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  • Erstellung & Prüfung von IT- & Software-Verträgen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Evelyn B.

Ich habe eine Ersteinschätzung durch Herr Mack erhalten und bin sehr zufrieden. Er macht einen kompetenten Eindruck auf mich. Er hat sich Zeit genommen und klar und deutlich die Vorgehensweise genannt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
A S.

Den völlig unbekannten Bereich verständlich gemacht und alle Optionen, deren Erfolgsaussichten, sowie grob geschätzten Kosten, soweit schätzbar, dargelegt. Alle Infos halfen, die Situation besser zu verstehen und zuverlässig Entscheidungen zu treffen, wo vorher Ratlosigkeit dominierte. Vielen Dank, klare Empfehlung!

4,80 von 5 Sternen
Wolfgang G.

Schnelles und verständliches Feedback. Vertrauensvolle Beratung. Verständliche und Faire Chancen / Risikobewertung.

5,00 von 5 Sternen
Karoline-Sieglinde B.

Sehr geehrter Herr Mass, für die rundum kompetente Beratung und Ihre stets verständnisvolle und freundliche Kontaktaufnahme möchte ich mich herzlich bedanken! Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt!

5,00 von 5 Sternen
Franz Z.

Muss sagen, dass sie hier einen sehr kompetenten Anwalt an ihrer Seite haben. Schneller Rückruf und auch eine sehr gute erste Einschätzung zum Verfahren, hat mir sehr geholfen. Danke.

5,00 von 5 Sternen
Michaela R.

Unglaublich Freundlich, hat mir viele Anfragen sehr gerne beantwortet ich habe mich sehr wohl gefühlt bei dem Gespräch. Kann ich nur empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Zeynep Özbek .

Herr RA Wübbe hat mich nach meiner Anfrage telefonisch kontaktiert. Ich erhielt einen sehr kompetenten, sympathischen und freundlich arrangierten Eindruck von seiner Person. Seine kompetente, prägnante und verständlich kommunizierte Erst-Einschätzung hat mir ein gutes Gefühl gegeben und meinem Problem Abhilfe verschaffen. Vielen Dank Herr Wübbe

5,00 von 5 Sternen
Karl G.

Die telefonische Erstberatung war sehr ausführlich, ohne Zeitdruck und es wurde auf alle offenen Frage gezielt und umfassend eingegangen. Man fühlt sich hier sehr gut beraten und kann den Service von Herrn Wübbe vollumfänglich weiter empfehlen. Besten Dank und noch eine gute Zeit. Bleiben Sie gesund!

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Häufig gestellte Fragen

Das Internetrecht umfasst die Rechtsprobleme, die im Rahmen der Nutzung des Internets entstehen. Genau genommen handelt es sich hierbei um kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern vielmehr um die Schnittstelle aller mit dem Internet zusammenhängenden Rechtsgebiete. Deswegen finden im Internetrecht u. a. Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Medien- und Telekommunikationsrecht Anwendung.

Die Fragen im Zusammenhang mit TikTok, Facebook, LinkedIn, Instagram, X (ehem. Twitter), YouTube & Co. sind vielfältig: Wie weit geht die Meinungsfreiheit und wann greift das Strafrecht? Was dürfen „Corporate Influencer“ über das Unternehmen bei LinkedIn posten? Darf ich die Handy-Schnappschüsse von der Firmenfeier auf Instagram veröffentlichen? Was muss ein Unternehmen beachten, das Stockfotos für sein Marketing benutzt?

Gerade bei der gewerblichen Nutzung von Social Media, aber auch im Privaten, lauern teils versteckte Risiken für Verstöße gegen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Warten Sie nicht, bis die teure Abmahnung ins Haus flattert. Ein Anwalt für Internetrecht kann Ihre Fragen klären und Sie so vor Rechtsverletzungen bewahren.

Abmahnungen sind eine unangenehme Sache. Darum gehen Sie auf Nummer sicher, um nichts befürchten zu müssen. Informieren Sie sich. Gerade, wenn Sie als Selbstständiger im Internet unterwegs sind, sollten Sie für die abmahnrelevanten Themen sensibilisiert sein.

Wenn es Sie dann doch getroffen hat, kann ein Anwalt für Internetrecht in der Nähe Ihnen sagen, was genau in Ihrem Fall zu tun ist. Das bietet rechtliche Sicherheit und schützt Sie vor übereiltem Handeln.

Bei der Konzeption oder Umsetzung einer Webseite oder eines Onlineshops sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Wer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann Abmahnungen vorbeugen. Ein Rechtsanwalt für Internetrecht kann dabei helfen, einen Online-Auftritt rechtskonform und abmahnsicher zu gestalten.

Daneben kann ein Rechtsanwalt dafür sorgen, dass die für die Webseite verwendeten Bilder und Texte nicht gegen das Urheberrecht Dritter verstoßen. Auch bei Domainstreitigkeiten oder Wettbewerbsverstößen anderer Anbieter kann ein Anwalt unterstützen und die Rechte von Unternehmen und Selbstständigen wahren.

Ein Rechtsanwalt für Internetrecht kann sicherstellen, dass eine Webseite oder ein Onlineshop alle wichtigen datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. gemäß DSGVO) erfüllt. Auch bei deren rechtskonformer Umsetzung kann ein Anwalt durch die Erstellung oder Prüfung von AGB sowie deren regelmäßige Aktualisierung sicherstellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und abmahnsicher sind.

Darüber hinaus kann er durch die Umsetzung aller wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Vorgaben Abmahnungen von Wettbewerbern oder Datenschutzbehörden verhindern. Haben Unternehmen oder Selbstständige bereits eine Abmahnung erhalten, kann ein Anhalt für Internetrecht bei deren Abwehr unterstützen und durch Verhandlungen mit der Gegenseite zu einer Lösung im Sinne aller Beteiligten beitragen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten – ohne dass Sie aufwendig suchen oder lange auf einen Kanzleitermin warten müssen.

Der Anwalt für Internetrecht kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen.

Wenn Sie advocado Ihren Anwalt für Internetrecht finden lassen, erhalten Sie nach seiner kostenlosen Ersteinschätzung bei Bedarf ein Festpreisangebot, das alle Leistungen und Kosten Ihres Anwalts transparent auflistet. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Rechtsanwalt für Internetrecht beauftragen möchten oder nicht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Internetrecht

Stefanie Burkardt
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Anwalt Internetrecht: Was muss ich wissen?

Wer online Produkte oder Dienstleistungen anbietet oder für sich wirbt, muss vieles beachten. Auch Verbraucher, die im Internet Waren kaufen oder öffentliche Profile auf verschiedenen Social-Media-Plattformen haben, müssen sich an die Vorgaben des Internetrechts halten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Bei rechtswidrigem Verhalten kann ein Anwalt für Internetrecht helfen, die eigenen Rechte zu schützen.

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Was macht ein Anwalt für Internetrecht?

Ob Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Social Media, rechtssicherer Online-Shop oder das Vorgehen gegen Fake-Bewertungen – die möglichen Aufgaben eines Anwalts für Internetrecht ist so vielfältig wie das Internet selbst.

Die rechtssichere und nachhaltige Klärung von Probleme und Rechtsfragen rund um das Internet und die Internetnutzung sind besonders für Selbstständige und Unternehmen (z. B. im E-Commerce) wichtig.

So muss etwa der Internetauftritt rechtssicher sein. Zu prüfen sind hier beispielsweise die Datenschutzerklärung, das Impressum oder auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Website. Wer im Internet Geld verdient, braucht bei Rechtsfragen eine schnelle und verlässliche Lösung.

Doch auch privat verbringt man gern viel Zeit im Internet. Bei Beleidigungen auf Social Media, Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, nicht bezahlten Rechnungen beim eBay-Verkauf oder dem nebenberuflichen Online-Shop kann juristischer Unterstützung hilfreich sein. 

Ein Anwalt für Internetrecht weiß um die Risiken, Probleme und Herausforderungen dieses Bereichs. Er kann Sie über Pflichten aufklären, Ihre Ansprüche durchsetzen, für Sie verhandeln und vor rechtlichen Konsequenzen schützen.

Wann brauche ich ein Impressum?

Wer über das Internet Waren verkauft, seine Dienstleistung anbietet oder anderweitig gewerblich tätig ist, benötigt für seine Website und den Social-Media-Auftritt ein Impressum. Informationen zu den Pflichtangaben des Impressums finden sich vorrangig in § 5 Telemediengesetz (TMG).

Das Impressum muss u. a. folgende Angaben enthalten:

  • Name & ladungsfähige Adresse des Verantwortlichen, ggf. Firma, Rechtsform
  • Name des Vertretungsberechtigten
  • Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und direkte Kommunikation, also z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Aufsichtsbehörde (z. B. in den Branchen Gastronomie, Makler, Versicherungen)
  • Registereintragungen (z. B. Handelsregister)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Pflichten nach Rundfunkstaatsvertrag: Verantwortlicher nach § 55 RStV (bei journalistisch-redaktionellen Angeboten, z. B. Blog), z. B. Chefredakteur

Es gibt mittlerweile auch Impressum-Generatoren, die – nach Eingabe einiger Daten – ein Muster-Impressum zum Kauf anbieten. Diese können jedoch fehlerhaft oder zumindest lückenhaft sein. Ein Anwalt für Internetrecht kann sicherstellen, dass ein Impressum alle notwendigen Angaben hat.

Wie mache ich meine Website rechtssicher?

Um Ihre Website rechtssicher zu machen, können unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein. Was zu tun ist, hängt von der Art der Website und ihrer Nutzung ab: ob Onepager eines Freelancers, Unternehmens-Website eines Mittelständlers, ein privater Blog oder Online-Shop im B2C-Bereich.

Wichtig für eine rechtssichere Webseite sind u. a.:

  • Domainregistrierung ohne Verletzung von Markenrechten
  • rechtssicheres Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Disclaimer bei Verlinkung auf Seiten von Dritten
  • Rechte Dritter an Texten oder Fotos wahren

Welche Besonderheiten gelten beim Kauf im Internet?

Jeden Tag werden tausende Dinge bei Amazon, eBay, Kleinanzeigen und anderen Plattformen gekauft. In den meisten Fällen geht alles gut, aber es kann immer Probleme geben:

  • Was ist zu tun, wenn die auf eBay gekaufte Ware trotz Zahlung nicht ankommt?
  • Was ist zu tun, wenn die von Amazon verschickte Ware während des Versands beschädigt wurde?
  • Wie unterscheidet sich die Haftung eines Unternehmers von der eines privaten Verkäufers?

Für online geschlossene Verträge (sog. Fernabsatzverträge) gibt es einige Besonderheiten gegenüber Verträgen, die direkt im Geschäft geschlossen werden. Bei Händlern besteht z. B. meist ein längeres Widerrufsrecht (14 Tage, Ausnahmen u. a. Lebensmittel, Zeitschriften, Eintrittskarten) und bei Privatkauf ist womöglich die Gewährleistung ausgeschlossen.

Was regelt das Internetrecht im Unterschied zum IT-Recht & Medienrecht?

Das Internetrecht vereint rechtliche Regelungen für alle Fragen rund um das Internet – mit Berührung zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten. Überschneidungen finden sich insbesondere zum Medienrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Domainrecht, Markenrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht.

Das IT-Recht betrifft Rechtsthemen rund um die Informations- und Datenverarbeitung wie beispielsweise Verträge für Hardware, Software und entsprechende Dienstleistungen sowie Datenschutz (DSGVO).

Im Medienrecht wird zwischen klassischen und neuen Medien unterschieden. Klassische Medien sind Presse, Radio, Filme und Fernsehen. Zu den neuen Medien zählt insbesondere das Internet. In diesem Zusammenhang beraten Medienrechtler beispielsweise Startups bei der Ausgestaltung ihres Online-Geschäftsmodells oder gehen gegen falsche Berichterstattung vor.

Der Übergang zwischen den Rechtsgebieten ist bei einigen Themen fließend und die klare Abgrenzung schwierig. Aufgrund des raschen technischen Fortschritts rund um Digitalisierung und Internet haben im Internetrecht die Entscheidungen der Gerichte eine besondere Bedeutung, da der Gesetzgeber dem Tempo schwerlich standhalten kann.

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