Um eine einwandfreie Lebensmittelqualität auf allen Verarbeitungsstufen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Verordnungen, Gesetze und Richtlinien erlassen – diese betreffen u. a. die Lebensmittelhygiene, die Lebensmittelkennzeichnung sowie den Einsatz von Zusatzstoffen.
Die Fülle an nationalen und europäischen Verordnungen zum Lebensmittelrecht sorgt auf Seiten der Hersteller, Händler, Importeure und Inverkehrbringer nicht selten für Unsicherheit. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre wirtschaftlichen Interessen mit den lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu vereinbaren.
Ein Anwalt für Lebensmittelrecht kennt die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung und kann Ihnen bei Fragen rund um Kennzeichnung, Zulassungsverordnungen und Wettbewerbsregelungen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen.
Wichtige Verordnungen für Lebensmittel
Wer in der Lebensmittelbranche agiert, muss eine Vielzahl an Regelungen und Gesetzen berücksichtigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lebensmittelrecht beziehen sich dabei nicht nur auf den Herstellungsprozess, sondern auch auf das Inverkehrbringen oder die Vermarktung von Lebensmitteln.
Wichtige Regelungen sind u. a. die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung oder die Health-Claims-Verordnung der EU. Oberstes Ziel ist es, Verbraucher vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen. So ist z. B. in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt, wie viel Konservierungsstoffe oder Süßungsmittel in Lebensmitteln gestattet sind.
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Eines der wichtigsten nationalen Regelwerke des Lebensmittelrechts ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dieses umfasst neben Bestimmungen zu Lebensmitteln und Futtermitteln auch Bestimmungen für Kosmetika und Bedarfsgegenstände (z. B. Verpackungen, Spielzeug oder Bekleidung).
Das LFGB beinhaltet Vorgaben für den gesamten Produktions- und Verarbeitungsprozess. Hersteller und Händler haben hierbei über den gesamten Prozess eine einwandfreie Produktqualität zu gewährleisten. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse muss zudem die gesamte Produktionskette rückverfolgbar sein.
Pflicht zur Kennzeichnung durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Im Interesse von Verbrauchern sind Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet, ihre Produkte umfassend zu kennzeichnen. Laut LMIV sind dazu u. a. Angaben zu Zutaten, möglichen Allergenen, Haltbarkeit, Lagerung, Herkunft sowie Nährwerten erforderlich.
Wer neben klassischen Lebensmitteln auch Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Functional Food oder vitaminisierte Lebensmittel anbietet, muss besondere Kennzeichnungsanforderungen beachten (Verbraucher z. B. vor einem Überschreiten der Tagesdosis warnen).
Bei Versäumnissen oder Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht müssen meist nicht nur die Hersteller, sondern auch Händler und andere Inverkehrbringer haften. Ein im Lebensmittelrecht erfahrener Anwalt kann Ihre Lebensmittelangaben prüfen und dafür sorgen, dass Sie die Kennzeichnungspflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Wettbewerbsrecht
Um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern zu wahren, zeichnet sich das Lebensmittelrecht auch durch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen aus. So ist es z. B. untersagt, mit angeblich positiven Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln zu werben, die sich wissenschaftlich nicht ausreichend belegen lassen. Gesundheitsbezogene Angaben müssen laut Health-Claims-Verordnung der EU ausdrücklich zugelassen sein.
Wird in der Werbung jedoch nur die Qualität des Produkts hervorgehoben, ist dies laut Lebensmittelrecht kein Wettbewerbsverstoß – allerdings müssen Werbetreibende die Grenze zur irreführenden Werbung wahren. Zum Schutz von Verbrauchern sind laut LFGB täuschende Bezeichnungen (z. B. über die Herkunft), irreführende Angaben und Aufmachungen rechtswidrig.
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