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Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Wird eine solche zur Anzeige gebracht, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

 

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Beleidigung konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Herr Wübbe hat mir bei meinem Problem geholfen und mir in klar verständlichen Worten die Umstände erklärt. Jetzt weiß ich wie ich weiter vorgehen kann. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Sandra T.

Herzlichen Dank für die sehr kompetente und auch pragmatische Beratung. Erst durch die gezielten Nachfragen von Herrn Wübbe hat sich der richtige Hebel ergeben, an dem ich ansetzen kann.

5,00 von 5 Sternen
Manuel N.

Sehr freundlich und Hilfsbereit. Hat mich in meiner aufgebrachten Situation gut verstanden und beruhig können. Perfekte Aufklärung und Rechtsberatung.

5,00 von 5 Sternen
Hermann R.

Sehr schnelle Reaktion. Sehr strukturierte, zielorientierte Vorgehensweise. Es war nur ein "kleiner Fall", aber das war für Herrn RA Wübbe kein Hindernis, sich der Sache engagiert anzunehmen. Bei Bedarf werde ich wieder advocado einschalten.

4,80 von 5 Sternen
Gert P.

Herr Wübbe hat mir geholfen Ansprüche gegen Hermes geltend zu machen, da Hermes es nicht für nötig befand, sich auch nach mehrmaliger Verlustmeldung bei mir zu melden, geschweige denn den Verlust zu ersetzen.

5,00 von 5 Sternen
Jürgen P.

Herr Wübbe hat wirklich "Licht ins Dunkle" gebracht, was eigentlich die Aufgabe meines derzeitigen Rechtsanwalt gewesen wäre. Er hat mir mit seinen Ausführungen sehr weiter geholfen und sich wirklich Zeit genommen. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Mario M.

Herr Simeon Feuerstein ist ein wirklich sehr guter und kompetenter Anwalt. Ich kann ihn besten Gewissens uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank Herr Feuerstein!

5,00 von 5 Sternen
Tamara W.

Sofort angerufen und verständlich erklärt was passieren kann oder nicht super freundlich hat mir sofort die Angst genommen danke dafür.

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn: Eine Beleidigung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Da die Grenzen zwischen einer drastischen Äußerung und einer Beleidigung jedoch fließend sind, kann die Prüfung eines Rechtsanwalts bei Beleidigung ausschlaggebend für das Verfahren sein.

Bei einer Anzeige wegen Beleidigung kann der Anwalt die rechtliche Ausgangssituation einschätzen und zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Beleidigung vorliegt. Sollte es zu einer Vorladung vor der Polizei kommen, kann er Ihre Verteidigung übernehmen. Durch Akteneinsicht und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie kann Ihr Anwalt bei Beleidigung die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was ein Anwalt bei Beleidigung kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Beleidigung

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Anwalt für Beleidigungen: Was muss ich wissen?

Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Bei einer Anzeige ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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