Das Betreuungsrecht umfasst schützende und unterstützende Maßnahmen für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung ihr Alltags- und Berufsleben nicht oder nur teilweise bewältigen können.
Wer erhält Betreuung?
Das Betreuungs- oder Vormundschaftsgericht ordnet eine Betreuung durch Berufsbetreuer an, wenn
- ein Bürger seine Betreuung beantragt.
- das Gericht Hinweise aus dem Bekanntenkreis erhält, die erhöhten Betreuungsbedarf vermuten lassen.
Das Betreuungsgericht stellt durch Sozialbericht und ärztliche Begutachtung fest, in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Der Betroffene darf einen Betreuer vorschlagen. Da das Gericht der Empfehlung nicht folgen muss, ist anwaltlicher Beistand ratsam, der sich für den Wunschbetreuer einsetzt.
Bei erhöhtem Betreuungsbedarf benennt das Vormundschaftsgericht zusätzlich einen Verfahrenspfleger. Bei erbrechtlichen Streitigkeiten, Kreditaufnahmen, medizinischen Behandlungen oder Vertragsänderung und -kündigung ist immer die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich.
Vorsorgedokumente schützen vor Fremdbestimmung
Wer seinen Willen aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr äußern kann, muss Fremdbestimmung durch Ärzte, Angehörige, Berufsbetreuer und andere hinnehmen. Doch mit diesen Vorsorgedokumenten lässt sich ein verbindlicher Rahmen festlegen:
- Patientenverfügung, um medizinische Behandlungsstandards festzulegen, wenn keine Willensäußerung möglich ist.
- Vorsorgevollmacht, um zu bestimmen, wer anstelle des Betreuten Behördengänge oder Rechtsgeschäfte tätigen darf.
- Betreuungsverfügung, um dem Gericht einen Betreuer als Vormund vorzuschlagen oder Angehörige von der Betreuung auszuschließen.
Wenn ein Anwalt beim Verfassen einer Vollmacht oder Verfügung unterstützt, bestätigt er damit die Einwilligungsfähigkeit des Unterzeichnenden. Anschließend übernimmt er die Eintragung im zentralen Vorsorgeregister, damit die Dokumente im Ernstfall schnell auffindbar sind.
Erneuter Antrag beendet rechtliche Betreuung
Eine Betreuung darf nicht gegen den Willen des Betreuten geschehen. Soll die Betreuung enden, müssen Betroffene gegenüber dem Betreuungs- bzw. Vormundschaftsgericht nachweisen, dass der Bedarf im angeordneten Lebensbereich vollständig entfällt.
Dazu muss der Betreute bzw. sein Vormund erneut einen gut begründeten Antrag beim Gericht stellen. Denn anhand der Argumentation schätzt das Gericht den Unterstützungsbedarf ein, fordert ggf. Gutachten an und fällt eine Entscheidung.
Wann empfiehlt sich anwaltlicher Beistand?
Ein Anwalt für Betreuungsrecht darf die rechtliche Betreuung übernehmen oder bei der Suche nach einem verantwortungsbewussten Betreuer helfen. Er unterstützt bei der Antragstellung und verhilft zu einem umfassenden Vorsorgepaket, um sicherzustellen, dass auch bei Verlust der Einwilligungsfähigkeit nach dem Willen des Betreuten gehandelt bzw. behandelt wird.
Ein erfahrener Anwalt unterstützt außerdem bei folgenden Anliegen:
- Erfolgt eine Betreuung gegen den Willen des Betreuten oder besteht kein Bedarf mehr, übernimmt er die Kommunikation mit Ämtern und setzt sich für ein Ende der Betreuung ein.
- Wenn Angehörige gegen Entscheidungen der Behörden Beschwerde einlegen und damit Verfahren blockieren, nutzt er die Elemente der Mediation, um eine Lösung im Interesse aller Beteiligten zu finden.
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