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Mahnbescheid beantragen: So verpflichten Sie Kunden zur Zahlung
Ratgeber Zivilprozessrecht Mahnverfahren Mahnbescheid beantragen
Stand 17.05.2019
Lesezeit 9 min

Mahnbescheid beantragen: So verpflichten Sie Kunden zur Zahlung

Mit dem Mahnbescheid können Sie offene Geldforderungen ohne Gerichtsverfahren und damit kostengünstig durchsetzen. Ohne Widerspruch des Kunden erhalten Sie vom Gericht umgehend die Berechtigung, Ihre Forderung zu vollstrecken. Mit dem Vollstreckungstitel dürfen Sie Gehalt oder Wertgegenstände des Kunden pfänden.

Den Mahnbescheid zu beantragen, ist schnell erledigt. Beachten Sie unsere Hinweise, verpflichten Sie säumige Kunden damit erfolgreich zur Zahlung.

Norbert Mösch
Beitrag von Norbert Mösch
Rechtsanwalt für Zivilprozessrecht
Aktualisiert am 17.05.2019
6.091 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Mit einem Mahnbescheid setzen Sie offene Forderungen schnell durch.
  • Den Mahnbescheid beantragen Sie einfach online.
  • Nach erfolgreichem Antrag dürfen Sie Ihr Geld vom Kunden einfordern – ohne Gerichtsverfahren.
  • Erhebt Ihr Kunde Widerspruch gegen den Mahnbescheid, folgt ein Gerichtsverfahren.
  • Ein Anwalt hilft Ihnen mit einem rechtssicheren Antrag, den Mahnbescheid zu erhalten.
  • Mit der richtigen Strategie setzt er Ihre Forderung auch gegenüber uneinsichtigen Kunden durch.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann ist es sinnvoll, einen Mahnbescheid zu beantragen?
  2. Fristen beachten
  3. Wie beantrage ich den Mahnbescheid?
  4. Was kostet der Mahnbescheid?
  5. Wie geht es nach dem Antrag weiter?
  6. Mahnbescheid erfolglos? So hilft Ihnen ein Anwalt

1. Wann ist es sinnvoll, einen Mahnbescheid zu beantragen?

Wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt, sind Anruf und Zahlungserinnerung die ersten Schritte, mit denen Unternehmer auf die offene Forderung hinweisen. Erhalten sie anschließend kein Geld, folgt die Mahnung.

Weigert sich der Kunde weiterhin, für eine erbrachte Leistung zu zahlen, dann beantragen Sie einen Mahnbescheid. Mit dem Mahnbescheid leiten Sie das gerichtliche Mahnverfahren in die Wege. So lassen sich offene Forderungen schnell und einfach durchsetzen.

In diesen Fällen lohnt sich der Mahnbescheid-Antrag:

  • Der Kunde reagiert nicht auf Ihre Gesprächsangebote und Mahnungen.
  • Die Forderung ist berechtigt.

Eine berechtigte Forderung liegt vor, sobald der Kunde mit Ablauf des Fälligkeitsdatums die Rechung nicht bezahlt hat. Spätestens 30 Tage ab Liefer- und Leistungsdatum ist die Zahlung auch gesetzlich fällig. Eindeutig nachweisen können Sie das mit der Mahnung – damit setzen Sie Ihren Kunden rechtswirksam in Verzug.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kunde prinzipiell zahlungsfähig ist oder nicht. Wissen Sie, dass Ihr Kunde zahlungsunfähig, aber noch nicht insolvent ist, lohnt sich der Mahnbescheid trotzdem: Mit erfolgreichem Mahnbescheid erhalten Sie einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Dieser berechtigt Sie dazu, Wertgegenstände oder den Lohn des Kunden zu pfänden.

Vorteile des Mahnbescheids:

  • Erster Schritt zum Zugriff auf Vermögenswerte des Kunden
  • Schutz Ihrer Forderung vor der Verjährung
  • Schnelle Durchsetzung Ihres Anspruches – eine Begründung ist vorerst nicht notwendig
Hinweis
Rechtstipp

Bevor Sie den Mahnbescheid beantragen, prüfen Sie, ob Sie Ihre Dienstleistung einwandfrei erbracht haben. Bestehen Mängel oder nicht erbrachte Leistungen, ist ein Widerspruch Ihres Kunden gegen den Mahnbescheid wahrscheinlich – und erfolgversprechend.

Weigert sich Ihr Kunde beharrlich, die Rechnung zu bezahlen, ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid wahrscheinlich. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, Klage einzureichen, um das Geld zu erhalten. Denn hat der Kunde Einwände gegen den Mahnbescheid, haben Sie diesen umsonst beantragt – es folgt das Klageverfahren.

2. Fristen beachten

Wollen Sie mit einem Mahnbescheid Ihre offene Forderung eintreiben, ist es wichtig, verschiedene Fristen im Blick zu behalten:

  • Zahlungsfrist: maximal 30 Tage
  • Widerspruchsfrist: 14 Tage ab Zustellung des Mahnbescheids
  • Verjährungsfrist: je nach Zahlungsanspruch

Verjährungsfristen

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in welchem Ihr Anspruch entstanden ist. Sobald eine Zahlung fällig ist, haben Sie 3 Jahre Zeit, das Geld mit einem Mahnbescheid gerichtlich vom Kunden einzufordern. Unternehmen Sie keine juristischen Schritte, verfällt Ihr Zahlungsanspruch durch den Fristablauf.

Darüber hinaus gibt es weitere Verjährungsfristen. Je nach Zahlungsanspruch haben Sie mehr oder weniger Zeit, Ihre Forderung geltend zu machen:

  • Ersatzansprüche: 6 Monate
  • Fracht- und Speditionskosten: 1 Jahr
  • Mängelansprüche: 2 Jahre
  • Baumängel: 5 Jahre

Nur wenn Sie den Mahnbescheid rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragen, erreichen Sie die Hemmung der Verjährung.

Hat das Amtsgericht den Kunden zur Zahlung verurteilt, sichert der Vollstreckungstitel Ihren Anspruch für 30 Jahre vor der Verjährung.

3. Wie beantrage ich den Mahnbescheid?

Um mit dem Mahnbescheid das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, sind nur wenige Schritte notwendig:

1. Online-Mahnantrag

Den Online-Mahnbescheid beantragen Sie ganz einfach über die Webseite des Justizministeriums Baden-Württemberg. Dort finden Sie für den Mahnbescheid-Antrag einen Vordruck.

Sie können den Mahnbescheid selbstständig beantragen. Ob Ihr Antrag zulässig ist, hängt davon ab, ob Sie die formalen Vorschriften des Gerichts erfüllen. Ein Anwalt stellt sicher, dass der Mahnbescheid-Antrag richtig ausgefüllt beim Gericht eingeht. Mit dem rechtssicheren Antrag verringern Sie das Risiko eines Widerspruchs des Kunden – und können somit Mehrkosten verhindern.

2. Formalia beachten

Damit der Mahnbescheid zulässig ist und Sie das gerichtliche Mahnverfahren erreichen, ist ein formal korrekter Mahnbescheid-Antrag notwendig.

Der Mahnantrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Prozessbevollmächtigten (sofern vorhanden)
  • Ihre Kontaktdaten (Name & Anschrift)
  • Kundendaten (Name & Anschrift)
  • Art des Mahnverfahrens (reguläres, Urkunden-, Scheck- oder Wechsel-Mahnverfahren)
  • Angaben zur offenen Forderung (Art, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum, Höhe + Zinsen)
  • Angaben zu Ihren Auslagen für das Mahnverfahren (Nebenforderungen, Mahnkosten, Auskünfte, Rücklastschriften, Inkasso- und Anwaltskosten)
  • Elektronische Signatur

Beweise dafür, dass Ihre Forderung berechtigt ist, sind nicht notwendig.

Bei Widerspruch des Kunden haben Sie die Option, ein Gerichtsverfahren zur Klärung Ihres Zahlungsanspruches zu beantragen.

3. Übermittlung an das Gericht

Zu Beginn wählen Sie aus, wie Sie das ausgefüllte Mahnbescheid-Formular an das Gericht übermitteln wollen. Sie haben 4 Optionen:

  1. Barcode-Antrag per Post
  2. Download zum E-Mail-Versand (de-Mail-Postfach, elektronisches Anwalts-, Notar- oder Behördenpostfach sowie eine Signaturkarte, Kartenlesegerät und eine EGVP-kompatible Software)
  3. Mit dem elektronischen Personalausweis (Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Kartenlesegerät und die AusweisApp)
  4. Direkter Online-Versand (Signaturkomponente, Signaturkarte und ein Kartenlesegerät)

Das Gericht prüft nicht, ob Ihr Zahlungsanspruch begründet ist. Es prüft nur, ob der Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt. Dann erstellt das Gericht den Mahnbescheid und schickt ihn an Ihren Kunden.

Säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen, kostet Zeit. Um nach erfolglosen Mahnungen nicht weitere Zeit zu investieren, können Sie von einem Inkasso-Unternehmen oder Anwalt Ihr Geld eintreiben lassen.

Bei der Entscheidung, welche Unterstützung in Ihrem Fall die richtige ist, hilft Ihnen unser Beitrag Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt?

Ein Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug unterstützt Sie umfassend dabei, den Mahnbescheid zu beantragen. Er prüft Ihre offene Forderung und stellt sicher, dass der Antrag alle Anforderungen erfüllt. Den rechtssicheren Antrag schickt er an das zuständige Gericht. Bei Problemen übernimmt er die Vertretung Ihres Anliegens vor Gericht.

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4. Was kostet der Mahnbescheid?

Sobald Sie den Mahnbescheid-Antrag beim Amtsgericht einreichen, sind Gerichtskosten für das Mahnverfahren fällig. Diese Kosten müssen Sie vorauszahlen. Lehnt das Gericht den Antrag ab, erhalten Sie das Geld nicht zurück. Verläuft das Mahnverfahren erfolgreich, können Sie die Kosten von Ihrem Kunden als Verzugsschaden zusätzlich zur offenen Forderung zurückverlangen.

Wie viel es kostet, den Mahnbescheid zu beantragen, hängt vom Wert der offenen Forderung ab. Je mehr Geld Sie mit dem Mahnbescheid einfordern, desto höher sind die Gebühren.

Wollen Sie z. B. Beträge bis 1.000 Euro einfordern, zahlen Sie 32 Euro. Wenn Sie Ihren Mahnantrag durch einen Anwalt bearbeiten und beim Gericht einreichen lassen, fallen mindestens 45 Euro dafür an.

Sind Sie nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen, besteht die Option, Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.

5. Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Haben Sie erfolgreich den Mahnbescheid beantragt, hängt es von der Reaktion des Kunden ab, wie schnell Sie Ihr Geld erhalten.

Ihr Kunde erhebt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Haben Sie den Mahnbescheid erfolgreich beantragt, hat der Kunde 2 Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erheben. Tut er das nicht, ist Ihre Forderung vollstreckbar. Sie können umgehend den Vollstreckungsbescheid beantragen. Es folgt kein Gerichtsverfahren.

Ihr Kunde darf anschließend 2 Wochen lang Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben. Ist diese Frist ohne Einwände abgelaufen, dürfen Sie Ihre offene Forderung durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Ist Ihr Kunde zahlungsunfähig, erhalten Sie Ihr Geld durch die Pfändung von Wertgegenständen oder Lohn des Kunden.

Ihr Kunde hat Einwände gegen die Forderung

Erhebt Ihr Kunde gegen den Mahnbescheid Widerspruch, folgt ein Gerichtsverfahren, wenn Sie dies zuvor beantragt haben. Das Gericht prüft dann zunächst, ob der Widerspruch des Kunden zulässig ist. Falls ja, prüft das Gericht, ob Ihr Zahlungsanspruch berechtigt ist.

In diesem Fall brauchen Sie stichhaltige Beweise für Ihre Forderung und müssen Ihren Anspruch analog zu einer Klage begründen.

6. Mahnbescheid erfolglos? So hilft Ihnen ein Anwalt

Erhebt Ihr Kunde Widerspruch gegen Ihre Forderung, profitieren Sie nicht vom vereinfachten gerichtlichen Mahnverfahren. Der Widerspruch bedeutet, dass Sie den Mahnbescheid umsonst beantragt haben und doch ein Klageverfahren notwendig ist.

Besteht eine offene Forderung, hilft ein Anwalt Ihnen dabei, zu beurteilen, ob es sich lohnt, den Mahnbescheid zu beantragen oder eine Klage von vornherein sinnvoller wäre.

Egal, ob gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – der Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihr Geld einzufordern:

  • Prüfung der Forderung und Unterlagen
  • Rechtssicherer Mahn- oder Klageantrag
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Entkräftung des Widerspruchs gegen Ihre Forderungen
  • Durchsetzung des Vollstreckungsbescheids
  • Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Pfändung

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Norbert Mösch
Beitrag von Norbert Mösch
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Aktualisiert am 17.05.2019
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