4. Unberechtigte Forderungen abwehren: Inkasso widersprechen | Muster
Landet in Ihrem Briefkasten Post vom Inkassobüro, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.
Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht – nur wenn Sie reagieren, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Um das Inkasso abzuwehren, gehen Sie wie folgt vor:
Schreiben & Inkassounternehmen überprüfen
Im ersten Schritt sollten Sie das Schreiben und den Absender genau überprüfen. Ein Inkassounternehmen ist verpflichtet, Ihnen im Schreiben den Auftraggeber/Gläubiger, den Forderungsgrund und den Vertragsgegenstand mitzuteilen. Fehlt eine oder mehrere dieser Angaben, sollten Sie skeptisch werden.
Prüfen Sie das Schreiben auf weitere Anzeichen für Unzulässigkeit, z. B.:
- Keine Registrierung des Inkassounternehmens
- Rechtschreibfehler
- Bankverbindung ins Ausland
- E-Mail-Adresse von kostenlosem Anbieter
- Drohungen, Nötigungen
- Unangemessene Zahlungsfrist
Haben Sie den Verdacht, dass es sich um einen Betrug handelt, kann es ratsam sein, die Rechnung nicht zu bezahlen. Anwaltliche Beratung kann Zweifel ausräumen und für Rechtssicherheit sorgen.
Forderung kontrollieren
Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob die ausstehende Rechnung tatsächlich existiert bzw. offen ist. Haben Sie die fällige Rechnung bereits beglichen, bevor Sie das Schreiben erreicht hat? Dann können Sie die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass die offene Summe nicht mehr besteht.
Widerspruch gegen das Inkasso einlegen
Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, kann es ratsam sein, Widerspruch einzulegen. Sie brauchen dann zunächst weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten bezahlen. Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit diesem Widerspruch-Musterbrief mit, dass das Schreiben des Gläubigers unzulässig ist und Sie die in Rechnung gestellten Beträge nicht zahlen werden.
Benennen Sie die Gründe so ausführlich wie möglich, damit aus dem Schreiben hervorgeht, weshalb Sie die Inkasso-Forderung abwehren. Falls Sie den Widerspruch gegen das Inkasso selbst aufsetzen möchten, kann es ratsam sein, dem Inkassounternehmen eine Frist von 3 Wochen zu setzen, in der es Ihnen die ungerechtfertigte Forderung schriftlich bestätigen soll.
Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein: So haben Sie den Beweis, dass das Unternehmen das Schreiben erhalten hat. Um ganz sicherzugehen, dass das Unternehmen kein Geld eintreibt, können Sie den Widerspruch mehrfach verschicken (z. B. zusätzlich per Fax oder E-Mail).
Mahnbescheid erhalten – und jetzt?
Auch wenn das Inkasso-Schreiben unzulässig ist, kann es passieren, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. In der Regel drohen die meisten Inkasso-Dienste nur damit, beantragen aber letztendlich keinen Mahnbescheid, denn im Rahmen des Mahnverfahrens können sie ihre eigenen Gebühren nicht einfordern.
Erhalten Sie dennoch Post vom Amtsgericht, kann es wichtig sein, dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen. Nutzen Sie für den Widerspruch das beiliegende rosa Formular. Versenden Sie den Inkasso-Widerspruch unbedingt innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen.
5. Wie kann ich geforderte Inkassogebühren prüfen?
Ist das Inkasso-Schreiben berechtigt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.
Da dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug ein Schaden entstanden ist, fordert das Inkassounternehmen zusätzliche Gebühren von Ihnen – es kann ratsam sein, diese Gebühren genau zu prüfen, bevor Sie die Rechnung begleichen.
Prüfen Sie im ersten Schritt, in wessen Auftrag das Inkassounternehmen tätig ist:
- Wurde es vom Forderungssteller – also z. B. vom Mobilfunkanbieter – beauftragt, darf es die Kosten für den entstandenen Verzugsschaden von Ihnen einfordern.
- Handelt das Inkassobüro hingegen in eigenem Auftrag, weil es die Forderung abgekauft hat, wird es selbst zum Gläubiger. Es darf dann keine Inkassokosten berechnen.
Legt das Inkassobüro nicht offen, in welchem Auftrag es handelt, dürfen Sie die Begleichung jeglicher Gebühren verweigern und die Inkasso-Forderung abwehren.
Welche Inkassogebühren sind rechtens?
Der Gläubiger darf von Ihnen die folgenden Kosten verlangen, wenn ihm durch die offene Rechnung ein Verzugsschaden entstanden ist:
- Verzugszinsen (maximal 5 % über dem Basissatz)
- Mahngebühren (2,50 bis 10 Euro, abhängig von der Anzahl der Mahnungen)
- Kosten für die Ermittlung von Meldedaten
- Zustellungskosten
- Bankrücklastschriftkosten (wenn ein Lastschriftmandat vorliegt)
- Rechtsanwaltsgebühren/Inkassokosten
Achtung: Inkasso- und Rechtsanwaltskosten dürfen Ihnen nicht gleichzeitig in Rechnung gestellt werden. Gegen unberechtigte Anwaltskosten können Sie vorgehen und die Inkasso-Forderung abwehren.
Ist die Rechnung korrekt, müssen Sie sie bezahlen. Doch selbst bei seriösen Inkasso-Diensten lässt es sich nicht ausschließen, dass die geforderten Gebühren zu hoch ausfallen. Prüfen Sie daher die Höhe der Gebühren im nächsten Schritt.
Wie hoch darf die Inkassogebühr sein?
Ein Inkassobüro darf nicht mehr verlangen als die Kosten, die ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich seit Oktober 2013 gedeckelt und lässt sich über die öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte einsehen (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG).
Für außergerichtliche Tätigkeiten darf ein Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 % verlangen:
- Einfach gestaltete Schreiben des Inkasso-Büros: 0,3 % des Gegenstandswerts
- Durchschnittliche Schreiben: 1,3 %
- Umfangreiche Schreiben bei schwierigen Fällen: 2,5 %
Der Regelfall ist die 1,3-fache Gebühr. Diese wird mit dem Gegenstandswert multipliziert: Bei einer offenen Summe von 1.000 Euro ergeben sich z. B. 88 Euro Inkassogebühren.
Achtung: Es kann sein, dass die Inkassogebühren zu hoch angesetzt sind. Handelt es sich um ein standardisiertes Schreiben, das keine individuelle, auf Ihren Fall bezogene rechtliche Erklärung enthält, kann eine Gebühr von über 1,3 nicht angemessen sein. Eine solche Inkasso-Forderung können Sie abwehren.
6. Inkasso-Forderung berechtigt – was tun, wenn ich nicht zahlen kann?
Wenn die Hauptforderung im Kern stimmt, aber eine sofortige Zahlung nicht möglich ist:
- Prüfen Sie zuerst, ob Kosten und Zinsen korrekt sind (siehe oben).
- Klären Sie, ob eine Stundung oder Ratenzahlung realistisch ist – und lassen Sie sich alle Konditionen (Zusatzkosten, Laufzeit, Folgen bei Verzug) schriftlich geben.
- Achten Sie darauf, keine unbeabsichtigten Erklärungen abzugeben: Eine Ratenvereinbarung kann je nach Formulierung rechtliche Wirkungen haben. Wenn Sie zahlen, kann der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ in der Kommunikation helfen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Pfändungsfreigrenze: grobe Orientierung
Ob und in welchem Umfang Einkommen pfändbar ist, richtet sich nach § 850c ZPO und den jährlich angepassten Pfändungsfreigrenzen. Für Personen ohne Unterhaltspflichten gilt als unpfändbarer Grundbetrag im Zeitraum 01.07.2025–30.06.2026: 1.555,00 EUR netto/Monat; ab 01.07.2026 steigt der Grundbetrag auf 1.587,40 EUR.
Unterhaltspflichten erhöhen die Freigrenzen – die konkrete Berechnung ist einzelfallabhängig.
Ein Anwalt für Inkasso-Themen hilft Ihnen zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass Sie durch die Begleichung der Rechnung in einen Schuldenstrudel geraten.
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