Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) und das Vertragsrecht bilden die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht. Dieses regelt die Ansprüche aus der Pflegeversicherung, umfasst aber auch gesetzliche Anforderungen an Pflegeheime oder den Bereich der Altersvorsorge.
Leistungsanspruch durch Versicherungspflicht
In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren Monatsentgelt weniger als 5.212,50 € (ab 2020) beträgt. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, haben gesetzlich Versicherte einen staatlich gesicherten Leistungsanspruch gegenüber den einzelnen Versicherungsträgern:
- Pflegeversicherung: Pflegeleistungen & Pflegegeld
- Krankenversicherung: Krankenbehandlung, Medikamente, Hilfs- & Heilmittel
- Rentenversicherung: Rehaleistungen, Alters-, Erwerbsminderungs- & Schwerbehindertenrente
Pflegegrad-Antrag stellen & Leistungen erhalten
Nur wenn Bundesbürger pflegebedürftig und auf Leistungen angewiesen sind, gewährt ihnen die Pflegeversicherung Pflegegeld und -leistungen. Dafür müssen sie einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen.
Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zum Hausbesuch und stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Eine Begutachtung durch den MDK erfolgt auch, wenn Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart haben, um die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen.
Vorgehen gegen Pflegeversicherung anwaltlich absichern
Expertenschätzungen zufolge lehnt die Pflegeversicherung jeden 3. Antrag unbegründet ab oder genehmigt einen zu geringen Pflegegrad. Grund dafür sind stetig steigende Gesundheitsausgaben und Sparmaßnahmen. Da gegenüber der Pflegeversicherung ein Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch besteht und im Falle eines Ablehnungsbescheides finanzielle Mittel fehlen, sollten Betroffene fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn ihre Versicherung nicht zahlt.
Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Pflegerecht zu konsultieren, der Gutachten und Bescheid prüft und den Pflegegrad-Widerspruch mit einer fundierten Begründung absichert. Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, reicht er – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – Sozialklage ein und übernimmt die gerichtliche Vertretung, damit Pflegebedürftige zeitnah Pflegeleistungen und -geld erhalten.
Juristische Unterstützung kann auch hilfreich sein, um Pflege- und Heimverträge auf Rechtswirksamkeit prüfen zu lassen, da diese oft ungünstige Klauseln oder Kostenfallen beinhalten oder intransparent gestaltet sind.
Vorsorgevollmacht, Patienten- & Betreuungsverfügung
Um sicherzustellen, dass immer entsprechend der eigenen Vorstellungen ge- und behandelt wird, empfiehlt sich ein umfassendes Vorsorgepaket:
- Patientenverfügung, um medizinische Behandlungsstandards festzulegen, wenn keine Willensäußerung möglich ist.
- Vorsorgevollmacht, um zu bestimmen, wer anstelle des Pflegebedürftigen wichtige Behördengänge oder Rechtsgeschäfte tätigen darf.
- Betreuungsverfügung, um dem Betreuungsgericht eine Vertrauensperson vorzuschlagen, die bei Handlungsunfähigkeit entscheiden darf.
Mithilfe eines Anwalts für Pflegerecht lassen sich diese Dokumente rechtssicher erstellen, um sich im Ernstfall vor Einwilligungsvorbehalt und Fremdbestimmung zu schützen oder unzulässige Formulierungen auszuschließen, die schlimmstenfalls zur Unwirksamkeit der Vollmachten und Verfügungen führen.
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