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Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie so weit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, kann es sinnvoll sein, die geforderte Summe genau zu überprüfen. Weil die Berechnung des Elternunterhalts kompliziert ist, können dem Sozialamt dabei Fehler passieren. Ein Rechtsanwalt für Elternunterhalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Elternunterhalt aus Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Leopoldo H.

Herr RA Wagner war sehr gut vorbereitet und wusste über das internationale Sozialversicherungsrecht sehr gut Bescheid. Obwohl dies nur ein Erstgespräch war, hat er sich sehr viel Zeit genommen. Wir sind sehr dankbar für die Informationen und würden Herrn Wagner als Anwalt kontaktieren, wenn wir einen Anwalt benötigen.

5,00 von 5 Sternen
Ioan V.

Ich wurde sofort kontaktiert und habe die notwendige Informationen bzw. Beratung erhalten. Sehr freundlich und kompetent! Danke schön!

5,00 von 5 Sternen
Thomas V.

Ich hatte heute ein sehr nettes Telefonat mit Frau Booz zu einer Ersteinschätzung bezüglich einer sozialrechtlichen Frage. Frau Booz hat sich wirklich viel Zeit für mein Anliegen genommen und hat mich ganz ausgezeichnet beraten.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Manfred K.

Herr Rechtsanwalt Grübnau-Rieken hat meine Forderung einschließlich der Schmerzensgeldforderung zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgesetzt. Ich kann Herrn Grübnau-Rieken mit allerbester Empfehlung weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Michael L.

Vielen Dank, die Beratung ist sehr gut und fachlich sehr kompetent, direkt und zielorientiert, das ist leider sehr selten geworden mein Kompliment.

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Sehr professionell und kompetent - Herr Wiegand hat sich wirklich die Zeit genommen, unseren Sachverhalt in einer Ersteinschätzung zu klären.

5,00 von 5 Sternen
Kristin L.

Vielen herzlichen Dank! Vor allem hatte ich einen Menschen am Telefon und noch dazu mit fachlicher Kompetenz. Das hat gut getan!

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann in allen rechtlichen Fragen zum Thema Elternunterhalt weiterhelfen. Vor allem wenn das Sozialamt eine Aufforderung zur Zahlung des Elternunterhaltes sendet, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Elternunterhalt zu kontaktieren. Er kann die Kommunikation mit dem Amt übernehmen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind und die Bezahlung der Heimkosten nicht geregelt ist.

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann die Aufforderung des Sozialamts zur Zahlung von Unterhalt für die eigenen Eltern prüfen, mögliche Berechnungsfehler aufdecken und Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Er kann bei der Ausgestaltung des Schonvermögens, bei der Prüfung von Pflegeheimverträgen auf benachteiligende Klauseln sowie bei der Vertretung vor Gericht im Falle einer Klage auf Nicht-Zahlung des Elternunterhalts helfen.

Die Kosten eines Anwalts für Elternunterhalt hängen von der Komplexität des Rechtsanliegens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Anwälte können aber auch Pauschalbeträge oder eine Abrechnung auf Stundenbasis anbieten.

Unsere Top Partner-Anwälte für Elternunterhalt

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Anwalt für Elternunterhalt: Was muss ich wissen?

Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie soweit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, sollten diese die geforderte Summe genau prüfen. Die Berechnung des Elternunterhalts ist kompliziert, häufig unterlaufen dem Sozialamt hierbei Fehler.

Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

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Wann sind Eltern unterhaltsbedürftig?

Unterhaltsbedürftig ist, wer finanziell nicht dazu in der Lage ist, selber für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Haben Eltern ihr gesamtes eigenes Vermögen verbraucht, müssen die Kinder Elternunterhalt leisten.

 

Sind Kinder unterhaltspflichtig?

Sind Eltern unterhaltsbedürftig, sind Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder gesetzlich dazu verpflichtet, Unterhalt für sie zu zahlen. Die Unterhaltsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass Kinder ihren Lebensstandard senken müssen.

Wenn die Pflegeversicherung und das Vermögen der Eltern zur Zahlung der Pflegekosten nicht ausreichen, müssen Kinder für ihre Eltern bezahlen, soweit sie dazu in der Lage sind.

Das Sozialamt übernimmt vorerst die verbleibenden Pflegekosten. Anschließend ermittelt es den möglichen Elternunterhalt und meldet sich mit einer sogenannten Rechtsbewahrungsanzeige bei den Kindern. Damit geht der Unterhaltsanspruch der Eltern auf das Sozialamt über.

Kinder müssen dann Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben.

 

Wie hoch sind Schonvermögen & Selbstbehalt?

Selbstbehalt und Schonvermögen begrenzen die mögliche Elternunterhalt-Forderung. Ein bestimmter Netto-Einkommensbetrag und bestimmte Vermögenswerte dürfen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Der Selbstbehalt vom monatlichen Netto-Einkommen beträgt für das Kind 1.800 Euro, dessen Ehepartner (dem Schwiegerkind) stehen 1.440 Euro zu und der Familienselbstbehalt beträgt 3.240 Euro.

Das den Selbstbehalt übersteigende Netto-Einkommen wird zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen.

Wie der Selbstbehalt darf auch das sogenannte Schonvermögen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Zum Schonvermögen zählen:

  • Der Selbstbehalt zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Für den Lebensalltag Notwendiges (Hausrat, Berufsausübung, künstlerische Tätigkeit)
  • Rücklagen für ein neues Auto, wenn es zur Berufsausübung notwendig ist
  • Selbstgenutzte Immobilie mit angemessenem Wohnraum
  • Freibetrag zur Altersvorsorge (5 % vom Jahresbruttoeinkommen * verbleibende Berufsjahre + 4 % Zinsen pro Jahr)
  • An ein Grundstück gebundenes Kapital, wenn es zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen dient

 

Forderung des Sozialamtes prüfen

Der Elternunterhalt muss für jeden Fall individuell ermittelt werden. Die Berechnung ist kompliziert – auch für die Mitarbeiter des Sozialamtes. Häufig berechnet das Amt den zu zahlenden Unterhalt nicht richtig. Unterhaltspflichtige sollten das Schreiben deshalb detailliert prüfen.

Bei unberechtigten Forderungen kann es daher sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und weiß, welche Vermögenswerte im individuellen Fall nicht in die Berechnung einfließen dürfen.

Der Partner-Anwalt prüft die Berechnungen des Sozialamtes, identifiziert ggf. vorhandene Fehler und kann so unberechtigte Forderungen zurückweisen. Er übernimmt die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Sozialamt und Gericht – damit die Verpflichtung zum Elternunterhalt Sie nicht zu Unrecht finanziell benachteiligt.

 

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