In Deutschland erwirbt ein Mensch seine Staatsangehörigkeit entweder durch seine Geburt, durch Einbürgerung oder durch eine Adoption. Die Staatsangehörigkeit entscheidet u. a. über die Berufsfreiheit, steuerliche Abgaben und das Recht auf Ehescheidung und Betreuung.
Da das Staatsangehörigkeitsrecht komplex ist, können Einbürgerungsverfahren zu langwierigen und komplizierten Prozessen führen. Insbesondere deutsche Staatsangehörige im Ausland und ausländische Staatsangehörige in Deutschland müssen bei der Einbürgerung zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten, da eine doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen vergeben wird.
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