Das Wohnrecht erlaubt es, mietfrei in einer Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein. Damit unterscheidet es sich vom Wohneigentumsrecht: Hier ist der Bewohner auch Eigentümer. Zu unterscheiden ist das Wohnrecht auch vom Mietrecht, da hier regelmäßige Mietzahlungen fällig sind.
Wie das Nießbrauchrecht kann das Wohnrecht befristet werden und ist nicht verkäuflich. Der Unterschied besteht darin, dass der Nießbraucher die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen kann. Er darf beispielsweise Räumlichkeiten vermieten oder Land verpachten.
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Diese Vorteile hat ein Dauerwohnrecht
Sinnvoll ist das Wohnrecht z. B. zur lebzeitigen Nachlassverwaltung oder als Absicherung im Todesfall. Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihren Nachlass regeln und ein Haus an Ihre Kinder verschenken. Durch das Wohnrecht können Sie bis an Ihr Lebensende in der Immobilie leben, aber Ihr Eigentum bereits an Kinder übertragen und dadurch Steuern sparen. Lebenspartner können sich gegenseitig absichern, indem sie das Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbaren: Stirbt ein Partner, ist der andere abgesichert, da er weiterhin in der Immobilie wohnen darf und gegen erbrechtliche Ansprüche geschützt ist.
Nachteile hat das Wohnrecht nur, wenn kein oder wenig Vertrauen zwischen den möglichen Vertragspartnern besteht, da das Wohnrecht nur durch Zustimmung des Wohnrechtsinhabers und unter Umständen mit anwaltlicher Hilfe löschbar ist.
Rechte & Pflichten als Wohnrechtsinhaber
Als Wohnrechtsinhaber haben Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) viele Rechte: Durch das Nutzungsrecht dürfen Sie gemeinschaftliche Anlagen wie z. B. den Keller oder den Garten nutzen, auch wenn sich Ihr Wohnrecht nur auf eine Wohnung beschränkt. Aufgrund des Aufnahmerechts dürfen Sie Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner sowie Pflegepersonal in die Immobilie aufnehmen. Das Besichtigungsrecht steht ausschließlich Ihnen zu und schützt Sie vor ungewollter Besichtigung durch den Eigentümer.
Ihre Pflichten beschränken sich auf die Neben- und Reparaturkosten: Diese haben Sie als Wohnungsinhaber selbst zu tragen. Sanierungsmaßnahmen sind hingegen vom Eigentümer zu tragen und bedürfen der Zustimmung des Wohnrechtsinhabers.
So richten Sie ein Wohnrecht ein
Wohnrechte können Sie mithilfe eines Vertrages oder einer letztwillentlichen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) einräumen. Darin übertragen Sie Ihre Immobilie – vermerken aber, dass Ihr Wohnrecht oder das einer anderen Person daran gebunden ist. Um das Wohnrecht später beweisen zu können, sollte es außerdem ins Grundbuch eingetragen werden.
Um missverständliche Formulierungen und Rechtsfehler auszuschließen, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Durch juristisch fundierte Formulierungen kann ein Anwalt ausschließen, dass der neue Eigentümer das Wohnrecht später umgeht und der Begünstigte ausziehen muss.
Muss der Wohnrechtsinhaber Steuern zahlen?
Da durch das Wohnrecht Mietkosten entfallen, stellt es einen finanziellen Vorteil dar und muss wie eine Vermögensübertragung versteuert werden. Die Versteuerung übernimmt das Finanzamt. Es orientiert sich am örtlichen Mietspiegel, um den Geldwert des Wohnrechts zu ermitteln.
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