# Anwalt für Familienzusammenführung
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Michael K.
Rechtsanwalt Hr. Schwerin war der bislang einzige Rechtsanwalt, der sich meinem schwierigen Problem angenommen hat. Sehr gute Beratung.
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Janine E.
Herr Bernds war sehr freundlich und sehr kompetent. Er kam sofort auf den Punkt und hat mir alles erklärt. Ich hatte das Gefühl, dass ich bei ihm gut aufgehoben bin. Ich habe ihm dann auch den Auftrag erteilt. Jetzt kann ich nur hoffen, dass wir die Angelegenheit schnell vom Tisch bekommen.
5,00 von 5 Sternen
Iveta Prinz S.
Sie war behilflich. Ich habe nicht gewußt was ich sollen tun, oder sollen kann. Und darum ich gebraucht habe eine professionelle Hilfe und Rat.
5,00 von 5 Sternen
Angela B.
Ich möchte von Herrn Schwerin gerne vertreten werden aufgrund der soliden Einschätzung,welche von einer großen Kompetenz zeugt.
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Baris Haydar M.
War die erste telefonische Begegnung. War freundlich und kompetent. Ist auch auf meine Fragen eingegangen. Ging alles schnell und unproblematisch :)
5,00 von 5 Sternen
Robin B.
Erstklassige Beratung. Mein Anliegen und meine Fragen standen im Mittelpunkt - nicht unnötig lange Ausführungen mit Paragrafen die ein Laie ohnehin nicht versteht. Fachlich und menschlich TOP!
5,00 von 5 Sternen
Na R.
Super schnelle Rückmeldung, bin nur entsetzt, dass mir keine rechtlichen Schritte offen stehen. Das hat aber ja nix mit dem Anwalt oder Ihrem Service zu tun.
4,80 von 5 Sternen
Gerhard F.
Meine Anliegen, bzw. meine Frage wurde mir klar und direkt beantwortet, ich hatte Zeit für Rückfragen und ich habe nun Gewissheit. Ich habe mich über den Anruf sehr gefreut. Danke für diese Schnelle Hilfe.
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## Häufig gestellte Fragen

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### Wie geht es nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter?
Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

## Unsere Top Partner-Anwälte für Familienzusammenführung
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Ludger Felbecker
Rechtsanwalt

## Anwalt Familien­zusammen­führung: Was muss ich wissen?
Ehe und Familie sind rechtlich geschützt. Deshalb ist die Familienzusammenführung möglich: Deutsche Staatsbürger dürfen ihre **ausländischen Angehörigen** (Ehegatten, minderjährige Kinder, Elternteile) ins Land holen. Auch ein Ausländer mit **dauerhafter Aufenthaltserlaubnis** kann seine Familie nachholen. Die Familie bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Zusammenführung mit einem Ausländer ist deutlich komplizierter als mit einem deutschen Staatsbürger. Je nach Aufenthaltsstatus (z. B. dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, Asyl- oder Flüchtlingsstatus) können umfangreiche Nachweispflichten, Sperrfristen, die erneute Status-Prüfung und Ausschlussregelungen den **Familiennachzug erschweren**. Hier kann ein Anwalt helfen. Er weiß, welche Nachweise erbracht werden müssen und kann das Antragsverfahren juristisch begleiten.
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## Wann kann ich eine Familienzusammenführung beantragen?
Einmal ist gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Familienzusammenführung möglich ist. Ist der Ehegattennachzug möglich, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.

### Voraussetzungen für den Ehegattennachzug
Der Ehegattennachzug ist in Deutschland zum Schutz der Ehe und Familie möglich ([Art. 6 Grundgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html "Zu Art. 6 GG")). Familienmitglieder erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Grundsatz bedeutet aber nicht, dass automatisch ein Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht. Dafür sind wie in jedem Fall die Voraussetzungen des [§ 27 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html "Zu § 27 AufenthG") zu erfüllen.
**Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung:**
- Visum
- Lebensunterhalt ist gesichert
- Eindeutige Identität und Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten
- Es besteht kein Ausweisungsinteresse
- Pass
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug hängen auch von der Staatsangehörigkeit des in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab.
- Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern: [§ 28 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html "Zu § 28 AufenthG")
- Familiennachzug zu Ausländern: [§ 29 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html "Zu § 29 AufenthG")
Für den Ehegattennachzug zu jemandem mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaats (nicht EU, nicht Europäischer Wirtschaftsraum, nicht Schweiz) gibt es **zusätzllich besondere Voraussetzungen**. [§ 30 AufenthG](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html "Zu § 30 AufenthG") schreibt Folgendes vor:
- Beide Ehegatten haben das 18. Lebensjahr vollendet
- Der nachziehende Ehegatte hat grundlegende Deutschkenntnisse
- Der in Deutschland lebende Ehegatte hat einen gesicherten Aufenthaltsstatus (z.B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU)
- Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen ihn

### Voraussetzungen für den Antrag auf Familienzusammenführung
Ist der nachziehende Ehepartner kein EU-Bürger, braucht er ein Visum, damit er nach Deutschland kommen kann. Das Visum muss man beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft beantragen, wo der nachziehende Ehegatte lebt.
**Für das Visum notwendig sind:**
- Reisepass des Antragstellers
- Passfoto
- Eheurkunde
- Kopie des Aufenthaltstitels des bereits in Deutschland lebenden Ehepartners
- Nachweis der Deutschkenntnisse (A1-Zertifikat)
- Nachweis über Wohnraum in Deutschland und gesicherten Lebensunterhalt
Die Familienzusammenführung sollte als Zweck für das Visum angegeben werden.
Die Erteilung eines Visums kann 12 bis 15 Wochen dauern. Erst wenn das Visum genehmigt ist, kann man den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

## Wie läuft der Familiennachzug ab?
**So funktioniert der Familiennachzug:**
1. Visum beantragen
2. Antrag auf Familienzusammenführung stellen
3. Nach der Einreise: Im Einwohnermeldeamt anmelden (Frist: 1 Woche)
4. In der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen

## Wie kann ein Anwalt bei der Familienzusammenführung helfen?
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind umfangreich, die Regelungen für Laien kompliziert. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Familienzusammenführung weiß genau, was zu tun ist, damit Familienmitglieder nach Deutschland einreisen dürfen. Er kann Ihre individuelle Situation prüfen und zuerst sicherstellen, dass Sie persönlich die **Voraussetzungen erfüllen**, um Ihre Familie nachzuholen.
Er kann **alle notwendigen Unterlagen** zum Nachweis Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zusammenstellen, Ihre Angehörigen dabei **unterstützen, das Visum zu beantragen** und die **Fristen** für die Bearbeitung im Blick behalten, damit sie in der Heimat nicht z. B. zu früh ihre Wohnung aufgeben müssen oder ähnliche organisatorische Schwierigkeiten haben.
Haben Sie das Visum, kann der Anwalt Ihren **Antrag auf Familienzusammenführung ausfüllen** und rechtlich absichern, damit keine Fehler passieren, die den Nachzug verhindern.
Auch nach der Einreise kann der Anwalt eine wertvolle **Unterstützung bei allen Behördengängen** sein und dabei helfen, einen langfristigen Aufenthaltstitel zu bekommen.
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 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Familienrecht** mit 4,85 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
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