Enterben wegen groben Undanks
Viele stellen sich die Frage, ob ein Erblasser einen Angehörigen wegen groben Undanks enterben darf. Die kurze Antwort lautet: Ja, jeder Erblasser darf Angehörige enterben. Eine Angabe des Grundes ist nicht notwendig. Beachten Sie jedoch, dass eine Enterbung wegen groben Undanks wie jede andere Enterbung behandelt wird: Angehörige, die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, bekommen trotz der Enterbung einen Mindestanteil am Erbe. Um einen Angehörigen vollständig zu enterben, braucht es einen schwerwiegenden Grund. Grober Undank reicht in der Regel nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.
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