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Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie so weit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, kann es sinnvoll sein, die geforderte Summe genau zu überprüfen. Weil die Berechnung des Elternunterhalts kompliziert ist, können dem Sozialamt dabei Fehler passieren. Ein Rechtsanwalt für Elternunterhalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Elternunterhalt aus Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Ilona S.

Herr Wiegand hat mich sehr kompetent, freundlich und ausführlich beraten. Ich bin sehr dankbar für seine Einschätzung und Empfehlung der weiteren Vorgehensweise. Vielen lieben Dank dafür! Das hat mir sehr geholfen!

4,80 von 5 Sternen
Karel R.

Herr Rechtsanwalt Kai Wiegand hat mir schon am Telefon mit seiner angenehmen Stimme erläutert, wie er mir helfen kann. Das hat mir sehr geholfen und mich beruhigt. Auch die weiteren Telefonate waren sehr hilfreich und ich bin sehr froh, dass ich ihn als Rechtsanwalt habe. Ich kann Herrn Wiegand sehr empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Manuela M.

Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Beratung durch Herrn Wiegand. Auch der Hinweis auf eventuell spätere Konsequenzen war äußerst hilfreich und ich bin sehr dankbar dafür.

5,00 von 5 Sternen
Susanne W.

Zwar konnte mir nicht weitergeholfen werden, was aber nicht an dem Anwalt, sondern an meiner Rechtsschutzversicherung lag. Der telefonische Kontakt mit RA Wiegand war sehr nett und informativ.

4,60 von 5 Sternen
Andrea Schneibel .

Er hat mir gute Tipps gegeben und mir auch ehrlich gesagt, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Anwaltsvertretung benötige. Ich darf mich aber jederzeit wieder bei ihm melden, wenn ich nicht weiter komme.

5,00 von 5 Sternen
Petra M.

Ich bin sehr zufrieden über die schnelle und auch kompetente Rechtsauskunft durch advocado und den RA Herrn Michael Grübnau. Sollte ich weiterhin in der genannten Angelegenheit Rechtsbeistand benötigen greife ich gerne auf ihr Hilfsangebot zurück. Mit freundlichen Grüßen P. Merkel

5,00 von 5 Sternen
Vinzenz R.

Sehr nett, tolle und umfangreiche Beratung. Ein super Anwalt der sich viel Zeit nimmt. Man fühlt sich hier sehr gut aufgehoben.

5,00 von 5 Sternen
Jens L.

Herr Wiegand ist ein seriöser und guter Anwalt und hat mich hervorragend und verständlich beraten. Ich bedanke mich für die gute und faire Zusammenarbeit.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann in allen rechtlichen Fragen zum Thema Elternunterhalt weiterhelfen. Vor allem wenn das Sozialamt eine Aufforderung zur Zahlung des Elternunterhaltes sendet, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Elternunterhalt zu kontaktieren. Er kann die Kommunikation mit dem Amt übernehmen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind und die Bezahlung der Heimkosten nicht geregelt ist.

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann die Aufforderung des Sozialamts zur Zahlung von Unterhalt für die eigenen Eltern prüfen, mögliche Berechnungsfehler aufdecken und Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Er kann bei der Ausgestaltung des Schonvermögens, bei der Prüfung von Pflegeheimverträgen auf benachteiligende Klauseln sowie bei der Vertretung vor Gericht im Falle einer Klage auf Nicht-Zahlung des Elternunterhalts helfen.

Die Kosten eines Anwalts für Elternunterhalt hängen von der Komplexität des Rechtsanliegens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Anwälte können aber auch Pauschalbeträge oder eine Abrechnung auf Stundenbasis anbieten.

Anwalt für Elternunterhalt: Was muss ich wissen?

Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie soweit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, sollten diese die geforderte Summe genau prüfen. Die Berechnung des Elternunterhalts ist kompliziert, häufig unterlaufen dem Sozialamt hierbei Fehler.

Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Rechtsanwalt für Fragen zum Elternunterhalt aus einem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

 

Wann sind Eltern unterhaltsbedürftig?

Unterhaltsbedürftig ist, wer finanziell nicht dazu in der Lage ist, selber für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Haben Eltern ihr gesamtes eigenes Vermögen verbraucht, müssen die Kinder Elternunterhalt leisten.

 

Sind Kinder unterhaltspflichtig?

Sind Eltern unterhaltsbedürftig, sind Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder gesetzlich dazu verpflichtet, Unterhalt für sie zu zahlen. Die Unterhaltsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass Kinder ihren Lebensstandard senken müssen.

Wenn die Pflegeversicherung und das Vermögen der Eltern zur Zahlung der Pflegekosten nicht ausreichen, müssen Kinder für ihre Eltern bezahlen, soweit sie dazu in der Lage sind.

Das Sozialamt übernimmt vorerst die verbleibenden Pflegekosten. Anschließend ermittelt es den möglichen Elternunterhalt und meldet sich mit einer sogenannten Rechtsbewahrungsanzeige bei den Kindern. Damit geht der Unterhaltsanspruch der Eltern auf das Sozialamt über.

Kinder müssen dann Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben.

 

Wie hoch sind Schonvermögen & Selbstbehalt?

Selbstbehalt und Schonvermögen begrenzen die mögliche Elternunterhalt-Forderung. Ein bestimmter Netto-Einkommensbetrag und bestimmte Vermögenswerte dürfen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Der Selbstbehalt vom monatlichen Netto-Einkommen beträgt für das Kind 1.800 Euro, dessen Ehepartner (dem Schwiegerkind) stehen 1.440 Euro zu und der Familienselbstbehalt beträgt 3.240 Euro.

Das den Selbstbehalt übersteigende Netto-Einkommen wird zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen.

Wie der Selbstbehalt darf auch das sogenannte Schonvermögen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Zum Schonvermögen zählen:

  • Der Selbstbehalt zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Für den Lebensalltag Notwendiges (Hausrat, Berufsausübung, künstlerische Tätigkeit)
  • Rücklagen für ein neues Auto, wenn es zur Berufsausübung notwendig ist
  • Selbstgenutzte Immobilie mit angemessenem Wohnraum
  • Freibetrag zur Altersvorsorge (5 % vom Jahresbruttoeinkommen * verbleibende Berufsjahre + 4 % Zinsen pro Jahr)
  • An ein Grundstück gebundenes Kapital, wenn es zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen dient

 

Forderung des Sozialamtes prüfen

Der Elternunterhalt muss für jeden Fall individuell ermittelt werden. Die Berechnung ist kompliziert – auch für die Mitarbeiter des Sozialamtes. Häufig berechnet das Amt den zu zahlenden Unterhalt nicht richtig. Unterhaltspflichtige sollten das Schreiben deshalb detailliert prüfen.

Bei unberechtigten Forderungen kann es daher sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und weiß, welche Vermögenswerte im individuellen Fall nicht in die Berechnung einfließen dürfen.

Der Partner-Anwalt prüft die Berechnungen des Sozialamtes, identifiziert ggf. vorhandene Fehler und kann so unberechtigte Forderungen zurückweisen. Er übernimmt die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Sozialamt und Gericht – damit die Verpflichtung zum Elternunterhalt Sie nicht zu Unrecht finanziell benachteiligt.

 

Relevantes Ratgeber-Wissen

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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Sozialrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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