1. Warum erhalte ich eine Zahlungsaufforderung von Dr. Claudia Wendel?
Dr. Claudia Wendel aus Wuppertal ist zugelassene Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und schwerpunktmäßig für die Eintreibung offener Forderungen tätig. Zu ihren Auftraggebern gehören u. a. folgende Unternehmen:
- Inkasso Becker Wuppertal
- Fitnessstudios (z. B. Fitness First, Fitness King)
- Versandhäuser (z. B. Neckermann)
- Verschiedene Videotheken
Nimmt die Rechtsanwältin Dr. Claudia Wendel aus Wuppertal Kontakt zu Ihnen auf, will sie nicht beglichene Geldbeträge für ihre Auftraggeber eintreiben.
Wie Sie darauf reagieren, hängt davon ab, ob die Forderung berechtigt ist.
2. So können Sie richtig auf Post von Dr. Claudia Wendel reagieren
Fordert Claudia Wendel Sie für z. B. Inkasso Becker zur Zahlung offener Beträge auf, können Sie Ruhe bewahren – aber dennoch tätig zu werden. Denn: Ignorieren Sie das Schreiben, kann die Rechtsanwältin mit weiteren rechtlichen Schritten gegen Sie vorgehen und Folgendes in die Wege leiten:
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Kontopfändung
- Zwangsvollstreckung
- Schufa-Eintrag
Dr. Claudia Wendel kann auch mit einem Haftbefehl drohen.
Um angemessen auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren, können Sie zunächst überprüfen, ob die Forderung berechtigt ist.
Die Zahlungsaufforderung ist gerechtfertigt
Haben Sie tatsächlich vergessen, Rechnungen zu bezahlen, sind Sie zahlungspflichtig – in diesem Fall können Sie offene Beträge schnellstmöglich begleichen. Sämtliche Zahlungsbelege können Sie als Nachweis an Rechtsanwältin Claudia Wendel übersenden.
Handelt es sich um einen hohen Zahlungsrückstand, haben Sie die Möglichkeit, mit der Rechtsanwältin eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein Anwalt kann Sie im Dialog mit Dr. Claudia Wendel unterstützen, wenn diese eine solche Vereinbarung ablehnt.
Die Zahlungsaufforderung ist (vermutlich) nicht berechtigt
Es kann sein, dass ein Fehler vorliegt und die Forderung ungerechtfertigt ist.
Das ist z. B. in folgenden Fällen möglich:
- Sie haben keine Rechnung erhalten.
- Jemand hat unerlaubt etwas in Ihrem Namen bestellt.
- Die Forderung ist älter als 3 Jahre und damit in der Regel bereits verjährt.
- Ihre Zahlung ist versehentlich auf ein falsches Konto eingegangen.
- Das Unternehmen hat Geldeingänge übersehen oder einen Fehler in der Buchhaltung gemacht.
Sind Sie nicht sicher, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist, oder können Sie ein Verschulden Ihrerseits ausschließen, können Sie einen Anwalt für Zivilprozessrecht hinzuziehen, der die Angelegenheit rechtssicher überprüft.
Um weitere Kosten und juristische Nachteile abzuwenden – etwa eine Kontopfändung durch Dr. Claudia Wendel –, kann es wichtig sein, die gesetzte Frist einzuhalten und schnell zu reagieren.
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