3. Kosten & Kostenübernahme
Ein Einspruch gegen das Versäumnisurteil bleibt nicht ohne finanzielle Folgen.
Gerichtsgebühren
Wie viel der Einspruch und die anschließende Fortsetzung des Verfahrens kosten, war lange umstritten. Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Beschluss vom 30. Mai 2016 (Aktenzeichen 2 W 104/16), dass das Verfahren nach dem Einspruch gebührenrechtlich dasselbe ist wie das vorangehende Verfahren.
Das bedeutet, wenn Sie Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen, fallen keine weiteren Gerichtsgebühren an.
Anwaltskosten
Je nachdem, ob im Prozess Anwaltszwang herrscht (ab einem Streitwert über 5.000 € gilt Anwaltszwang), können oder müssen Sie einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann die Sachlage prüfen und juristisch fundierte Argumente für einen erfolgreichen Einspruch liefern.
Im schlimmsten Fall könnte der Einspruch sonst abgelehnt werden und das Versäumnisurteil bestehen bleiben.
Auch in Hinblick auf die Anwaltsgebühren ist das Verfahren nach dem Einspruch gebührenrechtlich dasselbe wie das Verfahren vor dem Einspruch. Das heißt, dass Anwälte nur einmal Gebühren für Ihre Tätigkeit verlangen können.
Auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) können folgende Kosten anfallen:
- Eine 1,3-fache Gebühr für das gesamte Verfahren
- Eine 1,2-fache Gebühr für die Vertretung nach dem Einspruch (vor dem Einspruch war es lediglich eine 0,5-fache Gebühr)
- Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer von 19 %
Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispielwerte entnehmen. Beachten Sie, dass sich die genannten Kosten nur auf die Vertretung vor Gericht beziehen. Für die außergerichtliche Beratung vor und nach dem Gerichtsverfahren fallen weitere Gebühren an.
Des Weiteren beziehen sich die Beispielwerte nur auf Verfahren, in denen das Gericht ein Urteil gesprochen hat. Für z. B. die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren oder in Verfahren auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids fallen andere Kosten an.
Streitwert
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Gesamtkosten ohne Einspruch & mit Annahme des Versäumnisurteils
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Gesamtkosten mit Einspruch & Weiterführung des Verfahrens
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„Mehr” an Anwaltskosten aufgrund der Säumnis (Einspruchskosten)
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500,00 €
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81,39 €
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118,88 €
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37,49 €
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1.000,00 €
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133,28 €
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199,92 €
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66,64 €
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5.000,00 €
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438,45 €
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690,85 €
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252,40 €
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10.000,00 €
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787,42 €
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1.252,24 €
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464,82 €
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50.000,00 €
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1.615,36 €
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2.584,14 €
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968,78 €
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Wer trägt die Kosten?
Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer verliert, muss zahlen. Eine Ausnahme dieser Regel bilden die Mehrkosten eines Einspruchs: Gemäß § 344 ZPO muss der Säumige alle Kosten übernehmen, die durch sein Fehlverhalten entstanden sind. So soll die mutwillige Verzögerung des Prozesses abgestraft werden.
Das heißt: Ist Ihr Einspruch erfolgreich und ändert das Gericht seine Entscheidung zu Ihren Gunsten, trägt Ihr Gegner alle Anwalts- und Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten für den Einspruch.
4. Benötige ich für den Einspruch einen Anwalt?
Wurde ein Versäumnisurteil gegen Sie gefällt, könnte eine schnelle Reaktion wichtig sein – Ihr Klagegegner kann seine Forderungen sofort vollstrecken.
Ist das Versäumnisurteil ergangen, weil Sie sich trotz Anwaltszwang (z. B. vor einem Landgericht) nicht ordnungsgemäß haben vertreten lassen, müssen Sie für einen Einspruch unbedingt einen Anwalt beauftragen.
Ansonsten wird der Einspruch zwar zugelassen, aber bei Fortsetzung des Verfahrens direkt wieder ein Versäumnisurteil gefällt. Dann hätten Sie endgültig verloren.
Sinnvoll kann ein Anwalt auch sein, wenn kein Anwaltszwang besteht. Er kann prüfen, ob ein Einspruch aus finanzieller Sicht überhaupt zielführend ist – manchmal wäre die Annahme des Urteils taktisch klüger und finanziell günstiger.
Spricht die Sachlage in Ihrem Fall für einen Einspruch, wird der Anwalt diesen ausformulieren und Sie im anschließenden Verfahren mit juristisch fundierten Argumenten vertreten.
Sie können folgende Schrittfolge beachten:
- Handeln Sie schnell – die Einspruchsfrist ist sehr kurz!
- Tragen Sie sämtliche Schriftstücke und Beweise zusammen, die die Vorwürfe der Gegenseite entkräften. Benennen Sie mögliche Zeugen.
- Kontaktieren Sie einen Anwalt für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
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