Anwalt für Hausrecht: Was muss ich wissen?
Eigentümer können frei entscheiden, wer ihr Grundstück oder Wohneigentum betreten darf. Sind Wohnflächen vermietet, geht das Hausrecht auf den Mieter über. Mieter können dann darüber bestimmen, wer die Wohnung betreten bzw. besuchen darf, Verhaltensregeln aufstellen und Hausverbote erteilen.
Aufgrund von Unwissenheit über gesetzliche Regelungen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Eigentümer und Mieter. Ein erfahrener Anwalt für Hausrecht kann hier Abhilfe schaffen, zwischen beiden vermitteln und eine tragfähige Lösung im Interesse beider Seiten entwickeln.
Hausrecht: Rechte & Pflichten
Wird eine Wohnung vermietet, gilt das Hausrecht nur für das Innere der Wohnung. Auch wenn sie das Hausrecht an den Mieter abtreten, haben Vermieter immer noch das Besichtigungsrecht. Dieses erlaubt, die Wohnung beispielsweise bei einem Handwerkerbesuch oder anderen Instandhaltungen zu betreten.
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter für solche Termine Zugang zur Wohnung zu gewähren – wenn der Termin abgesprochen ist. Nur in Notfällen wie einem Wasserrohrbruch darf sich der Vermieter ohne Abstimmung Zugang zur Wohnung verschaffen.
Mieter dürfen eigenständig bestimmen, welche Gäste wie lange die Wohnung betreten. Manche Vermieter versuchen über die Hausordnung oder den Mietvertrag, dieses Recht einzuschränken und untersagen längerfristigen Besuch. Derartige Klauseln sind unwirksam.
Wann darf ein Hausverbot erteilt werden?
Mieter und Vermieter bzw. Wohnungseigentümer dürfen mündliche oder schriftliche Hausverbote aussprechen. Für ein Hausverbot muss aber ein begründetes Fehlverhalten vorliegen.
Nur bei Ruhestörungen in Gemeinschaftsräumen oder in der Mietwohnung selbst dürfen Vermieter Besuchern des Mieters ein Hausverbot erteilen. In den meisten Fällen gilt der Grundsatz „Mieter haften für ihre Gäste“.
Besitzer von Bars, Diskotheken oder Supermärkten erteilen aufgrund von Fehlverhalten oder Diebstahl Hausverbote in ihren Lokalen. Wer sich nicht an das Hausverbot hält, begeht Hausfriedensbruch – und macht sich strafbar.
Hausfriedensbruch – was kann ich tun?
Verschaffen sich Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung unbefugt Zutritt zu einer Mietwohnung, handelt es sich ebenfalls um Hausfriedensbruch. Dies gilt auch, wenn der Vermieter ohne Wissen einen Zweitschlüssel nutzt.
Wurde ohne Einverständnis die Tür zur Mietwohnung geöffnet, berechtigt dies den Mieter zur fristlosen Kündigung und den Austausch der Türschlösser. Möchten Mieter rechtlich gegen unbefugtes Eindringen vorgehen, können Sie mithilfe eines Anwalts einen Strafantrag bei der Polizei stellen
Rechte von Geschädigten
Erteilt Ihr Vermieter Hausverbote gegen Ihre Gäste oder hat sich ohne triftigen Grund Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft? Ein erfahrener Anwalt für Hausrecht kann prüfen, ob für ausgesprochene Hausverbote eine Begründung vorliegt und kann ggf. Widerspruch gegen die Entscheidung des Vermieters oder eines Lokals einlegen.
Bei Vorfällen von Hausfriedensbruch kann er Beweismaterial sammeln und den Vermieter zur Rede stellen. Scheitern außergerichtliche Versuche, kann er Ihr Hausrecht gerichtlich durchsetzen.
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