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Ratgeber Zivilprozessrecht Klage Einspruch gegen Versäumnisurteil
Stand 03.04.2019
Lesezeit 9 min

Einspruch gegen Versäumnisurteil: Neues Urteil erwirken & Vollstreckung stoppen

2017 endeten laut Statistischem Bundesamt 20 % der vor dem Amtsgericht ausgetragenen Zivilprozesse mit Versäumnisurteilen. Nicht immer waren diese berechtigt.

Existieren gute Gründe dagegen, können Sie Einspruch einlegen. Dann wird das Verfahren neu aufgerollt, Sie können Argumente nachliefern und das Gericht von Ihrer Sichtweise überzeugen. Im Idealfall ergibt sich aus dem nachteiligen Versäumnisurteil eine positivere Entscheidung.

Beitrag von Patricia Bauer

Sie möchten Einspruch gegen ein Versäumnisurteil einlegen?

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Einspruch gegen Versäumnisurteil: Neues Urteil erwirken & Vollstreckung stoppen
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Versäumnisurteil wird beantragt, wenn die Gegenseite nicht zum Gerichtstermin erscheint, sich nicht äußert oder sich trotz Anwaltszwang nicht vertreten lässt.
  • Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden.
  • Einspruch einlegen kann man nur gegen das erste Versäumnisurteil im Prozess.
  • Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen (im Arbeitsrecht sogar innerhalb einer Woche) beim Gericht eingehen.
  • Der Säumige muss alle Kosten tragen, die unmittelbar durch sein Verhalten entstanden sind.
  • Ein Anwalt kann dafür sorgen, dass Ihr Einspruch erfolgreich ist.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Versäumnisurteil?
  2. Wie & wann kann ich Einspruch einlegen?
  3. Kosten & Kostenübernahme
  4. Benötige ich für den Einspruch einen Anwalt?

1. Was ist ein Versäumnisurteil?

Das Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung im Zivilprozess. Es wird von einer der streitenden Parteien beantragt, wenn die Gegenseite säumig war.

Säumig ist eine Partei in folgenden Fällen:

  • Sie erscheint trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht.
  • Sie äußert sich in keinster Weise und trägt nichts zum Prozess bei.
  • Sie lässt sich trotz Anwaltszwang (ab einem Streitwert über 5.000 €) nicht anwaltlich vertreten.

Wie das Versäumnisurteil ausfällt, hängt davon ab, ob Kläger oder Beklagter säumig war:

  • Ist der Kläger säumig, wird die Klage gem. § 330 Zivilprozessordnung (ZPO) abgewiesen.
  • Ist der Beklagte säumig, entscheidet das Gericht gem. § 331 ZPO auf Grundlage dessen, was der Kläger bisher vorgebracht hat – also i. d. R. in seinem Interesse.

Folge des Versäumnisurteils ist, dass es gemäß § 708 ZPO vorläufig vollstreckt werden kann. Das heißt, dass der Beklagte sämtlichen Forderungen sofort nachkommen muss.

Einziges Rechtsmittel gegen Versäumnisurteil und Zwangsvollstreckung ist der Einspruch. Hat dieser Erfolg, wird das Verfahren gemäß § 342 ZPO in den Stand zurückversetzt, in dem es vor der Säumnis war – der Fall wird also neu aufgerollt. Das Versäumnisurteil verliert so an Rechtskraft.

2. Wie & wann kann ich Einspruch einlegen?

Haben Sie die vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils erhalten und wollen Einspruch einlegen, müssen Sie Folgendes bedenken:

Positive Kosten-Nutzen-Rechnung

Ob ein Einspruch überhaupt Sinn ergibt, kommt auf Ihren individuellen Fall an. In manchen Fällen kann es aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht vernünftiger sein, das Versäumnisurteil anzunehmen und den Rechtsstreit zu beenden. Um das Prozesskostenrisiko vorher zu bestimmen und einen aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden, können Sie z. B. einen Prozesskostenrechner verwenden.

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Beweise der Gegenseite so erdrückend sind, dass das Gericht bei Wiederholung der Entscheidung nicht anders urteilen würde.

Hinweis
Beispiel:

Herr Mustermann hat mutwillig ein Auto zerkratzt und wurde deshalb auf Schadensersatz verklagt. Zu den Gerichtsterminen ist er trotz Ladung nicht erschienen – deshalb kam es zum Versäumnisurteil.

Weil der Geschädigte dem Gericht Videoaufnahmen vorgelegt hat und mehrere Zeugen für den Vorfall benennen konnte, ist das Gericht von Herrn Mustermanns Schuld überzeugt.

Von dieser Ansicht würde es auch dann nicht abrücken, wenn Herr Mustermann seine Sicht der Dinge nachliefern würde. Er muss nun für die Reparatur des Autos aufkommen.

Wahrung der Einspruchsfrist

Gegen das Versäumnisurteil können Sie nur innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einlegen. Diese beträgt in der Regel 2 Wochen und beginnt mit Zustellung des Versäumnisurteils.

In der Praxis bedeutet das: Auf dem Briefumschlag hat das Gericht ein Zustelldatum vermerkt – an diesem Tag beginnt die Frist.

Haben Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland, erhöht sich die Frist auf einen Monat.

Hinweis
Kürzere Frist beim Arbeitsgericht:

Wenn Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auftreten und Ihr Verfahren vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird, gelten besondere Fristen! Einspruch gegen das Versäumnisurteil müssen Sie dann bereits innerhalb einer Woche erheben.

3. Kosten & Kostenübernahme

Ein Einspruch gegen das Versäumnisurteil bleibt nicht ohne finanzielle Folgen.

Gerichtsgebühren

Wie viel der Einspruch und die anschließende Fortsetzung des Verfahrens kosten, war lange umstritten. Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Beschluss vom 30. Mai 2016 (Aktenzeichen 2 W 104/16), dass das Verfahren nach dem Einspruch gebührenrechtlich dasselbe ist wie das vorangehende Verfahren.

Das bedeutet, wenn Sie Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen, fallen keine weiteren Gerichtsgebühren an.

Anwaltskosten

Je nachdem, ob im Prozess Anwaltszwang herrscht (ab einem Streitwert über 5.000 € gilt Anwaltszwang), können oder müssen Sie einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann die Sachlage prüfen und juristisch fundierte Argumente für einen erfolgreichen Einspruch liefern.

Im schlimmsten Fall könnte der Einspruch sonst abgelehnt werden und das Versäumnisurteil bestehen bleiben.

Auch in Hinblick auf die Anwaltsgebühren ist das Verfahren nach dem Einspruch gebührenrechtlich dasselbe wie das Verfahren vor dem Einspruch. Das heißt, dass Anwälte nur einmal Gebühren für Ihre Tätigkeit verlangen können.

Auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) können folgende Kosten anfallen:

  • Eine 1,3-fache Gebühr für das gesamte Verfahren
  • Eine 1,2-fache Gebühr für die Vertretung nach dem Einspruch (vor dem Einspruch war es lediglich eine 0,5-fache Gebühr)
  • Auslagenpauschale
  • Umsatzsteuer von 19 %

Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispielwerte entnehmen. Beachten Sie, dass sich die genannten Kosten nur auf die Vertretung vor Gericht beziehen. Für die außergerichtliche Beratung vor und nach dem Gerichtsverfahren fallen weitere Gebühren an.

Des Weiteren beziehen sich die Beispielwerte nur auf Verfahren, in denen das Gericht ein Urteil gesprochen hat. Für z. B. die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren oder in Verfahren auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids fallen andere Kosten an.

Streitwert

Gesamtkosten ohne Einspruch & mit Annahme des Versäumnisurteils

Gesamtkosten mit Einspruch & Weiterführung des Verfahrens

„Mehr” an Anwaltskosten aufgrund der Säumnis (Einspruchskosten)

500,00 €

81,39 €

118,88 €

37,49 €

1.000,00 €

133,28 €

199,92 €

66,64 €

5.000,00 €

438,45 €

690,85 €

252,40 €

10.000,00 €

787,42 €

1.252,24 €

464,82 €

50.000,00 €

1.615,36 €

2.584,14 €

968,78 €

Wer trägt die Kosten?

Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer verliert, muss zahlen. Eine Ausnahme dieser Regel bilden die Mehrkosten eines Einspruchs: Gemäß § 344 ZPO muss der Säumige alle Kosten übernehmen, die durch sein Fehlverhalten entstanden sind. So soll die mutwillige Verzögerung des Prozesses abgestraft werden.

Das heißt: Ist Ihr Einspruch erfolgreich und ändert das Gericht seine Entscheidung zu Ihren Gunsten, trägt Ihr Gegner alle Anwalts- und Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten für den Einspruch.

4. Benötige ich für den Einspruch einen Anwalt?

Wurde ein Versäumnisurteil gegen Sie gefällt, könnte eine schnelle Reaktion wichtig sein – Ihr Klagegegner kann seine Forderungen sofort vollstrecken.

Ist das Versäumnisurteil ergangen, weil Sie sich trotz Anwaltszwang (z. B. vor einem Landgericht) nicht ordnungsgemäß haben vertreten lassen, müssen Sie für einen Einspruch unbedingt einen Anwalt beauftragen.

Ansonsten wird der Einspruch zwar zugelassen, aber bei Fortsetzung des Verfahrens direkt wieder ein Versäumnisurteil gefällt. Dann hätten Sie endgültig verloren.

Sinnvoll kann ein Anwalt auch sein, wenn kein Anwaltszwang besteht. Er kann prüfen, ob ein Einspruch aus finanzieller Sicht überhaupt zielführend ist – manchmal wäre die Annahme des Urteils taktisch klüger und finanziell günstiger.

Spricht die Sachlage in Ihrem Fall für einen Einspruch, wird der Anwalt diesen ausformulieren und Sie im anschließenden Verfahren mit juristisch fundierten Argumenten vertreten.

Sie können folgende Schrittfolge beachten:

  1. Handeln Sie schnell – die Einspruchsfrist ist sehr kurz!
  2. Tragen Sie sämtliche Schriftstücke und Beweise zusammen, die die Vorwürfe der Gegenseite entkräften. Benennen Sie mögliche Zeugen.
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Patricia Bauer
Über die Autorin
Patricia Bauer

Patricia Bauer findet als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado praktische Lösungen für Ihre Rechtsprobleme. Durch ein Jurastudium kann sie auf umfangreiches Fachwissen aus Erb-, Vertrags- und Markenrecht zurückgreifen und komplexe juristische Sachverhalte leicht verständlich und lösungsorientiert aufbereiten.

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