4. Wann kann ich Widerspruch einlegen?
In folgenden Fällen können Sie gegen einen behördlichen oder anderen Bescheid bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen:
Widerspruch gegen Rentenbescheid
Wenn Sie vermuten, dass es bei der Berechnung Ihrer Rente zu Fehlern gekommen ist, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Bescheid dann noch einmal.
Für den Widerspruchsbescheid haben Sie 1 Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit.
Um mögliche Berechnungsfehler stichhaltig zu beweisen, kann es sich lohnen, vorab den Rentenbescheid prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann u. a. überprüfen, ob die Abschläge richtig berechnet wurden, freiwillige Zahlungen aufgeführt sind und alle Verdienstzeiträume korrekt benannt sind.
Widerspruch gegen Krankenkassen-Bescheid
Krankenversicherte haben Anspruch auf die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Wenn die Krankenkasse Krankengeld, Reha oder Zahnersatz nicht zahlen will, können Sie Widerspruch einlegen.
Für einen Krankenkassen-Widerspruch haben Sie ab Erhalt des Bescheids über die Ablehnung der Kostenübernahme 1 Monat Zeit. Fehlen Ihnen relevante Dokumente (z. B. ärztliche Gutachten), können Sie die Begründung des Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachreichen.
Nach Eingang des Widerspruchs prüft Ihre Krankenkasse erneut, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Ist der Widerspruch berechtigt, wird der ursprüngliche Bescheid geändert.
Kita-, Schul- & Studienplatz-Widerspruch
Gegen für Sie nachteilige Behördenentscheidungen können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Anspruch per Klage durchsetzen. So können Sie z. B. den Kitaplatz einklagen oder den Schulplatz einklagen, wenn das Schulamt Ihrem Kind diesen verwehrt.
Das geht übrigens auch nach dem Schulabschluss: Lehnt die Wunsch-Universität die Aufnahme ab, obwohl z. B. noch Kapazitäten frei sein müssten, können Studienbewerber ihren Studienplatz einklagen.
Widerspruch gegen Entscheidung des Versorgungsamtes
Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag für einen Schwerbehindertenausweises abgelehnt oder einen zu geringen Grad der Behinderung (GdB) festgelegt, können Sie Widerspruch bei Schwerbehinderung beim Amt einlegen. Denn liegt eine Schwerbehinderung vor, muss das Amt diese in vollem Maße anerkennen.
Pflegebedürftige Menschen haben außerdem Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Wenn diese die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad genehmigt, ist ein Widerspruch gegen den Pflegegrad möglich.
Widerspruch im Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer können einer Abmahnung im Arbeitsrecht widersprechen, wenn diese ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. Wurde der vermeintliche Pflichtverstoß z. B. nicht dokumentiert und nachgewiesen oder ist die Abmahnung nicht eindeutig formuliert, können Arbeitnehmer gegen diese Abmahnung Widerspruch einlegen.
Für den Widerspruch gibt es keine Fristen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, weil Ihr Arbeitgeber die Abmahnung nicht zurückzieht und Sie dennoch kündigt, können Sie eine Kündigungsschutzklage bzw. eine Klage auf Wiedereinstellung einreichen.
Haben Sie sich um einen neuen Posten im öffentlichen Dienst beworben und vermuten Fehler im Bewerbungsprozess, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Führt der Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung des Dienstherrn nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit einer Konkurrentenklage.
Widerspruch gegen Versicherung
Ihre Versicherung zahlt nicht und verweigert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall, einem Sturm- oder Wasserschaden oder im Falle einer Berufsunfähigkeit?
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids der Versicherung Widerspruch einzulegen. Die Versicherung prüft den Fall dann erneut. Im anschließenden Verfahren können Sie zur Begründung Ihres Anspruchs auf Leistungserbringung neue Beweise vorbringen.
Wenn die Sozialversicherung Fehler bei der Bestimmung Ihrer Sozialversicherungspflicht gemacht hat, können Sie mit dem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch gegen die falsche Einstufung einlegen. Schließlich hängt viel Geld für Versicherungsleistungen daran, das Sie womöglich gar nicht zahlen müssen.
Mahnbescheid-Widerspruch
Läuft gegen Sie z. B. wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung ein Mahnverfahren, können Sie gegen den erlassenen Mahnbescheid Widerspruch erheben. Dafür haben Sie ab Erhalt des Mahnbescheids 2 Wochen Zeit.
Sollte der Gläubiger trotz Widerspruchs nicht von seiner unberechtigten Forderung abweichen, können Sie den Sachverhalt gerichtlich überprüfen lassen. Dann prüft das zuständige Gericht den Fall und entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Widerspruch gegen Kündigung eines Mietvertrags
Auch gegen die Kündigung eines Mietvertrags können Sie Widerspruch einlegen. Dazu muss jedoch ein Härtegrund vorliegen, der einen Widerspruch rechtfertigt.
Härtegründe sind z. B. fehlender Ersatzwohnraum, ein hohes Alter des Mieters bzw. Krankheit oder Gebrechen, eine Schwangerschaft sowie die vorherige Zusage einer langen Mietzeit durch den Vermieter.
Der Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrags ist spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter einzureichen. Gegen eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags (z. B. aufgrund von Zahlungsverzug) ist allerdings kein Widerspruch möglich.