1. Wer kann Klage einreichen?
In Deutschland kann grundsätzlich jede volljährige Person Klage erheben. Minderjährige werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Unternehmen (juristische Personen) handeln durch ihre Organe (z. B. Geschäftsführung).
2. Welches Gericht ist zuständig?
Zivilrecht: Amtsgericht oder Landgericht?
Für viele vermögensrechtliche Zivilstreitigkeiten gilt (vereinfacht):
- Bis 10.000 € Streitwert ist in der Regel das Amtsgericht zuständig.
- Über 10.000 € Streitwert ist in der Regel das Landgericht zuständig – dort besteht Anwaltszwang.
Daneben gibt es Sonderzuständigkeiten (bestimmte Streitarten können unabhängig vom Streitwert einem bestimmten Gericht zugewiesen sein). Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Einordnung.
Örtliche Zuständigkeit: Wo müssen Sie einreichen?
Im Alltag ist der häufigste Ausgangspunkt: Klagen gegen eine Person oder ein Unternehmen sind oft am Wohnsitz/Sitz der Gegenseite zu erheben – es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (z. B. besondere Gerichtsstände, Erfüllungsort, Unfallort, Verbrauchersachen).
Berufung, Revision: Was passiert nach dem Urteil?
Gegen Urteile kann – je nach Gericht, Streitwert und Zulassung – ein Rechtsmittel möglich sein. In Zivilsachen ist die Berufung u. a. statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands mehr als 1.000 € beträgt oder das Erstgericht sie zugelassen hat.
Wichtig: Der Bundesgerichtshof ist in Zivilsachen in der Regel Revisionsgericht (keine „normale Berufungsinstanz“).
3. Kann man eine Klage ohne Anwalt einreichen?
Das kommt darauf an: Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig. Hier besteht Anwaltszwang. Das heißt, ein Anwalt muss die Klage für Sie erheben und Sie in der Gerichtsverhandlung vertreten. Auch wenn Sie in der 1. Instanz unterliegen und in Berufung gehen möchten, brauchen Sie dazu zwingend einen Anwalt.
Gleiches gilt für Familienrechtsstreitigkeiten. Egal ob strittige oder einvernehmliche Scheidung: Es ist mindestens ein Anwalt notwendig. Eine Scheidung ohne Anwalt auf beiden Seiten ist nicht möglich.
Bei vermögensrechtlichen Streitsachen mit einem Streitwert bis 5.000 Euro wird das Verfahren vor dem Amtsgericht verhandelt. Hier ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben. Sie können selbstständig Klage erheben und in der Gerichtsverhandlung argumentieren, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
2 Grundsätze des Zivilprozessrechts machen es in bestimmten Situationen jedoch überlegenswert, sich trotzdem einen Anwalt zu nehmen:
- Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt allein auf Basis der Informationen und Beweise, die Kläger und Beklagter zuliefern.
- Der Verlierer muss alle Prozesskosten übernehmen.
Sich juristische Unterstützung zu nehmen, kann deshalb auch bei einem Streitwert von weniger als 5.000 Euro sinnvoll sein:
- Wenn Sie sicher sind, den Prozess zu gewinnen. Denn der Verlierer muss alle Kosten übernehmen – auch die Ihres Anwalts.
- Um Ihre Siegchancen zu erhöhen: Durch Erfahrung und Fachwissen kann ein Anwalt in der Klageschrift und in der Verhandlung besser argumentieren als ein juristischer Laie.
- Wenn Sie unsicher sind, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Rechtsberatung Sie vor einem teuren und aussichtslosen Prozess bewahren.
- Ein Anwalt kann gewährleisten, dass alle Fristen und Formalien eingehalten werden.
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