1. Pflichtteil berechnen: kostenloser Pflichtteilsrechner 2025
Um sich einen Überblick über den Umfang des Nachlasses zu verschaffen und Ihren Pflichtteil berechnen zu können, sollten Sie nach § 2314 BGB zunächst Auskunft bei den Erben verlangen. Den Anspruch auf Auskunft können Sie bei Nicht-Kooperation des Erben gerichtlich durchsetzen. Die Erben müssen Ihnen für die Pflichtteil-Berechnung alle Aktiva, Passiva, Verträge und Schenkungen des Erblassers offenlegen. Wollen Sie sich über die Richtigkeit der Angaben absichern, können Sie die Ausstellung des Nachlassverzeichnisses durch einen Notar verlangen.
Haben Sie Zweifel an den Wertangaben des Erben, können Sie einzelne Gegenstände des Nachlasses von einem Gutachter schätzen und danach den Pflichtteil berechnen lassen.
Wenn die genaue Erbmasse bestimmt wurde, können Sie Ihren Pflichtteil berechnen – dabei hilft Ihnen unser Pflichtteilsrechner:
2. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils ist von der Erbmasse und der gesetzlichen Erbquote abhängig. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zunächst einen Überblick über die Nachlasshöhe verschafft haben – nur so können Sie Ihren gesetzlichen Erbteil berechnen.
Wissen Sie dann, wie viel der gesetzliche Erbanteil beträgt, folgt die Pflichtteil-Berechnung: die Pflichtteil-Höhe beträgt genau 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Bei der Pflichtteil-Berechnung müssen alle weiteren pflichtteilsberechtigten enterbten Verwandten berücksichtigt werden.
Beispiel: Die zwei einzigen Kinder eines Witwers würden bei dessen Tod nach gesetzlichen Vorschriften jeweils 50 % des Nachlasses erben. Nach der Pflichtteilsberechnung stehen den Kindern demzufolge 25 % des Erbes zu.
3. Pflichtteil berechnen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Gesetzlichen Erbteil bestimmen
Ausgangspunkt ist die gesetzliche Erbfolge (Verwandtschaftsgrad, Ehe/Lebenspartnerschaft). Bei Ehegatten hängt die Quote häufig davon ab, ob und welcher Güterstand galt (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft). In vielen Fällen lohnt sich hier eine genaue Einordnung, bevor mit Prozenten gerechnet wird.
Schritt 2: Pflichtteilsquote ableiten
Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Formel:
Pflichtteilsquote = gesetzliche Erbquote × 1/2
Schritt 3: Nachlasswert ermitteln
Für die Euro-Berechnung brauchen Sie den Wert des Nachlasses zum Stichtag (Todestag). Typisch ist:
Nachlasswert = Aktiva (Vermögen) – Passiva (Schulden/Verbindlichkeiten)
Zu den Aktiva können zählen: Konten, Depots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge, Wertgegenstände.
Zu den Passiva können zählen: Darlehen, offene Rechnungen, Bestattungskosten, ggf. Nachlassabwicklungskosten.
Wenn Schenkungen relevant sein können, kommt zusätzlich eine Prüfung des pflichtteilsergänzungsrelevanten Nachlasses in Betracht (siehe unten).
Schritt 4: Pflichtteil in Euro berechnen
Pflichtteil (Euro) = Nachlasswert × Pflichtteilsquote
Beispielrechnung (vereinfachtes Rechenbeispiel)
Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder. Eines wird enterbt, das andere ist Alleinerbe. Der Nachlasswert beträgt 200.000 €.
- Gesetzliche Erbquote je Kind: 1/2
- Pflichtteilsquote des enterbten Kindes: 1/2 × 1/2 = 1/4
- Pflichtteil: 200.000 € × 1/4 = 50.000 €
4. Pflichtteil berechnen: So kommen Sie an die Zahlen
Auskunftsanspruch gegen den Erben
Wer nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses verlangen (§ 2314 BGB).
Dazu gehören typischerweise Angaben zu Aktiva/Passiva sowie – je nach Konstellation – Hinweise auf Schenkungen.
Notarielles Nachlassverzeichnis und Bewertung
Wenn Sie die Angaben absichern möchten, kann in der Praxis ein notarielles Nachlassverzeichnis eine Rolle spielen. Bei Zweifeln an Wertansätzen (z. B. Immobilien) ist häufig eine Wertermittlung durch Sachverständige sinnvoll – insbesondere, wenn sonst mit „Schätzungen“ gestritten wird.
Wenn der Erbe nicht kooperiert
Bleiben Auskünfte aus oder sind sie erkennbar unvollständig, wird in der Praxis oft zunächst auf Auskunft und erst danach auf Zahlung hingearbeitet (Stufenlogik). Welche Schritte im konkreten Fall passend sind, hängt stark von den Umständen ab.
5. Wer kann Pflichtteil verlangen – und wer nicht?
Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich (§ 2303 BGB):
- Abkömmlinge (Kinder; Enkel/Urenkel meist nur, wenn ihr Elternteil nicht mehr lebt),
- der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner,
- Eltern des Erblassers (nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind).
Nicht pflichtteilsberechtigt sind z. B. Geschwister, Großeltern oder entfernte Verwandte.
Wichtig: Pflichtteil ist kein Automatismus. Auch wenn ein Anspruch besteht, muss er aktiv geltend gemacht werden (typischerweise gegenüber dem/den Erben).
6. Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? | Rechner 2025
Der Pflichtteilsanspruch unterliegt einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Pflichtteil berechnen und ihn sich innerhalb von drei Jahren auszahlen lassen – ansonsten verjährt der Anspruch laut § 195, 199 BGB. Fristbeginn ist gemäß § 199 BGB immer das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – also im Jahr des Erbfalls. Erfährt der Pflichtteilsberechtigte erst später vom Erbfall, gilt die Dreijahresfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Spätestens nach 30 Jahren können allerdings keine erbrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Mit unserem Pflichtteilsrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist oder noch besteht:
7. Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch? | Rechner 2025
Veranlasst ein Erblasser zu Lebzeiten eine Schenkung, wird dadurch der Nachlass geschmälert. Theoretisch würde sich dadurch auch der Pflichtteil von enterbten Verwandten verringern – doch dem wirkt der Pflichtteilsergänzungsanspruch entgegen.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen: Wann Geschenke den Anspruch erhöhen
Grundsatz: § 2325 BGB
Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt und dadurch der Nachlass kleiner wird, kann sich der Pflichtteil als Ergänzung erhöhen (Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB).
§ 2330 BGB ist dagegen eine Ausnahmevorschrift: Bestimmte „Anstands-“ oder Pflichtschenkungen können von der Ergänzung ausgenommen sein.
Zehn-Jahres-Logik und typische Stolperstellen
Vereinfacht gilt: Schenkungen spielen oft eine Rolle, wenn sie zeitlich nahe am Erbfall liegen. Wie stark sie in die Ergänzung einfließen, kann vom Zeitraum und von Details der Übertragung abhängen (z. B. Nutzungsrechte, Wohnrecht/Nießbrauch, Ehegattenschenkungen).
Praxis-Hinweise, die eine genaue Prüfung auslösen können:
- Immobilienübertragung „gegen Nießbrauch“ oder „Wohnrecht“
- größere Geldschenkungen/Depotübertragungen
- Schenkungen an Ehegatten oder nahestehende Personen
- Übertragungen mit Gegenleistungen (gemischte Schenkung)
Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs | Rechner
Die Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs hängt vom Wert der Schenkungen ab. Bei der Pflichtteil-Berechnung spielen laut der Zehn-Jahres-Frist nur Schenkungen der letzten zehn Jahre eine Rolle – alle Schenkungen, die davor stattfanden, werden nicht mit eingerechnet.
Schenkungen werden dabei grundsätzlich nach dem Abschmelzmodell berechnet. Je länger eine Schenkung her ist, desto geringer ist der anzurechnende Wert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Wollen Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch errechnen oder überprüfen, ob Ihr Anspruch bereits verjährt ist, können Sie dies einfach mit unserem Pflichtteilsrechner herausfinden:
8. Wann der Pflichtteil-Rechner nicht mehr reicht
Allgemeine Rechner und Standardformeln stoßen schnell an Grenzen – insbesondere, wenn …
- der Nachlasswert streitig ist (Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen)
- der Erbe keine vollständige Auskunft erteilt oder Schenkungen nicht offenlegt
- Schenkungen/Übertragungen zu Lebzeiten betroffen sind (Ergänzungsanspruch)
- Ehegattenquoten wegen Güterstand/Ehevertrag unklar sind
- Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsverzicht oder besondere Testamentsklauseln im Raum stehen
Neutrale Orientierung: Spätestens dann ist eine individuelle Einordnung sinnvoll, weil kleine Details die Quote oder den Nachlasswert deutlich verändern können.
9. Wann eine individuelle Einschätzung sinnvoll ist
Wurden Sie von einem nahen Verwandten enterbt und wollen Ihren Pflichtteil berechnen, helfen Ihnen dabei unsere Pflichtteilsrechner. Haben Sie weitere Fragen zur Pflichtteil-Berechnung, zum Vorgehen bei der Einforderung oder zum Ergänzungsanspruch, können Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.
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