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In 6 Schritten Online-Mahnantrag erstellen & Forderung durchsetzen
Ratgeber Zivilprozessrecht Mahnverfahren Online-Mahnantrag
Stand 18.01.2024
Lesezeit 9 min

In 6 Schritten Online-Mahnantrag erstellen & Forderung durchsetzen

Zahlen Kunden Ihre Rechnungen nicht, entstehen offene Forderungen. Mit einem Online-Mahnantrag lassen sich diese Forderungen schnell & sicher eintreiben. Beachten Sie bei der Antragstellung wichtige Voraussetzungen & Fristen, können Sie Ihren Schuldner rechtssicher zur Zahlung seiner offenen Rechnungen verpflichten.

Norbert Mösch
Beitrag von Norbert Mösch
Rechtsanwalt für Zivilprozessrecht
Aktualisiert am 18.01.2024
7.748 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Begleicht ein Kunde die Rechnung nicht, können Sie ihn mit einem Online-Mahnantrag zur Zahlung verpflichten.
  • Dazu muss Ihre Forderung berechtigt, der Zahlungsanspruch nicht verjährt & eine gütliche Einigung mit Ihrem Kunden erfolglos sein.
  • Auf der Website der deutschen Mahngerichte können Sie in 6 Schritten den Mahnantrag stellen.
  • Mit dem Mahnbescheidsantrag leiten Sie ein Mahnverfahren in die Wege.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Vollstreckungstitel zur Einforderung Ihres Geldes.
  • Nach erfolgreichem Mahnverfahren muss Ihr Kunde sämtliche Verfahrenskosten zusätzlich zur offenen Rechnungssumme bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Mahnantrag?
  2. Wann kann ich einen Mahnantrag stellen?
  3. Wie erstelle ich einen Online-Mahnantrag?
  4. Das Mahnverfahren: Ablauf & Folgen
  5. So treiben Sie Ihre Forderung schnell & sicher ein

1. Was ist ein Mahnantrag?

Mit einem Mahnantrag beantragen Sie einen Mahnbescheid und eröffnen ein gerichtliches Mahnverfahren. Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht, können Sie ihn durch dieses Verfahren gerichtlich zur Zahlung verpflichten.

Wenn Sie das Antragsformular online ausfüllen, geht es direkt beim zuständigen Gericht ein. Da Sie Ihre Forderung zu diesem Zeitpunkt nicht beweisen müssen, lässt sich die Zahlung per Online-Mahnantrag schnell durchsetzen.

Hinweis
Online-Mahnantrag schneller als Gerichtsverfahren

Per Online-Mahnantrag lässt sich eine offene Forderung schneller, einfacher und günstiger eintreiben, als durch ein Gerichtsverfahren.
Reichen Sie Zahlungsklage ein, da z. B. Ihr Mieter nicht zahlt, kommt es zum Prozess – einschließlich mündlicher Verhandlung, Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung.

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Geld einfordern

Mit der Antragstellung sind Gerichtskosten zu zahlen. Diese sind mit mindestens 32 Euro geringer als die Prozesskosten für ein Gerichtsverfahren.

Akzeptiert Ihr Schuldner den Mahnbescheid, können Sie sofort die Vollstreckung einleiten und Ihr Geld einfordern.

2. Wann kann ich einen Mahnantrag stellen?

Sie können einen Mahnantrag immer dann stellen, wenn Sie eine offene Forderung eintreiben möchten, die nachweislich berechtigt und noch nicht verjährt ist:

Die Forderung muss berechtigt sein

Eine Zahlungsaufforderung ist berechtigt, wenn ein Kunde die Rechnung nach Ablauf des in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums und der gesetzlichen 30-tägigen Zahlungsfrist nicht bezahlt hat.

Vorher sind mögliche Mängel- oder Reklamationsansprüche sowie Fehler und Irrtümer auszuschließen. Andernfalls kann Ihr Kunde dem Mahnantrag berechtigterweise widersprechen und Sie riskieren ein Klageverfahren.  

Eine unberechtigte Forderung kann ernste Konsequenzen haben: Stellt sich im Laufe des Mahnverfahrens heraus, dass Ihre Forderung z. B. zu hoch ist oder der Kunde Mängelansprüche hat, verlieren Sie Ihren rechtlichen Anspruch und bleiben auf den Kosten des Mahnantrags und der offenen Rechnungssumme sitzen.

Außergerichtliche Bemühungen waren erfolglos

Bevor Sie einen Online-Mahnantrag stellen, müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit dem säumigen Kunden zu einigen. Haben Sie Ihren Kunden angerufen, mindestens einmal schriftlich gemahnt und individuelle Zahlungsoptionen angeboten, aber Ihr Kunde verweigert weiterhin die Zahlung? Dann ist ein Mahnantrag gerechtfertigt.

Der Zahlungsanspruch ist nicht verjährt

Ein Zahlungsanspruch verjährt nach 3 Jahren. Sie haben 3 Jahre Zeit, den Online-Mahnantrag zu stellen. Ist Ihre Forderung älter als 3 Jahre, können sie Ihr Geld nicht mehr einfordern.

Hinweis
Online-Mahnantrag schützt vor Verjährung:

Mit einem Mahnantrag verlängert sich die Verjährungsfrist Ihrer Forderung um 6 Monate und Sie gewinnen dadurch Zeit und Handlungsspielraum.

Nach erfolgreichem Mahnverfahren erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel. Dieser schützt Ihre Ansprüche 30 Jahre vor Verjährung. Sie können dadurch Forderungen auch zu einem späteren Zeitpunkt durchsetzen, sollte der Schuldner momentan zahlungsunfähig sein.

Welche Fristen muss ich beim Online-Mahnantrag beachten?

Möchten Sie mit einem Mahnantrag Ihr Geld einfordern, sind folgende Fristen zu beachten:

  • Zahlungsfrist: Mit Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist und spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen dürfen Sie einen nicht zahlenden Kunden eine Mahnung schicken und ihn offiziell in Zahlungsverzug setzen.
  • Mahnfrist: Setzen Sie eine Mahnfrist von 5–10 Tagen zur Zahlung der fälligen Rechnung. Erhalten Sie nach Fristablauf Ihr Geld nicht, können Sie den Online-Mahnantrag stellen.
  • Verjährungsfrist: Zur Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruches haben Sie 3 Jahre Zeit. Gerichtliche Schritte wie Mahnantrag und Vollstreckungstitel verlängern diese Frist.
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Geld einfordern

3. Wie erstelle ich einen Online-Mahnantrag?

Um Ihr Geld zu erhalten, müssen Sie auf der offiziellen Website der deutschen Mahngerichte online einen Mahnbescheid beantragen oder ein Mahnantrag-Muster herunterladen. Auf der Website finden Sie ebenfalls heraus, welches Gericht für Ihren Online-Mahnantrag zuständig ist.

Da das Mahngericht Ihre Forderung nicht prüft, brauchen Sie zunächst keine Beweise. Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht müssen Sie Ihre Forderung in einem Gerichtsverfahren nachweisen.

Das Gericht überprüft zunächst nur, ob Ihr Online-Mahnantrag vollständig und formal korrekt gestellt ist. Sie können in 6 Schritten sicherstellen, dass das Gericht Ihren Mahnantrag akzeptiert.

Folgende Formalia müssen im Online-Mahnantrag enthalten sein:

  1. Angaben zum Antragsteller: Das sind entweder Sie, ein Anwalt mit Schwerpunkt Mahnverfahren oder ein Inkassounternehmen.
  2. Angabe der persönlichen Daten und Adresse: Hier müssen Sie festlegen, ob Sie den Online-Mahnantrag als Privatperson oder Firma stellen.
  3. Name & Anschrift des Antragsgegners: Antragsgegner ist Ihr Schuldner. Sie brauchen dessen Kontaktdaten.
  4. Angaben zur Forderung und den Zinsen: Dazu zählen die Art der Forderung, die Rechnungsnummer & das Fälligkeitsdatum. Außerdem können Sie 5 Prozent Verzugszinsen auf die offene Forderung erheben.
  5. Angaben zu Ihren Auslagen und Nebenforderungen: Listen Sie hier z. B. Porto-, Druck-, Inkasso- oder Bankrücklastkosten auf.
  6. Allgemeine Angaben zum Antrag: Hier entscheiden Sie, ob Sie im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid ein Gerichtsverfahren eröffnen möchten.
Hinweis
Kann ich einen Online-Mahnantrag zurückziehen?

Ja, Sie können einen Mahnantrag zurücknehmen:

Zahlt Ihr Kunde im Laufe des Mahnverfahrens, können Sie mit einem formlosen Schreiben an das Mahngericht den Mahnantrag zurücknehmen. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Was kostet ein Online-Mahnantrag?

Wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen, müssen Sie mindestens 32 € Gerichtskosten bezahlen – erst dann nimmt das Mahngericht seine Arbeit auf.

Die Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt. Sie orientieren sich am Streitwert (der Höhe Ihrer Forderung) und lassen sich mit einem Prozess- & Gerichtskostenrechner berechnen:

Streitwert

Gerichtskosten

bis 1.000 €

32 €

5.000 €

73 €

10.000 €

120,50 €

25.000 €

185,50 €

Übernimmt ein Anwalt für Sie das gesamte Mahnverfahren und treibt Ihr Geld ein, entstehen Anwaltskosten. Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am Streitwert.

Kosten
Kostenerstattung sichern:

Ist Ihre Forderung berechtigt und Sie sind mit dem Mahnverfahren erfolgreich, muss Ihr Schuldner zusätzlich zur offenen Forderung auch alle Verfahrens- und Anwaltskosten erstatten.

4. Das Mahnverfahren: Ablauf & Folgen

Mit dem Online-Mahnantrag lässt sich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Nach erfolgreichem Abschluss des Mahnverfahrens erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung der Zahlung.

  1. Zustellung des Mahnbescheids: Nachdem Sie Ihren Online-Mahnantrag gestellt haben, bearbeitet das Gericht Ihren Antrag und stellt Ihrem Kunden den Mahnbescheid zu.
  2. 14-tägige Widerspruchsfrist: Ihr Kunde hat nun 14 Tage Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben.
  3. Widerspruch des Kunden: Widerspricht Ihr Schuldner dem Mahnbescheid, gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Haben Sie angegeben, dass Sie einen Prozess im Falle eines Widerspruchs wünschen, wird dieser automatisch eingeleitet.
    2. Haben Sie angegeben, dass Sie keinen Prozess wünschen, können Sie an dieser Stelle entscheiden, ob Sie doch Klage einreichen oder das Mahnverfahren einstellen.  
  4. Kein Widerspruch des Schuldners: Widerspricht Ihr Schuldner dem Mahnbescheid nicht, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen.
  5. 14-tägige Einspruchsfrist: Ihr Kunde hat erneut 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Widerspricht er dem Vollstreckungsbescheid, kommt es automatisch zu einem Gerichtsverfahren: Sie müssen nun vor Gericht beweisen, dass Ihre Forderung berechtigt ist.

Folgen: Zwangsvollstreckung & Pfändung

Widerspricht Ihr Kunde dem Vollstreckungsbescheid nicht oder bestätigt das Gericht im Klageverfahren Ihren Zahlungsanspruch, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel: Damit haben Sie das Recht,durch einen Gerichtsvollzieher Ihr Geld eintreiben zu lassen. Der Gerichtsvollzieher leitet die Zwangsvollstreckung ein und pfändet Bankkonten, Lohn und Wertgegenstände.

5. So treiben Sie Ihre Forderung schnell & sicher ein

Für juristische Laien kann es eine Herausforderung sein, einen Online-Mahnantrag selbstständig zu stellen: Unterläuft ihnen ein Fehler bei der Antragstellung, erkennt das Gericht die Forderung unter Umständen nicht an und leitet kein Mahnverfahren ein.

Möchten Sie Ihre Forderung schnell und sicher eintreiben, kann sich anwaltliche Unterstützung für Sie auszahlen.

Ein Anwalt für Zivilprozessrecht unternimmt Folgendes:

  • Prüfung der Forderung
  • Verfassen eines anwaltlichen Mahnschreibens
  • Sicherstellung eines formal korrekten, fristgerechten Online-Mahnantrags
  • Verteidigung Ihres Zahlungsanspruchs bei Widerspruch des Kunden
  • Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht
  • Einforderung der Anwalts- und ggf. Gerichtskosten beim Schuldner
  • Überwachung der Zwangsvollstreckung

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Norbert Mösch
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