Ob Schuhe, Elektronikgeräte oder Software – laut der Studie „Connected Commerce“ der Full-Service-Digitalagentur DigitasLBi kaufen 93 % der Internetnutzer regelmäßig über das Internet ein. Im Gegensatz zum Ladenkauf hat der Verbraucher beim Erwerb keine Möglichkeit, die Ware vorher zu begutachten. Deshalb hat der Gesetzgeber bei Fernabsätzen ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Der Käufer kann ohne Angabe von Gründen die Ware zurückschicken.
Kehrseite des Online-Kaufs: Private Online-Shops im In- und Ausland verschicken trotz Bezahlung keine oder nur mangelhafte Waren in Verbindung mit hohen Zollgebühren. Sie können in diesem Fall von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Online-Kauf kann Sie dabei unterstützen. Er kann in Ihrem Namen das Unternehmen auffordern, Ihr Geld zurückzuzahlen oder Strafanzeige stellen.
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