Zusammenfassung
Sie haben Post von einer Behörde bekommen und sind mit dem Bescheid nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Ob Steuerbescheid, Pflegegrad oder Krankenkasse – in vielen Fällen ist der Widerspruch erfolgreich. Ein Widerspruchsschreiben kostet nichts und kann mit der richtigen Begründung bares Geld sparen, Leistungen sichern oder juristische Konsequenzen verhindern.
Auf einen Blick
Hat die Behörde, ein Gericht, eine Krankenkasse oder der Arbeitgeber eine Sie benachteiligende Entscheidung getroffen, können Sie widersprechen, um sich dagegen zu wehren.
Der Widerspruch soll zunächst eine gütliche Einigung ermöglichen und ein langwieriges Gerichtsverfahren verhindern. Er hat in den meisten Fällen eine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Er sorgt dafür, dass die beanstandete Entscheidung nicht rechtskräftig wird, solange nicht klar ist, ob der Einspruch berechtigt ist oder nicht.
In diesen Fällen dürfen Sie Einspruch einlegen:
Wichtig: Begründen Sie Ihren Widerspruch umfassend. Damit erhöhen Sie die Chance, Ihr Anliegen durchzusetzen.
Fordern Sie Einsicht in die relevanten Unterlagen von Versicherungen, Pflegekasse und Behörden, bevor Sie die Begründung verfassen.
Das Widerspruchsverfahren kostet nichts. Stellen Sie im Nachhinein fest, dass der Bescheid doch korrekt ist, können Sie den Einspruch einfach zurückziehen. Es drohen keine Konsequenzen.
In diesen Fällen ist der Widerspruch nicht notwendig:
Grundsätzlich bewirken Widerspruch und Einspruch gegen behördliche Bescheide dasselbe.
Der Unterschied liegt im Detail: Ein Widerspruch erfolgt bei Verwaltungsentscheidungen, bei Fehlentscheidungen des Arbeitgebers oder z. B. im Falle unberechtigter Forderungen des Vermieters.
Nur bestimmte Verwaltungsentscheidungen benötigen rein formal einen Einspruch:
In Deutschland gibt es unzählige Behörden, die über beantragte Leistungen entscheiden oder durch Beschlüsse Forderungen an Sie stellen können. Behörden haben Entscheidungsgewalt – widerstandslos akzeptieren müssen Sie Ihrer Ansicht nach falsche Beschlüsse aber nicht.
Ämter, bei denen ein Widerspruch z. B. möglich ist:
Diesen Formalia muss Ihr Widerspruch gerecht werden:
Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, aussagekräftige Beweise mit einem rechtssicheren Widerspruchsschreiben zu verbinden. Damit begründen Sie Ihren Anspruch eindeutig und haben eine höhere Chance, Ihr Anliegen durchzusetzen.
Gelingt der Widerspruch nicht, leitet der Anwalt umgehend weitere juristische Schritte ein, um Ihr Recht zu beweisen.
Tipp: Um sicher zu sein, dass Ihr Schreiben tatsächlich beim Empfänger ankam, schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben. So haben Sie im Zweifelsfall einen einwandfreien Nachweis Ihres Einspruchs.
Diese Fristen bestehen zur Einreichung des Widerspruchs:
Fehlt im Bescheid der Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, haben Sie 1 Jahr Zeit, dagegen vorzugehen.
Wichtig: Für die fristgerechte Einreichung des Widerspruchs zählt der Tag, an dem der Adressat das Schreiben erhalten hat – nicht, welches Datum Sie im Schreiben angegeben oder wann Sie es losgeschickt haben.
Konnten Sie Ihren Widerspruch nicht fristgerecht einreichen, wird der Bescheid rechtskräftig. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Frist schuldlos versäumt haben (z. B. aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit), hat ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erfolg. So bleibt die Chance zum fristgerechten Einspruch bestehen.
Diesen Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Wochen stellen, sobald der Grund für die Fristversäumnis nicht mehr vorliegt. Grundsätzlich haben Sie 1 Jahr lang die Option, so die Rechtskraft des Bescheids aufzuheben und im Widerspruchsverfahren doch noch Ihr Recht zu beweisen.
Um die jeweilige Frist einzuhalten, reicht eine kurze Mitteilung. Die ausführliche Begründung können Sie auch innerhalb von 2 Wochen nach Fristablauf nachreichen.
Wollen Sie Widerspruch einlegen, liegt die Nutzung einer Vorlage nahe. Schließlich ist davon auszugehen, dass diese bereits alle notwendigen Inhalte enthält und Sie so auf der sicheren Seite sind.
Aber Achtung: Widerspruch mit einem Muster einzulegen, hat einen entscheidenden Nachteil.
Die allgemeinen Formulierungen werden Ihrem individuellen Fall nicht gerecht. Für einen erfolgreichen Widerspruch müssen Sie die Vorgaben in jedem Fall anpassen. Wirklich wichtig ist eine detaillierte Begründung des Widerspruchs – das können standardisierte Mustervorlagen nicht leisten.
Bevor Sie Widerspruch einlegen und einer Vorlage vertrauen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt kontaktieren. Dieser prüft Ihren Fall und erstellt Ihnen ein passendes, rechtssicheres Widerspruchsschreiben, das Ihr Anliegen eindeutig begründet. Schildern Sie dafür bitte hier Ihren Fall.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist, sollten Sie zur Sicherheit Ihren Rentenbescheid prüfen lassen. Dann erhalten Sie von einem Anwalt für Sozialrecht stichhaltige Argumente, die die Fehler beweisen. Der Anwalt unterstützt Sie auch im Widerspruchsverfahren. Damit stehen die Chancen gut, dass Sie eine höhere Rente durchsetzen können.
Welche Vorschriften es für das Verfahren bei der Rentenversicherung gibt, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema Widerspruch Rentenbescheid.
Krankenversicherte haben Anspruch auf die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Insofern sollten Sie Widerspruch einlegen, wenn die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, Zahnersatz oder Reha ablehnt.
Wie Sie dazu vorgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag Widerspruch Krankenkasse.
Wenn Behörden falsche Entscheidungen zu Ihrem Nachteil treffen, sind Sie nicht machtlos. Sie dürfen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch gegen den Bescheid vom Versorgungsamt, Schulamt oder Arbeitsamt einlegen.
Wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hatte, können Sie Klage einreichen, um Ihren Anspruch durchzusetzen. So können Sie z. B. den Kitaplatz einklagen oder den Schulplatz einklagen, wenn das Schulamt Ihrem Kind diese verwehrt.
Diese Option besteht auch nach dem Schulabschluss: Lehnt die Wunsch-Universität die Aufnahme ab, obwohl z. B. noch Kapazitäten frei sein müssten, können Studienbewerber Ihren Studienplatz einklagen.
Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag für einen Schwerbehindertenausweises abgelehnt oder einen zu geringen Grad der Schwerbehinderung festgesetzt, können Widerspruch einlegen beim Versorgungsamt. Denn liegt eine Schwerbehinderung vor, muss das Amt diese in vollem Maße anerkennen.
Was Sie beachten müssen, damit Ihr Vorhaben Erfolgschancen hat, und welche Optionen Sie haben, das Versorgungsamt zur Anerkennung der Schwerbehinderung zu verpflichten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema Widerspruch Schwerbehinderung.
Arbeitnehmer können gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen, wenn diese sie benachteiligt oder das Schreiben formal fehlerhaft ist.
Gleiches gilt, wenn Sie eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Kündigung erhalten haben. Sie können im ersten Schritt dagegen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, haben Sie folgende Optionen:
Ziehen Sie spätestens im Klagefall einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu, um Ihre Erfolgschancen vor Gericht zu erhöhen. Der Anwalt prüft die Sach- und Rechtslage und vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Mit zielführender Argumentation und eindeutigen Beweisen für die widerrechtliche Kündigung setzt er Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch oder verhandelt eine angemessene Abfindung für Sie. Schildern Sie dafür bitte hier Ihren Fall.
Haben Sie sich um einen neuen Posten im öffentlichen Dienst beworben und wurden Ihrer Meinung nach zu Unrecht abgelehnt, bietet sich eine Konkurrentenklage an. Vermuten Sie Fehler im Bewerbungsprozess, können Sie auf diesem Weg Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung des Dienstherrn erheben.
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Welcher Pflegegrad als Anspruchsgrundlage gilt, bestimmt ein Pflegegradrechner innerhalb weniger Minuten.
Lehnt die Pflegekasse die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ab oder genehmigt einen zu geringen Pflegegrad, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Pflegegrad und damit Pflegegeld müssen der gesundheitlichen Verfassung entsprechen. Nur so ist eine angemessene Unterstützung möglich.
Welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit Sie erfolgreich Widerspruch einlegen können und die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Widerspruch Pflegegrad.
Ihre Versicherung zahlt nicht? Innerhalb eines Monats können Sie gegen Ablehnungsbescheide von Versicherungen Widerspruch einlegen. Die Versicherung prüft den Fall dann erneut. Im anschließenden Verfahren können Sie zur Begründung Ihres Anspruchs auf Leistungserbringung neue Beweise vorbringen.
Was Sie tun können, wenn Zusatzversicherungen die Leistungsübernahme verweigern, erfahren Sie in unseren Beiträgen
Tipp: Wenn die Sozialversicherung Fehler bei der Bestimmung Ihrer Sozialversicherungspflicht gemacht hat, können Sie mit dem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch gegen die falsche Einstufung einlegen. Schließlich hängt viel Geld für Versicherungsleistungen daran, das Sie womöglich gar nicht zahlen müssen.
Sie haben Ihren Steuerbescheid prüfen lassen, weil die Berechnung der Steuerlast Ihnen unangemessen erschien? Wurden Einkünfte und Abgaben nicht anerkannt, müssen Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid zu Ihrer Steuererklärung.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich immer. Zum einen, weil Fehler der Behörde Sie viel Geld kosten, zum anderen, weil das Finanzamt Sie informiert, falls die erneute Prüfung Ihrer Steuererklärung doch zu Ihrem Nachteil ausgefallen ist. Dann haben Sie die Chance, Ihren Einspruch zurückzuziehen.
Ist Ihre Steuererklärung fehlerhaft, kann das ein Steuerstrafverfahren nach sich ziehen. Aber: Auch hier können Sie sich mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl wehren.
Tipp: Sie können mit einer Selbstanzeige Steuerhinterziehung angeben und so einen Strafbefehl verhindern.
Konfrontiert ein Unternehmen Sie mit unberechtigten Forderungen, sollten Sie dagegen vorgehen und Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Dies ist innerhalb von 2 Wochen möglich.
Auch wenn Sie bereits Post von einem Inkasso-Unternehmen wegen einer nicht beglichenen Rechnung erhalten haben, können Sie sich noch wehren und Widerspruch einlegen beim Inkasso-Unternehmen.
Können Sie damit die Zahlungsaufforderung nicht abwehren, sollten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dann prüft das Gericht den Fall und entscheidet rechtswirksam darüber, inwiefern die Forderung der Gegenseite berechtigt ist.
Ebenso können Sie gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Wenn Sie Augenblicksversagen im Straßenverkehr oder einen Härtefall nachweisen können, lässt sich mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot umgehen.
Wenn Sie als Erbberechtigter die Richtigkeit des Testaments anzweifeln, sollten Sie das Testament prüfen lassen. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kennt die Vorschriften eines ordnungsgemäßen Testaments und findet nach Prüfung Ihres Falles schnell Fehler im Schriftstück.
In diesem Fall sollten Sie gegen das Testament Widerspruch einlegen. Dazu haben Sie 1 Jahr Zeit, sobald Sie einen Grund gefunden haben.
Wenn Sie das Testament anfechten, müssen Sie belegen, dass das Testament unwirksam ist, weil z. B. Formfehler, Irrtümer oder auch Testierunfähigkeit des Erblassers vorliegen. Mit der Unterstützung eines Anwalts können Sie dies eindeutig nachweisen. Hier Erbfall schildern & Unterstützung vom Anwalt erhalten.
Fehlentscheidungen von Behörden, Versicherungen, Arbeitgebern oder Unternehmen müssen und sollten Sie nicht wortlos hinnehmen.
Egal, ob Sie Widerspruch einlegen, weil Sie Leistungen durchsetzen und im nächsten Schritt einklagen wollen oder weil Sie einen Vorwurf abwenden und eine Klage der Gegenseite verhindern wollen:
Um erfolgreich Ihr Recht mit einem Widerspruch durchzusetzen, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Das Widerspruchsverfahren kostet Sie nichts. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss nach erfolgreichem Verfahrensende die Gegenseite übernehmen.
► Sie haben einen negativen Bescheid erhalten und möchten Einspruch einlegen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem unsere Partner-Anwälte.
► In diesem Gespräch prüft der Anwalt Ihren Fall und erläutert Ihnen das zielführende weitere Vorgehen zur Durchsetzung Ihres Anliegens. Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot. Bis dahin besteht für Sie kein Kostenrisiko.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese in vielen Fällen die Kosten. Wir stellen gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.
Unser Anwalt erläutert Ihnen im kostenlosen Erstgespräch das mögliche Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.