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Ratgeber Verwaltungsrecht Rechtsmittel Widerspruch einlegen
Stand 14.11.2023
Lesezeit 15 min

Widerspruch einlegen: So wehren Sie sich gegen die Entscheidung der Behörde

Ein Widerspruch ist das richtige Mittel, um sich gegen die Entscheidung einer Behörde zu wehren. Sie können auch gegen eine Kündigung oder z. B. eine Markenanmeldung Widerspruch einlegen. Damit wird die Entscheidung vorerst nicht wirksam. Mit einer guten Begründung können Sie doch noch Leistungen erhalten, Geld sparen, Ihre Rechte schützen oder juristische Konsequenzen vermeiden.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 14.11.2023

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Widerspruch einlegen: So wehren Sie sich gegen die Entscheidung der Behörde
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Zweifeln Sie die Rechtmäßigkeit eines Bescheids an, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
  • Der Widerpruch muss schriftlich erfolgen – die Begründung können Sie nachreichen.
  • Die Fristen sind unterschiedlich – von 2 Wochen bis zu mehreren Monaten.
  • Für einen erfolgreichen Widerspruch kann eine detaillierte Begründung entscheidend sein.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Widerspruch?
  2. Widerspruch einlegen: So geht’s | + Muster
  3. Widerspruch einlegen: Welche Frist gilt?
  4. Wann kann ich Widerspruch einlegen?
  5. Widerspruch abgelehnt: Was tun?
  6. Widerspruch vs. Einspruch: Was ist der Unterschied?
  7. Widerspruch einlegen: Kosten
  8. FAQ zum Widerspruch

1. Was ist ein Widerspruch?

Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel, um sich gegen die Entscheidung einer Behörde, Ihrer Krankenkasse oder Ihres Arbeitgebers zu wehren.

Das können Sie mit einem Widerspruch erreichen:

  • Eine Entscheidung wird nochmal überprüft auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit
  • Eine gütliche Einigung – und möglichst ein Gerichtsverfahren vermeiden
  • Die Entscheidung wird nicht rechtskräftig, solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs)
Anführungszeichen

Betroffene sollten eine für sie ungünstige Verwaltungsakte nicht einfach akzeptieren. Oft bestehen Korrekturmöglichkeiten. Mit einem Widerspruchsverfahren können sie erwirken, dass die Behörde ihr Handeln nochmal hinterfragen muss.

Martin Schröder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

2. Widerspruch einlegen: So geht’s | + Muster

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Das geht ganz einfach per Brief an die Behörde – oder online, falls das möglich ist.

Sie können den Widerspruch auch mündlich direkt bei der Behörde zu Protokoll geben.

Nicht erlaubt ist der Widerspruch per E-Mail oder mündlich am Telefon.

Wie schreibe ich den Widerspruch?

Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:

  • Adressat
  • Datum
  • Die Bezeichnung des Bescheids
  • Informationen zur fraglichen Entscheidung
  • Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen
  • Begründung für den Widerspruch
  • Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung
  • Ihre Unterschrift

Die Begründung ist nicht zwingend notwendig. Können Sie die Nachweise und relevanten Unterlagen von Versicherungen, Pflegekasse und Behörden nicht rechtzeitig beschaffen, können Sie diese auch später noch nachreichen (meist 2–4 Wochen nach Fristablauf).

Tipp: Wenn Sie den Widerspruch per Einschreiben versenden, können Sie sicherstellen, dass das Schreiben auch tatsächlich fristgerecht beim Empfänger ankommt.

Widerspruch einlegen: Muster nutzen?

Allgemeine Mustervorlagen können dabei helfen, Widerspruch einzulegen. Aber: Sie müssen die Vorlagen auf Ihren individuellen Fall anpassen. Muster-Vorlagen können keine Einzelfälle abdecken. Außerdem ist die Begründung Ihres Widerspruchs inkl. der Nachweise wichtig.

Muster
Widerspruch einlegen: Muster

Möchten Sie Widerspruch einlegen, können Sie unsere anwaltlich geprüften Mustervorlagen nutzen:

Mustervorlage Widerspruch einlegen

Sind Sie sich bezüglich der Begründung unsicher, können Sie einen Anwalt kontaktieren. Er kann mit Ihnen gemeinsam eine nachvollziehbare und stichhaltige Begründung aufsetzen, um Ihrem Widerspruch Nachdruck zu verleihen.

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3. Widerspruch einlegen: Welche Frist gilt?

Infografik: Fristgerechte Einreichung eines Widerspruchs.

Es ist wichtig, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Bei jeder Sache gelten unterschiedliche Fristen. Die gültige Frist steht in der Regel im Bescheid.

Fristen für den Widerspruch:

  • Bescheid einer Behörde: 1 Monat
  • Kündigung des Mietvertrages: 2 Monate
  • Änderungskündigung: 1 Monat
  • Lastschrift durch Einzugsermächtigung: 6 Wochen
  • Widerspruch gegen eine Markenanmeldung: 12 Wochen

Für die fristgerechte Einreichung des Widerspruchs zählt der Tag, an dem der Adressat das Schreiben erhalten hat – nicht, welches Datum Sie im Schreiben angegeben oder wann Sie es versendet haben.

Verpassen Sie die Widerspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Frist schuldlos versäumt haben (z. B. aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit), hat ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erfolg. Diesen Antrag müssen Sie innerhalb von 2 Wochen stellen, sobald der Grund für die Fristversäumnis nicht mehr vorliegt.

Tipp: Fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, haben Sie 1 Jahr Zeit, dagegen vorzugehen.

4. Wann kann ich Widerspruch einlegen?

In folgenden Fällen können Sie gegen einen behördlichen oder anderen Bescheid bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen:

Widerspruch gegen Rentenbescheid

Wenn Sie vermuten, dass es bei der Berechnung Ihrer Rente zu Fehlern gekommen ist, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Bescheid dann noch einmal.

Für den Widerspruchsbescheid haben Sie 1 Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit.

Um mögliche Berechnungsfehler stichhaltig zu beweisen, kann es sich lohnen, vorab den Rentenbescheid prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann u. a. überprüfen, ob die Abschläge richtig berechnet wurden, freiwillige Zahlungen aufgeführt sind und alle Verdienstzeiträume korrekt benannt sind.

Widerspruch gegen Krankenkassen-Bescheid

Krankenversicherte haben Anspruch auf die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Wenn die Krankenkasse Krankengeld, Reha oder Zahnersatz nicht zahlen will, können Sie Widerspruch einlegen.

Für einen Krankenkassen-Widerspruch haben Sie ab Erhalt des Bescheids über die Ablehnung der Kostenübernahme 1 Monat Zeit. Fehlen Ihnen relevante Dokumente (z. B. ärztliche Gutachten), können Sie die Begründung des Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachreichen.

Nach Eingang des Widerspruchs prüft Ihre Krankenkasse erneut, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Ist der Widerspruch berechtigt, wird der ursprüngliche Bescheid geändert.

Kita-, Schul- & Studienplatz-Widerspruch

Gegen für Sie nachteilige Behördenentscheidungen können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Anspruch per Klage durchsetzen. So können Sie z. B. den Kitaplatz einklagen oder den Schulplatz einklagen, wenn das Schulamt Ihrem Kind diesen verwehrt.

Das geht übrigens auch nach dem Schulabschluss: Lehnt die Wunsch-Universität die Aufnahme ab, obwohl z. B. noch Kapazitäten frei sein müssten, können Studienbewerber ihren Studienplatz einklagen.

Widerspruch gegen Entscheidung des Versorgungsamtes

Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag für einen Schwerbehindertenausweises abgelehnt oder einen zu geringen Grad der Behinderung (GdB) festgelegt, können Sie Widerspruch bei Schwerbehinderung beim Amt einlegen. Denn liegt eine Schwerbehinderung vor, muss das Amt diese in vollem Maße anerkennen.

Pflegebedürftige Menschen haben außerdem Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Wenn diese die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad genehmigt, ist ein Widerspruch gegen den Pflegegrad möglich.

Widerspruch im Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer können einer Abmahnung im Arbeitsrecht widersprechen, wenn diese ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist. Wurde der vermeintliche Pflichtverstoß z. B. nicht dokumentiert und nachgewiesen oder ist die Abmahnung nicht eindeutig formuliert, können Arbeitnehmer gegen diese Abmahnung Widerspruch einlegen.

Für den Widerspruch gibt es keine Fristen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, weil Ihr Arbeitgeber die Abmahnung nicht zurückzieht und Sie dennoch kündigt, können Sie eine Kündigungsschutzklage bzw. eine Klage auf Wiedereinstellung einreichen.

Haben Sie sich um einen neuen Posten im öffentlichen Dienst beworben und vermuten Fehler im Bewerbungsprozess, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. Führt der Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung des Dienstherrn nicht zum Erfolg, besteht die Möglichkeit einer Konkurrentenklage.

Widerspruch gegen Versicherung

Ihre Versicherung zahlt nicht und verweigert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall, einem Sturm- oder Wasserschaden oder im Falle einer Berufsunfähigkeit?

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids der Versicherung Widerspruch einzulegen. Die Versicherung prüft den Fall dann erneut. Im anschließenden Verfahren können Sie zur Begründung Ihres Anspruchs auf Leistungserbringung neue Beweise vorbringen.

Wenn die Sozialversicherung Fehler bei der Bestimmung Ihrer Sozialversicherungspflicht gemacht hat, können Sie mit dem Statusfeststellungsverfahren Widerspruch gegen die falsche Einstufung einlegen. Schließlich hängt viel Geld für Versicherungsleistungen daran, das Sie womöglich gar nicht zahlen müssen.

Mahnbescheid-Widerspruch

Läuft gegen Sie z. B. wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung ein Mahnverfahren, können Sie gegen den erlassenen Mahnbescheid Widerspruch erheben. Dafür haben Sie ab Erhalt des Mahnbescheids 2 Wochen Zeit.

Sollte der Gläubiger trotz Widerspruchs nicht von seiner unberechtigten Forderung abweichen, können Sie den Sachverhalt gerichtlich überprüfen lassen. Dann prüft das zuständige Gericht den Fall und entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Widerspruch gegen Kündigung eines Mietvertrags

Auch gegen die Kündigung eines Mietvertrags können Sie Widerspruch einlegen. Dazu muss jedoch ein Härtegrund vorliegen, der einen Widerspruch rechtfertigt.

Härtegründe sind z. B. fehlender Ersatzwohnraum, ein hohes Alter des Mieters bzw. Krankheit oder Gebrechen, eine Schwangerschaft sowie die vorherige Zusage einer langen Mietzeit durch den Vermieter.

Der Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrags ist spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter einzureichen. Gegen eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags (z. B. aufgrund von Zahlungsverzug) ist allerdings kein Widerspruch möglich.

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5. Widerspruch abgelehnt: Was tun?

Ein Widerspruchsverfahren ist die erste Möglichkeit, eine behördliche oder andere Entscheidung anzufechten. Es kann aber passieren, dass der Widerspruch von der Widerspruchsbehörde abgelehnt wird.

Sie haben dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. Bevor Sie aber gerichtliche Schritte erwägen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren.

Wie hilft mir ein Anwalt bei erfolglosem Widerspruch?

Ein Anwalt kann die behördliche Entscheidung anhand des zugrunde liegenden Sachverhalts nochmals prüfen. Kommt er zu dem Schluss, dass die Anfechtung tatsächlich berechtigt ist, prüft er weitere Möglichkeiten, um gegen den Bescheid vorzugehen.

Stehen die Erfolgsaussichten gut, ist es möglich, Ihr Recht mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht durchzusetzen. Bevor Sie Klage einreichen, berät Sie der Anwalt zu Chancen und Risiken eines Prozesses. Welche Schritte bei einem erfolglosen Ein- oder Widerspruch sinnvoll sind, kann Ihnen der Anwalt bereits in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.

Den passenden Anwalt für Ihren Widerspruch müssen Sie nicht suchen – das übernehmen wir für Sie: advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem bundesweiten Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten.

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6. Widerspruch vs. Einspruch: Was ist der Unterschied?

Ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist, hängt davon ab, wo Sie gegen welche Entscheidung vorgehen möchten.

  • Widerspruch einlegen: Ein Widerspruch ist vor allem bei Entscheidungen einer Behörde möglich. Die Behörde informiert Sie in der Regel schriftlich mit einem Bescheid. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie diesem widersprechen.
  • Einspruch erheben: Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf, der nur bei bestimmten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten möglich ist. Die zuständige Behörde muss Ihren Fall dann erneut prüfen.

Die folgende Tabelle zeigt, wo Sie Widerspruch einlegen und wo Sie Einspruch erheben können:

Widerspruch einlegen gegen:

Einspruch erheben gegen:

  • Verwaltungsentscheidung (z. B. vom Versorgungsamt und Schulamt)
  • Mahnbescheid
  • Krankenkassen-Bescheid
  • Kündigung eines Mietvertrags
  • Fehlentscheidung des Arbeitgebers
  • Steuerbescheid
  • Bußgeldbescheid
  • Versäumnisurteil
  • Vollstreckungsbescheid
  • Strafbefehl
  • Ein erteiltes Patent

Es ist nicht schlimmt, falls Sie die Begriffe im Anfechtungsschreiben verwechseln. Ihr Anliegen darf deshalb nicht zurückgewiesen werden. Im Zweifel finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung jedes Bescheids den Hinweis, ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist.

Wann kann ich Einspruch einlegen?

Der Einspruch ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte behördliche und gerichtliche Entscheidungen. In folgenden Fällen ist ein Einspruchsverfahren möglich:

Einspruch gegen Steuerbescheid

Sie haben Ihren Steuerbescheid prüfen lassen, weil wichtige Angaben zu Ihren Einkünften fehlen oder falsch berechnet wurden? Sollten dem Finanzamt Fehler bei der Berechnung der Steuerlast unterlaufen sein, können Sie gegen den Einkommenssteuerbescheid Einspruch einlegen.

Durch den Einspruch gegen den Steuerbescheid prüft das Finanzamt diesen erneut. Sollte die zweite Prüfung zu Ihrem Nachteil ausfallen (sogenannte Verböserung), können Sie den Einspruch zurückziehen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Ebenso können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Wenn Sie z. B. bei einem Rotblitzer Augenblicksversagen im Straßenverkehr oder einen Härtefall nachweisen können, lassen sich mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter Umständen auch Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot umgehen.

Wichtig ist, dass Ihr Einspruch nach Erhalt des Bußgeldbescheids innerhalb von 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingeht. Sollten Sie die Frist versäumen, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig – und zwar unabhängig davon, ob er fehlerhaft oder unzutreffend ist.

Einspruch gegen Strafbefehl

In Fällen von leichter Kriminalität kann die Strafverfolgungsbehörde auf eine mündliche Verhandlung im Strafverfahren verzichten und stattdessen einen Strafbefehl aussprechen. Anders als bei einer Verurteilung muss das Gericht jedoch nicht von der Schuld des vermeintlichen Täters überzeugt sein – es genügt, wenn es die Schuld für wahrscheinlich hält.

Wer einen solchen Strafbefehl nicht akzeptieren möchte, kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben.

Nach dem Einspruch kommt es dann zur mündlichen Gerichtsverhandlung mit Zeugenbefragung. Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht ein Urteil: Es kann das verhängte Strafmaß reduzieren – oder aber eine höhere Strafe aussprechen, als ursprünglich im Strafbefehl festgesetzt war.

Da das Urteil auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann, kann eine anwaltliche Beratung vor dem Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll sein. Ein Anwalt für Strafrecht kann die Erfolgsaussichten eines Prozesses einschätzen, Nutzen und Risiken des Einspruchs abwägen und Handlungsempfehlungen geben.

7. Widerspruch einlegen: Kosten

Widerspruch einzulegen, ist in vielen Fällen kostenlos: Möchten Sie gegen eine Entscheidung vorgehen, zahlen Sie lediglich das Porto.

Kostenlos sind alle Verfahren im Sozialrecht. Ergeht ein ablehnender Bescheid über Sozialleistungen, entstehen Ihnen für den Widerspruch keine Gebühren – unabhängig vom Ergebnis. Auch ein eventuell anschließendes Klageverfahren vor dem Sozialgericht bleibt kostenlos.

In Verwaltungsverfahren können Kosten entstehen, wenn Sie Widerspruch einlegen und die Anfechtung erfolglos bleibt. Die Kosten für das Verfahren hat die unterlegene Partei zu tragen. Das bedeutet aber auch: Hat Ihr Widerspruch Erfolg, muss die Behörde für die entstandenen Kosten aufkommen.

Kosten für einen Widerspruch: Die Höhe der Verfahrenskosten wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag des ursprünglichen Bescheids festgemacht. Mindestens beträgt die Gebühr für einen erfolglosen Widerspruch 25 Euro.

Was kostet ein Widerspruch vom Anwalt?

Setzen Sie Ihren Widerspruch vor Gericht erfolgreich mithilfe des Anwalts durch, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese in vielen Fällen die Kosten. Ein advocado Partner-Anwalt stellt gern eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

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8. FAQ zum Widerspruch

Wie schreibe ich einen korrekten Widerspruch?

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.

Muss ich den Widerspruch begründen?

Es besteht keine Pflicht, einen Widerspruch zu begründen. Die betreffende Stelle muss den Bescheid auch ohne Begründung erneut prüfen. Es kann aber sinnvoll sein, den Widerspruch ausführlich zu begründen, um die Gefahr einer erneuten Ablehnung oder negativen Entscheidung durch zusätzliche Informationen zum Sachverhalt zu reduzieren.

Wie viel Zeit habe ich für den Widerspruch?

Wie viel Zeit für den Widerspruch bleibt, ist abhängig von der Stelle, die das ursprüngliche Schreiben versandt hat. Bei Bescheiden von Behörden gilt eine Frist von 1 Monat. Der Widerspruch gegen eine Änderungskündigung ist ebenfalls innerhalb von 1 Monat einzureichen. Möchten Sie der Kündigung Ihres Mietvertrages widersprechen, gilt eine Frist von 2 Monaten. Die kürzeste Frist greift bei Lastschriften durch Einzugsermächtigung: Hier bleiben Ihnen nur 6 Wochen Zeit, um zu widersprechen.

Welche Kosten entstehen beim Einspruch bzw. Widerspruch schreiben?

Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 14.11.2023

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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