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In Deutschland erwirbt ein Mensch seine Staatsangehörigkeit entweder durch seine Geburt, durch Einbürgerung oder durch eine Adoption. Die Staatsangehörigkeit entscheidet u. a. über die Berufsfreiheit, steuerliche Abgaben und das Recht auf Ehescheidung und Betreuung.
Da das Staatsangehörigkeitsrecht komplex ist, können Einbürgerungsverfahren zu langwierigen und komplizierten Prozessen führen. Insbesondere deutsche Staatsangehörige im Ausland und ausländische Staatsangehörige in Deutschland müssen bei der Einbürgerung zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten, da eine doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen vergeben wird.
Haben Sie Fragen zur Staatsbürgerschaft, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt mit Schwerpunkt Staatsangehörigkeit wenden. Er kann Sie bei Ihrem Antrag zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft begleiten und Ihre Rechte gegenüber den Behörden vertreten.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Sie möchten eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerben, aber Ihren deutschen Pass behalten? Sie möchten sich in Deutschland einbürgern lassen, aber Ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben? Sie haben bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, doch die Einbürgerungsbehörde lehnt ihn ab? In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeit zu kontaktieren. Er ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erwerb, Beibehaltung oder Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft geht.
Möchten Sie die Staatsbürgerschaft erhalten, kann ein Anwalt die Rechtslage Ihres Falles prüfen und Sie zu allen wichtigen Punkten der Einbürgerung beraten. Er kann sicherstellen, dass die notwendigen Dokumente vollständig und korrekt vorliegen und den Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Sollte die Behörde eine negative Entscheidung treffen, kann der Anwalt mit Schwerpunkt Staatsangehörigkeit prüfen, ob der Bescheid anfechtbar ist.
Was ein Anwalt mit Schwerpunkt Staatsangehörigkeit kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen. Können Sie sich den Anwalt nicht leisten, haben Sie Anspruch auf staatliche Beratungshilfe.
In Deutschland erwirbt ein Mensch seine Staatsangehörigkeit entweder durch seine Geburt, durch Einbürgerung oder durch eine Adoption. Die Staatsangehörigkeit entscheidet unter anderem über die Berufsfreiheit, steuerliche Abgaben und das Recht auf Ehescheidung und Betreuung.
Da das Staatsangehörigkeitsrecht komplex ist, können Einbürgerungsverfahren zu langwierigen und komplizierten Prozessen führen. Insbesondere deutsche Staatsangehörige im Ausland und nicht deutsche Staatsangehörige in Deutschland müssen bei der Einbürgerung zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten, da eine doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen vergeben wird.
Haben Sie Fragen zur Staatsbürgerschaft, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt mit Schwerpunkt Staatsangehörigkeit wenden. Er kann Sie bei Ihrem Antrag zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft begleiten und Ihre Rechte gegenüber den Behörden vertreten. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.