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Ratgeber Zivilprozessrecht Mahnverfahren Einspruch Vollstreckungsbescheid
Stand 09.11.2023
Lesezeit 10 min

Einspruch Vollstreckungsbescheid: So wenden Sie die Pfändung ab

Rechnung nicht bezahlt & Vollstreckungsbescheid erhalten? Ein Einspruch kann sich lohnen. Denn der Bescheid kann fehlerhaft sein. Sie haben 2 Wochen Zeit, zu reagieren. Nach dem Einspruch folgt ein Gerichtsverfahren zur Klärung der offenen Forderung. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und die Pfändung abwenden.

Norbert Mösch
Beitrag von Norbert Mösch
Rechtsanwalt für Zivilprozessrecht
Aktualisiert am 09.11.2023

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Einspruch Vollstreckungsbescheid: So wenden Sie die Pfändung ab
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist sinnvoll, wenn die Forderung unberechtigt oder der Bescheid fehlerhaft ist.
  • Nur mit einem Einspruch lässt sich die Pfändung Ihrer Konten & Wertgegenstände noch verhindern.
  • Sie haben 2 Wochen Zeit für den Einspruch – ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids.
  • Nach Ablauf der Frist ist der Vollstreckungsbescheid wirksam – auch wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
  • Ein Anwalt kann den Einspruch fristgerecht einlegen & Sie vor Gericht vertreten.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann sollte ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben?
  2. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Wie geht das?
  3. Wichtig: Zusätzlich Vollstreckungsschutz beantragen
  4. Einspruch eingereicht – und dann?
  5. FAQ zum Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Infografik: So reagieren Sie richtig auf einen Vollstreckungsbescheid.

1. Wann sollte ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben?

Der Vollstreckungsbescheid ist das Ergebnis des gerichtlichen Mahnverfahrens, um eine offene Forderung einzutreiben. Aber: Der Vollstreckungsbescheid kann unberechtigt oder fehlerhaft sein. Denn das Gericht prüft nicht, ob der Gläubiger tatsächlich Anspruch auf die Zahlung hat, bevor es das Mahnverfahren einleitet.

Vor allem wenn der Vollstreckungsbescheid unberechtigt oder die Forderung zu hoch ist, ist ein Einspruch notwendig. Nur so sind finanzielle Folgen noch vermeidbar.

Denn ohne Einspruch ist der Vollstreckungsbescheid wirksam – egal, ob die Forderung unberechtigt ist oder das Schreiben formale Fehler enthält.

Ein wirksamer Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Gerichtsurteil. Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel und kann sein Geld eintreiben lassen. Er hat das Recht, Ihr Gehalt und Konto oder Wertgegenstände zu pfänden – bis er die Summe hat, die ihm zusteht.

Um die Pfändung zu verhindern, müssen Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben.

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2. Einspruch gegen Vollstreckungs­bescheid: Wie geht das?

Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei dem Mahngericht eingelegt werden, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung des Vollstreckungsbescheids.

Für den Einspruch gibt es kein Formular. Sie können ein formloses Schreiben schicken – wichtig sind nur folgende Informationen:

  • Mitteilung darüber, dass Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen
  • Aktenzeichen des Mahngerichts (steht auf dem Vollstreckungsbescheid)
  • Ihre Unterschrift

Sie können den Einspruch ohne Begründung abschicken. Die Begründung ist erst notwendig, nachdem der Einspruch geprüft und zugelassen wurde.

Hinweis
Frist verlängern: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In Ausnahmefällen kann das Gericht den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auch nach Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist zulassen.

Dafür ist ein sogenannter Wiedereinsetzungsantrag notwendig. Darin müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz aller Bemühungen den Einspruch nicht rechtzeitig einreichen konnten. Grund kann zum Beispiel eine schwere Krankheit sein. Entscheidend ist, dass Sie keine Schuld dafür tragen, dass Sie die Frist verpasst haben.

3. Wichtig: Zusätzlich Vollstreckungs­schutz beantragen

Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, der Gläubiger kann schon pfänden lassen, bevor das Gericht über den Einspruch entschieden hat.

Um dies zu verhindern, müssen Sie zusätzlich zum Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid noch einen separten „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ stellen.

Der Antrag muss schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht eingehen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet.

Hinweis
Was tun, wenn schon gepfändet wurde?

Wurde bereits gepfändet, bekommen Sie in jedem Fall alles wieder zurück, wenn das Gericht den Einspruch anerkennt.

4. Einspruch eingereicht – und dann?

So geht es weiter, wenn Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt haben:

  • Das Mahngericht leitet Ihren Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ungeprüft an ein sogenanntes Streitgericht weiter
  • Der Einspruch bewirkt also, dass das Mahnverfahren in ein Gerichtsverfahren übergeht.
  • Das Streitgericht prüft dann, ob der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zulässig und pünktlich eingegangen ist.
  • Ist der Einspruch zulässig, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen schriftlich begründen, warum Sie Einspruch eingelegt haben.
  • Geht die Begründung pünktlich ein, kommt es zur Gerichtsverhandlung.
  • Vor Gericht muss nun der Gläubiger seinen Anspruch begründen und Beweise vorlegen.
Rechtsberatung
Anwaltszwang möglich

Je nachdem, wie hoch der Streitwert (die Forderung, um die es im Verfahren geht) ist, ist ein anderes Gericht für das Verfahren zuständig. Bei hohen Streitwerten ist das Landgericht zuständig – dort müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Es herrscht Anwaltszwang.

  • Bis 5.000 Euro Streitwert: Amtsgericht zuständig = Sie könnten sich selbst vor Gericht vertreten
  • Über 5.000 Euro Streitwert: Landgericht zuständig = Sie müssen einen Anwalt kontaktieren
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Es gibt nun 3 Möglichkeiten, wie der Prozess ausgeht:

1. Der Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben

Das Streitgericht hebt den Vollstreckungsbescheid auf, wenn der Gläubiger nicht nachweisen kann, dass seine Forderung begründet ist bzw. Sie beweisen können, dass der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung hat. Wurde bereits gepfändet, bekommen Sie alles wieder zurück.

2. Es kommt zum Vergleich

Der Vergleich ist ein Kompromiss zwischen Schuldner und Gläubiger, der für beide Seiten akzeptabel ist. Die offene Forderung wird bestätigt und Sie können eine Ratenzahlung vereinbaren. Auch in diesem Fall hätte sich der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gelohnt – denn Sie haben die Zwangsvollstreckung verhindert.

3. Der Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig

Kann der Gläubiger nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist, wird das Streitgericht seine Forderung anerkennen. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist damit gescheitert. Der Gläubiger hat einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirkt. Mit dieser amtlichen Urkunde kann er seine Geldforderung per Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Der Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen für:

  • Eine Vermögensauskunft = Er erhält Einblick in Ihre Einkommensverhältnisse und das pfändbare Vermögen
  • Die Pfändung von Wertgegenständen
  • Konto- oder Lohnpfändung
  • Zwangsversteigerung einer Immobilie

5. FAQ zum Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Der Vollstreckungsbescheid kann unberechtigt oder fehlerhaft sein – z. B. wenn die Forderung inzwischen bezahlt ist, eine Personenverwechselung vorliegt oder der Gläubiger mehr Geld von Ihnen verlangt, als ihm zusteht.

Man kann aber nur 2 Wochen lang Einspruch einlegen. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung des Bescheids. Nach Fristablauf ist in der Regel kein Einspruch mehr möglich.

Wie widerspreche ich einem Vollstreckungsbescheid?

Sie legen Einspruch gegen den Bescheid ein. Sobald der zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit, den Einspruch an das zuständige Gericht zu schicken.

Dafür reicht ein formloses Schreiben ohne Begründung des Einspruchs. Sie müssen nur das Aktenzeichnen nennen, mitteilen, dass Sie Einspruch einlegen und unterschreiben.

Was passiert, wenn man gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht Einspruch erhebt?

Dann prüft das Gericht den Einspruch. Ist er zulässig, werden Sie vom Gericht aufgefordert, zu begründen, warum Sie den Einspruch eingelegt haben.

Dann folgt ein Gerichtsverfahren. Dort muss dann der Gläubiger seinen Anspruch auf Zahlung beweisen. Kann er das nicht bzw. können Sie beweisen, dass die Forderung unzulässig ist, wird der Einspruch anerkannt – dann ist die offene Forderung gegenstandslos.

Wann ist ein Vollstreckungsbescheid ungültig?

Der Bescheid ist ungültig, wenn

  • die Forderung bezahlt wurde
  • der Gläubiger zu viel Geld von Ihnen verlangt
  • eine Personenverwechslung vorliegt und Sie gar nicht für die offene Rechnung verantwortlich sind
  • der Vollstreckungsbescheid formale Fehler enthält
Kann ein Vollstreckungsbescheid aufgehoben werden?

Ja. Wenn sich durch einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid rausstellt, dass die Forderung unberechtigt oder der Bescheid fehlerhaft ist, ist der Vollstrckungsbescheid ungültig.

Wer muss Gerichtskosten zahlen bei Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid?

Wer vor Gericht verliert, muss die Kosten zahlen.

Die Kosten für das Mahnverfahren muss der Gläubiger im Voraus zahlen, weil er das Verfahren einleiten möchte.

Wenn der Einspruch berechtigt ist, muss der Gläubiger am Ende alle Kosten für Anwalt und Gericht tragen.

Wenn der Einspruch abgelehnt wird, muss der Schuldner die Kosten übernehmen – zusätzlich zur Zahlung der offenen Forderung.

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Norbert Mösch
Beitrag von Norbert Mösch
Rechtsanwalt für Zivilprozessrecht
Aktualisiert am 09.11.2023
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