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Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie so weit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, kann es sinnvoll sein, die geforderte Summe genau zu überprüfen. Weil die Berechnung des Elternunterhalts kompliziert ist, können dem Sozialamt dabei Fehler passieren. Ein Rechtsanwalt für Elternunterhalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Elternunterhalt aus Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Ralf W.

Am Telefon eine sehr freundliche Unterhaltung zu SGB VII gehabt und eine kompetente Auskunft mit Hilfestellungen erhalten. Wenn jemand Probleme mit diesem Fachgebiet haben sollte, kann ich Herrn Wagner nur empfehlen. Also von 100 glatte 100!!

4,60 von 5 Sternen
Sabrina B.

Keine lange Wartezeit, sehr bemüht und sehr freundlich, kompetent. Der RA hat mich auf verschiedene wichtige Aspekte aufmerksam gemacht. Obwohl in meinem Fall ein Mandat nicht sinnig war hat er mir ausführlich Auskunft gegeben und sich Zeit genommen. Vielen Dank dafür. In anderes rechtlichen Sachen würde ich wieder auf ihn zukommen.

5,00 von 5 Sternen
Theresa H.

Der Kontakt war äußert freundlich und empathisch. Ich habe eine gute Erklärung zur rechtlichen Situation meines Anliegens erhalten und weiß jetzt, welche Ansprüche ich habe oder nicht habe.

5,00 von 5 Sternen
Lara B.

Herr Wagner ist sehr kompetent am Telefon gewesen. Es war ein äußerst sehr gut verständlicher Dialog, bei dem er einem auch reichlich Zeit zum Aussprechen gelassen hat. So etwas findet man oft vergeblich. Herr Wagner hat mir sehr weitergeholfen! Ich würde ihn definitiv mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen! 5 Sterne.

5,00 von 5 Sternen
Monika W.

Nach 2 1/2 Stunden kam der ersehnte Anruf. Der Anwalt K. Wiegand war sehr freundlich, und hat uns kompetent und sehr verständlich beraten.

5,00 von 5 Sternen
Silvia K.

Sehr kompetent, ehrlich und verständlich. Gerne empfehle ich Herrn Wiegand weiter. Ausgesprochen guter Service Ihrer Firma!

5,00 von 5 Sternen
Bettina M.

Ich war sehr zufrieden mit dem Anwalt. Erstens wurde ich noch keine 5 Minuten nach meiner Anfrage schon angerufen und dann war er sehr freundlich und zuvorkommend.

5,00 von 5 Sternen
Dagmar S.

Herr Wiegand hat sich sehr viel Zeit genommen und eine realistische Ersteinschätzung abgegeben. Hervorragende Beratung

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann in allen rechtlichen Fragen zum Thema Elternunterhalt weiterhelfen. Vor allem wenn das Sozialamt eine Aufforderung zur Zahlung des Elternunterhaltes sendet, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Elternunterhalt zu kontaktieren. Er kann die Kommunikation mit dem Amt übernehmen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind und die Bezahlung der Heimkosten nicht geregelt ist.

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann die Aufforderung des Sozialamts zur Zahlung von Unterhalt für die eigenen Eltern prüfen, mögliche Berechnungsfehler aufdecken und Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Er kann bei der Ausgestaltung des Schonvermögens, bei der Prüfung von Pflegeheimverträgen auf benachteiligende Klauseln sowie bei der Vertretung vor Gericht im Falle einer Klage auf Nicht-Zahlung des Elternunterhalts helfen.

Die Kosten eines Anwalts für Elternunterhalt hängen von der Komplexität des Rechtsanliegens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Anwälte können aber auch Pauschalbeträge oder eine Abrechnung auf Stundenbasis anbieten.

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Antonia Krusch
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Anwalt für Elternunterhalt: Was muss ich wissen?

Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie soweit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, sollten diese die geforderte Summe genau prüfen. Die Berechnung des Elternunterhalts ist kompliziert, häufig unterlaufen dem Sozialamt hierbei Fehler.

Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Rechtsanwalt für Fragen zum Elternunterhalt aus einem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

 

Wann sind Eltern unterhaltsbedürftig?

Unterhaltsbedürftig ist, wer finanziell nicht dazu in der Lage ist, selber für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Haben Eltern ihr gesamtes eigenes Vermögen verbraucht, müssen die Kinder Elternunterhalt leisten.

 

Sind Kinder unterhaltspflichtig?

Sind Eltern unterhaltsbedürftig, sind Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder gesetzlich dazu verpflichtet, Unterhalt für sie zu zahlen. Die Unterhaltsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass Kinder ihren Lebensstandard senken müssen.

Wenn die Pflegeversicherung und das Vermögen der Eltern zur Zahlung der Pflegekosten nicht ausreichen, müssen Kinder für ihre Eltern bezahlen, soweit sie dazu in der Lage sind.

Das Sozialamt übernimmt vorerst die verbleibenden Pflegekosten. Anschließend ermittelt es den möglichen Elternunterhalt und meldet sich mit einer sogenannten Rechtsbewahrungsanzeige bei den Kindern. Damit geht der Unterhaltsanspruch der Eltern auf das Sozialamt über.

Kinder müssen dann Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben.

 

Wie hoch sind Schonvermögen & Selbstbehalt?

Selbstbehalt und Schonvermögen begrenzen die mögliche Elternunterhalt-Forderung. Ein bestimmter Netto-Einkommensbetrag und bestimmte Vermögenswerte dürfen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Der Selbstbehalt vom monatlichen Netto-Einkommen beträgt für das Kind 1.800 Euro, dessen Ehepartner (dem Schwiegerkind) stehen 1.440 Euro zu und der Familienselbstbehalt beträgt 3.240 Euro.

Das den Selbstbehalt übersteigende Netto-Einkommen wird zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen.

Wie der Selbstbehalt darf auch das sogenannte Schonvermögen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Zum Schonvermögen zählen:

  • Der Selbstbehalt zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Für den Lebensalltag Notwendiges (Hausrat, Berufsausübung, künstlerische Tätigkeit)
  • Rücklagen für ein neues Auto, wenn es zur Berufsausübung notwendig ist
  • Selbstgenutzte Immobilie mit angemessenem Wohnraum
  • Freibetrag zur Altersvorsorge (5 % vom Jahresbruttoeinkommen * verbleibende Berufsjahre + 4 % Zinsen pro Jahr)
  • An ein Grundstück gebundenes Kapital, wenn es zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen dient

 

Forderung des Sozialamtes prüfen

Der Elternunterhalt muss für jeden Fall individuell ermittelt werden. Die Berechnung ist kompliziert – auch für die Mitarbeiter des Sozialamtes. Häufig berechnet das Amt den zu zahlenden Unterhalt nicht richtig. Unterhaltspflichtige sollten das Schreiben deshalb detailliert prüfen.

Bei unberechtigten Forderungen kann es daher sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und weiß, welche Vermögenswerte im individuellen Fall nicht in die Berechnung einfließen dürfen.

Der Partner-Anwalt prüft die Berechnungen des Sozialamtes, identifiziert ggf. vorhandene Fehler und kann so unberechtigte Forderungen zurückweisen. Er übernimmt die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Sozialamt und Gericht – damit die Verpflichtung zum Elternunterhalt Sie nicht zu Unrecht finanziell benachteiligt.

 

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