Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Wird eine solche zur Anzeige gebracht, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.
Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Beleidigung konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
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