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Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Wird eine solche zur Anzeige gebracht, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

 

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Beleidigung konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Claus H.

Herr Fenzl hat den Sachverhalt rechtlich und für einen Laien sehr verständlich dargelegt. So wie es sein sollte. Herr Fenzl kann ich ohne Bedenken weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Lukas G.

Meine erste Online Erfahrung dieser Art. Top Beratung, kann ich nur empfehlen für eine kostenlose Ersteinschättzung

5,00 von 5 Sternen
Thomas E.

Es wurde auf alle Fragen eingegangen und sehr verständlich und informativ erklärt. Genau was ich mir von der Ersteinschätzung erhofft habe.

5,00 von 5 Sternen
Brandon B.

Super netter und kompetenter Anwalt, hat sofort geholfen und die Hilfe auf dem weiteren Rechtsweg, falls nötig, angeboten. Gerne wieder!

4,80 von 5 Sternen
Juliane M.

Das Gespräch hat mir sehr geholfen. Es war eine gute Entscheidung ihn zu wählen und sich beraten zu lassen! Vielen Dank für die Hilfe!

5,00 von 5 Sternen
Uwe F.

Herr Rechtsanwalt Dannecker-Lauren hat sehr umfassend und ausführlich beraten. Als Mandant fühlt man sich bei ihm sehr gut aufgehoben. Klare Empfehlung!

5,00 von 5 Sternen
Ralf M.

Schnelle und ausführliche Antwort. Klar und verständlich erklärt. Ich kann RA Schröder uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Carmen S.

Die Beratung war sehr gut, unkompliziert, einfach nur empfehlenswert. Es wird nichts aufgeschwätzt, sondern die Fakten betrachtet. Ich kann diesen Anwalt nur weiterempfehlen! NOTE: 1, was Freundlichkeit, Wissen, Engagement betrifft. Ich kann auch advocado nur empfehlen! Die Aufklärung ist super! Weiter so!!!

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn: Eine Beleidigung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Da die Grenzen zwischen einer drastischen Äußerung und einer Beleidigung jedoch fließend sind, kann die Prüfung eines Rechtsanwalts bei Beleidigung ausschlaggebend für das Verfahren sein.

Bei einer Anzeige wegen Beleidigung kann der Anwalt die rechtliche Ausgangssituation einschätzen und zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Beleidigung vorliegt. Sollte es zu einer Vorladung vor der Polizei kommen, kann er Ihre Verteidigung übernehmen. Durch Akteneinsicht und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie kann Ihr Anwalt bei Beleidigung die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was ein Anwalt bei Beleidigung kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Beleidigung

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Anwalt für Beleidigungen: Was muss ich wissen?

Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Bei einer Anzeige ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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