In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Unterlassungsanspruch besteht, wie Sie diesen mit einer Unterlassungsklage durchsetzen können und inwiefern ein Anwalt Sie dabei unterstützen kann.
► Sofern Sie Ihren Unterlassungsanspruch mit anwaltlicher Unterstützung geltend machen möchten, kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Anwälte.
► Im Rahmen dieses Erstgesprächs prüfen wir die rechtliche Lage und beurteilen Ihre Aussichten auf Erfolg einer Unterlassungsklage. So gewährleisten wir, dass wir Sie in keinen unnötigen oder aussichtslosen Rechtsstreit schicken. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anliegens beauftragen.
Der Unterlassungsanspruch steht jedem gesetzlich zu. Er befähigt dazu, rechtsverletzende Handlungen eines anderen zu untersagen.
Unterlassungsanspruch besteht, wenn
Dieser wird mit einer Unterlassungserklärung durchgesetzt. Bleibt das erfolglos, kann Unterlassungsklage erhoben werden. Ob der Beschuldigte in böser Absicht handelt oder nicht, ist irrelevant.
Wann Sie Unterlassungsanspruch haben und diesen geltend machen können – und in welchen Fällen nicht –, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn
Zur Duldung einer Störung ist der Eigentümer dann verpflichtet, wenn
Der Unterlassungsanspruch gilt auch, wenn Sie z. B. Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen oder Mobbing durch Ihren Chef ausgesetzt sind. Wann eine Anzeige wegen Mobbings ratsam ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Mobbing-Anzeige sinnvoll? Möglichkeiten zur nachhaltigen Problemlösung“.
Weitere widerrechtliche Handlungen, bei denen Sie Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen können, sind zudem:
Der Unterlassungsanspruch beruht auf § 1004 BGB. Darin heißt es sinngemäß: Wird das Eigentum anders als durch Entziehung oder Einbehaltung beeinträchtigt, kann der Eigentümer vom widerrechtlich Handelnden die Unterlassung dieser Störung verlangen. Unterlässt die Person die störende Handlung dann nicht, kann Klage auf Unterlassung erhoben werden. Ist der Eigentümer zur Duldung des störenden Verhaltens verpflichtet, besteht hingegen kein Unterlassungsanspruch.
Wie Sie den Unterlassungsanspruch mittels einer Klage geltend machen können, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Ihren Unterlassungsanspruch können Sie mittels einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage durchsetzen. Welche Arten der Klage es gibt, was dabei zu beachten ist und welche Kosten dabei für Sie entstehen können, erläutern wir Ihnen in diesem Kapitel.
Es wird zwischen der
Unterlassungsklage unterschieden.
Beide dienen dazu, das störende Verhalten des Beklagten zu untersagen und den Unterlassungsanspruch des Klägers zu sichern. Zudem wird eine Strafzahlung festgelegt, die bei Verstoß gegen den Unterlassungsanspruch geleistet werden muss.
Die vorbeugende Unterlassungsklage ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Besteht lediglich der Verdacht, dass der Beschuldigte sich bald rechtswidrig verhalten wird – ihm ein solches Verhalten bisher aber nicht nachgewiesen werden kann –, muss genau geprüft werden, ob die Festlegung einer Strafzahlung rechtens ist.
Bevor eine Unterlassungsklage zulässig ist, muss der Störer zunächst außergerichtlich dazu aufgefordert werden, das belastende Verhalten einzustellen. Dazu muss eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung an ihn gesendet werden.
Diese dient dazu
Das Schreiben kann Ihren Unterlassungsanspruch lebenslang durchsetzen und Ihnen durch die Strafzahlung Sicherheit verschaffen. Weigert der Störer sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage eingereicht werden. Welche Frist Sie hierbei beachten müssen und wie ein Unterlassungsklage-Verfahren abläuft, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Frist
Eine Unterlassungsklage kann grundsätzlich jederzeit beim Gericht eingereicht werden. Allerdings besteht für die zivilrechtliche Klage eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unterlassungsanspruch entstanden ist. Nach Ablauf der Frist verfällt der Unterlassungsanspruch.
Das Gericht prüft jedoch nicht selbst, ob eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs vorliegt. Diese muss von der gegnerischen Partei während des Prozesses geltend gemacht werden, sonst ist sie nicht gültig.
Ablauf
Hat der Störende nicht auf Ihre Unterlassungserklärung reagiert, verläuft ein anschließendes Klage-Verfahren wie folgt:
1. Unterlassungsklage einreichen
Beläuft sich die Strafforderung, die Sie mit der Unterlassungsklage gegenüber des Beschuldigten durchsetzen wollen, auf bis 5.000 €, können Sie die Klage eigenständig beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Fällt der Streitwert höher aus, ist das Landesgericht für die Verhandlung über den Unterlassungsanspruch zuständig. Hier muss zwingend ein Anwalt zur gerichtlichen Vertretung beauftragt werden. Ein Anwalt kann Sie auch bereits vor dem Klageprozess unterstützen und die Unterlassungserklärung rechtlich absichern. Weshalb anwaltliche Beratung außerdem empfehlenswert ist, erfahren Sie im Kapitel 3.4 – Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Ausführlichere Informationen dazu, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine zivilrechtliche Klage erheben wollen, finden Sie in unserem Beitrag „Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht“.
Eine Unterlassungsklage muss eine Beschreibung des widerrechtlichen Verhaltes, Beweise für diese, etwaige Zeugen und deren eidesstattliche Versicherung sowie die Höhe der ggf. zu leistenden Strafzahlung aufführen. Die Beschreibung sollte dabei genau wie möglich erfolgen, ohne das angemahnte Verhalten zu weit zu fassen. Außerdem sollte die geforderte Strafzahlung nicht zu hoch angesetzt werden. Andernfalls könnte ein Gericht die Unterlassungsklage ablehnen.
2. Klageprozess
Das Gericht prüft im Klageprozess, ob
Bestätigt das Gericht das widerrechtliche Verhalten des Angeklagten, gilt der Unterlassungsanspruch des Klägers 30 Jahre.
Wie ein Anwalt Sie dabei unterstützen kann, gegen die Verletzung Ihrer Rechte vorzugehen und den Unterlassungsanspruch wirksam durchzusetzen, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
► Sie fühlen sich durch das Verhalten einer Person gestört, wollen gegen den Eingriff in Ihre Rechte vorgehen und mit anwaltlicher Unterstützung Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer spezialisierten Anwälte. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen.
Greift jemand gegen Ihren Willen in Ihre Rechte ein, sollten Sie unbedingt dagegen vorgehen. Die Würde und Rechte jedes Menschen sind unantastbar und müssen durch Gerichte wirksam geschützt werden. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie bereits vor einem zivilrechtlichen Prozess dabei unterstützen, Ihren Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Er kann eine objektive Einschätzung zur Sachlage geben und eine rechtlich korrekte Unterlassungserklärung gewährleisten. Bei Verstoß gegen diese kann er eine Unterlassungsklage vorbereiten, einen angemessenen Schadensersatz bestimmen und Ihre Interessen mithilfe einer geeigneten Strategie vor Gericht durchsetzen.
Welche Kosten bei einer Unterlassungsklage auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob das Verfahren
geführt wird. Ein Verfahren, das Sie privat führen, um z. B. gegen Ruhestörung oder Beleidigung vorzugehen, ist kostengünstiger als ein Verfahren, in dem es um die Wahrung von Unternehmensinteressen und den Schutz von Urheberrechtsverletzungen geht.
Wollen Sie Ihren Unterlassungsanspruch mit anwaltlicher Unterstützung geltend machen, entstehen Kosten für
Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Verfahrenskosten orientieren sich dabei am Streitwert – den Wert, über den im Klageverfahren verhandelt werden soll. Dieser hängt zudem davon ab, in welchem Umfang Sie in Ihren Rechten verletzt werden.
In jedem Fall gilt, dass derjenige, der den Prozess verliert, für die Anwalts- und Gerichtskosten beider Parteien aufkommen muss. Im Erfolgsfall können die Anwaltskosten nach Ende des Prozesses als Teil der Schadensersatzsumme gegenüber dem Beschuldigten geltend gemacht werden. Somit erhalten Sie das zur Durchsetzung Ihres Unterlassungsanspruchs investierte Geld wieder zurück, wenn Sie den Prozess gewinnen.
Fühlen sich durch das Handeln einer Person in Ihren Rechten verletzt, sollten Sie Ihren Unterlassungsanspruch umgehend geltend machen und wenn nötig auch eine Unterlassungsklage einreichen. Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihren Fall und die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung Ihres Anspruches. Anschließend wird er gemeinsam mit Ihnen eine geeignete juristische Strategie entwickeln, um Sie und Ihre Interessen vor Gericht zielführend zu vertreten. Damit wird dazu beigetragen, eine langfristige Problemlösung zu erreichen und vom Gegner eine angemessene Entschädigung für sein widerrechtliches Verhalten zu erhalten.
Unser Anwalt erläutert Ihnen im kostenlosen Erstgespräch das mögliche Vorgehen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.