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Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Mit einer Schenkung kann ein Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen mit Geld, Immobilien, Rechten oder Schuldenerlass begünstigen und ihnen – insbesondere bei mehrfacher Ausnutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge – Steuerzahlungen ersparen.

 

Tritt beim Schenker jedoch Privatinsolvenz ein, dürfen Gläubiger die Schenkung nach der Insolvenzordnung anfechten. Auch Verfehlungen des Beschenkten führen unter Umständen zum Widerruf der Schenkung. Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Ihren Schenkungsvertrag prüfen, Rechtssicherheit gewährleisten und u. a. vor Überschreitung der Schenkungssteuer-Freibeträge schützen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Gernot Dr. H.

Ich war sehr positiv überrascht, mit welcher Ausführlichkeit und Fachkenntnis Herr Nittel mich über meine Anwaltsproblematik unterrichtet hat. Er hat mit einigen Beispielen auf meine Problematik hingewiesen und ist sehr ausführlich auf die finanziellen Umstände einer weiteren Verfolgung meines Problems eingegangen. Ich fühle mich hervorragend beraten.Ich war sehr positiv überrascht, mit welcher Ausführlichkeit und Fachkenntnis Herr Nittel mich über meine Anwaltsproblematik unterrichtet hat. Er hat mit einigen Beispielen auf meine Problematik hingewiesen und ist sehr ausführlich auf die finanziellen Umstände einer weiteren Verfolgung meines Problems eingegangen. Ich fühle mich hervorragend beraten.

5,00 von 5 Sternen
Rolf G.

Naja ... was soll ich schreiben? Absolut einmalig!!! Meldet sich sogar am Feiertag, hört zu und ist sehr ausführlich. Freundlichkeit ? Aber selbstverständlich!!! Ich habe einfach nicht nur das Gefühl, sondern die Überzeugung, daß ich bei ihm im Streitfall in den allerbesten Händen bin!! Seine Ersteinschätzung jedenfalls hat mir sehr geholfen.Naja ... was soll ich schreiben? Absolut einmalig!!! Meldet sich sogar am Feiertag, hört zu und ist sehr ausführlich. Freundlichkeit ? Aber selbstverständlich!!! Ich habe einfach nicht nur das Gefühl, sondern die Überzeugung, daß ich bei ihm im Streitfall in den allerbesten Händen bin!! Seine Ersteinschätzung jedenfalls hat mir sehr geholfen.

5,00 von 5 Sternen
Angelika B.

Der Rechtsanwalt hat mir sehr klare verständlichen Auskunft erteilt. Ich würde ihn weiterempfehlen aufgrund seiner fachlichen Kompetenz.Der Rechtsanwalt hat mir sehr klare verständlichen Auskunft erteilt. Ich würde ihn weiterempfehlen aufgrund seiner fachlichen Kompetenz.

5,00 von 5 Sternen
Sybille E.

Ich habe mich vom ersten Moment an verstanden gefühlt. Sehr ausführliche Erklärung erhalten und würde Ihn / wenn es dazu kommt, das Mandat überreichen. Von Herzen DankeIch habe mich vom ersten Moment an verstanden gefühlt. Sehr ausführliche Erklärung erhalten und würde Ihn / wenn es dazu kommt, das Mandat überreichen. Von Herzen Danke

5,00 von 5 Sternen
Dr. Salma O.

Ein recht komplizierter Anwaltshaftungsfall, bei dem zwei unterschiedliche Kanzleien haftbar gemacht werden. Herr Nittel hat den Sachverhalt vollständig und detailliert bewerten und erklären können.Ein recht komplizierter Anwaltshaftungsfall, bei dem zwei unterschiedliche Kanzleien haftbar gemacht werden. Herr Nittel hat den Sachverhalt vollständig und detailliert bewerten und erklären können.

5,00 von 5 Sternen
Sabine B.

Herr Janssen hat sich sehr schnell gemeldet. Sachverhalt sofort erkannt und sehr gut erklärt. Er war sehr ehrlich, denn es ist keine weitere Beratung nötig. Vielen herzlichen Dank!Herr Janssen hat sich sehr schnell gemeldet. Sachverhalt sofort erkannt und sehr gut erklärt. Er war sehr ehrlich, denn es ist keine weitere Beratung nötig. Vielen herzlichen Dank!

4,80 von 5 Sternen
Arend S.

Unter Berücksichtigung der wenigen Fakten, die meinerseits zur Ersteinschätzung genannt werden konnten, war das Beratungsgespräch für mich sehr erfolgreich.Unter Berücksichtigung der wenigen Fakten, die meinerseits zur Ersteinschätzung genannt werden konnten, war das Beratungsgespräch für mich sehr erfolgreich.

5,00 von 5 Sternen
Valentyna S.

Hat mir super geholfen und alle meine Fragen beantwortet. Sehr gut, würde ich auf jeden Fall wieder so machen! Vielen Dank:)Hat mir super geholfen und alle meine Fragen beantwortet. Sehr gut, würde ich auf jeden Fall wieder so machen! Vielen Dank:)

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Häufig gestellte Fragen

Planen Sie, Teile Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten an einen Angehörigen oder engen Freund zu übergeben, kann es sinnvoll sein, zuvor einen Rechtsanwalt für Schenkungsrecht zu kontaktieren. Bei der Übertragung von Vermögen wie Immobilien, Aktien und Geld zu Lebzeiten kann eine anwaltliche Beratung Risiken, Fallstricke und unerwünschte Folgen wie steuerliche Nachteile verhindern.

Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Sie nicht nur über die rechtlichen Folgen und steuerlichen Besonderheiten einer Schenkung aufklären, sondern anhand der gesetzlichen Freibeträge auch prüfen, ob diese sich überhaupt für Ihre persönliche Nachlassregelung eignet. Auf Ihren Wunsch hin übernimmt der Anwalt für Schenkungsrecht die rechtssichere Regelung Ihrer Vermögensnachfolge, indem er einen wasserdichten Schenkungsvertrag aufsetzt. Sollte es zu einer Zerrüttung der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem kommen, kann er prüfen, ob sich die Schenkung zurückfordern lässt.

Was ein Anwalt für Schenkungsrecht kostet, hängt vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit ab. Möchten Sie z. B. eine Schenkung durch einen Schenkungsvertrag rechtlich absichern, fallen in der Regel weniger Kosten ein, als wenn Sie eine Schenkung in einem Gerichtsverfahren zurückfordern. Ihr Anwalt für Schenkungsrecht unterbreitet Ihnen bei Bedarf nach der kostenlosen Ersteinschätzung ein unverbindliches Kostenangebot.

Unsere Top Partner-Anwälte für Schenkungsrecht
Henrik Gatzke
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Edgar Güldü
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Daniel Schwarzl
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Nicolas Gotzen
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Günter Stallecker
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Michaela Bernhofer-Schnöll
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Sven Diel
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Philipp Holzapfel
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Rechtsanwalt

Anwalt für Schenkungsrecht: Was muss ich wissen?

Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Mit einer Schenkung kann ein Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen mit Geld, Immobilien, Rechten oder Schuldenerlass begünstigen und ihnen – insbesondere bei mehrfacher Ausnutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge – Steuerzahlungen ersparen.

Tritt beim Schenker jedoch Privatinsolvenz ein, dürfen Gläubiger die Schenkung nach der Insolvenzordnung anfechten. Auch Verfehlungen des Beschenkten führen unter Umständen zum Widerruf der Schenkung. Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Ihren Schenkungsvertrag prüfen, Rechtssicherheit gewährleisten und u. a. vor Überschreitung der Schenkungssteuer-Freibeträge schützen.

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