Dieses muss dann innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel zwei bis drei Monate – einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und bei Stadt oder Gemeinde – vertreten durch das Jugendamt – einen Kita-Platz einklagen.

2. Ab wann macht eine Kita-Platz-Klage Sinn?

Die Frage, ab wann eine Klage Sinn macht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Abhängig ist dies zum einen davon, wann Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Kita-Platz gemacht haben. Gerade in Großstädten kommt es häufig vor, dass Eltern schon vor der Geburt ihres Kindes den Kontakt zu Kindertagesstätten suchen und entsprechende Anträge stellen.

Finden Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck heraus, ob eine Kita-Platz-Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Grundsätzlich gilt: Je eher Sie sich um einen Kita-Platz bemühen und mit dem Jugendamt in Dialog treten, desto eher können Sie – wenn nötig – weitere Schritte einleiten und einen Kita-Platz einklagen. So können Sie sicherstellen, dass rechtzeitig eine Betreuungslösung für Ihr Kind gefunden wird.

3. Anspruch auf Wunsch-Kita-Platz gegeben?

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz sehr hoch im Kurs stehen oft jene Einrichtungen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elternhaus befinden. Kurze Wege und Zeitersparnisse locken jedoch – vor allem in bevölkerungsreichen Gegenden – zahlreiche Bewerber. Es stellt sich die Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht und sich der gewünschte Kita-Platz einklagen lässt.

Das zuständige Jugendamt bzw. die Stadt ist zur Bereitstellung eines wohnortnahen Kita-Platzes verpflichtet. „Wohnortnah“ bedeutet aber nicht, dass sich der Kindergarten- oder Krippenplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort befinden muss – er muss entweder

  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein oder
  • darf maximal 5 km entfernt liegen.

Gegebenenfalls daraus resultierende Umwege – z. B. auf dem Weg zur Arbeit – müssen in Kauf genommen werden.

Achtung
Achtung:

Lehnen Sie einen Ihnen zugewiesenen Kindergartenplatz ab, weil er in Ihren Augen zu weit entfernt ist, verlieren Sie den Anspruch auf Betreuung Ihres Kindes gänzlich.

4. Vorgehensweise

Wie genau Sie vorgehen müssen, wenn Sie einen Kita-Platz einklagen wollen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Infografik: Kita-Platz einklagen: Wie erhalten Sie einen Kita-Platz?

Kontakt zum Jugendamt suchen

Waren Ihre Bemühungen um einen Platz in einer Krippe oder Kindertagespflege vergebens, können Sie sich mit dem für Sie zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen – entweder persönlich, telefonisch oder auf schriftlichem Wege.

Wenn das Jugendamt Kenntnis von Ihrer erfolglosen Suche erlangt hat, muss es selbst tätig werden und Ihnen einen passenden Kita-Platz zur Verfügung stellen. Dabei müssen Sie sich allerdings etwas gedulden – dem Jugendamt steht je nach Schwierigkeitsgrad eine Zeitspanne von zwei bis drei Monaten zur Verfügung.

Im Idealfall endet die Suche an dieser Stelle bereits und Ihnen wird tatsächlich ein Kita-Platz zugeteilt. Ist das nicht der Fall und stellt das Jugendamt Ihnen mit Ablauf der Wartezeit einen Ablehnungsbescheid zu, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls einen Kita-Platz einklagen.

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen

Liegt Ihnen ein Ablehnungsbescheid des Jugendamts vor, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen. Lassen Sie diese Frist tatenlos verstreichen, gilt die Entscheidung des Jugendamts als angenommen und Sie können nicht länger auf dieses Rechtsmittel zurückgreifen und unter Umständen keinen Kindergartenplatz einklagen. Wie ein Widerspruchsverfahren vonstattengeht, lesen Sie hier.

Muss ich Widerspruch einlegen?

Sinn eines Widerspruchsverfahrens ist es, der Behörde Gelegenheit zu einer eigenverantwortlichen Überprüfung ihres Handelns zu geben. Zudem ist es in einigen Bundesländern Grundvoraussetzung für die Erhebung einer Klage – erst wenn ein Widerspruch erfolglos eingelegt wurde, gilt der Rechtsweg als erschöpft und eine Klage als adäquates Mittel. Das heißt, vorher können Sie keinen Kita-Platz einklagen In anderen Bundesländern hingegen besteht die Wahl, ob ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.

Länder, in denen der Widerspruch für eine spätere Klageerhebung grundsätzlich verpflichtend ist, sind:

  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • das Saarland,
  • Sachsen und
  • Schleswig-Holstein.

Teilweise abgeschafft oder auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkt ist das Widerspruchsverfahren in:

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Berlin,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen.

Für eine spätere Klageerhebung weitgehend unerheblich ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens in:

  • Niedersachsen und
  • Nordrhein-Westfalen.

An welche Form- und Inhaltsvorgaben ist der Widerspruch gebunden?

Ist ein Widerspruch unentbehrlich, wenn Sie einen Kita-Platz einklagen wollen, bedarf dieser der Schriftform. Folgendes muss das Schreiben unbedingt beinhalten:

  • Name, Adresse und Telefonnummer,
  • Datum des Widerspruchs,
  • ausdrückliche Widerspruchserklärung,
  • Datum und Geschäftszeichen der Ablehnung durch das Jugendamt und
  • eigenhändige Unterschrift.

Wie muss der Widerspruch übermittelt werden?

Müssen Sie, bevor Sie einen Kita-Platz einklagen können, gegen den Bescheid des Jugendamts Widerspruch einlegen, können Sie diesen auf folgenden Wegen übermitteln:

  • Versand mit der Post – hier bietet sich aus Beweisgründen ein Einschreiben an –,
  • Versand per Fax oder
  • Persönliche Abgabe bei der Behörde.

Was kostet ein Widerspruch?

Wenn Sie, bevor Sie einen Kita-Platz einklagen können, einen Widerspruch einlegen, kann dieser je nach seinem Ausgang mit Kosten verbunden sein.

Wenn das Jugendamt seinen Ablehnungsbescheid aufhebt oder zu Ihren Gunsten ändert, kostet Sie der Widerspruch nichts. Im Gegenteil können Sie sich sogar im Vorfeld nötig gewordene Aufwendungen erstatten lassen – z. B. Portokosten.

Wenn das Jugendamt bei seiner ursprünglichen Entscheidung bleibt, kann es eine Widerspruchsgebühr gegen Sie festsetzen. Deren Höhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Streitgegenstands und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. In der Regel werden mindestens 20 € fällig.

Kita-Platz im Eilverfahren einklagen

War das von Ihnen eingeleitete Widerspruchsverfahren nicht von Erfolg gekrönt, steht Ihnen der Weg in eine Klage offen. Da Ihre Bemühungen um einen Kita-Platz mit immensem Zeitdruck einhergehen – etwa, weil die häusliche Betreuung des Kindes zu Verdienstausfällen und finanziellen Einbußen führen kann –, können Sie eine Klage im Eilverfahren anstreben. Das Gerichtsverfahren, das sonst mehrere Monate oder Jahre dauern kann, wird dadurch auf vier bis sechs Wochen verkürzt.

Infografik: Wie können Sie im Eilverfahren einen Kita-Platz einklagen?

Wo muss die Klage eingereicht werden?

Wenn Sie den Kita-Platz einklagen wollen, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Verwaltungsgericht wenden. Welches das ist, richtet sich danach, in welchen Einzugsbereich Ihr Wohnort fällt.

Wie reiche ich die Klage ein?

Die Klageerhebung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Entscheiden Sie sich für die schriftliche Variante, müssen Sie dem Gericht eine eigenhändig unterschriebene Klageschrift zukommen lassen, z. B. per Post oder Fax. Wenn Sie die Klage auf mündlichem Wege einreichen wollen, müssen Sie sich persönlich im Gerichtsgebäude einfinden und Ihr Begehren – einen Kita-Platz einklagen – einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vortragen. Dieser fertigt dann ein Protokoll Ihrer Aussagen an und leitet dieses weiter.

Wie muss die Klageschrift aussehen?

Neben Ihren persönlichen Daten – Name, Geburtsdatum und Anschrift – sollten Sie den ursprünglichen Bescheid des Jugendamts mit Aktenzeichen und Datum benennen. Außerdem sollten Sie umfassend schildern, warum Ihr Kind so schnell wie möglich betreut werden muss und Sie einen Kita-Platz einklagen wollen – z. B. aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.

Da die genaue Formulierung der Klageschrift vom Einzelfall und dem ablehnenden Bescheid des Jugendamtes abhängig ist, kann die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Nur so können Sie sicher sein, dass keine Angaben fehlen und Missverständnisse aller Art ausgeschlossen sind. Näheres dazu finden Sie im nächsten Absatz.

Sollte ich mich anwaltlich vertreten lassen?

Bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht besteht keinerlei Zwang zur Inanspruchnahme einer anwaltlichen Vertretung. Dies kann aber insofern sinnvoll sein, als dass ein Gerichtsverfahren stets mit großem Aufwand verbunden ist. Auch fehlt dem Laien oftmals die nötige Expertise, wenn er einen Kita-Platz einklagen will.

Sie können sich also anwaltlich vertreten lassen, um ggf.

  • Ihre Erfolgschancen zu erhöhen und
  • die Zeitdauer bis zur Erlangung des Kita-Platzes zu verkürzen.

In einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutert Ihnen ein advocado Partner-Anwalt das Vorgehen, etwaige Risiken und Erfolgsaussichten sowie die anfallenden Kosten.

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Wie gut sind die Erfolgsaussichten?

Eine Kita-Platz-Klage ist in der Regel nur dann von Erfolg gekrönt, wenn in der Kommune tatsächlich freie Kindergartenplätze vorhanden sind. Nur dann kann das Gericht Ihrem Kind einen Platz zuordnen.

Ob freie Kita-Plätze vorhanden sind, lässt sich für Sie als Eltern nur schwer überblicken. Einige Gemeinde – z. B. die Stadt Berlin – stellen im Rahmen ihres Internetauftritts Kita-Platz-Verzeichnisse zur Verfügung. Werden Sie online nicht fündig, kann eine konkrete Anfrage bei Ihrer Kommune Licht ins Dunkel bringen.  

Sollten die Erfolgsaussichten für eine Kita-Platz-Klage nicht allzu gut sein, kann diese trotzdem weiterhelfen: Steht nachweislich kein Kindergartenplatz zur Verfügung, wandelt sich der Anspruch auf einen Kita-Platz in einen Kostenerstattungsanspruch um und Sie können auf Alternativen wie

  • Tagesmütter oder
  • private Kita-Plätze

zurückgreifen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 6 – Alternativen zum Kita-Platz einklagen.

Verfahrensdauer

Wie lange das Verfahren insgesamt dauert, lässt sich nicht genau vorhersagen. Es kommt dabei maßgeblich darauf an, wie schnell das Jugendamt reagiert und den ablehnenden Bescheid sowie die Ablehnung des Widerspruchs zugestellt hat. Beide können jeweils zwei bis drei Monate auf sich warten lassen. Für das gerichtliche Eilverfahren müssen bei der Einklagung des Kita-Platzes nochmals mit vier bis sechs Wochen gerechnet werden.

Beschleunigen können Sie das Verfahren allenfalls, wenn Sie nicht lange zögern und Ihren Widerspruch unmittelbar nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einlegen.

5. Kosten einer Kita-Platz-Klage

Wie mit jeder Klage sind auch mit einer Kita-Platz-Klage diverse Kosten verbunden. Welche das sind und von wem sie zu tragen sind, erfahren Sie im Folgenden.

Welche Kosten fallen an und wer trägt diese?

Wenn Sie einen Kita-Platz einklagen möchten, fallen in der Regel keine Kosten an – sämtliche Gerichtsgebühren müssen von der Stadt bzw. Gemeinde übernommen werden. Selbst etwas zahlen müssen Sie nur dann, wenn Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann für seine Beratertätigkeit Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend machen. Diese bemessen sich nach der Höhe des Streitwerts.

Kosten
Rückerstattung der Anwaltskosten möglich:

Haben Sie einen Anwalt mit der Einleitung des Widerspruchsverfahrens beauftragt, werden Ihnen diese Anwaltskosten erstattet, wenn Sie die Notwendigkeit des Rechtsbeistands nachweisen können.

Wollen Sie einen Kita-Platz einklagen, kann kein allgemeingültiger Streitwert festgesetzt werden – Faktoren wie das Alter des Kindes, die angestrebte wöchentliche Betreuungszeit sowie Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern können den Streitwert in seiner Höhe beeinflussen.

Geht man bei einer Kita-Platz-Klage z. B. von einem Streitwert von 2.500 € aus, können für die anwaltliche Begleitung im Eilverfahren Kosten in Höhe von 621,78 € anfallen. Weitere Kosten können entstehen, wenn Sie sich zusätzlich im Widerspruchsverfahren oder bei einer regulären Klage vertreten lassen.

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich?

Einige Anbieter von Rechtsschutzversicherungen haben die Übernahme der Kosten von Kita-Platz-Klagen explizit ausgeschlossen. Andere sichern ihre Unterstützung bei der Einklagung von Kita-Plätzen erst nach dreimonatiger Vertragslaufzeit zu.

Ob die Kosten für eine Kita-Platz-Klage von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können, kommt auf Ihren vertraglich festgelegten Tarif an – Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts müssen dafür eingeschlossen sein.

6. Alternativen zum Kita-Platz einklagen

Wenn eine Kita-Platz-Klage für Sie nicht in Betracht kommt – z. B. weil Sie eventuelle Kosten scheuen – oder Sie mangels verfügbarer Kita-Plätze keinen Kita-Platz einklagen konnten, können Sie sich mit den Alternativen vertraut machen. Welche das sind und wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie hier.

Kostenerstattungsanspruch bei privatem Kita-Platz oder Tagesmutter

Wollen Sie keinen Kita-Platz einklagen oder hatte dies keinen Erfolg, bietet die Suche nach einem

  • privaten Kita-Platz oder
  • einer Tagesmutter

eine Alternative. Beides ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden als ein öffentlicher Kita-Platz.

Davon müssen Sie sich aber nicht abschrecken lassen: Stehen nachweislich keine bedarfsgerechten Kita-Plätze zur Verfügung, wandelt sich der gesetzliche Kita-Platz-Anspruch um in einen Kostenerstattungsanspruch. Das heißt, Sie können sämtliche Mehrkosten, die durch die Inanspruchnahme eines privaten Kita-Platzes oder einer Tagesmutter entstehen, vom für Sie zuständigen Jugendamt zurückverlangen.

Wollen Sie von Ihrem Kostenerstattungsanspruch für einen privaten Kita-Platz Gebrauch machen, wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihren Ansprechpartner beim Jugendamt. Darin sollten Sie Ihren Fall ausführlich schildern und auf den vorangegangenen Ablehnungsbescheid Bezug nehmen.

Betreuungsgeld

Eine weitere Alternative zum Kita-Platz einklagen bietet – zumindest in Bayern und Sachsen – der Bezug von Betreuungsgeld. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung, welche ab dem 15. Lebensmonat des Kindes beantragt und bis zum 36. Lebensmonat bezogen werden kann. Grundvoraussetzung ist, dass das Kind keine öffentliche Kindertagesstätte besucht.

Die monatliche Förderung in Höhe von 150 € soll Eltern dabei unterstützen, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Nachteilig ist, dass – wenn es keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten gibt – eines der Elternteile in den ersten Lebensjahren des Kindes keiner Berufstätigkeit nachgehen könnte. Ein Schadensersatzanspruch für daraus resultierende Verdienstausfälle stünde den Eltern nicht zu.

7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Kita-Platz-Klage

Hagelt es bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz Absagen, ist die Verzweiflung oft groß. Die Zeit drängt und eventuelle Verdienstausfälle können zu finanziellen Nöten führen. Schnelles Handeln kann dann hilfreich sein – oft können Sie Ihren Anspruch auf Betreuung Ihres Kindes durchsetzen, indem Sie den Kita-Platz einklagen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Verwaltungsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Patricia Bauer
Patricia Bauer
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.05.2018

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.

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