Sie haben Post von einer Behörde, einem Unternehmen oder Ihrem Vermieter bekommen und sind mit dem Bescheid nicht einverstanden? Dann können Sie gegen die Entscheidung vorgehen, indem Sie Einspruch bzw. Widerspruch einlegen. Mit einer guten Begründung besteht die Chance, doch noch Geld zu sparen, Leistungen zu erhalten oder juristische Konsequenzen zu verhindern.
Ganz einfach mit advocado:
Hat eine Behörde, ein Gericht, die Krankenkasse oder Ihr Arbeitgeber eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren. Dazu können Sie entweder Widerspruch oder Einspruch einlegen.
Widerspruch und Einspruch dienen der Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung.
Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren kosten zunächst nichts. Es können aber Kosten entstehen, wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt – das heißt, wenn die erneute Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde ihre vorherige Entscheidung bestätigt.
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Betroffene sollten eine für sie ungünstige Verwaltungsakte nicht einfach akzeptieren. Oft bestehen Korrekturmöglichkeiten. Mit einem Widerspruchsverfahren können sie erwirken, dass die Behörde ihr Handeln nochmal hinterfragen muss.
Ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist, hängt davon ab, wo Sie gegen welche Entscheidung vorgehen möchten.
Die folgende Tabelle zeigt, wo Sie Widerspruch einlegen und wo Sie Einspruch erheben können:
Widerspruch einlegen gegen: |
Einspruch erheben gegen: |
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Es ist nicht schlimmt, falls Sie die Begriffe im Anfechtungsschreiben verwechseln. Ihr Anliegen darf deshalb nicht zurückgewiesen werden. Im Zweifel finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung jedes Bescheids den Hinweis, ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist.
In folgenden Fällen können Sie gegen einen behördlichen oder anderen Bescheid bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen:
Wenn Sie vermuten, dass es bei der Berechnung Ihrer Rente zu Fehlern gekommen ist, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Bescheid dann noch einmal.
Für den Widerspruchsbescheid haben Sie 1 Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit.
Um mögliche Berechnungsfehler stichhaltig zu beweisen, kann es sich lohnen, vorab den Rentenbescheid prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann u. a. überprüfen, ob die Abschläge richtig berechnet wurden, freiwillige Zahlungen aufgeführt sind und alle Verdienstzeiträume korrekt benannt sind.
Krankenversicherte haben Anspruch auf die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Wenn die Krankenkasse Krankengeld, Reha oder Zahnersatz nicht zahlen will, können Sie Widerspruch einlegen.
Für einen Krankenkassen-Widerspruch haben Sie ab Erhalt des Bescheids über die Ablehnung der Kostenübernahme 1 Monat Zeit. Fehlen Ihnen relevante Dokumente (z. B. ärztliche Gutachten), können Sie die Begründung des Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachreichen.
Nach Eingang des Widerspruchs prüft Ihre Krankenkasse erneut, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Ist der Widerspruch berechtigt, wird der ursprüngliche Bescheid geändert.
Gegen für Sie nachteilige Behördenentscheidungen können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Anspruch per Klage durchsetzen. So können Sie z. B. den Kitaplatz einklagen oder den Schulplatz einklagen, wenn das Schulamt Ihrem Kind diesen verwehrt.
Das geht übrigens auch nach dem Schulabschluss: Lehnt die Wunsch-Universität die Aufnahme ab, obwohl z. B. noch Kapazitäten frei sein müssten, können Studienbewerber ihren Studienplatz einklagen.
Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag für einen Schwerbehindertenausweises abgelehnt oder einen zu geringen Grad der Behinderung (GdB) festgelegt, können Sie Widerspruch bei Schwerbehinderung beim Amt einlegen. Denn liegt eine Schwerbehinderung vor, muss das Amt diese in vollem Maße anerkennen.
Pflegebedürftige Menschen haben außerdem Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Wenn diese die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad genehmigt, ist ein Widerspruch gegen den Pflegegrad möglich.
Arbeitnehmer können einer Abmahnung im Arbeitsrecht widersprechen, wenn diese ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. Wurde der vermeintliche Pflichtverstoß z. B. nicht dokumentiert und nachgewiesen oder ist die Abmahnung nicht eindeutig formuliert, können Arbeitnehmer gegen diese Abmahnung Widerspruch einlegen.
Für den Widerspruch gibt es keine Fristen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, weil Ihr Arbeitgeber die Abmahnung nicht zurückzieht und Sie dennoch kündigt, können Sie eine Kündigungsschutzklage bzw. eine Klage auf Wiedereinstellung einreichen.
Haben Sie sich um einen neuen Posten im öffentlichen Dienst beworben und vermuten Fehler im Bewerbungsprozess, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Führt der Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung des Dienstherrn nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit einer Konkurrentenklage.
Ihre Versicherung zahlt nicht und verweigert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall, einem Sturm- oder Wasserschaden oder im Falle einer Berufsunfähigkeit?
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids der Versicherung Widerspruch einzulegen. Die Versicherung prüft den Fall dann erneut. Im anschließenden Verfahren können Sie zur Begründung Ihres Anspruchs auf Leistungserbringung neue Beweise vorbringen.
Wenn die Sozialversicherung Fehler bei der Bestimmung Ihrer Sozialversicherungspflicht gemacht hat, können Sie mit dem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch gegen die falsche Einstufung einlegen. Schließlich hängt viel Geld für Versicherungsleistungen daran, das Sie womöglich gar nicht zahlen müssen.
Läuft gegen Sie z. B. wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung ein Mahnverfahren, können Sie gegen den erlassenen Mahnbescheid Widerspruch erheben. Dafür haben Sie ab Erhalt des Mahnbescheids 2 Wochen Zeit.
Sollte der Gläubiger trotz Widerspruchs nicht von seiner unberechtigten Forderung abweichen, können Sie den Sachverhalt gerichtlich überprüfen lassen. Dann prüft das zuständige Gericht den Fall und entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Auch gegen die Kündigung eines Mietvertrags können Sie Widerspruch einlegen. Dazu muss jedoch ein Härtegrund vorliegen, der einen Widerspruch rechtfertigt.
Härtegründe sind z. B. fehlender Ersatzwohnraum, ein hohes Alter des Mieters bzw. Krankheit oder Gebrechen, eine Schwangerschaft sowie die vorherige Zusage einer langen Mietzeit durch den Vermieter.
Der Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrags ist spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter einzureichen. Gegen eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags (z. B. aufgrund von Zahlungsverzug) ist allerdings kein Widerspruch möglich.
Der Einspruch ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte behördliche und gerichtliche Entscheidungen. In folgenden Fällen ist ein Einspruchsverfahren möglich:
Sie haben Ihren Steuerbescheid prüfen lassen, weil wichtige Angaben zu Ihren Einkünften fehlen oder falsch berechnet wurden? Sollten dem Finanzamt Fehler bei der Berechnung der Steuerlast unterlaufen sein, können Sie gegen den Einkommenssteuerbescheid Einspruch einlegen.
Durch den Einspruch gegen den Steuerbescheid prüft das Finanzamt diesen erneut. Sollte die zweite Prüfung zu Ihrem Nachteil ausfallen (sogenannte Verböserung), können Sie den Einspruch zurückziehen.
Ebenso können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Wenn Sie z. B. bei einem Rotblitzer Augenblicksversagen im Straßenverkehr oder einen Härtefall nachweisen können, lassen sich mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Umständen auch Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot umgehen.
Wichtig ist, dass Ihr Einspruch nach Erhalt des Bußgeldbescheids innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingeht. Sollten Sie die Frist versäumen, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig – und zwar unabhängig davon, ob er fehlerhaft oder unzutreffend ist.
In Fällen von leichter Kriminalität kann die Strafverfolgungsbehörde auf eine mündliche Verhandlung im Strafverfahren verzichten und stattdessen einen Strafbefehl aussprechen. Anders als bei einer Verurteilung muss das Gericht jedoch nicht von der Schuld des vermeintlichen Täters überzeugt sein – es genügt, wenn es die Schuld für wahrscheinlich hält.
Wer einen solchen Strafbefehl nicht akzeptieren möchte, kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben.
Nach dem Einspruch kommt es dann zur mündlichen Gerichtsverhandlung mit Zeugenbefragung. Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht ein Urteil: Es kann das verhängte Strafmaß reduzieren – oder aber eine höhere Strafe aussprechen, als ursprünglich im Strafbefehl festgesetzt war.
Da das Urteil auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann, kann eine anwaltliche Beratung vor dem Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll sein. Ein Anwalt für Strafrecht kann die Erfolgsaussichten eines Prozesses einschätzen, Nutzen und Risiken des Einspruchs abwägen und Handlungsempfehlungen geben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen.
Widerspruch und Einspruch unterscheiden sich beim Vorgehen nicht. Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids kann sinnvoll sein: Dort steht, welches Rechtsmittel Sie nutzen können und welche Widerspruchsfristen gelten. Diese können je nach Rechtsmittel und Bescheid unterschiedlich sein.
Übrigens: Enthält Ihr Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, ist er formal fehlerhaft – und Sie können Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich ist ein Einspruch bzw. Widerspruch formlos möglich. Das heißt, Sie müssen sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten, damit er gültig ist.
Dennoch gibt es einige Angaben, die in jeden Widerspruch und Einspruch gehören:
Lassen sich die Nachweise und relevanten Unterlagen von Versicherungen, Pflegekasse und Behörden nicht fristgerecht beschaffen, können Sie diese auch später noch nachreichen (meist 2–4 Wochen nach Fristablauf).
Tipp: Wenn Sie den Widerspruch per Einschreiben versenden, können Sie sicherstellen, dass das Schreiben auch tatsächlich fristgerecht beim Empfänger ankommt.
Es ist wichtig, Einspruch und Widerspruch fristgerecht einzureichen. Hier gelten je nach Art unterschiedliche Fristen. Die gültige Frist steht in der Regel im Bescheid. Fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, haben Sie 1 Jahr Zeit, dagegen vorzugehen.
Diese Widerspruchfristen bzw. Einspruchsfristen gibt es:
Für die fristgerechte Einreichung des Widerspruchs zählt der Tag, an dem der Adressat das Schreiben erhalten hat – nicht, welches Datum Sie im Schreiben angegeben oder wann Sie es versendet haben.
Verpassen Sie die Widerspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Frist schuldlos versäumt haben (z. B. aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit), hat ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erfolg. Diesen Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Wochen stellen, sobald der Grund für die Fristversäumnis nicht mehr vorliegt.
Allgemeine Mustervorlagen können dabei helfen, Widerspruch einzulegen oder Einspruch zu erheben. Allerdings können sie keine Einzelfälle abdecken, wenn die Vorlage nicht angepasst wird. Es kann daher hilfreich sein, wenn Sie solche Vorlagen ggf. auf Ihren Einzelfall anpassen und den Widerspruch bzw. Einspruch ausführlich begründen.
Möchten Sie Widerspruch oder Einspruch erheben, können Sie unsere anwaltlich geprüften Mustervorlagen nutzen:
Sind Sie sich bezüglich der Begründung unsicher, kann es ratsam sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Er kann mit Ihnen gemeinsam eine nachvollziehbare und stichhaltige Begründung aufsetzen, um Ihrem Wider- bzw. Einspruch Nachdruck zu verleihen.
Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren sind in vielen Fällen komplett kostenlos: Möchten Sie gegen eine Entscheidung vorgehen, zahlen Sie lediglich das Porto. Kostenlos sind alle Verfahren im Sozialrecht. Ergeht ein ablehnender Bescheid über Sozialleistungen, entstehen Ihnen für den Widerspruch keine Gebühren – unabhängig vom Ergebnis. Auch ein eventuell anschließendes Klageverfahren vor dem Sozialgericht bleibt kostenlos.
In Verwaltungsverfahren können hingegen Kosten entstehen, wenn Sie Einspruch erheben bzw. Widerspruch einlegen möchten – und zwar dann, wenn die Anfechtung erfolglos bleibt. Die Kosten für das Verfahren hat die unterlegene Partei zu tragen. Das bedeutet aber auch: Hat Ihr Widerspruch Erfolg, muss die Behörde für die entstandenen Kosten aufkommen.
Ein Widerspruchsverfahren ist die erste Möglichkeit, eine behördliche, gerichtliche oder andere Entscheidung anzufechten. Es kann aber passieren, dass der Widerspruch oder Einspruch von der Widerspruchsbehörde abgelehnt wird.
Sie haben dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. Bevor Sie aber gerichtliche Schritte erwägen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren.
Ein Anwalt kann die behördliche Entscheidung anhand des zugrunde liegenden Sachverhalts nochmals prüfen. Kommt er zu dem Schluss, dass die Anfechtung tatsächlich berechtigt ist, prüft er weitere Möglichkeiten, um gegen den Bescheid vorzugehen.
Stehen die Erfolgsaussichten gut, ist es möglich, Ihr Recht mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht durchzusetzen. Bevor Sie Klage einreichen, berät Sie der Anwalt zu Chancen und Risiken eines Prozesses. Welche Schritte bei einem erfolglosen Ein- oder Widerspruch sinnvoll sind, kann Ihnen der Anwalt bereits in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.
Den passenden Anwalt für Ihren Wider- bzw. Einspruch müssen Sie nicht suchen – das übernehmen wir für Sie: advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem bundesweiten Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten.
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Setzen Sie Ihren Widerspruch vor Gericht erfolgreich mithilfe des Anwalts durch, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese in vielen Fällen die Kosten. Ein advocado Partner-Anwalt stellt gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.
Es besteht keine Pflicht, einen Widerspruch zu begründen. Die betreffende Stelle muss den Bescheid auch ohne Begründung erneut prüfen. Es kann aber sinnvoll sein, den Widerspruch ausführlich zu begründen, um die Gefahr einer erneuten Ablehnung oder negativen Entscheidung durch zusätzliche Informationen zum Sachverhalt zu reduzieren.
Wie viel Zeit für den Widerspruch bleibt, ist abhängig von der Stelle, die das ursprüngliche Schreiben versandt hat. Bei Bescheiden von Behörden gilt eine Frist von 1 Monat. Der Widerspruch gegen eine Änderungskündigung ist ebenfalls innerhalb von 1 Monat einzureichen. Möchten Sie der Kündigung Ihres Mietvertrages widersprechen, gilt eine Frist von 2 Monaten. Die kürzeste Frist greift bei Lastschriften durch Einzugsermächtigung: Hier bleiben Ihnen nur 6 Wochen Zeit, um zu widersprechen.
Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.