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Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) bildet die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht. Dieses regelt die Ansprüche aus der Pflegeversicherung, umfasst aber auch gesetzliche Anforderungen an Pflegeheime oder den Bereich der Altersvorsorge.

 

Wenn die Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen ungerechtfertigt ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad zuweist, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Pflegerecht zu konsultieren, der den Bescheid prüfen und einen Widerspruch mit einer fundierten Begründung absichern kann.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Pflegerecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Lydia C.

Herr Wagner ist sehr nett, sehr kompetent, hat mich gut beraten und im Fall einer weiteren Auseinandersetzung mit der Krankenkasse würde ich mich gerne wieder an ihn wenden, und mich von ihm vertreten lassen.

5,00 von 5 Sternen
Uwe L.

Sehr schnelle und kompetente Reaktion, sehr gutes Einfühlungsvermögen in unseren Fall. Wir fühlten uns bereit für den weiteren Verlauf. Glücklicherweise waren keine juristischen Schritte notwendig. Sollten wir aber doch noch eine anwaltliche Vertretung benötigen, wenden wir uns sicher an Frau Vorweg.

5,00 von 5 Sternen
Roland F.

Ergänzen muß ich: Probleme bekam ich von der Rentenstelle, weil ich kein eigenes Konto habe und haben wollte. Die richtige Antwort hätte auch mir mein Hausarzt geben können. Ohne eigenes Konto kann die Rentenversicherung nichts auszahlen. Nur unser großes Mehrfamilienhaus, welches ich mit unserer Tochter verwalte und besitze, hat ein eigenes Konto. Ich selber hatte noch nie eines.

5,00 von 5 Sternen
Friedhelm F.

Herr Wagner hat mir sachlich und sehr verständlich erklären können wie die Rechtslage in meinem Fall ist. Er schien mir auf dem Fachgebiet sehr kompetent zu sein. Jederzeit wieder.

5,00 von 5 Sternen
Zélia A.

Herr Wagner hat mir sehr weitergeholfen!!! War sehr nett und hat sich Zeit für mich genommen!!! Super Anwalt, sehr kompetent, würde ihn immer wieder kontaktieren. Danke

5,00 von 5 Sternen
Leopoldo H.

Herr RA Wagner war sehr gut vorbereitet und wusste über das internationale Sozialversicherungsrecht sehr gut Bescheid. Obwohl dies nur ein Erstgespräch war, hat er sich sehr viel Zeit genommen. Wir sind sehr dankbar für die Informationen und würden Herrn Wagner als Anwalt kontaktieren, wenn wir einen Anwalt benötigen.

5,00 von 5 Sternen
Stefan S.

Herr Wagner war sehr nett und hilfsbereit. Die Antwortzeit auf mein Anliegen war sehr schnell und ich kann Herrn Wagner uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Marion K.

Vielen Dank für die schnelle und umfassende Hilfe! Jetzt bin ich ein Stück sicherer unterwegs und hoffe, dass alles klappt! Danke auch für die Empfehlung des Fachanwalts in meinem Ort. Ich wünsche Ihnen alles Gute!

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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Pflegerecht berät seine Mandanten zu rechtlichen Fragen und Problemen rund um die Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen. Er unterstützt z. B. bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung, etwa wenn die Rentenversicherung oder Krankenkasse die Übernahme von Leistungen ablehnt. Auch wenn die Pflegekasse den korrekten Pflegegrad nicht anerkennt, kann ein Rechtsanwalt für Pflegerecht behilflich sein und die Entscheidung anfechten.

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid der Pflegekasse erhalten, kann Ihnen ein Anwalt für Pflegerecht helfen, dagegen vorzugehen. Er kann den Sachverhalt prüfen und fristgerecht Widerspruch einlegen. Die Kasse muss Ihren Antrag dann erneut prüfen. Kommt es zur wiederholten Ablehnung, kann der Rechtsanwalt für Pflegerecht die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Stehen diese gut, kann er Ihre Interessen im Verfahren vor dem Sozialgericht durchsetzen.

Ziehen Sie bei Rechtsanliegen zu Rente, Betreuung, Pflege oder Problemen mit der Krankenkasse einen Rechtsanwalt für Pflegerecht hinzu, entstehen Anwaltskosten. Diese sind im Pflegerecht von Ihnen selbst zu tragen. Haben Sie bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Beratungshilfe, beträgt der Eigenanteil an den Anwaltskosten lediglich 15 Euro.

Unsere Top Partner-Anwälte für Pflegerecht

Sebastian Jackwerth-Feige
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Anwalt für Pflegerecht: Was muss ich wissen?

Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) und das Vertragsrecht bilden die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht. Dieses regelt die Ansprüche aus der Pflegeversicherung, umfasst aber auch gesetzliche Anforderungen an Pflegeheime oder den Bereich der Altersvorsorge.

 

Leistungsanspruch durch Versicherungspflicht

In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren Monatsentgelt weniger als 5.212,50 € (ab 2020) beträgt. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, haben gesetzlich Versicherte einen staatlich gesicherten Leistungsanspruch gegenüber den einzelnen Versicherungsträgern:

  • Pflegeversicherung: Pflegeleistungen & Pflegegeld
  • Krankenversicherung: Krankenbehandlung, Medikamente, Hilfs- & Heilmittel
  • Rentenversicherung: Rehaleistungen, Alters-, Erwerbsminderungs- & Schwerbehindertenrente

 

Pflegegrad-Antrag stellen & Leistungen erhalten

Nur wenn Bundesbürger pflegebedürftig und auf Leistungen angewiesen sind, gewährt ihnen die Pflegeversicherung Pflegegeld und -leistungen. Dafür müssen sie einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen.

Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zum Hausbesuch und stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Eine Begutachtung durch den MDK erfolgt auch, wenn Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart haben, um die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen.

 

Vorgehen gegen Pflegeversicherung anwaltlich absichern

Expertenschätzungen zufolge lehnt die Pflegeversicherung jeden 3. Antrag unbegründet ab oder genehmigt einen zu geringen Pflegegrad. Grund dafür sind stetig steigende Gesundheitsausgaben und Sparmaßnahmen. Da gegenüber der Pflegeversicherung ein Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch besteht und im Falle eines Ablehnungsbescheides finanzielle Mittel fehlen, sollten Betroffene fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn ihre Versicherung nicht zahlt.

Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Pflegerecht zu konsultieren, der Gutachten und Bescheid prüft und den Pflegegrad-Widerspruch mit einer fundierten Begründung absichert. Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, reicht er – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – Sozialklage ein und übernimmt die gerichtliche Vertretung, damit Pflegebedürftige zeitnah Pflegeleistungen und -geld erhalten.

Juristische Unterstützung kann auch hilfreich sein, um Pflege- und Heimverträge auf Rechtswirksamkeit prüfen zu lassen, da diese oft ungünstige Klauseln oder Kostenfallen beinhalten oder intransparent gestaltet sind.

 

Vorsorgevollmacht, Patienten- & Betreuungsverfügung

Um sicherzustellen, dass immer entsprechend der eigenen Vorstellungen ge- und behandelt wird, empfiehlt sich ein umfassendes Vorsorgepaket:

  • Patientenverfügung, um medizinische Behandlungsstandards festzulegen, wenn keine Willensäußerung möglich ist.
  • Vorsorgevollmacht, um zu bestimmen, wer anstelle des Pflegebedürftigen wichtige Behördengänge oder Rechtsgeschäfte tätigen darf.
  • Betreuungsverfügung, um dem Betreuungsgericht eine Vertrauensperson vorzuschlagen, die bei Handlungsunfähigkeit entscheiden darf.

Mithilfe eines Anwalts für Pflegerecht lassen sich diese Dokumente rechtssicher erstellen, um sich im Ernstfall vor Einwilligungsvorbehalt und Fremdbestimmung zu schützen oder unzulässige Formulierungen auszuschließen, die schlimmstenfalls zur Unwirksamkeit der Vollmachten und Verfügungen führen.

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