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Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Wird eine solche zur Anzeige gebracht, ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

 

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt mit Schwerpunkt Beleidigung konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Melanie S.

Herr Gaufny überzeugte im Erstkontakt mit fachlicher und menschlicher Kompetenz. Ich habe mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Ich bin Herrn Gaufny sehr dankbar für seine Beratung und habe mich ohne zu zögern für eine weitere Zusammenarbeit entschieden.

4,80 von 5 Sternen
Dominik G.

Der Anwalt ist sehr engagiert, freundlich und hilfsbereit. Falls es in meinem Sachverhalt zu einer gerichtlichen Klage kommen sollte, werde ich diesen Anwalt konsultieren. Summa summarum: Kann ich diesen Anwalt wärmstens empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Jörg L.

Ich wurde ausführlich und kompetent beraten. Zudem hat sich der Anwalt Zeit genommen und alle meine Fragen geduldig beantwortet. Top, weiter so!

5,00 von 5 Sternen
Diana L.

Herr Neuber hat mir kurzfristig und schnell weitergeholfen. Würde ihn jederzeit - bei Problemen - gerne wieder kontaktieren.

5,00 von 5 Sternen
Carola S.

Nach meiner Anfrage erhielt ich einen ersten schnellen Rückruf von einer sehr freundlichen Anwältin. Unterlagen wurden sofort per Email gesendet.

5,00 von 5 Sternen
Christopher M.

Ersteinschätzung per Telefon war zur absoluten Zufriedenheit - falls keine Klärung meines Sachverhalts herbeizuführen ist, würde ich umgehend Herrn Wiegand mit der Vertretung meiner rechtlichen Interessen betrauen!

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn: Eine Beleidigung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Da die Grenzen zwischen einer drastischen Äußerung und einer Beleidigung jedoch fließend sind, kann die Prüfung eines Rechtsanwalts bei Beleidigung ausschlaggebend für das Verfahren sein.

Bei einer Anzeige wegen Beleidigung kann der Anwalt die rechtliche Ausgangssituation einschätzen und zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Beleidigung vorliegt. Sollte es zu einer Vorladung vor der Polizei kommen, kann er Ihre Verteidigung übernehmen. Durch Akteneinsicht und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie kann Ihr Anwalt bei Beleidigung die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was ein Anwalt bei Beleidigung kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Beleidigung

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Anwalt für Beleidigungen: Was muss ich wissen?

Jede Person hat ein anderes Empfinden, was beleidigend ist – juristisch gesehen, ist eine Beleidigung eine herabwürdigende und ehrverletzende Meinungsäußerung. Bei einer Anzeige ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren möglich.

Laufen Ermittlungen wegen Beleidigungen gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt konsultieren. Durch Einsicht in Ihre Ermittlungsakte – die nur ein Anwalt vollständig einsehen darf – kann Ihr Strafverteidiger zum konkreten Tatvorwurf eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten. Der Anwalt kann auf die Einstellung des Verfahrens hinarbeiten und versuchen, die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Bei einem Strafbefehl wegen Beleidigung kann ein Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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