Anwalt Internetrecht: Was muss ich wissen?
Wer online Produkte oder Dienstleistungen anbietet oder für sich wirbt, muss vieles beachten. Auch Verbraucher, die im Internet Waren kaufen oder öffentliche Profile auf verschiedenen Social-Media-Plattformen haben, müssen sich an die Vorgaben des Internetrechts halten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Bei rechtswidrigem Verhalten kann ein Anwalt für Internetrecht helfen, die eigenen Rechte zu schützen.
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Was macht ein Anwalt für Internetrecht?
Ob Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Social Media, rechtssicherer Online-Shop oder das Vorgehen gegen Fake-Bewertungen – die möglichen Aufgaben eines Anwalts für Internetrecht ist so vielfältig wie das Internet selbst.
Die rechtssichere und nachhaltige Klärung von Probleme und Rechtsfragen rund um das Internet und die Internetnutzung sind besonders für Selbstständige und Unternehmen (z. B. im E-Commerce) wichtig.
So muss etwa der Internetauftritt rechtssicher sein. Zu prüfen sind hier beispielsweise die Datenschutzerklärung, das Impressum oder auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Website. Wer im Internet Geld verdient, braucht bei Rechtsfragen eine schnelle und verlässliche Lösung.
Doch auch privat verbringt man gern viel Zeit im Internet. Bei Beleidigungen auf Social Media, Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen, nicht bezahlten Rechnungen beim eBay-Verkauf oder dem nebenberuflichen Online-Shop kann juristischer Unterstützung hilfreich sein.
Ein Anwalt für Internetrecht weiß um die Risiken, Probleme und Herausforderungen dieses Bereichs. Er kann Sie über Pflichten aufklären, Ihre Ansprüche durchsetzen, für Sie verhandeln und vor rechtlichen Konsequenzen schützen.
Wann brauche ich ein Impressum?
Wer über das Internet Waren verkauft, seine Dienstleistung anbietet oder anderweitig gewerblich tätig ist, benötigt für seine Website und den Social-Media-Auftritt ein Impressum. Informationen zu den Pflichtangaben des Impressums finden sich vorrangig in § 5 Telemediengesetz (TMG).
Das Impressum muss u. a. folgende Angaben enthalten:
- Name & ladungsfähige Adresse des Verantwortlichen, ggf. Firma, Rechtsform
- Name des Vertretungsberechtigten
- Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und direkte Kommunikation, also z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Aufsichtsbehörde (z. B. in den Branchen Gastronomie, Makler, Versicherungen)
- Registereintragungen (z. B. Handelsregister)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Pflichten nach Rundfunkstaatsvertrag: Verantwortlicher nach § 55 RStV (bei journalistisch-redaktionellen Angeboten, z. B. Blog), z. B. Chefredakteur
Es gibt mittlerweile auch Impressum-Generatoren, die – nach Eingabe einiger Daten – ein Muster-Impressum zum Kauf anbieten. Diese können jedoch fehlerhaft oder zumindest lückenhaft sein. Ein Anwalt für Internetrecht kann sicherstellen, dass ein Impressum alle notwendigen Angaben hat.
Wie mache ich meine Website rechtssicher?
Um Ihre Website rechtssicher zu machen, können unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein. Was zu tun ist, hängt von der Art der Website und ihrer Nutzung ab: ob Onepager eines Freelancers, Unternehmens-Website eines Mittelständlers, ein privater Blog oder Online-Shop im B2C-Bereich.
Wichtig für eine rechtssichere Webseite sind u. a.:
- Domainregistrierung ohne Verletzung von Markenrechten
- rechtssicheres Impressum
- Datenschutzerklärung
- Disclaimer bei Verlinkung auf Seiten von Dritten
- Rechte Dritter an Texten oder Fotos wahren
Welche Besonderheiten gelten beim Kauf im Internet?
Jeden Tag werden tausende Dinge bei Amazon, eBay, Kleinanzeigen und anderen Plattformen gekauft. In den meisten Fällen geht alles gut, aber es kann immer Probleme geben:
- Was ist zu tun, wenn die auf eBay gekaufte Ware trotz Zahlung nicht ankommt?
- Was ist zu tun, wenn die von Amazon verschickte Ware während des Versands beschädigt wurde?
- Wie unterscheidet sich die Haftung eines Unternehmers von der eines privaten Verkäufers?
Für online geschlossene Verträge (sog. Fernabsatzverträge) gibt es einige Besonderheiten gegenüber Verträgen, die direkt im Geschäft geschlossen werden. Bei Händlern besteht z. B. meist ein längeres Widerrufsrecht (14 Tage, Ausnahmen u. a. Lebensmittel, Zeitschriften, Eintrittskarten) und bei Privatkauf ist womöglich die Gewährleistung ausgeschlossen.
Was regelt das Internetrecht im Unterschied zum IT-Recht & Medienrecht?
Das Internetrecht vereint rechtliche Regelungen für alle Fragen rund um das Internet – mit Berührung zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten. Überschneidungen finden sich insbesondere zum Medienrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Domainrecht, Markenrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht.
Das IT-Recht betrifft Rechtsthemen rund um die Informations- und Datenverarbeitung wie beispielsweise Verträge für Hardware, Software und entsprechende Dienstleistungen sowie Datenschutz (DSGVO).
Im Medienrecht wird zwischen klassischen und neuen Medien unterschieden. Klassische Medien sind Presse, Radio, Filme und Fernsehen. Zu den neuen Medien zählt insbesondere das Internet. In diesem Zusammenhang beraten Medienrechtler beispielsweise Startups bei der Ausgestaltung ihres Online-Geschäftsmodells oder gehen gegen falsche Berichterstattung vor.
Der Übergang zwischen den Rechtsgebieten ist bei einigen Themen fließend und die klare Abgrenzung schwierig. Aufgrund des raschen technischen Fortschritts rund um Digitalisierung und Internet haben im Internetrecht die Entscheidungen der Gerichte eine besondere Bedeutung, da der Gesetzgeber dem Tempo schwerlich standhalten kann.