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Stand 14.06.2019
Lesezeit 10 min

# Mahnverfahren einleiten & Kunden zur Zahlung verpflichten
Ihr Kunde bezahlt die fällige Rechnung nicht oder der Mieter verweigert die Überweisung der Miete? Dann können Sie ein Mahnverfahren einleiten, um Ihre offene Forderung durchzusetzen. Nach erfolgreichem Mahnantrag und ohne Widerspruch des Kunden können Sie einen Vollstreckungstitel erhalten. Der Antrag ist umfangreich, alle Angaben müssen korrekt sein. Nur dann sind das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung Ihres Geldes möglich.
 ![Julia Pillokat](assets/images/y/julia-pillokat-wsxdvd2wyexbr75.jpg)  Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 14.06.2019
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Ihr Kunde bezahlt die fällige Rechnung nicht oder der Mieter verweigert die Überweisung der Miete? Dann können Sie ein Mahnverfahren einleiten, um Ihre offene Forderung durchzusetzen. Nach erfolgreichem Mahnantrag und ohne Widerspruch des Kunden können Sie einen Vollstreckungstitel erhalten. Der Antrag ist umfangreich, alle Angaben müssen korrekt sein. Nur dann sind das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung Ihres Geldes möglich.
Inhaltsverzeichnis
1. [Voraussetzungen](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#voraussetzungen "Voraussetzungen")
2. [Wie beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren?](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#antrag "Wie beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren?")
3. [Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#ablauf "Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens")
4. [Kosten des Mahnverfahrens](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#kosten "Kosten des Mahnverfahrens")
5. [Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten?](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#anwalt-hinzuziehen "Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten?")
 Das Wichtigste in Kürze:
- Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie offene Forderungen durchsetzen.
- Notwendig sind ein berechtigter Zahlungsanspruch und außergerichtliche Klärungsversuche.
- Nach erfolgreichem Mahnantrag und ohne Widerspruch des Kunden erhalten Sie den Vollstreckungstitel – ohne langwieriges Gerichtsverfahren.
- Erhebt der Kunde Widerspruch gegen die Forderung, folgt ein Klageverfahren zur Klärung des Zahlungsanspruches.
- Mit dem Vollstreckungstitel dürfen Sie Ihr Geld von einem Gerichtsvollzieher einfordern lassen.
- Ein Anwalt kann Sie als Antragsteller von der Beantragung bis zur Durchsetzung der Vollstreckung unterstützen.
- Die Kosten für das Mahnverfahren können Sie nach erfolgreichem Mahnverfahren vom säumigen Kunden zurückfordern.
Inhaltsverzeichnis
1. [Voraussetzungen](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#voraussetzungen "Voraussetzungen")
2. [Wie beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren?](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#antrag "Wie beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren?")
3. [Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#ablauf "Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens")
4. [Kosten des Mahnverfahrens](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#kosten "Kosten des Mahnverfahrens")
5. [Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten?](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html#anwalt-hinzuziehen "Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten?")

## 1. Voraussetzungen
Sie haben eine Leistung erbracht, die vereinbarte Bezahlung dafür aber nicht erhalten? Oder Sie haben an Bekannte privat [Geld verliehen](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/geld-verliehen.html "Geld verliehen? So verpflichten Sie Bekannte zur Zahlung")? Dann kann es sinnvoll sein, schnell zu reagieren, denn: Je länger Sie damit warten, Ihre [offene Forderung einzutreiben](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/offene-forderung-eintreiben.html "Offene Forderung eintreiben: Wie Sie ausstehende Forderungen geltend machen"), desto eher könnte Ihr Anliegen an Gewicht verlieren.
Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie Ihren Zahlungsanspruch über einen **Online-Mahnantrag** (Kapitel 2) und ggf. auch ohne Begründung und Gerichtsverfahren durchsetzen. Das kann schnell gehen und kostengünstiger sein als eine Klage.
Benötige ich einen Anwalt?
Sie können das Mahnverfahren selbständig einleiten, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, können Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung haben und **Widerspruch** einlegen sollte, folgt das Klageverfahren. Der Anwalt kann Ihnen kompetent zur Seite stehen und sich vor Gericht für Ihre Interessen einsetzen. Auch wenn der **Schuldner im Ausland** lebt, kann es sinnvoll sein, sich vor dem Antrag anwaltlich beraten zu lassen.
 ![Anwalt für Zivilprozessrecht finden lassen](assets/images/g/norbert-moesch-rechtsanwalt-f58r056b7t1s87v.jpeg "Anwalt für Zivilprozessrecht finden lassen")Sie möchten ein Mahnverfahren einleiten?
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Das **zentrale Mahngericht des Bundeslandes** ist zuständig für Mahnverfahren, der Antrag geht direkt beim Mahngericht ein. Wichtig: Unterläuft Ihnen als Antragsteller ein Fehler, erhalten Sie den Mahnbescheid nicht. Das könnte bedeuten, dass Sie auf Ihren Forderungen sitzen bleiben.
**2 Voraussetzungen** müssen erfüllt sein, damit Sie ein Mahnverfahren einleiten können:
- Ihr Zahlungsanspruch ist berechtigt.
- Ihre außergerichtlichen Bemühungen waren erfolglos.

### Zahlungsanspruch nachweisen
Zahlt Ihr Kunde nach Ablauf des genannten **Fälligkeitsdatums** nicht, haben Sie nachweislich einen Zahlungsanspruch. Spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von **30 Tagen** befindet sich der säumige Kunde in Verzug.
Bevor Sie gerichtliche Schritte gegen Ihren Kunden einleiten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihnen kein Fehler passiert ist, der die ausbleibende Zahlung rechtfertigt. Sie können prüfen, ob Ihre Rechnung korrekt ist und Sie die dort beschriebene **Leistung vollständig und ohne Mängel** erbracht haben.
So können Sie vorab ausschließen, dass der Kunde Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt und Sie Ihren Zahlungsanspruch mit einer Klage durchsetzen müssen. Dann wären die Kostenvorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens verloren.

### Außergerichtliche Optionen
Können Sie Ihren Zahlungsanspruch eindeutig belegen, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit Ihrem Kunden zu einigen. **Sie können ihn anrufen** und den Grund für die ausbleibende Zahlung erfragen. Ein Entgegenkommen mit dem Angebot einer Ratenzahlung kann sich positiv auf die Kundenbeziehung auswirken.
Bringt das keinen Erfolg, können Sie anschließend eine Mahnung schreiben. Damit setzen Sie Ihren **Kunden offiziell in Zahlungsverzug** und dürfen 5 % Verzugszinsen zusätzlich zur offenen Rechnungssumme fordern. Sie können auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hinweisen.
Mit der rechtskonformen Mahnung haben Sie das Recht, das Mahnverfahren einzuleiten, sollte Ihr Kunde weiterhin nicht zahlen.
Verjährung beachten:
Beachten Sie die Verjährung Ihres Zahlungsanspruchs: Die gesetzliche **Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre**. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihre offene Forderung beim Kunden geltend machen. Für Ihren individuellen Fall können davon abweichende Fristen für das Mahnverfahren gelten.
Es kann sinnvoll sein, vorab die **Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden** zu prüfen. Ist dieser aktuell nicht zahlungsfähig, kann das Mahnverfahren sinnvoll sein. Bei Erfolg erhalten Sie einen Vollstreckungstitel. Dieser schützt Ihren Zahlungsanspruch **30 Jahre** vor der Verjährung.

## 2. Wie beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren?
Um das Mahnverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Mahnbescheid beantragen. Das geht ganz einfach mit einem [Online-Mahnantrag](https://www.online-mahnantrag.de/ "Zum Online-Mahnantrag"). Diesen Mahnantrag können Sie selbstständig ausfüllen. Mit dem Antrag schützen Sie Ihre Forderung vor der Verjährung und setzen diese schnell durch.
Das Formular ist umfangreich und Ihre Angaben werden direkt an das Mahngericht übermittelt. Ist der Mahnantrag fehlerhaft, **lehnt das Mahngericht den Antrag möglicherweise ab**.
Es kann deshalb sinnvoll sein, einen [Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug](rechtsanwalt/anwalt-inkassorecht-und-forderungseinzug.html "Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug") zu kontaktieren, bevor Sie das Mahnverfahren einleiten. Er kann Ihnen beim Antrag helfen und sicherstellen, dass alle Angaben korrekt beim Gericht eingehen. Er kann das gerichtliche Mahnverfahren begleiten und weiß, was zur Durchsetzung Ihrer Forderung zu tun ist.
Sie müssen Ihren **Mahnbescheid-Antrag nicht begründen**. Das Gericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt. Welche Informationen konkret notwendig sind, um das Mahnverfahren einzuleiten, erfahren Sie in unserem Beitrag [Mahnbescheid beantragen](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/mahnbescheid.html "Mahnbescheid beantragen: So verpflichten Sie Kunden zur Zahlung").
Mit dem Mahnantrag wird der **Gerichtskostenvorschuss** für die Prüfung und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens **fällig**.
Tipp:
Sie können auch von einem Inkasso-Unternehmen Ihr [Geld eintreiben lassen](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/geld-eintreiben-lassen.html "Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es"). Dann übertragen Sie dem Unternehmen Ihre offene Forderung und müssen sich nicht mehr um die Geltendmachung kümmern. Sie erhalten sofort Ihr Geld, allerdings **nur einen geringen Teil der Gesamtsumme**.
In welchen Fällen das Inkasso-Unternehmen sinnvoll sein kann und wann es sinnvoll wäre, das Inkasso einem erfahrenen Anwalt zu überlassen, erfahren Sie in unserem Beitrag [Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen?](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/kunde-zahlt-nicht-inkasso-oder-anwalt.html "Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen? So reagieren Sie richtig")

##  3. Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
Haben Sie den Mahnbescheid erfolgreich beantragt und den Gerichtskostenvorschuss bezahlt, leitet das Gericht das Mahnverfahren ein. Der Mahnbescheid wird dem Kunden zugestellt. Er hat **14 Tage Zeit**, gegen den [Mahnbescheid Widerspruch](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/widerspruch-mahnbescheid.html "Bei Mahnbescheid Widerspruch einlegen: So reagieren Sie richtig auf einen Mahnbescheid") zu erheben.
Erhebt Ihr Kunde **keinen Widerspruch** gegen die Forderung, dürfen Sie nach Fristablauf den [Vollstreckungsbescheid beantragen](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/der-vollstreckungsbescheid-verjaehrung-fristen-und-folgen.html "Vollstreckungsbescheid beantragen: Vorgehen & Fristen"). Erhebt der Kunde auch dann nicht innerhalb von 14 Tagen [Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/einspruch-gegen-vollstreckungsbescheid.html "Einspruch Vollstreckungsbescheid: So wenden Sie die Pfändung ab"), erhalten Sie den Vollstreckungstitel. Es gibt kein Gerichtsverfahren, Sie dürfen Ihr Geld sofort vom Kunden einfordern.
Dazu **beantragen Sie die Zwangsvollstreckung** durch einen Gerichtsvollzieher. Er übernimmt auch die Pfändung der Wertgegenstände oder des Lohns, sollte Ihr Kunde zahlungsunfähig sein.
Wichtig: Hat Ihr Kunde Einwände gegen Ihre Forderung und **legt Widerspruch ein**, geht das gerichtliche Mahnverfahren in ein **Klageverfahren** über. Das Gericht prüft, ob Ihr Zahlungsanspruch berechtigt ist. Sie können dann einen Anwalt kontaktieren, der Sie und vor Gericht vertritt. Mit der richtigen juristischen Strategie kann er Ihren Zahlungsanspruch gegen die Einwände des Kunden durchsetzen.
Bestätigt das Gericht nach Prüfung der Rechnungen oder Verträge Ihren Anspruch auf das Geld, erhalten Sie mit dem Urteil den Vollstreckungstitel und können Ihre Forderung durchsetzen.

## 4. Kosten des Mahnverfahrens
Wenn Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, fallen je nach Einzelfall folgende Kosten an:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Kosten für den Gerichtsvollzieher

### Gerichtskosten
Für den Mahnbescheid-Antrag sowie das gerichtliche Mahnverfahren fallen bis zu einer Forderungssumme von 1.000 Euro mindestens 32 Euro Gerichtskosten an. Je mehr Geld Sie vom Kunden über das Mahnverfahren einfordern wollen, desto höher die Gerichtskosten.

### Anwaltskosten
Ziehen Sie zur Absicherung für das gerichtliche Mahnverfahren einen Anwalt hinzu, berechnet dieser seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie viel er in Rechnung stellt, hängt davon ab, wie viel Geld er für Sie einfordern soll.
Beispiel: Ihre offene Forderung beträgt 1.000 Euro.
Der Anwalt übernimmt Folgendes für Sie:
- Beantragung des Mahnbescheids
- Beantragung des Vollstreckungsbescheids
- Vollstreckung der Forderung
Dafür fallen rund 170 Euro Anwaltskosten an.

### Gerichtsvollzieherkosten
Nach erfolgreichem Mahnverfahren beauftragen Sie oder Ihr Anwalt einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung. Beträgt diese bis zu 1.500 Euro zahlen Sie 30 bis 40 Euro.
Kostentipp:
Sämtliche Verfahrenskosten müssen Sie vorauszahlen, **Sie erhalten Ihr Geld aber zurück** – zahlungspflichtig ist der säumige Kunde. Nach erfolgreichem Mahnverfahren fordern Sie die Kosten von ihm als Verzugsschaden zusätzlich zur Forderungssumme ein.
Können Sie diese Kosten nicht selbst zahlen, besteht die Option, **Prozesskostenhilfe** beim Gericht zu beantragen.

## 5. Kann ich das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten?
Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu kontaktieren.
In diesen Fällen kann es trotzdem sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren:
- Der Schuldner lebt im Ausland
- Der Kunde legt Widerspruch gegen die Forderung ein
- Der Kunde verweigert energisch die Zahlung
- Die Zwangsvollstreckung der Forderung ist schwer (Kunde ist insolvent oder umgezogen)
Der Anwalt kann Ihren Fall vorab prüfen und hat die nötige Erfahrung, um die **Erfolgschancen** für die Durchsetzung Ihrer Forderung einschätzen zu können. Verweigert Ihr Kunde strikt die Zahlung einer größeren Summe, kann es sinnvoll sein, direkt [Klage einzureichen](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/klage-einreichen.html "Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht").
In jedem Fall kann der Anwalt Sie dabei unterstützen, die Anträge beim Mahngericht zu erstellen und fristgerecht einzureichen.
Er kann auch dafür sorgen, dass Sie Ihren **Zahlungsanspruch einwandfrei beweisen** können. So wehren Sie Einwände und den Widerspruch des Kunden erfolgreich ab.
Nach erfolgreichem Mahn- oder Klageverfahren kann der Anwalt Ihnen die Beauftragung und Durchsetzung der Vollstreckung Ihrer Forderung abnehmen. Vom Antrag auf den Mahnbescheid kann er jeden notwendigen Schritt unternehmen, damit Sie Ihr Geld erhalten.
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 Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 14.06.2019
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