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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Wer Post vom Inkassobüro bekommt, zahlt häufig vorschnell aus Angst vor weiteren Konsequenzen – sogar wenn die Forderung unberechtigt ist. Viele Verbraucher sind bei Inkasso-Forderungen überfragt:

Wie erkenne ich ein unseriöses Inkasso-Unternehmen? Muss ich etwas bezahlen? Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben vom Inkassobüro?

Erfahrene & qualifizierte Partner-Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Inkasso-Forderungen ist ein erfahrener Partner-Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und schätzt rechtssicher ein, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado vermittelt Ihnen den passenden Partner-Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

Rechtsberatung von Zuhause

Beratung für Schuldner

  • Abofalle
  • Gewinnspiel-Betrug
  • Vertragsfallen

Haftung & Verfahren

  • Inkasso-Forderungen
  • Inkasso-Gebühren
  • Unseriöses Inkasso erkennen

Beratung für Gläubiger

  • Corona-Regelung durchsetzen
  • Widerspruch gegen Mahnbescheid
  • Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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Qualifizierte Anwälte für Inkassorecht und Forderungseinzug

5,00 von 5 Sternen
Alexander L.

Herr Wübbe meldete sich umgehend nach meiner Anfrage über advocado.de und teilte mir seine Einschätzung zu dem Sachverhalt mit, welche sehr wertvolle und hilfreiche Infos enthielt. Sollte es in weiterer Folge zu einem Rechtsstreit kommen, werde ich mich definitiv von ihm vertreten lassen.

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Carolin S.

Herr Wübbe hat meine Fragen sehr zielorientiert und allumfassend beantwortet und sich im Gespräch außerdem Zeit für aus seiner Antwort resultierende Folgefragen genommen. Die Auskünfte waren überaus hilfreich. Herr Wübbe war sehr freundlich

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Julia K.

Herr Weidemann hat sich Zeit genommen und mein Anliegen gut verständlich mit mir besprochen. Er hat mir hilfreiche Tipps gegeben. Deswegen habe ich ihn damit beauftragt, meine Interessen für mich zu vertreten.

Volker Weidemann
Für Rechtsanwalt
Volker Weidemann
5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Herr Wübbe hat mir bei meinem Problem geholfen und mir in klar verständlichen Worten die Umstände erklärt. Jetzt weiß ich wie ich weiter vorgehen kann. Vielen Dank.

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Martin S.

Ich fand er war ein sehr kompetenter Anwalt und mit klarer und deutlicher Aussage. Mir wurde gut erklärt und schon im ersten Gespräch weitergeholfen. Vielen Dank

Volker Weidemann
Für Rechtsanwalt
Volker Weidemann
5,00 von 5 Sternen
Birgitt H.

Herr Eckelt hat wie vereinbart angerufen und meine Fragen sehr ausführlich beantwortet. Sollte es zu weiteren Unstimmigkeiten kommen, werden ich mich in jedem Fall gerne wieder an Herrn Eckelt wenden.

Hartmuth Eckelt
Für Rechtsanwalt
Hartmuth Eckelt
5,00 von 5 Sternen
Jörg M.

Toller Service! Mit dem Erstgespräch kann man sich erst einmal einen Eindruck verschaffen und bekommt ein gutes Gefühl dafür, wie weiter verfahren werden kann. Herr Wübbe war sehr freundlich und hat den Sachverhalt gleich erfasst und mir gute Hinweise gegeben! Vielen Dank!

Michael Wübbe
Für Rechtsanwalt
Michael Wübbe
5,00 von 5 Sternen
Nicolas F.

Habe in weniger als 24 Std. eine kompetente und freundliche Beratung zu einer allgemeinen Rechtsfrage erhalten, die ich auch nach mehrstündiger Recherche für mich selbst nicht eindeutig beantworten konnte. Eindeutige Weiterempfehlung.

Elke Heuvens
Für Rechtsanwältin
Elke Heuvens

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

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Häufig gestellte Fragen

Das Inkassorecht befasst sich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung offener (Geld-)Forderungen. Das Inkassorecht selbst ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern wesentlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Um Missbrauch wie Geldwäsche und strafbare Einzugsmethoden (z. B. Nötigung, Erpressung) zu verhindern, stellt das Gesetz hohe Anforderungen an den Forderungseinzug.

Ein Kunde zahlt nicht und reagiert auch nicht auf Zahlungserinnerung und Mahnungen? Dann kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Der Anwalt kann das Inkasso für Sie übernehmen, damit Sie sich wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.
Bleibt ein Mahnverfahren erfolglos, können Sie Ihr Geld nur noch auf dem Klageweg einfordern. Nur ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten und Ihren Zahlungsanspruch nachweisen.

Sind Sie mit unberechtigten Einzugsforderungen konfrontiert oder wurde gegen Sie sogar bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann es ratsam sein, einen Anwalt für Inkassorecht hinzuziehen. Dieser kann versuchen, ein Gerichtsverfahren mittels außergerichtlicher Verhandlung zu vermeiden. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie gegen die unberechtigten Forderungen ebenfalls Klage erheben (sog. negative Feststellungsklage). Der Inkasso-Anwalt kann Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen und vor Gericht Ihre Interessen und Rechte verteidigen.

Für die Arbeit eines Anwalts für Inkassorecht fallen unterschiedliche Kosten an. Diese sind u. a. vom Aufwand seiner Arbeit und dem Umfang der Tätigkeit (außergerichtlich bzw. gerichtlich) abhängig. Im Inkassorecht gilt: Wer vor Gericht unterliegt, muss die Gerichtskosten und sämtliche Anwaltskosten zahlen.

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Anwalt Inkasso: Was muss ich wissen?

Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann, bekommt schnell Mahnungen und Post von einem Inkasso-Unternehmen. Aber nicht jede Inkasso-Forderung ist berechtigt. Bei Betrug durch unseriöse Inkassobüros oder mangelhafter Leistung der fordernden Unternehmen sollten Kunden die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Inkasso kann rechtssicher einschätzen, ob die Forderung des Inkassounternehmens berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, klärt er Sie über die Optionen zur Abwehr der Forderung auf und übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Inkassodienstleister für Sie.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.


Forderung des Inkassounternehmens prüfen

Stellt ein Inkassobüro Forderungen, sollten Sie diese nicht vorschnell begleichen, sondern zuerst prüfen. Ist die Forderung eindeutig nachweisbar? Bestehen Formfehler, die dazu führen, dass Sie nicht zahlen müssen?

Eine Abofalle, Internetbetrug bei Gewinnspielen oder Vertragsfallen zu erkennen, ist für Laien nicht einfach. Wer mit Drohungen eines Inkassobüros konfrontiert ist, kann einen Anwalt zur Klärung der Sachlage kontaktieren. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Inkasso erkennt Betrug durch unseriöse Inkasso-Dienstleister schnell und weiß, wie Betroffene unberechtigte Forderungen abwehren können.

Ist die Forderung berechtigt, gilt es, diese umgehend zu begleichen. Schuldner haben auch die Kosten des Gläubigers zu tragen, die durch die Beauftragung des Inkassounternehmens entstanden sind.


Gegen unberechtigten Mahnbescheid Widerspruch erheben

Versuchen Inkassobüros, Forderungen auf Basis von Verträgen einzutreiben, die Sie nie abgeschlossen haben, ist die Mahnung unberechtigt. Mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid weisen Sie diesen zurück.

Betroffene können selbstständig Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Alleine gegen Inkasso-Dienstleister vorzugehen, ist jedoch nicht immer ratsam. Ignorieren diese den Widerspruch und bestehen auf die Forderung, droht am Ende ohne eigenes Verschulden die Zwangsvollstreckung.

Ein Anwalt kann ein rechtlich fundiertes Widerspruchsschreiben für Sie erstellen. Mit stichhaltigen Beweisen dafür, dass die Forderung unberechtigt ist, erhöht er den Druck auf das Unternehmen, die Forderung fallenzulassen.


Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen

Wenn Sie einem unberechtigten Mahnbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen widersprechen, müssen Sie mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen. Die Vollstreckung lässt sich nur mit einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verhindern – dafür bleiben 2 Wochen Zeit.

Die Unterstützung durch einen Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten erhöhen, die Vollstreckung abzuwehren. Dazu verfasst er einen den rechtlichen Anforderungen gerechten Einspruch und kann die notwendigen Beweise erbringen, um die Vollstreckung zu verhindern.


Zu hohe Inkasso-Gebühren abwehren

Ist eine Inkasso-Forderung berechtigt, müssen Schuldner zusätzlich zur Forderungssumme auch die Kosten des Gläubigers tragen, die durch die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens entstanden sind.

Auch hier gilt: Schuldner sollten die vom Inkassounternehmen veranschlagten Kosten prüfen. Stellen Inkassobüros grundlos Kosten für Wohnsitzermittlung, Indentitätsfeststellung, Bonitätsauskunft oder Kontoführungsgebühren in Rechnung, müssen Sie nicht dafür aufkommen.

Ein Anwalt kann die Abrechnung des Inkassounternehmens prüfen und hilft, zu hohe Forderungen abzuwehren..


Sind Inkasso-Forderungen trotz Corona berechtigt?

Nein, nicht in jedem Fall. Ab 1. April 2020 gilt eine neue Regelung zum Schutz der Verbraucher während der Corona-Krise. Diese erlaubt 3 Monate Zahlungsaufschub für Langzeitverträge zur Grundversorgung mit regelmäßigen Zahlungen (z. B. Strom, Gas, Telefon).

Das Gesetz gilt für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende mit weniger als 10 Mitarbeitern und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Sie dürfen nicht zahlen, ohne Inkasso-Maßnahmen zu riskieren.

Das Gesetz gilt nur für vor dem 08. März 2020 geschlossene Verträge und nur für Verbraucher, die ihren Lebensunterhalt aktuell nicht selber finanzieren können bzw. wirtschaftliche Einbußen wegen der Corona-Pandemie haben.

Die Forderungen bleiben bestehen – die Regelung erlaubt nur einen Zahlungsaufschub bis zum 30. Juni 2020. Danach dürfen die Unternehmen das Geld wieder einfordern.

Inkasso-Maßnahmen oder gerichtliche Schritte wegen offener Forderungen sind ab 1. Juli 2020 allerdings nicht zulässig. Durch das neue Gesetz befinden sich nicht zahlende Verbraucher nicht in Zahlungsverzug.

Von der Regelung ausgeschlossen sind Darlehensverträge, Mietverträge und Arbeitsverträge.


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