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Gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) ist eine Fahrer- oder Unfallflucht ein strafbares Verkehrsdelikt, bei dem sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne dass Unfallbeteiligte bzw. Polizei die Personalien oder Versicherungsdaten festhalten können.

 

Wer Fahrerflucht begeht, begeht also eine Straftat. Um den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder das Strafmaß zu mildern, kann ein Anwalt bei Fahrerflucht Einsicht in Ihre Akte beantragen und Ihre Chancen erhöhen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten, das Strafmaß deutlich zu mildern oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

 

advocado findet für Sie schnell den passenden Rechtsanwalt zum Thema Fahrerflucht aus einem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Anke K.

Befinde mich noch im laufenden Verfahren. Ein Teilerfolg ist bereits erzielt. Habe bisher sehr kompetenten Rechtsbeistand erhalten und hoffe auf einen positiven Ausgang des Verfahrens.

5,00 von 5 Sternen
Yvonne H.

Sehr klares und verständliches Gespräch mit vielen Infos, die mir weiter geholfen haben. In allem bin ich sehr zufrieden, auch mit der zügigen Rückmeldung am Folgetag. Ganz herzlichen Dank dafür.

5,00 von 5 Sternen
Gabriele M.

Der Rechtsanwalt hat mir eine Empfehlung gegeben, die ich beherzigen werde. Sein Rückruf erfolgte sofort nach Anfragestellung und er wirkte sehr kompetent, verständlich und freundlich. Ich kann mir vorstellen, ihn weiterzuempfehlen. Vielen Dank!

4,60 von 5 Sternen
Sebastian T.

... sehr verständliche Übersetzung des Sachverhalts in die Rechtslage und zurück ... sehr freundlich und unkompliziert

5,00 von 5 Sternen
Arkadi M.

Sehr freundlich und sehr verständlich beraten worden. Werde in weiteren Fällen auch immer Ihre Leistungen in Anspruch nehmen.

5,00 von 5 Sternen
Dieter S.

Eine 100 % Empfehlung, sehr kompetent mit einem sehr großen Fachwissen. Das Problem bei uns ist jedoch das in unserem Fall in Deutschland noch kein Urteil ausgesprochen wurde, daher müssen wir sehr genau überlegen was wir tun und wie unsere Erfolgsaussichten sind und bei unserer Entscheidung hat uns Herr R.A. B. Klug mehr als nur weitergeholfen.

5,00 von 5 Sternen
Daniela O.

Ich behalte mir vor je nach Erfolg meines Termines bei einem anderen Rechtsanwalt den Werten Herrn Lackner noch einmal zu kontaktieren Ich muss erst feststellen, was der mir bis dato unbekannte Rechtsanwalt zu meiner Angelegenheit für Lösungsvorschläge macht Mag. lackner auf jeden Fall top! 10 Sterne von 5 Mit freundlichen Grüßen Mag.aOberhammer

4,80 von 5 Sternen
Baris Haydar M.

War die erste telefonische Begegnung. War freundlich und kompetent. Ist auch auf meine Fragen eingegangen. Ging alles schnell und unproblematisch :)

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Fahrerflucht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Verfolgung von oder Verteidigung gegen Fahrerflucht geht. Er kann dabei helfen, dass der Beschuldigte sich nicht selbst belastet und zielgerichtet verteidigt wird – oder dass der Fahrerflüchtige zur Verantwortung gezogen wird.

Damit der Beschuldigte sich nicht selbst belastet, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Fahrerflucht die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und den Beschuldigten zu Vernehmungen begleiten. Durch Einsicht in die Untersuchungsakten kann er Anhaltspunkte für die Verteidigung finden und über Zeugen oder Beweise den Tatvorwurf entkräften. Aufgrund dieser Informationen kann er eine Verteidigungsstrategie erstellen und vor Gericht auf Freispruch hinwirken.

Die Honorare eines Anwaltes mit Schwerpunkt Fahrerflucht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten hängen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des Falles ab. Rechtsanwälte können auch ein Pauschal-Honorar anbieten.

Unsere Top Partner-Anwälte für Fahrerflucht

Melanie Leier
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Anwalt für Fahrerflucht: Was muss ich wissen?

Gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) bezeichnet eine Fahrer- oder Unfallflucht ein strafbares Verkehrsdelikt, bei dem sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne dass Unfallbeteiligte oder Polizei die Personalien oder Versicherungsdaten festhalten können.

 

Von Unfallflucht betroffen?

Wenn Sie von einer Fahrerflucht betroffen sind, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt kann helfen, nach möglichen Zeugen zu suchen und nach Ablauf einer 24-stündigen Frist Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Gegebenenfalls beauftragt er ein Gutachten bei einem Sachverständigen oder informiert Ihre Vollkaskoversicherung über das Ausmaß des Sachschadens.

Beim Vorgehen übernimmt er sowohl die Beweisführung als auch die Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden und Versicherung. Damit Sie sicher sein können, dass eine baldige Schadensregulierung erfolgt und der Unfallverursacher – wenn bekannt – für die verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen wird.

 

Fahrerflucht begangen?

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne auf den Betroffenen zu warten oder seine Kontakt- und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht eine Straftat. Um den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder das Strafmaß zu mildern, empfiehlt es sich, den Schaden umgehend der Polizei zu melden – vor allem, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.

Auch wenn Sie unbemerkt Fahrerflucht begangen haben, sind Sie beweispflichtig: Sie müssen eindeutig nachweisen, dass Sie beispielsweise den Rempler beim Ausparken nicht mitbekommen haben. Nur dann dürfen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Sie nicht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort belangen und stellen das Verfahren ein.

 

Verlust der Fahrerlaubnis & andere Strafen

Wenn die Strafverfolgungsbehörden ermitteln, wer verantwortlich für den Unfall mit Fahrerflucht ist, müssen Sie als Flüchtiger innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist mit verkehrsrechtlichen Sanktionen rechnen. Je nach Ausmaß des Schadens sind folgende Strafen möglich:

  • Bußgeld
  • Punkt(e) im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Temporäres Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Haftstrafe z. B. bei Einfluss von Betäubungsmitteln

 

Anwalt finden lassen & Strafmaß mildern

Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Fahrerflucht konfrontiert sind, kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Denn von 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht verurteilt das Gericht lediglich 31.000 Verantwortliche pro Jahr.

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Ein im Umgang mit der Fahrerflucht erfahrener Partner-Anwalt kann Einsicht in Ihre Akte beantragen und Ihre Chancen erhöhen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten, das Strafmaß deutlich zu mildern oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Sollte die Staatsanwaltschaft ein Strafbefehlsverfahren eröffnen, ist die Hilfe eines Anwalts empfehlenswert: Er übernimmt Ihre gerichtliche Vertretung und setzt sich für einen Freispruch oder eine milde Strafe ein.

 

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