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Beim Verdacht auf eine Straftat leiten Behörden ein Ermittlungsverfahren ein. Sie befragen Zeugen, sichern Beweise und beauftragen Gutachten, um den Tatvorwurf zu überprüfen. Alle im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehenden Dokumente finden Eingang in die Ermittlungsakte. Damit Beschuldigte sich effektiv verteidigen können, ist eine frühe Akteneinsicht unerlässlich. Durch Entlastungszeugen, zusätzliche Beweise und Gegengutachten lassen sich unberechtigte Vorwürfe entkräften – oder zumindest abmildern.

 

Akteneinsicht muss beantragt werden. Ohne Anwalt könnte diese verwehrt oder nur Auszüge aus den Ermittlungsakten herausgegeben werden. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Akteneinsicht kann Ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen und Sie basierend auf den Erkenntnissen zu einer möglichen Verteidigungsstrategie beraten.

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Melanie S.

Herr Gaufny überzeugte im Erstkontakt mit fachlicher und menschlicher Kompetenz. Ich habe mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Ich bin Herrn Gaufny sehr dankbar für seine Beratung und habe mich ohne zu zögern für eine weitere Zusammenarbeit entschieden.

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Der Anwalt ist sehr engagiert, freundlich und hilfsbereit. Falls es in meinem Sachverhalt zu einer gerichtlichen Klage kommen sollte, werde ich diesen Anwalt konsultieren. Summa summarum: Kann ich diesen Anwalt wärmstens empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Jörg L.

Ich wurde ausführlich und kompetent beraten. Zudem hat sich der Anwalt Zeit genommen und alle meine Fragen geduldig beantwortet. Top, weiter so!

5,00 von 5 Sternen
Diana L.

Herr Neuber hat mir kurzfristig und schnell weitergeholfen. Würde ihn jederzeit - bei Problemen - gerne wieder kontaktieren.

5,00 von 5 Sternen
Carola S.

Nach meiner Anfrage erhielt ich einen ersten schnellen Rückruf von einer sehr freundlichen Anwältin. Unterlagen wurden sofort per Email gesendet.

5,00 von 5 Sternen
Christopher M.

Ersteinschätzung per Telefon war zur absoluten Zufriedenheit - falls keine Klärung meines Sachverhalts herbeizuführen ist, würde ich umgehend Herrn Wiegand mit der Vertretung meiner rechtlichen Interessen betrauen!

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Akteneinsicht ist eine wichtige Grundlage der Strafverteidigung. Sie ermöglicht es, den Beschuldigten einer Straftat bestmöglich zu verteidigen. Indem ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt, erhält er Kenntnis über die Umstände der vermeintlichen Tat und den konkreten Vorwürfen. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, kann es daher sinnvoll sein, umgehend einen Rechtsanwalt für eine Akteneinsicht zu kontaktieren. Je früher dies in einem Ermittlungsverfahren erfolgt, desto effektiver kann der Anwalt Ihre Rechte vertreten.

Ein Anwalt für Akteneinsicht kann zunächst bei den Strafverfolgungsbehörden vollständige Einsicht in die erforderlichen Akten beantragen. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen kann er Sie umfassend zu den Vorwürfen gegen Sie informieren. Gemeinsam mit Ihnen kann er dann eine Strategie entwickeln, um Sie und Ihre Rechte vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu vertreten. Durch eine passende Verteidigungsstrategie versucht er, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu wenden.

Wenn ein Anwalt Akteneinsicht beantragt, entstehen Kosten für die anwaltliche Einsicht. Diese berechnen sich anhand der gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Alternativ können Sie ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren. Soll der Anwalt nicht nur Akteneinsicht beantragen, sondern auch Ihre Verteidigung übernehmen, steigen die Kosten.

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Anwalt für Akteneinsicht: Was muss ich wissen?

Beim Verdacht auf eine Straftat leiten Behörden ein Ermittlungsverfahren ein. Sie befragen Zeugen, sichern Beweise und beauftragen Gutachten, um den Tatvorwurf zu überprüfen. Alle im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehenden Dokumente finden Eingang in die Ermittlungsakte.

Damit Beschuldigte sich effektiv verteidigen können, ist eine frühe Akteneinsicht unerlässlich. Durch Entlastungszeugen, zusätzliche Beweise und Gegengutachten lassen sich unberechtigte Vorwürfe entkräften – oder zumindest abmildern.

Akteneinsicht muss beantragt werden. Ohne Anwalt bleibt dies oft verwehrt oder der Beschuldigte erhält nur Auszüge aus den Ermittlungsakten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihr Recht auf Akteneinsicht durchsetzen und Sie basierend auf den Erkenntnissen zu einer möglichen Verteidigungsstrategie beraten.

 

Was steht in der Ermittlungsakte?

Die Ermittlungsakte wird erstellt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben und ein Ermittlungsverfahren einleiten. In der Akte werden alle Ermittlungsschritte und Beweise dokumentiert: u. a. Protokolle von Zeugenbefragungen, Kopien beschlagnahmter Schriftstücke, Fotos, Sachverständigengutachten oder Auszüge aus dem Bundeszentralregister.

Anhand der Ermittlungsakte entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Vorwürfe fallen gelassen werden oder ein Strafverfahren eröffnet wird.

 

Wer darf Akteneinsicht verlangen?

Nach § 147 Strafprozessordnung (StPO) haben unterschiedliche Personen Anspruch auf Akteneinsicht: der Beschuldigte und dessen Strafverteidiger, Geschädigte und Nebenkläger – in welchem Umfang Einblick in die Akte gewährt wird, ist aber unterschiedlich. Nur ein Anwalt darf vollständige Akteneinsicht nehmen und erhält so alle Informationen, die auch den Ermittlungsbehörden vorliegen.

Damit Sie sich effektiv gegen die Tatvorwürfe wehren können, kann die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts sinnvoll sein. Er wertet die Inhalte der Akte juristisch aus und berät Sie anschließend zu Ihren Handlungsoptionen.

 

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

Eine Ausnahme gilt in Bußgeldverfahren: Anders als bei Strafverfahren wird Tatverdächtigen bei Ordnungswidrigkeiten meist vollständige Akteneinsicht gewährt – auch wenn sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen.

Akteneinsicht im Bußgeldverfahren ist sinnvoll, sobald Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldbescheids bestehen. Beispielsweise weil Sie sich zur fraglichen Tatzeit nicht am Tatort befunden haben oder weil es Rechtfertigungen für Ihr Verhalten gibt. Ein Anwalt kann die Akte eingehend prüfen und ableiten, ob die Argumente der Bußgeldstelle Bestand haben. Findet er Angriffsfläche, kann er gemeinsam mit Ihnen einen Widerspruch vorbereiten.

 

Das kostet die Akteneinsicht

Wenn Sie Akteneinsicht beantragen, fallen Gebühren an. Diese sind abhängig vom Umfang der Akte. In der Regel kostet die Einsicht selbst 12,00 €, Kopien der ersten 50 Seiten je 0,50 € und jede weitere Kopie 0,15 € je Seite.

Bei Hinzuziehung eines Anwalts fallen zusätzlich Anwaltskosten an. Diese werden unter Umständen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Da der Strafverteidiger aber nicht nur die Akteneinsicht beschleunigt, sondern die Inhalte auch rechtlich interpretieren und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln kann, lassen sich die Kosten mit einer reduzierten oder gänzlich abgewendeten Strafe aufwiegen.

 

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