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  • Voraussetzungen für die Familienzusammenführung sicherstellen
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  • Antrag für das Visum absichern
  • Fristen prüfen und einhalten
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Gottfried K.

Der Anwalt war bestens informiert und beruhigte mich: Die Gegenseite hat kein Recht, Geld mit Mahngebühren von mir einzutreiben. Ich solle es einfach aussitzen.

5,00 von 5 Sternen
Thomas V.

Es war ein angenehmes Telefonat, alle Unklarheiten wurden beseitigt und meine Fragen wurden beantwortet. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

5,00 von 5 Sternen
Daniel N.

Sehr rasche Rückmeldung per Telefon. Sehr angenehme Gesprächsführung. Meine Fragen wurden genau und verständlich geklärt. Fühlte mich sehr gut aufgehoben.

5,00 von 5 Sternen
Iveta Prinz S.

Sie war behilflich. Ich habe nicht gewußt was ich sollen tun, oder sollen kann. Und darum ich gebraucht habe eine professionelle Hilfe und Rat.

5,00 von 5 Sternen
Susanne H.

Hr. Lackner nahm sich wirklich Zeit für mich, und hat auch schon im Vorfeld erkundigen über ähnliche Verfahren eingeholt. Sehr einfühlsam, mir wurde alles gut erklärt, und ich könnte mich auch gerne melden sollte ich noch weitere Fragen haben. Fazit: Top, absolut empfehlenswert!

4,80 von 5 Sternen
Nadine B.

Herr Schwartmann hat mir den Hintergrund erklärt und mir sehr gute Tipps für die Lösung meines Anliegens gegeben, die ich umsetzen werde.

5,00 von 5 Sternen
Uta M.

Sehr geehrter Herr Neuber, für Ihre sehr hilfreiche, ausführliche Ersteinschätzung meines Anliegens danke ich Ihnen sehr, da ich nun weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Es ist tatsächlich eine Erleichterung, dies zu WISSEN, statt unruhig alles Mögliche zu befürchten. Noch einmal ganz herzlichen Dank und Ihnen alles Gute

5,00 von 5 Sternen
Claudia H.

Herr Felbecker war sehr freundlich und auf Augenhöhe. Ich habe sehr unbürokratisch geholfen bekommen und es wurden keine Leistungen aufgedrängt.

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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.de/anliegen-schildern/

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für Familienzusammenführung

Andreas Schwartmann
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Anwalt Familien­zusammen­führung: Was muss ich wissen?

Ehe und Familie sind rechtlich geschützt. Deshalb ist die Familienzusammenführung möglich: Deutsche Staatsbürger dürfen ihre ausländischen Angehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder, Elternteile) ins Land holen.  Auch ein Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis kann seine Familie nachholen. Die Familie bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Zusammenführung mit einem Ausländer ist deutlich komplizierter als mit einem deutschen Staatsbürger. Je nach Aufenthaltsstatus (z. B. dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, Asyl- oder Flüchtlingsstatus) können umfangreiche Nachweispflichten, Sperrfristen, die erneute Status-Prüfung und Ausschlussregelungen den Familiennachzug erschweren. Hier kann ein Anwalt helfen. Er weiß, welche Nachweise erbracht werden müssen und kann das Antragsverfahren juristisch begleiten.

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Wann kann ich eine Familienzusammenführung beantragen?

Einmal ist gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Familienzusammenführung möglich ist. Ist der Ehegattennachzug möglich, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.  

Voraussetzungen für den Ehegattennachzug

Der Ehegattennachzug ist in Deutschland zum Schutz der Ehe und Familie möglich (Art. 6 Grundgesetz). Familienmitglieder erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Grundsatz bedeutet aber nicht, dass automatisch ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht. Dafür sind wie in jedem Fall die Voraussetzungen des § 27 AufenthG zu erfüllen.

Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung:

  • Visum
  • Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eindeutige Identität und Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse
  • Pass

Die Voraussetzungen für den Familiennachzug hängen auch von der Staatsangehörigkeit des in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab.

Für den Ehegattennachzug zu jemandem mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaats (nicht EU, nicht Europäischer Wirtschaftsraum, nicht Schweiz) gibt es zusätzllich besondere Voraussetzungen. § 30 AufenthG schreibt Folgendes vor:

  • Beide Ehegatten haben das 18. Lebensjahr vollendet
  • Der nachziehende Ehegatte hat grundlegende Deutschkenntnisse
  • Der in Deutschland lebende Ehegatte hat einen gesicherten Aufenthaltsstatus (z.B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU)
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen ihn

Voraussetzungen für den Antrag auf Familienzusammenführung

Ist der nachziehende Ehepartner kein EU-Bürger, braucht er ein Visum, damit er nach Deutschland kommen kann. Das Visum muss man beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft beantragen, wo der nachziehende Ehegatte lebt.

Für das Visum notwendig sind:

  • Reisepass des Antragstellers
  • Passfoto
  • Eheurkunde
  • Kopie des Aufenthaltstitels des bereits in Deutschland lebenden Ehepartners
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (A1-Zertifikat)
  • Nachweis über Wohnraum in Deutschland und gesicherten Lebensunterhalt

Die Familienzusammenführung sollte als Zweck für das Visum angegeben werden.

Die Erteilung eines Visums kann 12 bis 15 Wochen dauern. Erst wenn das Visum genehmigt ist, kann man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Wie läuft der Familiennachzug ab?

So funktioniert der Familiennachzug:

  1. Visum beantragen
  2. Antrag auf Familienzusammenführung stellen
  3. Nach der Einreise: Im Einwohnermeldeamt anmelden (Frist: 1 Woche)
  4. In der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen

Wie kann ein Anwalt bei der Familienzusammenführung helfen?

Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind umfangreich, die Regelungen für Laien kompliziert. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Familienzusammenführung weiß genau, was zu tun ist, damit Familienmitglieder nach Deutschland einreisen dürfen. Er kann Ihre individuelle Situation prüfen und zuerst sicherstellen, dass Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Familie nachzuholen.

Er kann alle notwendigen Unterlagen zum Nachweis Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zusammenstellen, Ihre Angehörigen dabei unterstützen, das Visum zu beantragen und die Fristen für die Bearbeitung im Blick behalten, damit sie in der Heimat nicht z. B. zu früh ihre Wohnung aufgeben müssen oder ähnliche organisatorische Schwierigkeiten haben.

Haben Sie das Visum, kann der Anwalt Ihren Antrag auf Familienzusammenführung ausfüllen und rechtlich absichern, damit keine Fehler passieren, die den Nachzug verhindern.

Auch nach der Einreise kann der Anwalt eine wertvolle Unterstützung bei allen Behördengängen sein und dabei helfen, einen langfristigen Aufenthaltstitel zu bekommen.

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