Pflichtteil berechnen mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner 2026
Pflichtteil berechnen mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner 2026
Marie Nitschmann
Beitrag von Marie Nitschmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Pflichtteil Pflichtteil berechnen

Wenn Sie vom Erbe ausgeschlossen wurde, dann möchten Sie natürlich schnell Ihren Pflichtteil berechnen: Das geht mit unserem Pflichtteilsrechner. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch der Pflichtteil ist, wie Sie den Pflichtteil berechnen und ob Sie überhaupt Pflichtteilsergänzungsansprüche haben. Mithilfe unserer Pflichtteilsrechner können Sie zudem Ihren Pflichtteil und dazugehörige Verjährungsfristen selbst berechnen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Pflichtteil berechnen: kostenloser Pflichtteilsrechner 2025
  3. 2. Wie hoch ist der Pflichtteil?
  4. 3. Pflichtteil berechnen: Schritt für Schritt
  5. 4. Pflichtteil berechnen: So kommen Sie an die Zahlen
  6. 5. Wer kann Pflichtteil verlangen – und wer nicht?
  7. 6. Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? | Rechner 2025
  8. 7. Was ist ein Pflichtteils­ergänzungsanspruch? | Rechner 2025
  9. 8. Wann der Pflichtteil-Rechner nicht mehr reicht
  10. 9. Wann eine individuelle Einschätzung sinnvoll ist
  11. 10. Kosten und typische Streitpunkte
  12. 11. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Pflichtteil berechnen mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner 2026

Pflichtteil berechnen mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner 2026

Wenn Sie vom Erbe ausgeschlossen wurde, dann möchten Sie natürlich schnell Ihren Pflichtteil berechnen: Das geht mit unserem Pflichtteilsrechner. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch der Pflichtteil ist, wie Sie den Pflichtteil berechnen und ob Sie überhaupt Pflichtteilsergänzungsansprüche haben. Mithilfe unserer Pflichtteilsrechner können Sie zudem Ihren Pflichtteil und dazugehörige Verjährungsfristen selbst berechnen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger gegen den/die Erben, wenn sie durch Testament/Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger erhalten, als ihnen als Pflichtteil zusteht (§ 2303 BGB).

Ein Pflichtteilsanspruch ist möglich, wenn …

  • Sie zu den Pflichtteilsberechtigten gehören (z. B. Kind, Ehegatte/Lebenspartner, ggf. Eltern).
  • ein Erbfall eingetreten ist und Sie nicht (oder nur zu gering) als Erbe bedacht wurden.
  • kein wirksamer Pflichtteilsverzicht besteht und keine Ausschlussgründe (z. B. wirksame Pflichtteilsentziehung) greifen.

Achtung: Rechner reicht oft nicht, wenn …

  • Schenkungen, Nießbrauch-/Wohnrechtsvorbehalte oder Übertragungen innerhalb der letzten Jahre im Raum stehen (Pflichtteilsergänzung).
  • der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung) unklar ist oder ein Ehevertrag existiert.
  • Immobilien-/Unternehmenswerte streitig sind, Vermögen im Ausland liegt oder der Erbe keine vollständige Auskunft erteilt.

Wichtigste Frist: Der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung; sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die nötige Kenntnis haben (insbesondere vom Erbfall und der Person des Erben). (§§ 195, 199 BGB).

Diese Informationen/Unterlagen helfen für die Berechnung

  • Testament/Erbvertrag (oder Eröffnungsprotokoll) und Informationen, wer Erbe geworden ist
  • Familienkonstellation (Kinder, Ehe/Lebenspartnerschaft, ggf. frühere Ehen) und ggf. Güterstand/Ehevertrag
  • Überblick über Nachlasswerte und Schulden (Konten, Depot, Immobilien, Darlehen, Bestattungskosten etc.)
  • Hinweise auf Schenkungen/Übertragungen zu Lebzeiten (z. B. Immobilien, größere Geldbeträge)

Häufigster Fehler: Viele rechnen sofort mit einer Quote, ohne den Nachlasswert (Schulden, Bewertungsfragen und ggf. relevante Schenkungen) belastbar zu klären – und setzen dadurch zu früh falsche Zahlen an.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Der Pflichtteil ist Geld, nicht „ein Stück vom Nachlass“.
  • Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Pflichtteilsberechtigte können vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen (§ 2314 BGB).

Kommt oft auf den Einzelfall an:

  • die gesetzliche Erbquote (v. a. bei Ehegatten: Güterstand, Kinderzahl, Sonderkonstellationen)
  • der Nachlasswert (Bewertung von Immobilien/Unternehmen, Auslandsvermögen, Schulden)
  • ob und in welchem Umfang Schenkungen den Anspruch erhöhen (Pflichtteilsergänzung).

Wenn Sie nach dem Schnell-Check merken, dass einer der Sonderfälle betroffen sein könnte oder der Erbe keine vollständige Auskunft erteilt, kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein. Über advocado können Sie dafür eine kostenlose Ersteinschätzung bei einem Partner-Anwalt bzw. einer Partner-Anwältin mit Schwerpunkt Erbrecht anfragen.

1. Pflichtteil berechnen: kostenloser Pflichtteilsrechner 2025

Um sich einen Überblick über den Umfang des Nachlasses zu verschaffen und Ihren Pflichtteil berechnen zu können, sollten Sie nach § 2314 BGB zunächst Auskunft bei den Erben verlangen. Den Anspruch auf Auskunft können Sie bei Nicht-Kooperation des Erben gerichtlich durchsetzen. Die Erben müssen Ihnen für die Pflichtteil-Berechnung alle Aktiva, Passiva, Verträge und Schenkungen des Erblassers offenlegen. Wollen Sie sich über die Richtigkeit der Angaben absichern, können Sie die Ausstellung des Nachlassverzeichnisses durch einen Notar verlangen.

Haben Sie Zweifel an den Wertangaben des Erben, können Sie einzelne Gegenstände des Nachlasses von einem Gutachter schätzen und danach den Pflichtteil berechnen lassen.

Wenn die genaue Erbmasse bestimmt wurde, können Sie Ihren Pflichtteil berechnen – dabei hilft Ihnen unser Pflichtteilsrechner:

2. Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils ist von der Erbmasse und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zunächst einen Überblick über die Nachlasshöhe verschafft haben – nur so können Sie Ihren gesetzlichen Erbteil berechnen.

Wissen Sie dann, wie viel der gesetzliche Erbanteil beträgt, folgt die Pflichtteil-Berechnung: die Pflichtteil-Höhe beträgt genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Bei der Pflichtteil-Berechnung müssen alle weiteren pflichtteilsberechtigten enterbten Verwandten berücksichtigt werden.

Beispiel: Die zwei einzigen Kinder eines Witwers würden bei dessen Tod nach gesetzlichen Vorschriften jeweils 50 % des Nachlasses erben. Nach der Pflichtteilsberechnung stehen den Kindern demzufolge 25 % des Erbes zu.

3. Pflichtteil berechnen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Gesetzlichen Erbteil bestimmen

Ausgangspunkt ist die gesetzliche Erbfolge (Verwandtschaftsgrad, Ehe/Lebenspartnerschaft). Bei Ehegatten hängt die Quote häufig davon ab, ob und welcher Güterstand galt (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft). In vielen Fällen lohnt sich hier eine genaue Einordnung, bevor mit Prozenten gerechnet wird.

Schritt 2: Pflichtteilsquote ableiten

Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Formel:
Pflichtteilsquote = gesetzliche Erbquote × 1/2

Schritt 3: Nachlasswert ermitteln

Für die Euro-Berechnung brauchen Sie den Wert des Nachlasses zum Stichtag (Todestag). Typisch ist:

Nachlasswert = Aktiva (Vermögen) – Passiva (Schulden/Verbindlichkeiten)

Zu den Aktiva können zählen: Konten, Depots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge, Wertgegenstände.
Zu den Passiva können zählen: Darlehen, offene Rechnungen, Bestattungskosten, ggf. Nachlassabwicklungskosten.

Wenn Schenkungen relevant sein können, kommt zusätzlich eine Prüfung des pflichtteilsergänzungsrelevanten Nachlasses in Betracht (siehe unten).

Schritt 4: Pflichtteil in Euro berechnen

Pflichtteil (Euro) = Nachlasswert × Pflichtteilsquote

Beispielrechnung (vereinfachtes Rechenbeispiel)

Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Eines wird enterbt, das andere ist Alleinerbe. Der Nachlasswert beträgt 200.000 €.

  • Gesetzliche Erbquote je Kind: 1/2
  • Pflichtteilsquote des enterbten Kindes: 1/2 × 1/2 = 1/4
  • Pflichtteil: 200.000 € × 1/4 = 50.000 €

4. Pflichtteil berechnen: So kommen Sie an die Zahlen

Auskunftsanspruch gegen den Erben

Wer nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses verlangen (§ 2314 BGB).
Dazu gehören typischerweise Angaben zu Aktiva/Passiva sowie – je nach Konstellation – Hinweise auf Schenkungen.

Notarielles Nachlassverzeichnis und Bewertung

Wenn Sie die Angaben absichern möchten, kann in der Praxis ein notarielles Nachlassverzeichnis eine Rolle spielen. Bei Zweifeln an Wertansätzen (z. B. Immobilien) ist häufig eine Wertermittlung durch Sachverständige sinnvoll – insbesondere, wenn sonst mit „Schätzungen“ gestritten wird.

Wenn der Erbe nicht kooperiert

Bleiben Auskünfte aus oder sind sie erkennbar unvollständig, wird in der Praxis oft zunächst auf Auskunft und erst danach auf Zahlung hingearbeitet (Stufenlogik). Welche Schritte im konkreten Fall passend sind, hängt stark von den Umständen ab.

5. Wer kann Pflichtteil verlangen – und wer nicht?

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich (§ 2303 BGB):

  • Abkömmlinge (Kinder; Enkel/Urenkel meist nur, wenn ihr Elternteil nicht mehr lebt),
  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner,
  • Eltern des Erblassers (nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind).

Nicht pflichtteilsberechtigt sind z. B. Geschwister, Großeltern oder entfernte Verwandte.

Wichtig: Pflichtteil ist kein Automatismus. Auch wenn ein Anspruch besteht, muss er aktiv geltend gemacht werden (typischerweise gegenüber dem/den Erben).

6. Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? | Rechner 2025

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Pflichtteil berechnen und ihn sich innerhalb von drei Jahren auszahlen lassen – ansonsten verjährt der Anspruch laut § 195, 199 BGB. Fristbeginn ist gemäß § 199 BGB immer das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – also im Jahr des Erbfalls. Erfährt der Pflichtteilsberechtigte erst später vom Erbfall, gilt die Dreijahresfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Spätestens nach 30 Jahren können allerdings keine erbrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Mit unserem Pflichtteilsrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist oder noch besteht:

7. Was ist ein Pflichtteils­ergänzungsanspruch? | Rechner 2025

Veranlasst ein Erblasser zu Lebzeiten eine Schenkung, wird dadurch der Nachlass geschmälert. Theoretisch würde sich dadurch auch der Pflichtteil von enterbten Verwandten verringern – doch dem wirkt der Pflichtteilsergänzungsanspruch entgegen.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Wann Geschenke den Anspruch erhöhen

Grundsatz: § 2325 BGB

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt und dadurch der Nachlass kleiner wird, kann sich der Pflichtteil als Ergänzung erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB).
§ 2330 BGB ist dagegen eine Ausnahmevorschrift: Bestimmte „Anstands-“ oder Pflichtschenkungen können von der Ergänzung ausgenommen sein.

Zehn-Jahres-Logik und typische Stolperstellen

Vereinfacht gilt: Schenkungen spielen oft eine Rolle, wenn sie zeitlich nahe am Erbfall liegen. Wie stark sie in die Ergänzung einfließen, kann vom Zeitraum und von Details der Übertragung abhängen (z. B. Nutzungsrechte, Wohnrecht/Nießbrauch, Ehegattenschenkungen).

Praxis-Hinweise, die eine genaue Prüfung auslösen können:

  • Immobilienübertragung „gegen Nießbrauch“ oder „Wohnrecht“
  • größere Geldschenkungen/Depotübertragungen
  • Schenkungen an Ehegatten oder nahestehende Personen
  • Übertragungen mit Gegenleistungen (gemischte Schenkung)

Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs | Rechner

Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs hängt vom Wert der Schenkungen ab. Bei der Pflichtteil-Berechnung spielen laut der Zehn-Jahres-Frist nur Schenkungen der letzten zehn Jahre eine Rolle – alle Schenkungen, die davor stattfanden, werden nicht mit eingerechnet.

Schenkungen werden dabei grundsätzlich nach dem Abschmelzmodell berechnet. Je länger eine Schenkung her ist, desto geringer ist der anzurechnende Wert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wollen Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch errechnen oder überprüfen, ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist, können Sie dies einfach mit unserem Pflichtteilsrechner herausfinden:

8. Wann der Pflichtteil-Rechner nicht mehr reicht

Allgemeine Rechner und Standardformeln stoßen schnell an Grenzen – insbesondere, wenn …

  • der Nachlasswert streitig ist (Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen)
  • der Erbe keine vollständige Auskunft erteilt oder Schenkungen nicht offenlegt
  • Schenkungen/Übertragungen zu Lebzeiten betroffen sind (Ergänzungsanspruch)
  • Ehegattenquoten wegen Güterstand/Ehevertrag unklar sind
  • Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsverzicht oder besondere Testamentsklauseln im Raum stehen

Neutrale Orientierung: Spätestens dann ist eine individuelle Einordnung sinnvoll, weil kleine Details die Quote oder den Nachlasswert deutlich verändern können.

9. Wann eine individuelle Einschätzung sinnvoll ist

Wurden Sie von einem nahen Verwandten enterbt und wollen Ihren Pflichtteil berechnen, helfen Ihnen dabei unsere Pflichtteilsrechner. Haben Sie weitere Fragen zur Pflichtteil-Berechnung, zum Vorgehen bei der Einforderung oder zum Ergänzungsanspruch, können Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Enterbtes Kind – klare Nachlasswerte
Ausgangslage: Ein Kind wird enterbt, ein Geschwisterkind ist Alleinerbe. Nachlasswerte sind vollständig bekannt.
Vorgehen: Gesetzliche Erbquote bestimmen → Pflichtteilsquote halbieren → Nachlasswert ansetzen → Anspruch beziffern und beim Erben geltend machen.
Ergebnis: Anspruch lässt sich meist zügig beziffern, wenn der Erbe kooperiert.
Learning: Ohne belastbaren Nachlasswert ist jede Prozentrechnung nur „Papier“.

Fall 2: Enterbter Ehegatte – Güterstand unklar
Ausgangslage: Ehegatte wird enterbt, es gibt Kinder. Unklar, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung galt.
Vorgehen: Erst Güterstand klären (Ehevertrag?) → gesetzliche Erbquote ableiten → Pflichtteilsquote berechnen → Nachlasswert prüfen.
Ergebnis: Quote kann sich je nach Güterstand deutlich unterscheiden; oft braucht es Unterlagen und genaue Einordnung.
Learning: Bei Ehegatten entscheidet der Kontext häufig stärker als die reine „50%-Regel“.

Fall 3: Schenkung vor dem Erbfall – Pflichtteilsergänzung im Raum
Ausgangslage: Immobilie wurde einige Jahre vor dem Erbfall übertragen; der Erblasser behielt ein Wohnrecht.
Vorgehen: Prüfen, ob und in welcher Höhe die Übertragung ergänzungsrelevant ist → Wertfragen klären → Anspruch neu berechnen.
Ergebnis: Ohne Details zur Übertragung (Zeitpunkt, Rechte, Gegenleistungen) ist keine belastbare Zahl möglich.
Learning: Bei Übertragungen „mit Vorbehalten“ steckt die Musik oft im Detail.

10. Kosten und typische Streitpunkte

Kosten (typische Bausteine):

  • Kosten für Nachlassunterlagen (z. B. Registerauskünfte), ggf. Notarkosten (notarielles Verzeichnis)
  • Kosten der Wertermittlung (z. B. Immobilien-/Unternehmensgutachten)
  • ggf. Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Auskunft/Zahlung durchgesetzt werden müssen
    Die Höhe hängt stark vom Streitwert (meist Nachlass- bzw. Anspruchshöhe) und vom Streitverlauf ab.

Typische Streitpunkte:

  • „Was gehört zum Nachlass?“ und „welcher Wert ist richtig?“
  • Auskunft ist unvollständig oder verspätet
  • Schenkungen/Übertragungen und ihre rechtliche Einordnung

11. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den/die Erben.

Was ist zu prüfen: Wer ist Erbe – und wie hoch ist der Nachlasswert?

Richtig ist: Der Anspruch muss in der Regel aktiv geltend gemacht und beziffert werden.

Was ist zu prüfen: Liegen alle Nachlassdaten vor (Auskunft nach § 2314 BGB)?

Richtig ist: Halbiert wird der gesetzliche Erbteil – der kann je nach Familienkonstellation und Ehegüterrechtslage variieren.

Was ist zu prüfen: Kinderzahl, Ehe/Lebenspartnerschaft, Güterstand, besondere Konstellationen.

Richtig ist: Schenkungen können den Pflichtteil über die Ergänzung erhöhen (§ 2325 BGB); Ausnahmen sind möglich (§ 2330 BGB).

Was ist zu prüfen: Zeitpunkt und Ausgestaltung der Schenkung (Vorbehalte, Gegenleistungen, Ehegattenkonstellation).

Richtig ist: Für den Beginn kommt es nicht zwingend auf die Kenntnis von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an; entscheidend sind die gesetzlichen Kriterien des Verjährungsbeginns.

Was ist zu prüfen: Welche Kenntnis lag wann vor – und ob Hemmungsgründe greifen.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 27.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insbesondere §§ 2303 (Pflichtteil), 2314 (Auskunft), 2325 (Pflichtteilsergänzung), 2330 (Anstandsschenkungen), 195/199 (Verjährung).

Letzte Aktualisierung

27.03.2026

  • Direkt am Anfang steht jetzt ein kurzer Überblick, damit man sofort weiß, ob der Pflichtteil im eigenen Fall überhaupt Thema ist.
  • Der Abschnitt zu Schenkungen wurde korrigiert: Entscheidend ist der richtige Paragraf, und „Anstandsgeschenke“ sind nur eine Ausnahme.
  • Beim Thema Verjährung ist klarer: Es geht darum, ob man den Anspruch noch durchsetzen kann – nicht darum, ob das Geld schon auf dem Konto sein muss.
  • Es gibt jetzt Beispiele aus der Praxis, typische Stolperstellen und verbreitete Irrtümer – damit man schneller erkennt, wann man genauer hinschauen sollte.
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Marie Nitschmann
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