Anwalt Sozialrecht: Was muss ich wissen?
Das Sozialrecht dient der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod. Trotz der gesetzlich geregelten Ansprüche auf Sozialleistungen kann es z. B. aufgrund von Fehlern des Amtes zur Ablehnung von u. a. Grundsicherung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eltern-, Kinder- und Wohngeld kommen.
Ein Anwalt für Sozialrecht kann für seine Mandanten dafür sorgen, dass sich solche Fehler nicht zum Nachteil des Betroffenen auswirken und er seinen Anspruch auf Sozialleistungen vor einem Träger oder Amt durchsetzen kann.
Wie kann ein Anwalt für Sozialrecht helfen?
Ein Anwalt für Sozialrecht kann Fehler bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Unterstützung, bei der Berechnung Ihres Anspruchs oder im Bescheid identifizieren und zweifelsfrei nachweisen. Auf dieser Grundlage kann er beim zuständigen Amt Einspruch oder Widerspruch einlegen und den Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld durchsetzen.
Außerdem kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht Sie schon vor einer Antragstellung zu wichtigen Ansprüchen, Rechten und Voraussetzungen beraten. Bei Bedarf kann er auch die Antragstellung und die Kommunikation mit Ämtern und Behörden übernehmen.
Was kostet ein Anwalt für Sozialrecht?
Die Kosten für einen Anwalt für Sozialrecht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Deswegen sind pauschale Aussagen zu den Anwaltskosten im Sozialrecht nur schwer möglich. Alternativ lässt sich aber auch ein individuelles Festpreis-Honorar mit dem Rechtsanwalt für Sozialrecht vereinbaren.
Können Sie die Anwaltskosten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht zahlen, können Sie Beratungshilfe für alle außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts für Sozialrecht beantragen – bei gerichtlichen Tätigkeiten ist Prozesskostenhilfe möglich.
Welche Rechte garantiert der Gesetzgeber?
Jeder Bürger hat gegenüber verschiedenen Sozialleistungsträgern wie Arbeitsagentur, Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung Ansprüche auf Geld- oder Sachleistungen. Dazu gehören u. a. Grundsicherung, Wohngeld und Rente aufgrund des Alters oder wegen einer Erwerbsminderung.
Dafür sind verschiedene Voraussetzungen wie z. B. tatsächliche Hilfsbedürftigkeit zu erfüllen. Verweigert ein Amt dennoch eine Sozialleistung wie Arbeitslosengeld, dürfen Betroffene Einspruch oder Widerspruch einlegen. Das Amt muss seine Entscheidung dann überprüfen. Auch der Gerichtsweg steht offen, wenn Ämter z. B. grundlos Sozialleistungen verweigern.
Welche Gerichte sind im Sozialrecht zuständig?
Rechtsstreitigkeiten im Sozialrecht unterliegen aufgrund ihrer Bedeutung und Komplexität einem eigenen Verwaltungsgerichtszweig. Diese Sozialgerichtsbarkeit ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Verweigern Ämter Sozialleistungen, dürfen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Klage beim Sozialgericht einreichen.
Für Berufungen und Beschwerden sind die Landessozialgerichte zuständig – für Revisionen das Bundessozialgericht. Einige sozialrechtliche Streitigkeiten wie u. a. beim BAföG, dem Wohngeld oder der Jugendhilfe werden von den Verwaltungsgerichten bearbeitet.