Inkasso-Forderung abwehren: So funktioniert der Widerspruch
Inkasso-Forderung abwehren: So funktioniert der Widerspruch
Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Zahlungsverzug Inkasso-Forderung abwehren

Ein Inkassounternehmen darf nicht einfach so Forderungen eintreiben. Existiert z. B. keine offene Rechnung, ist die Inkasso-Forderung unberechtigt. Bevor Sie zahlen, kann es hilfreich sein zu überprüfen, ob Schreiben und Inkassounternehmen seriös sind. Wenn nicht, können Sie die Forderung abwehren.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Wie funktioniert Inkasso?
  3. 2. Wann ist eine Inkasso-Forderung berechtigt – und wann nicht?
  4. 3. Wann kann ich Inkasso-Forderungen abwehren?
  5. 4. Unberechtigte Forderungen abwehren: Inkasso widersprechen | Muster
  6. 5. Wie kann ich geforderte Inkassogebühren prüfen?
  7. 6. Inkasso-Forderung berechtigt – was tun, wenn ich nicht zahlen kann?
  8. 7. Inkassokosten prüfen: Was darf verlangt werden?
  9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Inkasso-Forderung abwehren: So funktioniert der Widerspruch

Inkasso-Forderung abwehren: So funktioniert der Widerspruch

Ein Inkassounternehmen darf nicht einfach so Forderungen eintreiben. Existiert z. B. keine offene Rechnung, ist die Inkasso-Forderung unberechtigt. Bevor Sie zahlen, kann es hilfreich sein zu überprüfen, ob Schreiben und Inkassounternehmen seriös sind. Wenn nicht, können Sie die Forderung abwehren.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Eine Inkasso-Forderung ist die Geltendmachung einer Geldforderung durch einen Inkassodienstleister – entweder im Auftrag des Gläubigers oder nach Abtretung (Forderungskauf).

Gilt, wenn …

  • Sie ein Schreiben eines Inkassounternehmens zu einer angeblich offenen Rechnung erhalten haben.
  • Sie die Forderung (oder Teile davon) nicht nachvollziehen können oder Zweifel an der Höhe der Kosten haben.
  • Sie klären möchten, ob Sie zahlen, widersprechen oder nur Kosten bestreiten sollten.

Sonderfall: Kommt Post vom Gericht (z. B. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) oder liegt bereits ein Titel vor, reicht ein Widerspruch ans Inkasso allein nicht aus – dann müssen Sie fristgebunden im gerichtlichen Verfahren reagieren.

Wichtigste Frist: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid läuft die maßgebliche Frist ab Zustellung (maßgeblich ist das Zustelldatum).

Diese Informationen helfen:

  • Vertrag/Bestellung, Auftragsbestätigung, AGB (falls vorhanden)
  • Rechnung/Zahlungsaufforderung, Mahnungen, Kündigung/Widerruf (falls relevant)
  • Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Rücklastschrift-Hinweise
  • vollständiges Inkassoschreiben inkl. Forderungsaufstellung (Hauptforderung, Zinsen, Kosten)
  • bei Gerichtspost: das gerichtliche Schreiben + Anlagen

Häufigster Fehler: Das Schreiben zu ignorieren – besonders dann, wenn zusätzlich Gerichtspost kommt oder Fristen laufen.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

  • Forderung ist Ihnen völlig unbekannt → Identität/Vertrag prüfen, Nachweise anfordern, Forderung bestreiten.
  • Forderung ist bekannt, aber schon bezahlt → Zahlung nachweisen, Hauptforderung bestreiten (ggf. nur Kosten prüfen).
  • Hauptforderung stimmt, aber Kosten wirken zu hoch → Hauptforderung getrennt betrachten, Kostenpositionen prüfen und ggf. nur die Kosten bestreiten.
  • Schreiben enthält Drohungen (Pfändung/Gerichtsvollzieher “sofort”) → ruhig bleiben: Vollstreckung setzt in der Regel einen Titel voraus; trotzdem ernst nehmen und sauber dokumentieren.
  • Gerichtspost → Frist aus dem Schnell-Check hat Vorrang; Formulare nutzen, Nachweise sichern.

Wenn Sie nach der Prüfung unsicher bleiben (z. B. wegen Verzug, Abtretung, Schufa-Thema oder Kostenhöhe), kann eine individuelle rechtliche Einschätzung sinnvoll sein. Über advocado können Sie dafür eine kostenlose Ersteinschätzung bei einer Partneranwältin oder einem Partneranwalt anfragen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was sicher ist

  • Ein Inkassobrief ist keine gerichtliche Entscheidung; Sie dürfen die Forderung prüfen und bestreiten.
  • Inkassodienstleister müssen Privatpersonen bei der ersten Geltendmachung bestimmte Informationen klar in Textform geben (z. B. Gläubiger, Forderungsgrund, Aufschlüsselung).
  • Ob ein Inkassounternehmen registriert ist, können Sie kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
  • Inkassokosten orientieren sich nicht an “Prozentwerten”, sondern an Gebührensätzen/Faktoren nach dem RVG/Vergütungsverzeichnis.

Wo es auf den Einzelfall ankommt

  • Ob die Hauptforderung überhaupt besteht (Vertragsschluss, Widerruf/Kündigung, Identitätsmissbrauch).
  • Ob und seit wann Verzug vorliegt (Fälligkeit, Mahnung, 30-Tage-Regel, Zugangsnachweise).
  • Ob Inkassokosten in der geltend gemachten Höhe erstattungsfähig sind (u. a. Umfang/Schwierigkeit, bestrittene Forderung, Doppelabrechnung, Abtretungskonstellation).
  • Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Meldung an Auskunfteien überhaupt zulässig ist (u. a. Bestreiten als Ausschlusskriterium).

Wann allgemeine Infos nicht reichen

Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll, wenn …

  • Sie Gerichtspost erhalten haben oder Vollstreckung droht (Titel/ Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).
  • es um Identitätsdiebstahl, Auslandsbezug, mehrere Forderungsinhaber oder unklare Abtretung geht.
  • hohe Summen, mehrere Positionen (Zinsen/Kosten/“Nebenforderungen”) oder eine lange Vorgeschichte im Raum stehen.
  • Sie eine Ratenzahlung/Stundung in Betracht ziehen und Folgekosten/Erklärungswirkung sicher einordnen wollen.

1. Wie funktioniert Inkasso?

Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug fremder Forderungen, die ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger hat. Inkasso-Forderungen entstehen z. B., wenn ein Verbraucher eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt und auch auf die Zahlungserinnerung des Unternehmens nicht reagiert.

Das Unternehmen (also der Gläubiger) kann die Einforderung des Geldes an einen Anwalt oder einen Inkasso-Dienst abtreten. Beauftragt es ein Inkassounternehmen als Vertragspartner, gibt es 2 Möglichkeiten zum Forderungseinzug:

  • Auftragsinkasso: Das Inkassobüro treibt das Geld für das Unternehmen ein. Die Forderung selbst verbleibt entweder beim Gläubiger (Einziehungsvollmacht) oder gehört dem Inkassounternehmen (Geschäftsbesorgungsvertrag).
  • Forderungskauf: Alternativ kann das Inkassounternehmen dem Gläubiger die offene Forderung abkaufen und in eigenem Auftrag das Geld eintreiben (Factoring). Es muss dabei nicht kontrollieren, ob die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind.

Verfolgen Inkassounternehmen den Einzug offener Forderungen im Auftrag von Unternehmen, müssen sie sich gemäß des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrieren lassen. Beim Factoring braucht das Unternehmen keine separate Erlaubnis.

2. Wann ist eine Inkasso-Forderung berechtigt – und wann nicht?

Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.

Ist eine Inkasso-Forderung berechtigt, muss der Kunde sie begleichen. Es kann aber sein, dass die Forderungen ungerechtfertigt oder zu hoch angesetzt sind. Sie können eine solche unberechtigte Forderung abwehren.

Inkasso-Institute prüfen in der Regel selbst nicht, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Es kann daher ratsam sein, selbst zu kontrollieren, ob es sich um einen berechtigten Anspruch handelt.

Woran erkenne ich eine berechtigte Inkasso-Forderung?

Damit eine Inkasso-Forderung berechtigt ist, muss eine offene und gerechtfertigte Hauptforderung bestehen. Diese muss sich in einer Rechnung nachweisen lassen.

Die Rechnung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss ordnungsgemäß und fehlerfrei sein.
  • Sie muss tatsächlich bei Ihnen angekommen sein – etwa durch Postversand oder Eingang per Mail.
  • Der Gläubiger muss den Eingang der Rechnung nachweisen können.

Reagieren Sie auf diese Rechnung nicht, muss der Gläubiger Sie ermahnen. Die Mahnung muss eine eindeutige Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner enthalten. Fehlt diese Zahlungsaufforderung, handelt es sich lediglich um ein Erinnerungsschreiben.

Hinweis
Hinweis:

Mahnungen, denen keine Rechnung vorausgeht, sind ungültig. Der Gläubiger muss in jedem Fall beweisen, dass Rechnung und Mahnung bei Ihnen eingegangen sind. Das kann er lediglich durch den Versand der Schreiben per Einschreiben – was jedoch nur in seltenen Fällen vorkommt.

Durch den Eingang von mindestens einer gültigen Mahnung geraten Sie in Zahlungsverzug. Erst dann kann der Gläubiger sein Geld eintreiben lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten können:

  • Im Kaufvertrag oder in der Rechnung ist eine Zahlungsfrist oder ein fester Zahlungstermin vereinbart.
  • Seit dem Erhalt der Rechnung sind bereits 30 Tage verstrichen (gilt für Verbraucher und nur, wenn die Rechnung deutlich auf die 30-Tage-Regelung hinweist).

3. Wann kann ich Inkasso-Forderungen abwehren?

Unzulässig ist das Inkasso, wenn es keine Hauptforderung gibt oder diese ungerechtfertigt ist, weil Sie sie bereits beglichen haben. Ohne korrekte Hauptforderung ist ein Schuldnerverzug unmöglich – und Sie können die unberechtigte Forderung abwehren.

Ein weiterer Hinweis auf ein unberechtigtes Inkasso-Schreiben ist das Inkassounternehmen selbst. Ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, erfahren Sie über das Rechtsdienstleistungsregister. Dort müssen sich alle Inkassounternehmen registrieren lassen, sonst machen sie sich strafbar. Finden Sie keine Registrierung des Absenders, kann das auf ein unseriöses Unternehmen hindeuten.

Unseriöse Inkasso-Dienste schüchtern vermeintliche Schuldner häufig ein, um sie zu Zahlungen zu bewegen. Sie drohen z. B. mit:

Diese Drohungen entziehen sich einer rechtlichen Grundlage. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Seriöse Inkassofirmen bedrohen niemanden. Nächtliche Anrufe, plötzliche Haus­besuche und Erkundigungen bei den Nach­barn sind für sie tabu.

Ob auf den ersten Blick gerechtfertigt oder nicht: Nehmen Sie jedes Schreiben eines Inkassounternehmens ernst, aber zweifeln Sie seine Rechtmäßigkeit stets an. Unberechtigte Ansprüche können Sie abwehren.

Sind Sie unsicher, ob die Forderung des Inkassounternehmens unberechtigt ist oder nicht? Ein Anwalt weiß, ob das Schreiben zulässig ist. Ist das nicht der Fall, kann er Sie beraten, wie sich die Forderung abwehren lässt und übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Inkasso-Dienstleister für Sie.

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4. Unberechtigte Forderungen abwehren: Inkasso widersprechen | Muster

Landet in Ihrem Briefkasten Post vom Inkassobüro, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.

Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht – nur wenn Sie reagieren, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Um das Inkasso abzuwehren, gehen Sie wie folgt vor:

Schreiben & Inkassounternehmen überprüfen

Im ersten Schritt sollten Sie das Schreiben und den Absender genau überprüfen. Ein Inkassounternehmen ist verpflichtet, Ihnen im Schreiben den Auftraggeber/Gläubiger, den Forderungsgrund und den Vertragsgegenstand mitzuteilen. Fehlt eine oder mehrere dieser Angaben, sollten Sie skeptisch werden.

Prüfen Sie das Schreiben auf weitere Anzeichen für Unzulässigkeit, z. B.:

  • Keine Registrierung des Inkassounternehmens
  • Rechtschreibfehler
  • Bankverbindung ins Ausland
  • E-Mail-Adresse von kostenlosem Anbieter
  • Drohungen, Nötigungen
  • Unangemessene Zahlungsfrist

Haben Sie den Verdacht, dass es sich um einen Betrug handelt, kann es ratsam sein, die Rechnung nicht zu bezahlen. Anwaltliche Beratung kann Zweifel ausräumen und für Rechtssicherheit sorgen.

Forderung kontrollieren

Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob die ausstehende Rechnung tatsächlich existiert bzw. offen ist. Haben Sie die fällige Rechnung bereits beglichen, bevor Sie das Schreiben erreicht hat? Dann können Sie die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass die offene Summe nicht mehr besteht.

Widerspruch gegen das Inkasso einlegen

Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, kann es ratsam sein, Widerspruch einzulegen. Sie brauchen dann zunächst weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten bezahlen. Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit diesem Widerspruch-Musterbrief mit, dass das Schreiben des Gläubigers unzulässig ist und Sie die in Rechnung gestellten Beträge nicht zahlen werden.

Benennen Sie die Gründe so ausführlich wie möglich, damit aus dem Schreiben hervorgeht, weshalb Sie die Inkasso-Forderung abwehren. Falls Sie den Widerspruch gegen das Inkasso selbst aufsetzen möchten, kann es ratsam sein, dem Inkassounternehmen eine Frist von 3 Wochen zu setzen, in der es Ihnen die ungerechtfertigte Forderung schriftlich bestätigen soll.

Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein: So haben Sie den Beweis, dass das Unternehmen das Schreiben erhalten hat. Um ganz sicherzugehen, dass das Unternehmen kein Geld eintreibt, können Sie den Widerspruch mehrfach verschicken (z. B. zusätzlich per Fax oder E-Mail).

Mahnbescheid erhalten – und jetzt?

Auch wenn das Inkasso-Schreiben unzulässig ist, kann es passieren, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. In der Regel drohen die meisten Inkasso-Dienste nur damit, beantragen aber letztendlich keinen Mahnbescheid, denn im Rahmen des Mahnverfahrens können sie ihre eigenen Gebühren nicht einfordern.

Erhalten Sie dennoch Post vom Amtsgericht, kann es wichtig sein, dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen. Nutzen Sie für den Widerspruch das beiliegende rosa Formular. Versenden Sie den Inkasso-Widerspruch unbedingt innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen.

5. Wie kann ich geforderte Inkassogebühren prüfen?

Ist das Inkasso-Schreiben berechtigt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.

Da dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug ein Schaden entstanden ist, fordert das Inkassounternehmen zusätzliche Gebühren von Ihnen – es kann ratsam sein, diese Gebühren genau zu prüfen, bevor Sie die Rechnung begleichen.

Prüfen Sie im ersten Schritt, in wessen Auftrag das Inkassounternehmen tätig ist:

  • Wurde es vom Forderungssteller – also z. B. vom Mobilfunkanbieter – beauftragt, darf es die Kosten für den entstandenen Verzugsschaden von Ihnen einfordern.
  • Handelt das Inkassobüro hingegen in eigenem Auftrag, weil es die Forderung abgekauft hat, wird es selbst zum Gläubiger. Es darf dann keine Inkassokosten berechnen.

Legt das Inkassobüro nicht offen, in welchem Auftrag es handelt, dürfen Sie die Begleichung jeglicher Gebühren verweigern und die Inkasso-Forderung abwehren.

Welche Inkassogebühren sind rechtens?

Der Gläubiger darf von Ihnen die folgenden Kosten verlangen, wenn ihm durch die offene Rechnung ein Verzugsschaden entstanden ist:

  • Verzugszinsen (maximal 5 % über dem Basissatz)
  • Mahngebühren (2,50 bis 10 Euro, abhängig von der Anzahl der Mahnungen)
  • Kosten für die Ermittlung von Meldedaten
  • Zustellungskosten
  • Bankrücklastschriftkosten (wenn ein Lastschriftmandat vorliegt)
  • Rechtsanwaltsgebühren/Inkassokosten

Achtung: Inkasso- und Rechtsanwaltskosten dürfen Ihnen nicht gleichzeitig in Rechnung gestellt werden. Gegen unberechtigte Anwaltskosten können Sie vorgehen und die Inkasso-Forderung abwehren.

Ist die Rechnung korrekt, müssen Sie sie bezahlen. Doch selbst bei seriösen Inkasso-Diensten lässt es sich nicht ausschließen, dass die geforderten Gebühren zu hoch ausfallen. Prüfen Sie daher die Höhe der Gebühren im nächsten Schritt.

Wie hoch darf die Inkassogebühr sein?

Ein Inkassobüro darf nicht mehr verlangen als die Kosten, die ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich seit Oktober 2013 gedeckelt und lässt sich über die öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte einsehen (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG).

Für außergerichtliche Tätigkeiten darf ein Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 % verlangen:

  • Einfach gestaltete Schreiben des Inkasso-Büros: 0,3 % des Gegenstandswerts
  • Durchschnittliche Schreiben: 1,3 %
  • Umfangreiche Schreiben bei schwierigen Fällen: 2,5 %

Der Regelfall ist die 1,3-fache Gebühr. Diese wird mit dem Gegenstandswert multipliziert: Bei einer offenen Summe von 1.000 Euro ergeben sich z. B. 88 Euro Inkassogebühren.

Achtung: Es kann sein, dass die Inkassogebühren zu hoch angesetzt sind. Handelt es sich um ein standardisiertes Schreiben, das keine individuelle, auf Ihren Fall bezogene rechtliche Erklärung enthält, kann eine Gebühr von über 1,3 nicht angemessen sein. Eine solche Inkasso-Forderung können Sie abwehren.

6. Inkasso-Forderung berechtigt – was tun, wenn ich nicht zahlen kann?

Wenn die Hauptforderung im Kern stimmt, aber eine sofortige Zahlung nicht möglich ist:

  • Prüfen Sie zuerst, ob Kosten und Zinsen korrekt sind (siehe oben).
  • Klären Sie, ob eine Stundung oder Ratenzahlung realistisch ist – und lassen Sie sich alle Konditionen (Zusatzkosten, Laufzeit, Folgen bei Verzug) schriftlich geben.
  • Achten Sie darauf, keine unbeabsichtigten Erklärungen abzugeben: Eine Ratenvereinbarung kann je nach Formulierung rechtliche Wirkungen haben. Wenn Sie zahlen, kann der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ in der Kommunikation helfen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

Pfändungsfreigrenze: grobe Orientierung

Ob und in welchem Umfang Einkommen pfändbar ist, richtet sich nach § 850c ZPO und den jährlich angepassten Pfändungsfreigrenzen. Für Personen ohne Unterhaltspflichten gilt als unpfändbarer Grundbetrag im Zeitraum 01.07.2025–30.06.2026: 1.555,00 EUR netto/Monat; ab 01.07.2026 steigt der Grundbetrag auf 1.587,40 EUR.
Unterhaltspflichten erhöhen die Freigrenzen – die konkrete Berechnung ist einzelfallabhängig.

Ein Anwalt für Inkasso-Themen hilft Ihnen zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass Sie durch die Begleichung der Rechnung in einen Schuldenstrudel geraten.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: “Schon bezahlt – Inkasso schreibt trotzdem”
Ausgangslage: Zahlung wurde vor dem Inkassobrief überwiesen, das Inkasso fordert dennoch Hauptforderung + Kosten.
Vorgehen: Zahlungsbeleg übermitteln, Hauptforderung als erledigt darstellen, Kostenpositionen getrennt prüfen und ggf. bestreiten.
Ergebnis: Hauptforderung wird häufig ausgebucht; über Kosten wird ggf. noch gestritten.

Fall 2: “Forderung völlig unbekannt – Verdacht auf Identitätsmissbrauch”
Ausgangslage: Gläubiger/Vertrag ist unbekannt, Schreiben enthält nur knappe Angaben.
Vorgehen: Forderung vollständig bestreiten, Nachweise anfordern (Vertragsschluss, Liefer-/Leistungsnachweise, Abtretung), parallel eigene Konten/Verträge prüfen.
Ergebnis: Klärung hängt an den Nachweisen; bei fehlender Beleglage sinkt die Durchsetzbarkeit.

Fall 3: “Hauptforderung stimmt – Inkassokosten wirken überhöht”
Ausgangslage: Rechnung ist offen, aber Kosten wirken unverhältnismäßig oder doppelt.
Vorgehen: Hauptforderung getrennt betrachten, Kostenaufstellung verlangen, unplausible Gebühren-/Nebenpositionen bestreiten.
Ergebnis: Häufig lassen sich einzelne Positionen reduzieren oder präzisieren; Ergebnis hängt von Umfang/Schwierigkeit und Verlauf ab.

7. Inkassokosten prüfen: Was darf verlangt werden?

Inkassoschreiben enthalten oft mehrere Positionen. Typisch sind:

  • Hauptforderung
  • Verzugszinsen (gesetzlich abhängig davon, ob ein Verbraucher beteiligt ist)
  • Mahn-/Auslagenkosten (grundsätzlich nur in angemessener, nachvollziehbarer Höhe)
  • Inkasso- oder Anwaltskosten (Gebühren nach RVG/Vergütungsverzeichnis; nicht als “Prozentwerte”)

Gebührenlogik verständlich erklärt

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG wird mit Gebührensätzen/Faktoren gearbeitet (z. B. 0,5 / 0,9 / 1,3). Für Inkassodienstleistungen bei unbestrittener Forderung sieht das Vergütungsverzeichnis besondere Leitplanken vor (Regel-/Schwellenlogik, Überschreitung nur bei besonderem Umfang oder besonderer Schwierigkeit).

Doppelabrechnung vermeiden

Ob Inkasso- und Anwaltskosten “doppelt” verlangt werden können, hängt von der konkreten Konstellation ab. In vielen Fällen ist eine Doppelabrechnung für dieselbe Tätigkeit nicht ohne Weiteres durchsetzbar; es können Anrechnungs-/Begrenzungsregeln greifen.

Für die Praxis: Verlangen Sie eine konkrete, nachvollziehbare Kostenaufstellung und prüfen Sie, ob Positionen doppelt, pauschal oder ohne Bezug zum Vorgang berechnet sind.

8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Vollstreckung setzt in der Regel einen Titel voraus; Inkasso ist zunächst außergerichtlich.

Was ist zu prüfen: Liegt Gerichtspost/Titel vor? Gibt es Fristen? Welche Verfahrensstufe ist erreicht?

Richtig ist: Entscheidend sind Fälligkeit, eine wirksame Aufforderung (Mahnung) oder gesetzliche Ausnahmen (z. B. fixer Termin, 30-Tage-Regel unter Voraussetzungen).

Was ist zu prüfen: Woraus soll die Forderung stammen (Vertrag/Bestellung)? Wann war sie fällig? Welche Schreiben sind wann zugegangen?

Richtig ist: Das sind Gebührensätze/Faktoren nach RVG/Vergütungsverzeichnis, keine Prozentangaben.

Was ist zu prüfen: Welche Gebühr wurde angesetzt, warum, und passt das zum Umfang/Schwierigkeit?

Richtig ist: Es gelten gesetzliche Voraussetzungen; u. a. kann ein Bestreiten der Forderung die Meldung ausschließen.

Was ist zu prüfen: Ist die Forderung unstreitig? Gab es Hinweise/Mahnungen? Welche Datenübermittlung wird konkret angekündigt?

Richtig ist: Teilzahlungen können im Einzelfall rechtlich eingeordnet werden; außerdem lösen sie nicht automatisch Streit über Kosten/Zinsen.

Was ist zu prüfen: Zahlen Sie auf welche Position (Hauptforderung/Kosten)? Welche Kommunikation begleitet die Zahlung? Welche Vereinbarung wird unterschrieben?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 13.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • § 286 BGB (Verzug)
  • § 288 BGB (Verzugszinsen)
  • § 13a RDG (Informationspflichten Inkassodienstleister ggü. Privatpersonen)
  • RVG, Vergütungsverzeichnis (Nr. 2300 VV RVG – Gebührensätze)
  • § 31 BDSG (Voraussetzungen bei Bonitätsauskünften/Scoring, u. a. Forderungsmerkmale)

Letzte Aktualisierung

13.05.2026

  • Die wichtigsten Schritte zum Prüfen und Widersprechen stehen jetzt direkt am Anfang – inklusive: wann Sie sofort handeln müssen.
  • Bei den Inkassokosten wird jetzt erklärt, wie die Gebühren wirklich berechnet werden (Gebührensätze statt “Prozente”).
  • Die Pfändungsfreigrenzen wurden auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Es gibt konkrete Beispiele aus typischen Alltagssituationen und einen Abschnitt mit verbreiteten Irrtümern.
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Sophie Suske
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Redakteurin für Rechtsthemen
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