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Das Menschenrecht gilt universell und allgemein: Es steht jedem Menschen auf der Welt zu und ist daher eine internationale Angelegenheit. Deutschland hat sich durch zahlreiche Menschenrechtsabkommen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Ziel des Menschenrechts ist es, jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Weltanschauung die gleichen Rechte zu garantieren.

 

Mithilfe eines Anwalts für Menschenrecht können Sie sich effektiv gegen eine Menschenrechtsverletzung wehren. Er kann Sie zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde beraten und Ihre Klage mit juristisch fundierten Argumenten begründen. In besonders schweren und grenzüberschreitenden Fällen kann er Sie auch in internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren unterstützen.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Menschenrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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5,00 von 5 Sternen
Doris S.

Frau Kochanowski ist eine sehr nette und kompetente Frau die mir in meinem Anliegen sehr weitergeholfen hat. Immer wieder gern.

5,00 von 5 Sternen
Christina A.

Ich möchte mich für die schnelle Hilfe recht herzlich bedanken. Frau Dr. Kochanowski hat ihrerseits versucht Kontakt zu mir aufzunehmen. Es war also keineswegs so, dass ich ständig hinterhertelefonieren musste. Frau Dr. Kochanowski war sehr freundlich und hat mir aufgezeigt, welche Herangehensweise aus ihrer Sicht zu empfehlen ist. Das hat mir sehr geholfen! Recht herzlichen Dank!!!

5,00 von 5 Sternen
Laura F.

Eine sehr freundliche und kompetente Anwältin die alle meine Fragen beantworten konnte und mich dadurch sehr beruhigen konnte.

5,00 von 5 Sternen
Manuela B.

Sehr nettes Gespräch. Hörte mir bis zum Schluss zu,und konnte mir meine Angst nehmen.. 5 Sterne sind zu wenig !!! Herzlichen Dank

5,00 von 5 Sternen
Dominik N.

Frau Schnöll war sehr kompetent, hat sich direkt nach Anfrage gemeldet und sich im Fall gleich ausgekannt und über mögliche risiken aufgeklärt. Top.

5,00 von 5 Sternen
Ulrike H.

Hab schon andere Portale benutzt. Die Anwälte haben aber meist unzureichende wie gar keine Kenntnisse besessen. Die Beratung war spitzenmäßig, gut erklärt, besser geht nicht.

5,00 von 5 Sternen
Jens F.

Sehr netter, kompetenter Kontakt. Herr Dr. Hartung versteht es dem Betroffenen die Angst zu nehmen und - auch mental - zu unterstützen. Vielen Dank

4,80 von 5 Sternen
Florian L.

Sehr freundlich und zuvorkommend - Problem gelöst, hätte Mandat gerne an Frau Dr. Kochanowski vergeben im Streitfall. Top!

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Menschenrechte kann bei Menschenrechtsverletzungen aufgrund von Behördenwillkür, Diskriminierungen wegen u. a. Geschlecht, Abstammung oder Sexualität sowie ungerechtfertigter Abschiebung bzw. Abweisung von Asylsuchenden unterstützen.

Ein Anwalt für Menschenrechte hilft bei der Abwehr und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen. Er kann den Fall prüfen, Beweise und Zeugen für eine Verletzung finden und die notwendigen Gutachten für das Gericht besorgen. Darauf aufbauend kann er Verfassungsbeschwerde einreichen, Opfer vor Gericht vertreten und Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Die Kosten eines Rechtsanwalts für Menschenrechte variieren je nach Komplexität des individuellen Falles und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.  Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und geben eine erste Orientierung.

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Vladislav Dimitrov
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Anwalt für Menschenrecht: Was muss ich wissen?

Das Menschenrecht gilt als universell und allgemein: Es steht jedem Menschen auf der Welt zu und ist daher eine internationale Angelegenheit. Deutschland hat sich durch zahlreiche Menschenrechtsabkommen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Ziel des Menschenrechts ist es, jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Weltanschauung die gleichen Rechte zu garantieren. Fühlen sich Bürger in ihren Rechten eingeschränkt, können sie eine Menschenrechtsbeschwerde bei nationalen Gerichten erheben oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen.

 

Welche Menschenrechte gibt es?

Es gibt keine abschließende Aufzählung der zu schützenden Menschenrechte. In internationalen Menschenrechtsabkommen sind aber vor allem folgende Bereiche erfasst:

 

  • Recht auf Leben & körperliche Unversehrtheit
  • Verbot von Sklaverei, Folter & willkürlichen Inhaftierungen
  • Diskriminierungsverbote
  • Faire Behandlung durch Behörden & Gerichte
  • Freiheit von Ehe & Familie
  • Kinderrechte

Staatenübergreifend gelten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UN-Menschenrechts-Charta.

 

So schützt Deutschland die Menschenrechte

Neben 5 der 9 Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hat sich Deutschland zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt. Daneben sichert die deutsche Verfassung zahlreiche Menschenrechte.

In erster Linie schützen die Grundrechte des Grundgesetzes das Menschenrecht z. B. durch die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und das Recht auf ein Gerichtsverfahren (Artikel 19). Auch das Strafgesetzbuch oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützen mit Sanktionen vor Mord oder Totschlag sowie Diskriminierung.

 

Menschenrechtsverletzungen in Europa und Deutschland

Im weltweiten Vergleich gelten die Menschenrechte in Europa als weitgehend geschützt. Jedoch kann kein Staat der Welt den vollständigen Schutz der Menschenrechte gewährleisten – das zeigen auch Studien von Amnesty International: Zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen in europäischen Staaten zählen der Missbrauch durch Polizei und Justiz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sowie Verletzungen des Asylrechts durch Zurückweisung und Abschiebung.

Auch Deutschland muss sich Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung gefallen lassen: Organisationen und Institute prangern z. B. Umweltverschmutzung und schlechte Arbeitsbedingungen deutscher Unternehmen im Ausland an, zunehmende Hasskriminalität und fremdenfeindliche Straftaten sowie Asylrechtsverletzungen.

 

Wie wehre ich mich gegen eine Menschenrechtsverletzung in Deutschland?

Gegen eine Menschenrechtsverletzung in Deutschland können Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren. Die Hürden einer Verfassungsbeschwerde sind hoch: Sie können erst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn Sie alle vorherigen Rechtsmittel (z. B. Antragsverfahren, Beschwerden oder Verwaltungsklagen) ausgeschöpft haben. Außerdem müssen Sie innerhalb von nur 30 Tagen nach der anzugreifenden Gerichts- oder Behördenentscheidung all Ihre Unterlagen, Schilderungen und Beweise vorbringen sowie die Klage begründen.

Mithilfe eines erfahrenen Anwalts für Menschenrecht können Sie sich effektiv gegen eine Menschenrechtsverletzung wehren. Er kann Sie zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde beraten und Ihre Klage mit juristisch fundierten Argumenten begründen. In besonders schweren und grenzüberschreitenden Fällen kann er Sie außerdem in internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren unterstützen.

Bei Erfolg kann er nicht nur die Menschenrechtsverletzung aus der Welt schaffen, sondern auch Entschädigungen für Sie durchsetzen und Gesetzesänderungen erreichen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

 

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