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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Martin G.

Herr Matthias H. Bernds war immer schnell zu erreichen und hat mich sehr gut vertreten. Ganz klare Weiterempfehlung!

4,80 von 5 Sternen
Philipp B.

Sehr schnelle und hilfreiche Erstantwort. Man kennt sich rasch aus und bekommt konkrete Handlungsempfehlungen. Absolut weiterzuempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Jutta W.

Super, ich bin begeistert. Gerade für eine Ersteinschätzung ist es hilfreich, wenn sie kostenlos ist, da man sich oft scheut den ersten Schritt zu gehen, wenn man selbst nicht einschätzen kann, ob es Sinn macht, Kompensierung zu fordern. Herzlichen Dank

5,00 von 5 Sternen
Ute V.

Schnelle Kontaktaufnahme durch ihn. Hat mich beruhigen können. Soll mich melden wenn die Kündigung schriftlich vorliegt.

5,00 von 5 Sternen
Daniel T.

Großen Dank an Herrn Felbecker. Schnelle Reaktion, gute und sehr kompetente Beratung. Bitte genauso weitermachen! Danke

4,60 von 5 Sternen
Sonja G.

Sehr freundlicher und kompetenter Antwort, der schnell und unkompliziert mit Rat und Tat zur Seite steht! Vielen Dank.

4,60 von 5 Sternen
Sandy Sarkinovic .

Alles ok nur am Ende abgewürgt. Auf einmal war er weg und ich hab mich bedankt und verabschiedet obwohl er gar nicht mehr da war.

5,00 von 5 Sternen
Fabian P.

Nicht nur kompetent, verständlich, ausführlich und freundlich, sondern auch extrem schnell. Die Ersteinschätzung kam innerhalb von 45 Minuten. Das ist wirklich einmalig! Vielen Dank.

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4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

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Unsere Top Partner-Anwälte für Familienzusammenführung

Birgit Schnöll
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Hasret Karadeniz
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Anwalt Familien­zusammen­führung: Was muss ich wissen?

Ehe und Familie sind rechtlich geschützt. Deshalb ist die Familienzusammenführung möglich: Deutsche Staatsbürger dürfen ihre ausländischen Angehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder, Elternteile) ins Land holen.  Auch ein Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis kann seine Familie nachholen. Die Familie bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Zusammenführung mit einem Ausländer ist deutlich komplizierter als mit einem deutschen Staatsbürger. Je nach Aufenthaltsstatus (z. B. dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, Asyl- oder Flüchtlingsstatus) können umfangreiche Nachweispflichten, Sperrfristen, die erneute Status-Prüfung und Ausschlussregelungen den Familiennachzug erschweren. Hier kann ein Anwalt helfen. Er weiß, welche Nachweise erbracht werden müssen und kann das Antragsverfahren juristisch begleiten.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen für eine Familienzusammenführung.

Wann kann ich eine Familienzusammenführung beantragen?

Einmal ist gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Familienzusammenführung möglich ist. Ist der Ehegattennachzug möglich, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.  

Voraussetzungen für den Ehegattennachzug

Der Ehegattennachzug ist in Deutschland zum Schutz der Ehe und Familie möglich (Art. 6 Grundgesetz). Familienmitglieder erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Grundsatz bedeutet aber nicht, dass automatisch ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht. Dafür sind wie in jedem Fall die Voraussetzungen des § 27 AufenthG zu erfüllen.

Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung:

  • Visum
  • Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eindeutige Identität und Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse
  • Pass

Die Voraussetzungen für den Familiennachzug hängen auch von der Staatsangehörigkeit des in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab.

Für den Ehegattennachzug zu jemandem mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaats (nicht EU, nicht Europäischer Wirtschaftsraum, nicht Schweiz) gibt es zusätzllich besondere Voraussetzungen. § 30 AufenthG schreibt Folgendes vor:

  • Beide Ehegatten haben das 18. Lebensjahr vollendet
  • Der nachziehende Ehegatte hat grundlegende Deutschkenntnisse
  • Der in Deutschland lebende Ehegatte hat einen gesicherten Aufenthaltsstatus (z.B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU)
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen ihn

Voraussetzungen für den Antrag auf Familienzusammenführung

Ist der nachziehende Ehepartner kein EU-Bürger, braucht er ein Visum, damit er nach Deutschland kommen kann. Das Visum muss man beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft beantragen, wo der nachziehende Ehegatte lebt.

Für das Visum notwendig sind:

  • Reisepass des Antragstellers
  • Passfoto
  • Eheurkunde
  • Kopie des Aufenthaltstitels des bereits in Deutschland lebenden Ehepartners
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (A1-Zertifikat)
  • Nachweis über Wohnraum in Deutschland und gesicherten Lebensunterhalt

Die Familienzusammenführung sollte als Zweck für das Visum angegeben werden.

Die Erteilung eines Visums kann 12 bis 15 Wochen dauern. Erst wenn das Visum genehmigt ist, kann man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Wie läuft der Familiennachzug ab?

So funktioniert der Familiennachzug:

  1. Visum beantragen
  2. Antrag auf Familienzusammenführung stellen
  3. Nach der Einreise: Im Einwohnermeldeamt anmelden (Frist: 1 Woche)
  4. In der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen

Wie kann ein Anwalt bei der Familienzusammenführung helfen?

Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind umfangreich, die Regelungen für Laien kompliziert. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Familienzusammenführung weiß genau, was zu tun ist, damit Familienmitglieder nach Deutschland einreisen dürfen. Er kann Ihre individuelle Situation prüfen und zuerst sicherstellen, dass Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Familie nachzuholen.

Er kann alle notwendigen Unterlagen zum Nachweis Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zusammenstellen, Ihre Angehörigen dabei unterstützen, das Visum zu beantragen und die Fristen für die Bearbeitung im Blick behalten, damit sie in der Heimat nicht z. B. zu früh ihre Wohnung aufgeben müssen oder ähnliche organisatorische Schwierigkeiten haben.

Haben Sie das Visum, kann der Anwalt Ihren Antrag auf Familienzusammenführung ausfüllen und rechtlich absichern, damit keine Fehler passieren, die den Nachzug verhindern.

Auch nach der Einreise kann der Anwalt eine wertvolle Unterstützung bei allen Behördengängen sein und dabei helfen, einen langfristigen Aufenthaltstitel zu bekommen.

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