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Vollstreckungs­ankündigung – so wehren Sie die Vollstreckung ab
Ratgeber Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckung Vollstreckungs[-]ankündigung
Stand 01.07.2021
Lesezeit 11 min

Vollstreckungs­ankündigung – so wehren Sie die Vollstreckung ab

Wenn Kunden nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen oder Zahlungsschwierigkeiten haben, bleiben Gläubiger auf ihrer Forderung sitzen. Sie können diese aber mittels Zwangsvollstreckung eintreiben. Die Vollstreckungsankündigung ist die Vorbereitung der Pfändung. Eine unmittelbare Zahlung oder ein finanzieller Vergleich durch z. B. Ratenzahlung wehren die Vollstreckung erfolgreich ab. Bei Zahlungsunfähigkeit bleibt nur die Privatinsolvenz.

Maximilian Bahr
Beitrag von Maximilian Bahr
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 01.07.2021
7.780 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Die Vollstreckungsankündigung erhalten Schuldner bei unbezahlten Rechnungen von privaten oder staatlichen Gläubigern.
  • Dieser Vollstreckungsandrohung gehen Zahlungserinnerungen und Mahnungen voraus.
  • Die Vollstreckungsankündigung ist für Schuldner die letzte Möglichkeit, eine Zwangsvollstreckung zu verhindern.
  • Dies gelingt durch sofortige Begleichung der Forderung, eine Einigung auf Ratenzahlung bzw. Stundung oder eine Privatinsolvenz bei Zahlungsunfähigkeit.
  • Ohne Bezahlung der Rechnung oder Einigung mit dem Gläubiger kommt es zur Pfändung.
  • Sollte der Vollstreckungsandrohung kein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen sein, ist ein Einspruch möglich.
Inhaltsverzeichnis
  1. Warum erhalte ich eine Vollstreckungsankündigung?
  2. Wie reagiere ich auf die Ankündigung?
  3. Bei Zahlungsunfähigkeit: Privatinsolvenz beantragen
  4. Was passiert, wenn es zur Vollstreckung kommt?
  5. Wie hilft mir ein Anwalt?
  6. FAQ zur Vollstreckungsanlündigung

1. Warum erhalte ich eine Vollstreckungs­ankündigung?

Sind trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen offene Rechnungen oder Lieferungen von Gläubigern nicht beglichen, schicken diese eine Vollstreckungsankündigung.

Mit der Vollstreckungsankündigung räumt der Gläubiger Schuldnern eine letzte Frist von 14 Tagen ein. Die Vollstreckung der Forderung lässt sich dann nur noch durch Zahlung, einen finanziellen Vergleich wie Ratenzahlung bzw. Stundung oder eine Privatinsolvenz abwenden.

Hinweis
Erklärung

Neben privaten Gläubigern versenden auch staatliche Behörden Vollstreckungsankündigungen. Während private Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Vollstreckungstitel beantragen müssen, dürfen Behörden schon bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist eine Pfändung einleiten. Folgende Behörden treten als Gläubiger auf:

  • Finanzamt
  • Hauptzollamt
  • Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio (früher GEZ)
  • Stadtkasse
  • Gesetzliche Krankenkasse

2. Wie reagiere ich auf die Ankündigung?

Innerhalb der nächsten 2 Wochen nach Zustellung der Vollstreckungsankündigung haben Schuldner die letzte Möglichkeit, eine Vollstreckung der Forderung mithilfe einer der folgenden Handlungsoptionen abzuwehren.

Infografik: So wehren Sie die Vollstreckungsankündigung ab.

I. Sofortige Zahlung

Das einfachste Mittel, um die Pfändung zu verhindern, ist die Begleichung der Schulden.

Schicken Sie im Anschluss ein kurzes formloses Schreiben zusammen mit einem Überweisungsbeleg per Einschreiben an Ihren Gläubiger. So weisen Sie nach, dass Sie die Schulden beglichen haben.

Da die Geldforderung dann gegenstandslos ist, kommt es nicht zur Vollstreckung.

II. Einigung mit dem Gläubiger

Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Betrag auf einmal zu bezahlen, können Sie Ihren Gläubiger für eine Einigung kontaktieren.

Entschuldigen Sie sich für den Zahlungsverzug. Suchen Sie in einem offenen und ehrlichen Gespräch nach einer gemeinsamen Lösung, um die Schulden zu tilgen und die Vollstreckung zu verhindern.

Signalisieren Sie dem Gläubiger Ihren Zahlungswillen, indem Sie eine der folgenden Lösungen anbieten:

Ratenzahlung

Staatliche Institutionen wie Finanzamt oder Hauptzollamt lassen sich oftmals auf eine Ratenzahlung ein. Die Behörden haben ein Interesse daran, lange Auseinandersetzungen und hohe Kosten für Gerichte, Anwälte und Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Doch auch private Gläubiger lassen sich in vielen Fällen von einer Ratenzahlung überzeugen, wenn diese nicht über einen zu langen Zeitraum läuft.

Durch eine Ratenzahlung können Sie die Schulden schrittweise abbezahlen. Bleibt eine Rate aus, kann der Gläubiger seine Forderung sofort vollstrecken. Eine Vollstreckungsandrohung muss er dann nicht mehr verschicken.

Stundung

Schuldner und Gläubiger einigen sich darauf, dass die Geldforderung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt wird. Nach Ende der Stundung muss der Schuldner die Gesamtsumme mit einem Mal bezahlen.

Schuldner müssen daher sichergehen, dass sie innerhalb des Stundungszeitraums die erforderliche Summe aufbringen können.

Hinweis
Hinweis

Wurde die Zahlung vollständig beglichen oder sich mit dem Gläubiger geeinigt, muss dieser die vorläufige Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen beantragen.

Kommt es dennoch zur Pfändung, haben Schuldner gegenüber dem Gläubiger einen Schadensersatzanspruch.

III. Einspruch bei falscher Zustellung

Vor einer Vollstreckungsankündigung müssen Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Staatliche Behörden wie Finanzamt oder Hauptzollamt brauchen dies nicht, da diese sofort nach Zahlungsverzug vollstrecken können.

Wurde der Vollstreckungsbescheid falsch zugestellt – z. B. an die Adresse des ehemaligen Lebenspartners oder der Eltern – hat der Schuldner keine Möglichkeit, zu reagieren. Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel, mit dem er die Vollstreckung gegen den Schuldner betreiben kann.

Erfährt dieser erst durch die Vollstreckungsandrohung von der drohenden Pfändung, kann er Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Mahngericht einlegen.

Da es sich bei Nichtzustellung um einen Formfehler des Zustellers handelt, ist ein Einspruch selbst nach mehreren Jahren noch möglich. Die Forderung kann bereits verjährt sein. Ist dies der Fall, hebt das Mahngericht den falsch zugestellten Bescheid auf.

Haben Sie Mahnungen und den Vollstreckungsbescheid nicht erhalten, stehen Sie in der Nachweispflicht. Dazu müssen Sie Beweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass der Bescheid Sie nie erreicht hat und Sie nicht reagieren konnten.

Ein Anwalt kann alle erforderlichen Nachweise erbringen, indem er u. a. beim Gericht nachfragt, wohin der Bescheid versandt wurde. Zudem kann er beim Zusteller erfragen, wer den Bescheid angenommen hat. Wenn er die falsche Zustellung nachweisen kann, kann er erfolgreich Einspruch beim Mahngericht einlegen.

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3. Bei Zahlungs­unfähigkeit: Privatinsolvenz beantragen

Ist es Ihnen nach einer Vollstreckungsankündigung finanziell nicht möglich, die Forderung zu begleichen, können Sie Privatinsolvenz anmelden. Nur so können Sie die Pfändung dann noch verhindern.

Vor der Antragstellung müssen Sie eine Einigung mit dem Gläubiger forcieren. Es ist dafür notwendig, einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. Dieser beinhaltet ein konkretes Zahlungsangebot mit Ratenzahlung oder Stundung und beweist Ihren Zahlungswillen.

Die außergerichtliche Einigung ist eine Grundvoraussetzung für die Beantragung der Insolvenz. Haben Schuldner nicht versucht, sich mit dem Gläubiger zu einigen, lehnt das Gericht den Insolvenzantrag ab.

Lehnt der Gläubiger das Angebot ab, brauchen Schuldner für die Beantragung der Insolvenz eine Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen. Diese kann ein Schuldnerberater, ein Notar oder ein Anwalt ausstellen.

So stellen Sie einen Insolvenzantrag

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht, indem sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.

Dafür müssen Sie folgende Informationen vorlegen:

  • Angaben zur Person
  • Aktuelles Einkommen & Arbeitgeber
  • Vertretung im Verfahren (Anwalt oder Schuldnerberater)
  • Bescheinigung über das Scheitern eines finanziellen Vergleichs
  • Begründungsschreiben für das Scheitern
  • Abtretungserklärung
  • Übersicht über Gläubiger & deren Geldforderungen
  • Vermögensübersicht (Konten, Wertpapiere, Haus- und Grundbesitz usw.)
  • Schuldenbereinigungsplan & Musterplan zur Abzahlung
  • Ergänzende Regelungen zur Schuldenbereinigung

Ein gleichzeitiger Antrag auf Restschuldbefreiung bewirkt, dass das Gericht nach Ende der bis zu 6 Jahre dauernden Privatinsolvenz nicht getilgte Schulden vollständig erlässt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung hat der Gesetzgeber eine Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich gemacht. Dies gilt rückwirkend für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzen – seit Dezember 2019 beantragt Insolvenzen werden in ihrer Länge angepasst.

So läuft eine Privatinsolvenz ab

Für die Zeit der Privatinsolvenz bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihr Einkommen und Vermögen verwaltet. Dieser verteilt zunächst den Erlös der Vollstreckung aller pfändbaren Gegenstände an die Gläubiger.

Anschließend berechnet der Insolvenzverwalter eine Pfändungsgrenze anhand der Pfändungstabelle. Diese Grenze liegt seit 01.07.2021 bei 1.252,64 € (netto) – alles was darüber liegt, kann für die Tilgung der Forderung verwendet werden.

Ohne professionelle Beratung können Schuldnern schon bei der Antragstellung Fehler unterlaufen, die eine Privatinsolvenz verhindern können. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Sie vor und während des Insolvenzverfahrens unterstützen.

Ein Anwalt kann unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation einen realistischen Schuldenbereinigungsplan erstellen und die Privatinsolvenz bei Gericht beantragen. Während der Insolvenz steht er im ständigen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und kann den richtigen Ablauf des Verfahrens kontrollieren.

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4. Was passiert, wenn es zur Vollstreckung kommt?

Reagieren Sie innerhalb der 14-tägigen Frist nicht auf die Vollstreckungsankündigung, leitet Ihr Gläubiger die Vollstreckung der Forderung ein. Dabei vollstreckt ein Gerichtsvollzieher die offenen Geldforderungen, indem er Wertgegenstände zur Schuldentilgung einzieht.

Folgende Gegenstände sind pfändbar:

  • Bewegliche Gegenstände (Möbel, Autos, Elektrogeräte usw.)
  • Konten, Löhne, Gehälter oder Honorare
  • Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld
  • Haus- und Grundbesitz

Das bedeutet nicht, dass der gesamte Haushalt durch die Pfändung bedroht ist. Einige Gegenstände des Alltags sind gesetzlich durch den Pfändungsschutz abgesichert.

Folgende Gegenstände sind nicht pfändbar:

  • Gegenstände aus dem persönlichen Gebrauch oder Haushalt (Kleidung, Wäsche, Betten usw.)
  • Geräte zur Informationsbeschaffung (Radio- und Fernsehgeräte)
  • Nahrungsmittel für die nächsten 4 Wochen
  • Kleintiere
  • Arbeitskleidung oder Arbeitsgeräte
  • Trauringe, Orden & Ehrenzeichen
  • Gegenstände, die das tägliche Leben erleichtern (Brillen, Prothesen, medizinische Hilfsmittel)
  • Gegenstände, die nicht Ihnen gehören

5. Wie kann mir ein Anwalt helfen?

Eine Schuldnerberatung durch einen erfahrenen Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Schulden in den Griff zu bekommen und die mit einer Vollstreckungsankündigung angekündigte Vollstreckung vielleicht doch noch abzuwenden.

Ein Anwalt kann zunächst alle offenen Forderungen von Gläubigern und Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation dokumentieren. Anschließend kann er einschätzen, ob Sie diese überhaupt zurückzahlen können und ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern erfolgversprechend ist. Auf dieser Basis kann er Ihnen eine fundierte und rechtssichere Handlungsempfehlung geben.

Folgende Handlungsoptionen sind dabei denkbar:

  • Einigung mit dem Gläubiger: Reichen Ihre finanziellen Möglichkeiten aus, um die Schulden zeitnah zurückzuzahlen, kann ein Anwalt Sie bei der finanziellen Einigung mit dem Gläubiger durch Ratenzahlung bzw. Stundung unterstützen. Er kann die Verhandlungen übernehmen und den Gläubiger von einer für beide Seiten akzeptablen Lösung überzeugen.
  • Privatinsolvenz beantragen: Übersteigen die Schulden Ihre finanziellen Möglichkeiten und Sie müssen Insolvenz anmelden, kann ein Anwalt einen rechtssicheren Plan zur Schuldenbereinigung erstellen. Er kann Schuldner bei den Verhandlungen mit dem Gläubiger vertreten. Scheitern diese Gespräche, kann er die Privatinsolvenz anmelden. Während der Insolvenz kann er den Überblick über die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters behalten und Ihren Lebensunterhalt sicherstellen.
  • Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid: Haben Sie vor der Vollstreckungsankündigung keinen Bescheid erhalten, kann ein Anwalt dies zweifelsfrei nachweisen und Einspruch beim Mahngericht einlegen. Er kann Sie zudem bei der Gerichtsverhandlung vertreten und die Abwehr der Pfändung sicherstellen.
  • Begleitung der Vollstreckung: Bei der Vollstreckung kann ein Anwalt Sie unterstützen, indem er eine Inventarliste Ihres persönlichen Eigentums erstellt. Er kann die Pfändung beaufsichtigen und verhindern, dass der Gerichtsvollzieher nicht pfändbare Gegenstände vollstreckt und dadurch Ihren Alltag und Lebensunterhalt gefährdet.
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6. FAQ zur Vollstreckungsankündigung

Was ist eine Vollstreckungsankündigung?

Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Schuldner, wenn sie trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen offene Rechnungen nicht bezahlen. Mit ihr wird eine letzte Frist von 14 Tagen zur Zahlung eingeräumt. Begleichen Schuldner die Forderungen dann nicht, droht die Zwangsvollstreckung der offenen Forderung.

Was kann ich tun, wenn ich eine Vollstreckungsankündigung erhalten habe?

Schuldner, die eine Vollstreckungsankündigung erhalten haben, können ihre Schulden begleichen, um die drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Wer offene Forderungen nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, sich mit seinen Gläubigern auf eine Ratenzahlung oder Stundung zu einigen. Ist keine Einigung möglich, können Schuldner Privatinsolvenz anmelden.

Was passiert, wenn ich auf eine Vollstreckungsankündigung nicht reagiere?

Reagieren Schuldner auf eine Vollstreckungsankündigung nicht bzw. begleichen ihre Schulden nicht, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei zieht ein Gerichtsvollzieher Wertgegenstände des Schuldners zur Schuldentilgung ein. Davon ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Bedarfs, die unter Pfändungsschutz stehen.

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Maximilian Bahr
Maximilian Bahr
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 01.07.2021

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.

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